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   BGH, 23.09.1999 - 4 StR 700/98   

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BGH, 23.09.1999 - 4 StR 700/98 (https://dejure.org/1999,230)
BGH, Entscheidung vom 23.09.1999 - 4 StR 700/98 (https://dejure.org/1999,230)
BGH, Entscheidung vom 23. September 1999 - 4 StR 700/98 (https://dejure.org/1999,230)
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Wohnhaus der Mutter

§§ 306a, 306b Abs. 2 Nr. 2 StGB, als "andere Straftat" reicht ein nachfolgender Versicherungsbetrug (§ 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 5 StGB) aus, ein Ausnutzen einer spezifischen Brandsituation ist nicht erforderlich;

Brandstiftung und Versicherungsbetrug sind auch dann eine Tat im prozessualen Sinne (§ 265 StPO, dies entspricht der "Tat" iSv § 265 StGB), wenn die Anklage insoweit Mängel in der Darstellung aufweist;

§ 274 StPO, Zurückweisung eines Protokollberichtigungsantrags;

§ 244 Abs. 3 StPO, bei Zurückweisung wegen Bedeutungslosigkeit muß angegeben werden, ob diese in rechtlicher oder tatsächlicher Hinsicht angenommen wird;

§ 2 Abs. 3 StGB, Grundsatz strikter Alternativität;

bei Gesamthandsverhältnissen reicht für den Ausschluß des Anspruchs gem. § 61 VVG der Vorsatz eines Gesamthänders

Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 264 StPO (1975); § 306 b Abs. 2 Nr. 2 StGB (1998); § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO; § 2 Abs. 3 StGB
    Versuch des Betruges zum Nachteil der Versicherung; Versicherungsbetrug; Begriff der Tat im prozessualen Sinne; Schwere Brandstiftung; Glaubwürdigkeit; Bedeutungslosigkeit des Beweisantrages; Milderes Gesetz

  • DFR

    Brandstiftung und Versicherungsbetrug

  • Wolters Kluwer

    Brandstiftung - Betrug - Prozessuale - Tat - Versicherung - Versicherungsbetrug - Tateinheit

  • opinioiuris.de

    Brandstiftung und Versicherungsbetrug

  • Judicialis

    StPO 1975 § 264; ; StGB 1998 § 306 b Abs. 2 Nr. 2

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StPO § 264; StGB § 306 b Abs. 2 Nr. 2
    Besonders schwere Brandstiftung wegen Betrugsabsicht zum Nachteil des Versicherers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB (1998) § 306b Abs. 2 Nr. 2; StPO (1975) § 264
    Prozessualer Tatbegriff - Brandstiftung und Betrug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Höhere Strafen für betrügerisches Inbrandsetzen eines Wohngebäudes

  • nomos.de PDF, S. 50 (Leitsatz)

    § 264 StPO; § 306b Abs. 2 Nr. 2 StGB
    Brandstiftung/Wohngebäude/Betrug zum Nachteil der Versicherung

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Strafrecht BT, Gemeingefährliche Delikte, Vermögensdelikte, Besonders schwere Brandstiftung bei Betrugsabsicht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 45, 211
  • NJW 2000, 226
  • NStZ-RR 2011, 303
  • NJ 2000, 101 (Ls.)
  • StV 2000, 133
  • VersR 2000, 1423
  • VersR 2000, 1432
  • JR 2000, 425
  • wistra 2000, 67
 
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Wird zitiert von ... (70)Neu Zitiert selbst (64)

  • BGH, 15.09.1998 - 1 StR 290/98

    Brandstiftung in Tateinheit mit Versicherungsbetrug; Milderes später in Kraft

    Auszug aus BGH, 23.09.1999 - 4 StR 700/98
    Die erhöhte Verwerflichkeit ergibt sich aus der Bereitschaft, zur Durchsetzung krimineller Ziele ein abstrakt (§ 306 a Abs. 1 StGB) oder konkret (§ 306 a Abs. 2 StGB, vgl. BGH NStZ 1999, 32, 33) gefährliches Brandstiftungsdelikt zu begehen, mithin aus der Verknüpfung von Unrecht mit weiterem Unrecht durch den Täter (vgl. Wolters JR 1998, 271, 274; Eser in Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. § 211 Rdn. 31).

