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   BGH, 19.04.2000 - 5 StR 644/99   

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https://dejure.org/2000,3068
BGH, 19.04.2000 - 5 StR 644/99 (https://dejure.org/2000,3068)
BGH, Entscheidung vom 19.04.2000 - 5 StR 644/99 (https://dejure.org/2000,3068)
BGH, Entscheidung vom 19. April 2000 - 5 StR 644/99 (https://dejure.org/2000,3068)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Papierfundstellen

  • StV 2000, 555
  • wistra 2000, 352
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.11.1999 - 1 StR 221/99

    Tatprovokation durch Vertrauensperson

    Auszug aus BGH, 19.04.2000 - 5 StR 644/99
    Die Strafzumessungserwägungen lassen besorgen, daß das Landgericht die im vorliegenden Einzelfall gegebenen Besonderheiten des Lockspitzeleinsatzes im Zusammenhang mit einer fast durchgehenden Observation der Angeklagten und der Schmuggelware nicht ausreichend strafmildernd berücksichtigt hat (zu den Grenzen eines zulässigen Lockspitzeleinsatzes vgl. BGH NJW 2000, 1123).
  • BGH, 10.08.1982 - 1 StR 416/82

    Pistole im Fluchtwagen - §§ 249, 22 StGB, gescheiterter/beendeter Raub; § 250

    Auszug aus BGH, 19.04.2000 - 5 StR 644/99
    Für die rechtliche Beurteilung als gewaltsamer Schmuggel ist es ausreichend, daß dem Täter - wie hier - die Waffen zu irgendeinem Zeitpunkt während des Tathergangs zur Verfügung standen (vgl. BGHSt 31, 105, 106; BGH NStZ 1984, 216).
  • BGH, 28.09.1983 - 3 StR 280/83

    Besonderer Strafrahmen - Gewerbsmäßiger Schmuggel - Eingangsabgabenhinerziehung -

    Auszug aus BGH, 19.04.2000 - 5 StR 644/99
    Der damit erfüllte Tatbestand des § 373 AO verdrängt als qualifizierte Form der Steuerhinterziehung den Grundtatbestand des § 370 Abs. 1 AO (vgl. BGHSt 32, 95).
  • BGH, 23.08.1983 - 5 StR 408/83

    Ekel vor Schußwaffe - § 250 Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 24 StGB, "Rücktritt von der

    Auszug aus BGH, 19.04.2000 - 5 StR 644/99
    Für die rechtliche Beurteilung als gewaltsamer Schmuggel ist es ausreichend, daß dem Täter - wie hier - die Waffen zu irgendeinem Zeitpunkt während des Tathergangs zur Verfügung standen (vgl. BGHSt 31, 105, 106; BGH NStZ 1984, 216).
  • BGH, 08.06.2004 - 5 StR 173/04

    Lückenhafte Strafzumessung (hinreichende Erörterung einer engmaschigen

    Dieser Gesichtspunkt ist - neben der (späteren) Sicherstellung des Rauschgiftes - ein bestimmender Strafzumessungsgesichtspunkt, der im Rahmen der Strafzumessung zu erörtern gewesen wäre (vgl. BGH StV 2000, 555).
  • BGH, 29.05.2002 - 5 StR 105/02

    Strafaussetzung zur Bewährung (Ausscheiden bei vollständiger Verbüßung durch

    Die Strafaussprüche, über die das Landgericht nach Rechtskraft der Schuldsprüche (vgl. BGH wistra 2000, 352) nur noch zu entscheiden hatte, begegnen keinen rechtlichen Bedenken.
  • BayObLG, 20.12.2004 - 4St RR 204/04

    Einkopieren des Strafregisterauszuges in Urteilsgründe

    Richtig ist zwar, dass es grundsätzlich einen besonders bestimmenden Strafzumessungsgesichtspunkt darstellt, wenn ein "Geschäft" in engmaschiger Überwachung durch Polizeibeamte stattgefunden hat und dadurch tatsächliche Gefährdungen ausgeschlossen sind und dass dies grundsätzlich bei der Strafzumessung ausführlich zu erörtern ist (BGH StV 2000, 555; BGH StV 2004, 604).
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