Rechtsprechung
BGH, 11.07.2000 - 1 StR 93/00 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 266 StGB; § 705 BGB
Untreue (Treubruchstatbestand, Mißbrauchstatbestand bei Konkursverwaltung / Insolvenzverwaltung durch einen Rechtsanwalt); Gesellschaft bürgerlichen Rechts; BGB-Gesellschaft; Vermögensbetreuungspflicht; Scheingeschäft; Schadensgleiche Vermögensgefährdung; ... - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Untreue - Vermögensbetreuungspflicht - Mißbrauch - Konkursverwalter - Kaufvertrag - Verkauf - Scheingeschäft
- Judicialis
StPO § 268 Abs. 3; ; StPO § 229 Abs. 2 Satz 2; ; StPO § 267 Abs. 5 Satz 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 266 Abs. 1
Vermögensnachteil bei der Untreue - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- ZIP 2001, 383
- NZI 2001, 58
- NZI Beilage 2001, 98
- wistra 2000, 384
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 13.12.1994 - 1 StR 622/94
Nachteilszufügung - Untreue - Vergleich der Vermögenslage - Provision - Treubruch
Auszug aus BGH, 11.07.2000 - 1 StR 93/00
Der erforderliche Vermögensvergleich (vgl. BGH NStZ 1995, 233; NStZ 1997, 32; NStZ 1999, 353) war jedoch ex ante vorzunehmen. - BGH, 14.01.1998 - 1 StR 504/97
Untreue in Form des Treubruchstatbestands
Auszug aus BGH, 11.07.2000 - 1 StR 93/00
Dieses Urteil hat der Senat auf die Revision des Angeklagten mit Urteil vom 14. Januar 1998 (1 StR 504/97, veröffentlicht in NStZ 1998, 246) aufgehoben, weil die Annahme des Landgerichts, der Verkauf sei ein "Scheingeschäft" zur Verschleierung der späteren Geldentnahmen gewesen, nicht ausreichend belegt war. - BGH, 30.07.1996 - 5 StR 168/96
Betrug - Schaden - Absprachen - Sicherstellung
Auszug aus BGH, 11.07.2000 - 1 StR 93/00
Der erforderliche Vermögensvergleich (vgl. BGH NStZ 1995, 233; NStZ 1997, 32; NStZ 1999, 353) war jedoch ex ante vorzunehmen.
- BGH, 04.03.1999 - 5 StR 355/98
Betrug bei Versicherungsverträgen; Schadenskompensation; Vermögensschaden; …
Auszug aus BGH, 11.07.2000 - 1 StR 93/00
Der erforderliche Vermögensvergleich (vgl. BGH NStZ 1995, 233; NStZ 1997, 32; NStZ 1999, 353) war jedoch ex ante vorzunehmen. - BGH, 21.10.1997 - 1 StR 605/97
Pflicht zur Abführung der vereinnahmten Provisionen - Verletzung der Treuepflicht …
Auszug aus BGH, 11.07.2000 - 1 StR 93/00
Zum andern kam es darauf an, ob ein in dem Auftragsbestand sicher zu erwartender Gewinn entzogen wurde (vgl. BGH StV 1995, 73; StV 1999, 25). - BGH, 12.07.1994 - 1 StR 300/94
Das Treueverhältnis des Untreuetatbestandes unter dem Aspekt eines …
Auszug aus BGH, 11.07.2000 - 1 StR 93/00
Zum andern kam es darauf an, ob ein in dem Auftragsbestand sicher zu erwartender Gewinn entzogen wurde (vgl. BGH StV 1995, 73; StV 1999, 25).
- BGH, 13.09.2010 - 1 StR 220/09
Revision des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Arbeitnehmerorganisation AUB …
Die Vermögensminderung ist dabei nach dem Prinzip der Gesamtsaldierung (Vermögensvergleich) festzustellen (BGH, Urteil vom 23. Mai 2002 - 1 StR 372/01, BGHSt 47, 295, 301; BGH, Urteil vom 11. Juli 2000 - 1 StR 93/00, wistra 2000, 384, 386 mwN; BGH, Beschluss vom 17. August 2006 - 4 StR 117/06, NStZ-RR 2006, 378, 379 mwN). - LG Wiesbaden, 12.05.2009 - 6 KLs 1160 Js 26113/05
Die Loyalitätspflicht verbietet es dem Geschäftsführer grundsätzlich, …
1086 Ob ein Vermögensnachteil eingetreten ist, muss mithin grundsätzlich durch einen ex-ante vorzunehmenden Vergleich des gesamten Vermögens vor und nach der beanstandeten Verfügung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten geprüft werden (BGHSt 47, 295, 301 f.; Bundesgerichtshof wistra 2000, 384, 386; NStZ-RR 2001, 241, 242). - BGH, 17.08.2006 - 4 StR 117/06
Grundsätze zum "Vermögensnachteil"; Vermögensnachteil bei Übernahme einer …
Ob nämlich ein Vermögensnachteil eingetreten ist, muss grundsätzlich durch einen ex-ante vorzunehmenden Vergleich des gesamten Vermögens vor und nach der beanstandeten Verfügung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten geprüft werden (BGHSt 47, 295, 301 f.; BGH wistra 2000, 384, 386; NStZ-RR 2001, 241, 242). - LG Wiesbaden, 12.05.2009 - 6 KLs
Die Loyalitätspflicht verbietet es dem Geschäftsführer grundsätzlich, …
Ob ein Vermögensnachteil eingetreten ist, muss mithin grundsätzlich durch einen ex-ante vorzunehmenden Vergleich des gesamten Vermögens vor und nach der beanstandeten Verfügung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten geprüft werden (BGHSt 47, 295, 301 f.; Bundesgerichtshof wistra 2000, 384, 386 ; NStZ-RR 2001, 241, 242 ).