    Eine mildere Beurteilung des "Versicherungsbetrugs" bezweckt die Neuregelung ohnehin nicht (BGH NStZ-RR 1998, 235 (3, Strafsenat), NStZ 1999, 32, 33; 243, 244; BGH, Beschlüsse vom 25. Juni 1998 - 1 StR 254/98 und vom 20. Mai 1999 - 4 StR 718/98, a. A. Hecker aaO).

    Auf die von der Revision vertretene Auffassung, daß in Fällen des Übergangsrechts nach Inkrafttreten des 6. StrRG als Ergebnis des gemäß § 2 Abs. 3 StGB erforderlichen "Mildevergleichs" entgegen der bisherigen Rechtsprechung (vgl. BGH NStZ-RR 1998, 235; NStZ 1999, 32, 33; 243, 244) § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 5 StGB n.F. jedenfalls dann nicht Anwendung finden kann (vielmehr § 265 StGB n.F. anzuwenden sei), wenn es sich um zwei Taten im prozessualen Sinne handelt, kommt es hier nach allem nicht an.

  • BGH, 15.05.1997 - 1 StR 233/96

    BGH beanstandet Verurteilung wegen Bestechung eines im Auftrag der

    Auszug aus BGH, 23.09.1999 - 4 StR 700/98
    Ausgehend hiervon hat das Landgericht im Ergebnis zu Recht auch den Betrug in seine Untersuchung und Urteilsfindung einbezogen, Zwar ist es fehlerhaft (vgl. BGHSt 11, 398; BGH NStZ-RR 1998.2351 Beschluß vom 20. Mai 1999 - 4 StR 718/98; a.A. allerdings Lenckner in Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. § 265 Rdn. 16; Arzt/Weber Strafrecht. BT, LH 2 Rdn. 206. Bewertungseinheit) davon ausgegangen, zwischen der schweren Brandstiftung und dem versuchten Betrug bestehe Tateinheit, so daß schon deshalb eine einheitliche prozessuale Tat vorliege (st. Rechtspr., vgl. nur BGHSt 29, 288-1 38, 37, 39 f.; 43, 96, 98).

    Dabei kommt es im Einzelfall darauf an, ob die einzelnen Handlungen nicht nur äußerlich ineinander übergehen, sondern auch innerlich derart unmittelbar miteinander verknüpft sind, daß der Unrechts- und Schuldgehalt der einen Handlung nicht ohne die Umstände, die zu der anderen Handlung geführt haben, richtig gewürdigt werden kann und ihre getrennte Würdigung und Aburteilung in verschiedenen Verfahren einen einheitlichen Lebensvorgang unnatürlich aufspalten würde (BGHSt 2, 371, 374; 23, 141, 145; 29, 288, 293: 35, 14, 17; 36, 151, 154 f.; 41, 385, 388, 390; 43, 96, 99; 252, 255).

    Dies kann nicht unabhängig von den verletzten Strafbestimmungen beurteilt werden, die notwendige innere Verknüpfung der mehreren Beschuldigungen muß sich vielmehr unmittelbar aus den ihnen zugrundeliegenden Handlungen und Ereignissen unter Berücksichtigung ihrer strafrechtlichen Bedeutung ergeben (vgl. nur BGHSt 35, 14, 17; 41, 292, 297; 43, 96, 98).

  • BGH, 22.03.1994 - 1 StR 21/94

    Besonders schwere Brandstiftung (Absicht die Tat zur Begehung eines Mordes

    Auszug aus BGH, 23.09.1999 - 4 StR 700/98
    Vielmehr erfordert die Bestimmung nur, daß der Täter bei seiner - in § 306 a StGB näher umschriebenen - Tathandlung das Ziel verfolgt, die Begehung der anderen Straftat, für die ihm die Brandstiftung nicht als notwendiges Mittel erscheinen muß, zumindest zu erleichtern (vgl. zu § 307 Nr, 2 StGB a.F. BGHSt 40, 106 und zu § 211 StGB BGHSt 39, 159, 161; BGH NStZ 1996, 81; 1998, 352, 353 zum beabsichtigten Betrug z.N. der Lebensversicherung, Jähnke in LK 10. Aufl. § 211 Rdn. 9).

