Rechtsprechung
LG Chemnitz, 20.09.2000 - 4 Qs 8/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Aufhebung eines Durchsuchungsbeschlusses und Beschlagnahmebeschlusses; Vertrauensverhältnis zwischen Steuerberater und Steuerpflichtigen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Beschlagnahme - Beschlagnahme von Buchführungsunterlagen beim steuerlichen Berater
Verfahrensgang
- AG Chemnitz, 03.12.1999 - I Gs 872/99
- LG Chemnitz, 20.09.2000 - 4 Qs 8/00
Papierfundstellen
- wistra 2000, 476
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- LG Chemnitz, 15.01.1999 - 5 Qs 2/99
Auszug aus LG Chemnitz, 20.09.2000 - 4 Qs 8/00
Eine Beschlagnahme anderer Gegenstände als die im Beschluss explizit erwähnten war auch nicht deshalb zulässig, weil sich im Beschluss des AG Chemnitz die Formulierung findet: "Gesucht werden insbesondere folgende Unterlagen" (vgl. LG Chemnitz wistra 99, 154).
- LG Hamburg, 04.07.2005 - 608 Qs 3/05
Durchsuchung - GmbH-GF: Individueller Beschlagnahmeschutz
Spätestens nach Erstellung und Freigabe des Jahresabschlusses entfällt daher die Beschlagnahmefreiheit (h.M. LR- Schäfer § 97 Rn.117; Landgericht Frankfurt, DStR 2004, 290 292; Landgericht Chemnitz PStR 2001, 68-69; Landgericht Darmstadt NStZ 1988, 286-287; Landgericht Berlin NJW 1977, 725; a.A. Landgericht Stade NStZ 87, 38,39; Landgericht Koblenz, PStR 2002, 26 t; StV 85, 8,9: Fortbestehen der Beschlagnahmefreiheit; wohl auch Landgericht Aachen MDR.Unter § 97 I Nr. 1 StPO fällt Korrespondenz zwischen den Beschuldigten und dem Steuerberater, die der Vorbereitung oder Durchführung von Jahresabschlüssen, Steuererklärungen oder steuerrechtlicher Beratung gedient hat(vgl. LR- Schäfer § 97 Rn.117; Moosburger wistra 89, 252,253; Landgericht Chemnitz PStR 2001, 68-69).