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   OLG Naumburg, 22.04.1999 - 1 Ss (B) 351/98   

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https://dejure.org/1999,12384
OLG Naumburg, 22.04.1999 - 1 Ss (B) 351/98 (https://dejure.org/1999,12384)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 22.04.1999 - 1 Ss (B) 351/98 (https://dejure.org/1999,12384)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 22. April 1999 - 1 Ss (B) 351/98 (https://dejure.org/1999,12384)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geldbuße bei fahrlässiger Nichtzahlung des Mindestlohnes; Adressatenkreis der Rechtsnormen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes; Abschluss von Arbeitsverträgen, von im Inland ansässigen Arbeitgebern mit ihren im Inland tätigen Arbeitnehmern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • wistra 2000, 153
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 28.06.2000 - 2 Ss OWi 604/99

    Arbeitnehmerentsendegesetz, Anwendbarkeit, Umfang der Feststellungen bei Verstoß

    Das Senat hatte die Entscheidung im vorliegenden Verfahren bis zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs über die Vorlage des OLG Naumburg (wistra 2000, 153) ausgesetzt.

    Diese in Rechtsprechung und Literatur (bislang) umstrittene Frage (vgl. zum Meinungsstand BGH NJW 2000, 1880, 1882 mit weiteren Nachweisen) ist nach Ansicht des Senats durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 21. März 2000 (4 StR 287/99, BGH, a.a.O.) nun in dem Sinn entschieden, dass die Anwendbarkeit zu bejahen ist (so auch OLG Naumburg wistra 2000, 153; zum Arbeitnehmerentsendegesetz in neuerer Zeit auch Lüke wistra 2000, 84 ff.).

    Dieser Auffassung schließt sich der Senat wegen des insoweit nach seiner Ansicht eindeutigen Wortlauts des § 1 Abs. 1 AEntG und dem mit dem AEntG verfolgten Sinn und Zweck an; er tritt insoweit der ausführlichen Begründung des OLG Naumburg in dem bereits erwähnten Vorlagebeschluss (wistra 2000, 153) bei.

  • OLG Brandenburg, 16.03.1998 - 1 Ss OWi 8 Z/98

    Verhängung eines Bußgeldes wegen nicht Angabe von Personalien gegenüber einer

    Diese in Rechtsprechung und Literatur zunächst 3 umstrittene Frage (vgl. zum Meinungsstand BGH NJW 2000, 1880, 1882) ist durch den Beschluß des Bundesgerichtshofes vom 21. März 2000 (BGH a.a.O.) in dem vom Senat zuvor in seinem Vorlagebeschluß vom 20. Dezember 1999 - 1 Ss (OWi) 8 Z/99 - vertretenen Sinn entschieden worden, nämlich dass der Anwendungsbereich wegen des insoweit eindeutigen Wortlauts des § 1 Abs. 1 AEntG a.F. nicht auf Arbeitgeber mit Sitz im Ausland beschränkt ist (ebenso OLG Naumburg wistra 2000, 153; OLG Hamm wistra 2000, 393, 394).
  • BayObLG, 27.04.2000 - 3 ObOWi 16/00

    Bemessung des Verfallsbetrages; Feststellung der Ansprüche Dritter beim

    Einer Auseinandersetzung mit der vom OLG Düsseldorf im Beschluß vom 3.7.1998 (GewArch 1998, 380) vertretenen hiervon abweichenden Auffassung (vgl. dazu etwa OLG Sachsen-Anhalt Beschl. v. 22.4.1999 1 Ss (B) 351/98) bedarf es nicht.
  • OLG Brandenburg, 07.03.2002 - 1 Ss OWi 4 B/02

    Verfassungsmäßigkeit der Erstreckung eines Tarifvertrags auf nicht tarifgebundene

    Diese in Rechtsprechung und Literatur zunächst umstrittene Frage (vgl. zum Meinungsstand BGH NJW 2000, 1880, 1882) ist durch den Beschluß des Bundesgerichtshofes vom 21. März 2000 (BGH a.a.O.) in dem vom Senat zuvor in seinem Vorlagebeschluß vom 20. Dezember 1999 - 1 Ss (OWi) 8 Z/99 - vertretenen Sinn entschieden worden, nämlich dass der Anwendungsbereich wegen des insoweit eindeutigen Wortlauts des § 1 Abs. 1 AEntG a.F. nicht auf Arbeitgeber mit Sitz im Ausland beschränkt ist (ebenso OLG Naumburg wistra 2000, 153; OLG Hamm wistra 2000, 393, 394).
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