    Auf diese Verknüpfung zwischen dem Handeln des Brandstifters und dem von ihm verfolgten Zweck der Ermöglichung muß sich die Absicht des Täters beziehen; im Hinblick auf den tatbestandlichen Erfolg des Grunddelikts und der Folgetat genügt grundsätzlich dolus eventualis (BGH. Beschluß vom 10. Juni 1999 - 4 StR 60/99; vgl. ferner BGHSt 40, 106 zu § 307 Nr. 2 StGB a.F. 39, 159 f. und 41, 359, 360 zu § 211 StGB; Radtke, Die Dogmatik der Brandstiftungsdelikte (1998), S. 336.345; Tröndle/Fischer aaO § 306 b Rdn. 10).

  • BGH, 20.05.1999 - 4 StR 718/98

    Verfolgungsverjährung; Versicherungsbetrug; Versicherungsmißbrauch, Lex mitior;

    Auszug aus BGH, 23.09.1999 - 4 StR 700/98
    Ausgehend hiervon hat das Landgericht im Ergebnis zu Recht auch den Betrug in seine Untersuchung und Urteilsfindung einbezogen, Zwar ist es fehlerhaft (vgl. BGHSt 11, 398; BGH NStZ-RR 1998.2351 Beschluß vom 20. Mai 1999 - 4 StR 718/98; a.A. allerdings Lenckner in Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. § 265 Rdn. 16; Arzt/Weber Strafrecht. BT, LH 2 Rdn. 206. Bewertungseinheit) davon ausgegangen, zwischen der schweren Brandstiftung und dem versuchten Betrug bestehe Tateinheit, so daß schon deshalb eine einheitliche prozessuale Tat vorliege (st. Rechtspr., vgl. nur BGHSt 29, 288-1 38, 37, 39 f.; 43, 96, 98).

    Eine mildere Beurteilung des "Versicherungsbetrugs" bezweckt die Neuregelung ohnehin nicht (BGH NStZ-RR 1998, 235 (3, Strafsenat), NStZ 1999, 32, 33; 243, 244; BGH, Beschlüsse vom 25. Juni 1998 - 1 StR 254/98 und vom 20. Mai 1999 - 4 StR 718/98, a. A. Hecker aaO).

  • BGH, 05.11.1969 - 4 StR 519/68

    zwei Unfälle - §§ 315c, 142 StGB; § 264 StPO, Strafklageverbrauch; § 52 StGB,

    Auszug aus BGH, 23.09.1999 - 4 StR 700/98
    Die Tat als Prozeßgegenstand ist nicht nur der in der Anklage umschriebene und dem Angeklagten dort zur Last gelegte Geschehensablauf; vielmehr gehört zu ihr das gesamte Verhalten des Angeklagten, soweit es mit dem durch die Anklage bezeichneten geschichtlichen Vorkommnis nach der Auffassung des Lebens einen einheitlichen Vorgang bildet (vgl. BGHSt 13, 320, 321; 23, 141, 145; 32, 215, 216; BGH NStZ 1989, 266; BGHR StPO § 264 Tatidentität 2; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 44. Aufl. § 264 Rdn. 2 m.w. N.).

    Dabei kommt es im Einzelfall darauf an, ob die einzelnen Handlungen nicht nur äußerlich ineinander übergehen, sondern auch innerlich derart unmittelbar miteinander verknüpft sind, daß der Unrechts- und Schuldgehalt der einen Handlung nicht ohne die Umstände, die zu der anderen Handlung geführt haben, richtig gewürdigt werden kann und ihre getrennte Würdigung und Aburteilung in verschiedenen Verfahren einen einheitlichen Lebensvorgang unnatürlich aufspalten würde (BGHSt 2, 371, 374; 23, 141, 145; 29, 288, 293: 35, 14, 17; 36, 151, 154 f.; 41, 385, 388, 390; 43, 96, 99; 252, 255).

