Weitere Entscheidung unten: BGH, 15.12.1999

Rechtsprechung
   BGH, 23.02.2000 - 5 StR 570/99   

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https://dejure.org/2000,3198
BGH, 23.02.2000 - 5 StR 570/99 (https://dejure.org/2000,3198)
BGH, Entscheidung vom 23.02.2000 - 5 StR 570/99 (https://dejure.org/2000,3198)
BGH, Entscheidung vom 23. Februar 2000 - 5 StR 570/99 (https://dejure.org/2000,3198)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 370 Abs. 1 AO; § 261 StPO; § 16 Abs. 1 StGB; § 54 Abs. 1 Nr. 2 KWG; § 90 Abs. 1 Satz 2 AO
    Tatbestandsirrtum und Vorsatz bei Steuerhinterziehung (Einkommensteuer); Beweiswürdigung bei Betrug (Kapitalanlagebetrug); Offenbarungspflicht

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Steuerhinterziehung - Betrug - Einkommenssteuererklärung - Steuerverkürzung - Gesamtstrafe - Aufhebung - Einzelstrafe - Kapitalanlage - Kreditinstitut

  • Judicialis

    KWG § 54 Abs. 1 Nr. 2; ; KWG § 32; ; AO § 90 Abs. 1 Satz 2; ; AO § 378; ; OWiG § 21

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 370, § 90 Abs. 1
    Steuerhinterziehung durch unvollständige Angaben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2000, 320
  • wistra 2000, 217
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.05.1981 - 2 StR 666/80

    Strafbarkeit wegen Hinterziehung von Umsatzsteuer - Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 23.02.2000 - 5 StR 570/99
    Für 1994 konnte das Verhalten des Angeklagten nicht durch den Zeitungsartikel vom 27. Juni 1996 beeinflußt worden sein, da der für die Vollendung und Beendigung der Tat maßgebliche Abschluß der Veranlagungsarbeiten der Finanzbehörden (vgl. BGHSt 30, 122, 123) bereits Ende Mai 1996 erfolgt war.
  • BGH, 24.08.1999 - 1 StR 385/99

    Beihilfe; Betreiben von Bankgeschäften ohne die erforderliche Erlaubnis;

    Auszug aus BGH, 23.02.2000 - 5 StR 570/99
    Bei den Geldanlagen handelte es sich nicht um Bankgeschäfte, die einer Erlaubnis nach § 32 KWG bedürfen (vgl. BGH, Beschluß vom 24. August 1999 - 1 StR 385/99 -).
  • BGH, 10.11.1999 - 5 StR 221/99

    Steuerhinterziehung; Time-Sharing; Dauerwohnrechten nach § 31 WEG;

    Auszug aus BGH, 23.02.2000 - 5 StR 570/99
    In einem solchen Fall trifft den Steuerpflichtigen gemäß § 90 Abs. 1 Satz 2 AO eine Offenbarungspflicht für den zugrunde liegenden Sachverhalt, auch wenn er hinsichtlich der Steuerpflicht eine andere Rechtsauffassung als die Finanzbehörden vertritt (vgl. BGH, Urteil vom 10. November 1999 - 5 StR 221/99 -).
  • BGH, 08.09.2011 - 1 StR 38/11

    Vorsatz und Irrtum bei der Steuerhinterziehung (Beweiswürdigung; Irrtum über die

    § 378 AO wirkt in solchen Fällen wie ein Auffangtatbestand (BGH, Beschluss vom 13. Januar 1988 - 3 StR 450/87, BGHR AO § 378 Leichtfertigkeit 1; BGH, Urteil vom 23. Februar 2000 - 5 StR 570/99, NStZ 2000, 320, 321; BGH, Urteil vom 16. Dezember 2009 - 1 StR 491/09 Rn. 39 ff., HFR 2010, 866).
  • LG Ravensburg, 26.09.2006 - 4 Ns 24 Js 22865/03
    Gerade in dem mit der verfahrensgegenständlichen Rechtsmaterie vergleichbaren Steuerrecht gibt es komplexe Tatbestände, bei denen es sich nicht von selbst versteht, dass der Bürger sein Vorgehen für unrechtmäßig hält (BGH Wistra 1986, S. 220 f; 1989, S. 263 f.; OLG Köln NJW 2004, 3504 f., sowie - als Gegenbeispiel für eine hinsichtlich der Verneinung des Vorsatzes weniger plausible Sachlage als im vorliegenden Fall - BGH NStZ 2000, 320 f.).
  • FG Köln, 22.06.2011 - 4 K 950/08

