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   LG Itzehoe, 09.06.1999 - 9 Qs 67/99 I   

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https://dejure.org/1999,5843
LG Itzehoe, 09.06.1999 - 9 Qs 67/99 I (https://dejure.org/1999,5843)
LG Itzehoe, Entscheidung vom 09.06.1999 - 9 Qs 67/99 I (https://dejure.org/1999,5843)
LG Itzehoe, Entscheidung vom 09. Juni 1999 - 9 Qs 67/99 I (https://dejure.org/1999,5843)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Beschlagnahme von Unterlagen wegen Vorliegens eines Anfangsverdachts wegen Steuerhinterziehung; Vorliegen eines Tafelgeschäfts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    AO §§ 154, 369, 370; StPO § 304
    Zur Rechtmäßigkeit eines Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlusses bei Tafelgeschäften

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AO §§ 369, 370; StPO § 94
    Anfangsverdacht der Steuerhinterziehung bei Tafelgeschäften

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2000, 149
  • WM 2000, 771
  • wistra 1999, 432
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 20.04.2004 - 2 BvR 2043/03

    Unverletzlichkeit der Wohnung; Durchsuchung; Beschlagnahme; Richtervorbehalt

    Bei dieser Sachlage ist es von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden, wenn das Amtsgericht der Auffassung der Steuerfahndung folgte, die Beschwerdeführerin habe sich durch ihr Verhalten dem Verdacht einer Steuerhinterziehung ausgesetzt (vgl. BFH, wistra 2002, S. 27 ; LG Itzehoe, wistra 1999, S. 432 ).
  • BVerfG, 01.03.2002 - 2 BvR 972/00

    Verfassungsbeschwerden gegen Beschlagnahme im Steuerstrafverfahren -

    Wer aber bei einem Kreditinstitut Konten und Depots führt, gleichwohl aber seine Wertpapiergeschäfte als Bargeschäfte tätigt, so dass sie anhand der über diese Konten und Depots geführten Unterlagen nicht als Wertpapiergeschäfte ersichtlich sind, setzt sich dem Verdacht aus, er habe mit dieser Art der Geschäftsabwicklung die Weiche für eine nachfolgende Steuerverkürzung oder Steuerhinterziehung gestellt (vgl. BFH, wistra 2002, S. 27 ; BFH, DB 2001, S. 2125 ; LG Itzehoe, wistra 1999, S. 432 ).
  • LG Karlsruhe, 05.10.2000 - 12 Qs 8/00

    Bankenfälle - Strafrechtlicher Anfangsverdacht bei Tafelpapiergeschäften -

    Bei der Entscheidung des LG Detmold v. 12.03.1999 - wistra 1999, 435 - war als zusätzliches den Anfangsverdacht begründendes Element eine deutliche Veränderung im Verhalten der Kunden festgestellt worden, nämlich ein deutliches Ansteigen der tatsächlich im Ausland eingelösten Zinskupons seit Einführung der Zinsabschlagssteuer gegenüber den Vorjahren, bei der Entscheidung des Landgerichts Itzehoe - wistra 1999, 432 - eine über den bloßen Kauf von Inhaberschuldverschreibungen hinaus gehende Anonymisierung der Bezahlung der Inhaberschuldverschreibungen oder der Zinszahlungen bei gleichzeitig unterhaltenem Girokonto.
  • LG Karlsruhe, 08.01.2001 - 12 Qs 21/00
    Der Umstand allein, dass ein Bankinstitut im Rahmen von Tafelgeschäften Inhaberschuldverschreibungen veräußert, begründet nach Auffassung der Kammer den Anfangsverdacht einer Steuerhinterziehung durch Kunden nicht (vgl. Beschluss der Kammer vom 05.10.2000, 12 Qs 8/00, Seite 3; ebenso LG Bielefeld, Beschluss vom 09.03.1999, Qs 109/99, WM 2000, 239, 240 rechte Spalte; LG Itzehoe, Beschluss vom 09.06.1999, 9 Qs 67/99 I, NStZ 2000, 149 linke Spalte; ähnlich auch Niedersächsisches Finanzgericht, Beschluss vom 04.12.1998, X 524/98 V; bestätigt durch BFH, Beschluss vom 25.07.2000, WM 2000, 1842, 1844 ff.).
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