  • BGH, 18.10.1995 - 3 StR 324/94

    Verfolgbarkeit von Mitarbeitern des MfS der DDR nach der Wiedervereinigung für

    Auszug aus BGH, 23.09.1999 - 4 StR 700/98
    Dies kann nicht unabhängig von den verletzten Strafbestimmungen beurteilt werden, die notwendige innere Verknüpfung der mehreren Beschuldigungen muß sich vielmehr unmittelbar aus den ihnen zugrundeliegenden Handlungen und Ereignissen unter Berücksichtigung ihrer strafrechtlichen Bedeutung ergeben (vgl. nur BGHSt 35, 14, 17; 41, 292, 297; 43, 96, 98).

    als sie keine Erwähnung in der Anklage gefunden haben (BGHSt 41, 292, 298; BGH NStZ 1995, 46, 47; 1996, 243, 244).

  • BGH, 11.06.1980 - 3 StR 9/80

    Das Verbot paralleler strafrechtlicher Ermittlungsverfahren bzw. die (zeitlich

    Auszug aus BGH, 23.09.1999 - 4 StR 700/98
    Ausgehend hiervon hat das Landgericht im Ergebnis zu Recht auch den Betrug in seine Untersuchung und Urteilsfindung einbezogen, Zwar ist es fehlerhaft (vgl. BGHSt 11, 398; BGH NStZ-RR 1998.2351 Beschluß vom 20. Mai 1999 - 4 StR 718/98; a.A. allerdings Lenckner in Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. § 265 Rdn. 16; Arzt/Weber Strafrecht. BT, LH 2 Rdn. 206. Bewertungseinheit) davon ausgegangen, zwischen der schweren Brandstiftung und dem versuchten Betrug bestehe Tateinheit, so daß schon deshalb eine einheitliche prozessuale Tat vorliege (st. Rechtspr., vgl. nur BGHSt 29, 288-1 38, 37, 39 f.; 43, 96, 98).

    Dabei kommt es im Einzelfall darauf an, ob die einzelnen Handlungen nicht nur äußerlich ineinander übergehen, sondern auch innerlich derart unmittelbar miteinander verknüpft sind, daß der Unrechts- und Schuldgehalt der einen Handlung nicht ohne die Umstände, die zu der anderen Handlung geführt haben, richtig gewürdigt werden kann und ihre getrennte Würdigung und Aburteilung in verschiedenen Verfahren einen einheitlichen Lebensvorgang unnatürlich aufspalten würde (BGHSt 2, 371, 374; 23, 141, 145; 29, 288, 293: 35, 14, 17; 36, 151, 154 f.; 41, 385, 388, 390; 43, 96, 99; 252, 255).

  • BGH, 10.04.1962 - 1 StR 125/62
    Auszug aus BGH, 23.09.1999 - 4 StR 700/98
    Allerdings ist fraglich, ob das Hauptverhandlungsprotokoll diese Belehrung beweist (§ 274 StPO) oder insofern - aus ihm selbst ersichtliche (vgl. BGHSt 17, 220, 222; BGH NStZ 1993, 51, 52: Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO § 274 Rdn, 17) - offensichtliche Unklarheiten oder Widersprüche enthält.

    Dies bedarf indes keiner abschließenden Entscheidung, weil die in einem solchen Fall an die Stelle der formellen Beweiskraft tretenden Feststellungen im Freibeweis (vgl. BGHSt 16, 306, 308; 17, 220, 221 ff.; 31, 39, 41) dem Senat die Überzeugung vermitteln, daß die erforderliche Belehrung erfolgt ist.

  • BGH, 25.06.1998 - 1 StR 254/98
    Auszug aus BGH, 23.09.1999 - 4 StR 700/98
    Eine mildere Beurteilung des "Versicherungsbetrugs" bezweckt die Neuregelung ohnehin nicht (BGH NStZ-RR 1998, 235 (3, Strafsenat), NStZ 1999, 32, 33; 243, 244; BGH, Beschlüsse vom 25. Juni 1998 - 1 StR 254/98 und vom 20. Mai 1999 - 4 StR 718/98, a. A. Hecker aaO).
  • BGH, 10.06.1999 - 4 StR 60/99