    Nacherklärung von Rentenbezügen

    Das ernsthafte Vertrauen auf die fehlende steuerliche Relevanz eines Vorgangs setzt eine tragfähige Vertrauensgrundlage voraus (BGH-Urteil vom 23.2.2000 5 StR 570/99, wistra 2000, 217).
  • FG München, 16.08.2007 - 13 V 1918/07

    Festsetzungsverjährungsfrist bei leichtfertiger Steuerverkürzung; Verletzung der

    Dies ist der Fall, wenn dem Steuerpflichtigen deshalb eine Verletzung der Offenbarungspflichten zur Last gelegt wird, weil er - wie im Streitfall - nicht darauf hingewiesen hat, dass er hinsichtlich der Steuerpflicht eine andere Rechtsauffassung als die Finanzbehörden vertritt (BGH-Urteil vom 23. Februar 2000 5 StR 570/99, wistra 2000, 217 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BGH, 15.12.1999 - 3 StR 448/99   

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https://dejure.org/1999,4429
BGH, 15.12.1999 - 3 StR 448/99 (https://dejure.org/1999,4429)
BGH, Entscheidung vom 15.12.1999 - 3 StR 448/99 (https://dejure.org/1999,4429)
BGH, Entscheidung vom 15. Dezember 1999 - 3 StR 448/99 (https://dejure.org/1999,4429)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 257 StGB
    Tatbestand der Begünstigung

  • Wolters Kluwer

    Begünstigungshandlung - Vorteilssicherung - Kurierlohn - Schmuggelfahrt - Lückenhafte Beweiswürdigung - Prüfung des Vorsatzes

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 257

  • rechtsportal.de

    StGB § 257
    Strafbarkeit oder Straflosigkeit der Begünstigung eines Angehörigen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2000, 246
  • NStZ 2000, 259
  • wistra 2000, 217
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.05.1995 - 4 StR 41/95

    Garage des Bruders - § 259 StGB, zur (vom Senat verneinten) Frage, ob 'Dritter'

    Auszug aus BGH, 15.12.1999 - 3 StR 448/99
    Der Bundesgerichtshof hat noch nicht entschieden, ob in solchen Fällen eine Strafbarkeit nach § 257 StGB in der seit 1. Januar 1975 geltenden Fassung gegeben ist (offen gelassen von BGH, Urt. vom 18. Mai 1995 - 4 StR 41/95; vgl. zur alten Fassung: BGHSt 11, 343, 345).
  • BGH, 29.05.1958 - 4 StR 62/58
    Auszug aus BGH, 15.12.1999 - 3 StR 448/99
    Der Bundesgerichtshof hat noch nicht entschieden, ob in solchen Fällen eine Strafbarkeit nach § 257 StGB in der seit 1. Januar 1975 geltenden Fassung gegeben ist (offen gelassen von BGH, Urt. vom 18. Mai 1995 - 4 StR 41/95; vgl. zur alten Fassung: BGHSt 11, 343, 345).
  • BGH, 03.11.2011 - 2 StR 302/11

    Vorteil im Sinne des § 257 Abs. 1 StGB (an einen Tatbeteiligten gezahlter oder

    Bei der Entlohnung für die Tatbeteiligung handelt es sich jedoch nicht um einen derartigen Ersatzvorteil; vielmehr ist auch der Tatlohn ein unmittelbarer "Vorteil der Tat" (vgl. auch BGH, Beschluss vom 15. Dezember 1999 - 3 StR 448/99, NStZ 2000, 259).
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