    Ermöglichungsabsicht; Besonders schwere Brandstiftung

    Auszug aus BGH, 23.09.1999 - 4 StR 700/98
    Auf diese Verknüpfung zwischen dem Handeln des Brandstifters und dem von ihm verfolgten Zweck der Ermöglichung muß sich die Absicht des Täters beziehen; im Hinblick auf den tatbestandlichen Erfolg des Grunddelikts und der Folgetat genügt grundsätzlich dolus eventualis (BGH. Beschluß vom 10. Juni 1999 - 4 StR 60/99; vgl. ferner BGHSt 40, 106 zu § 307 Nr. 2 StGB a.F. 39, 159 f. und 41, 359, 360 zu § 211 StGB; Radtke, Die Dogmatik der Brandstiftungsdelikte (1998), S. 336.345; Tröndle/Fischer aaO § 306 b Rdn. 10).
  • BGH, 16.06.1992 - 1 StR 217/92

    Besonders schwere Brandstiftung (Ausnutzungsabsicht, konkreter Bezug zur

  • BGH, 08.09.1964 - 1 StR 292/64

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

  • BGH, 20.12.1995 - 3 StR 371/95

    Beweisaufnahme - Tatsachenbehauptung - Bestimmtheit

  • BGH, 11.08.1998 - 1 StR 326/98

    Tatbestandsmerkmal der großen Zahl von Menschen bei der besonders schweren

  • BGH, 09.03.1993 - 1 StR 870/92

    Mordmerkmal der Ermöglichung einer anderen Straftat; bedingter Tötungsvorsatz;

  • BGH, 12.02.1998 - 4 StR 617/97

    Versagung der Nachprüfung der tatrichterlichen Wertung durch ein Revisionsgericht

  • BGH, 26.04.1995 - 3 StR 93/95

    DDR - StGB-DDR - Verfolgungsverjährung - Verjährung - Körperverletzung -

  • BGH, 10.02.1971 - 2 StR 527/70

    Milderes Gesetz - Gesetzesanwendung - Anwendung des Gesetzes - Nebenstrafen -

  • BGH, 19.12.1995 - 1 StR 606/95

    Hauptverhandlung - Richterliche Vernehmungsniederschrift -

  • BGH, 07.09.1994 - 2 StR 264/94

    Tatbestandsmerkmal der Ausnutzungsabsicht bei der besonders schweren

  • BGH, 03.04.1992 - 1 StR 125/92

    Schuldumfang bei Versicherungsbetrug

  • BGH, 13.09.1995 - 3 StR 360/95

    Mordmerkmale - Ermöglichungsabsicht - Dolus Directus - Subjektives Mordmerkmal

  • BGH, 08.04.1998 - 1 StR 128/98

    Beihilfe zum versuchten Betrug in Tateinheit mit falscher uneidlicher Aussage

  • BGH, 09.09.1997 - 4 StR 401/97

    Annahme einer tateinheitlichen Begehung bei Sexualdelikten - Anforderungen an

  • BGH, 27.11.1996 - 3 StR 508/96

    Gesetzesänderung - Urteil - Kombinationsverbot

  • BGH, 23.02.1989 - 4 StR 628/88

    Verurteilung wegen "Betruges oder Hehlerei" - Abgrenzung zwischen Betrug und

  • BGH, 21.03.1995 - 1 StR 789/94

    Sexueller Missbrauch von Kindern - Individualisierung der Tat - Abgrenzung der

  • BGH, 05.05.1998 - 1 StR 635/96

    Vorliegen einer rechtlich selbständigen Handlung bei versuchter Anstiftung und

  • BGH, 19.12.1995 - KRB 33/95

    Konkurrenzen (Tateinheit, Tatmehrheit und fortgesetzte Handlung,

  • BGH, 23.09.1986 - 5 StR 330/86

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln - Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben

  • BGH, 15.05.1990 - 5 StR 594/89

    Treuebruchtatbestand als Voraussetzung der Untreue - Treueverhältnis, das den

  • BGH, 04.11.1997 - 1 StR 273/97

    BGH beanstandet Verurteilung eines Theaterintendanten wegen Untreue durch

  • BGH, 24.07.1987 - 3 StR 36/87

    Tateinheit zwischen Lohnsteuerhinterziehung und Beitragsvorenthaltung gegenüber

  • BGH, 21.04.1993 - 2 StR 54/93

    Darlegungspflicht der Einzelakte durch den Tatrichter trotz der Annahme einer

  • BGH, 03.12.1991 - 1 StR 120/90

    Abbruch der Schwangerschaft, Straflosigkeit, Begriff der ärztlichen Erkenntnis

  • BGH, 14.07.1993 - 3 StR 334/93

    Wohnungsabwesenheit zum Brandstiftungszeitpunkt - § 306 Nr. 2 StGB aF (§ 306a

  • BGH, 16.03.1989 - 4 StR 60/89

    Strafklageverbrauch bei Dauerstraftat

  • BGH, 29.04.1958 - 1 StR 135/58
  • OLG Frankfurt, 10.08.1994 - 2 Ss 203/94

    Ablehnung eines Beweisantrags; Bedeutungslosigkeit der Beweistatsache;

  • BGH, 23.07.1986 - 3 StR 164/86

    Zeugnisverweigerungsrecht bei früheren Ermittlungen gegen einen Angehörigen des

  • OLG Hamm, 02.10.1996 - 4 Ss 159/96
  • BGH, 20.04.1982 - 1 StR 833/81

    Entfallen der formelle Beweiskraft eines mehrdeutigen Protokollvermerks eines

  • BGH, 07.07.1999 - 1 StR 262/99

    Nachtragsanklage; Tat im prozessualen Sinne; Tateinheit

  • BGH, 09.04.1991 - 4 StR 132/91

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung von Beweisanträgen

  • BGH, 21.12.1983 - 2 StR 578/83

    Frage der Identität der Tat bei Veränderung des Tatbildes zwischen Anklage und

  • BGH, 09.08.1995 - 1 StR 282/95

    Gemischt genutztes Gebäude - Inbrandsetzen - Gewerberaum - Wesentliche Bedeutung

  • BGH, 03.11.1959 - 1 StR 425/59
  • BGH, 24.08.1983 - 3 StR 176/83

    Einbeziehung rechtlich anerkannter Strafzwecke in den Strafrahmen -

  • BGH, 20.12.1995 - 5 StR 412/95

    Rechtspflicht zur nachträglichen Berichtigung?

  • BGH, 20.11.1961 - 2 StR 395/61
  • BGH, 29.09.1987 - 4 StR 376/87

    Prozessuale Tat und Strafklageverbrauch

  • BGH, 13.11.1990 - 5 StR 413/90

    Unerlaubte Einfuhr von Kokain in nicht geringer Menge - Unerlaubtes Handeltreiben

  • BGH, 05.11.1991 - 5 StR 435/91
  • BGH, 16.01.1990 - 1 StR 676/89

    Beweisantrag - Unerheblichkeit - Tatsache - Tatrichter - Beschluß

  • BGH, 27.05.1952 - 1 StR 160/52

    Hinweis an einen Angeklagten, welche von mehreren nebeneinander enthaltenen

  • BGH, 07.10.1994 - 2 StR 194/94

    Beweisantrag - Bedeutungslosigkeit - Begründung - Zurückweisung - Tatsächliche

  • BGH, 01.09.1994 - 4 StR 259/94

    Rüge der Verletzung materiellen Rechts und Beanstandung des Verfahrens

  • BGH, 18.08.1992 - 5 StR 126/92

    Beweiskraft des Protokolls bei Schweigen über wesentliche Förmlichkeiten -

  • BGH, 27.03.1990 - 1 StR 13/90

    Anforderungen an die Begründung der Bedeutungslosigkeit von Beweistatsachen

  • BGH, 23.06.1981 - 5 StR 234/81

    Ablehnung eines Beweisantrages wegen Bedeutungslosigkeit der behaupteten Tatsache

  • BGH, 18.01.1983 - 3 StR 415/82

    Strafbarkeit einer Beihilfehandlung nach deutschem Strafrecht - Unzulässige

  • BGH, 22.06.1994 - 3 StR 457/93

    Tatzeitraum - Identität zwischen Anklage und Urteil - Konkretisierung der

  • RG, 09.03.1914 - III 1361/13

    1. Unter welchen Umständen begeht der Versicherungsnehmer schon durch betrügliche

  • RG, 21.01.1888 - 3221/87

    Liegt beim Zusammentreffen des Verbrechens der Inbrandsetzung versicherter Sachen

  • BGH, 09.12.2021 - 4 StR 167/21

    Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (Absicht der Herbeiführung eines

    Zwar muss seine Absicht nicht auf die Herbeiführung eines Personenschadens gerichtet sein, vielmehr reicht auch die Absicht aus, einen Sachschaden zu verursachen (vgl. BGH, Urteil vom 23. September 1999 - 4 StR 700/98, BGHSt 45, 211, 218; LK-StGB/König, 13. Aufl., § 315 Rn. 113).
  • BGH, 18.11.2020 - 4 StR 35/20

    Wohnungseinbruchdiebstahl (falscher Schlüssel: bei dem Berechtigten in

    Wie bei § 211 Abs. 2 StGB und § 315 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. b StGB kann die "andere' Tat auch eine solche sein, die zu dem Brandstiftungsdelikt in Tateinheit steht (vgl. BGH, Urteile vom 23. September 1999 - 4 StR 700/98, BGHSt 45, 211-219; vom 9. August 2000 - 3 StR 139/00).

    Die (Verdeckungs-)Absicht im Sinne der Nr. 2 muss sich auf die Verknüpfung zwischen dem Handeln des Brandstifters und dem von ihm verfolgten Zweck beziehen (vgl. BGH, Urteile vom 23. September 1999 - 4 StR 700/98, BGHSt 45, 211; vom 18. Juni 2008 - 2 StR 141/08 zur Ermöglichungsabsicht); im Hinblick auf das Grunddelikt genügt grundsätzlich dolus eventualis (vgl. BGH, aaO).

  • BGH, 03.06.2015 - 2 StR 422/14

    Mord (Ermöglichungsabsicht: Voraussetzungen); Feststellung der besonderen Schwere

    Der Tod des Opfers muss nicht notwendiges Mittel zur Ermöglichung der Tat sein (BGH, Urteil vom 9. März 1993 - 1 StR 870/92, BGHSt 39, 159, 161); es genügt, wenn der Täter sich deshalb zur Tötung entschließt, weil er annimmt, auf diese Weise die andere Straftat rascher oder leichter begehen zu können (vgl. BGH, Urteil vom 23. September 1999 - 4 StR 700/98 -, BGHSt 45, 211, 217 zu § 306b Abs. 2 Nr. 2 StGB) und ihm zwar nicht der Tod des Opfers, wohl aber die Tötungshandlung als Tatmittel geeignet erscheint (vgl. BGH, Urteil vom 9. März 1993 - 1 StR 870/92, BGHSt 39, 159, 161).
  • BGH, 15.03.2007 - 3 StR 454/06

    Schwere Brandstiftung; Ermöglichen einer anderen Straftat

    Eine solche einschränkende Auslegung würde weder dem Wortlaut der Vorschrift, noch ihrer Entstehungsgeschichte gerecht und erschiene auch aus systematischen Erwägungen nicht überzeugend (BGHSt 45, 211, 216 ff.; vgl. Tröndle/Fischer, StGB 54. Aufl. § 306b Rdn. 9 ff. m. zahlr. w. N. zum Meinungsstreit).

    bb) Dieses - schon vom Wortlaut der Vorschrift nahe liegende - Ergebnis entspricht im Übrigen der Auslegung des entsprechenden Qualifikationsmerkmals in § 315 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. b und § 211 Abs. 2 StGB, auf die bei der Anwendung von § 306b Abs. 2 Nr. 2 Alt. 1 StGB in besonderem Maße zurückgegriffen werden kann (BGHSt 45, 211, 217; BGH NJW 2000, 3581 f.): Eine gewisse Parallele zeigt sich etwa zu dem Fall eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr (§ 315b Abs. 1 StGB), der gleichzeitig sämtliche objektiven Merkmale eines Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte erfüllt.

  • BGH, 14.11.2013 - 3 StR 336/13

    Brandstiftungsdelikte (Inbrandsetzen; Deckenverkleidung nicht ohne weiteres

    Denn der Betrug zum Nachteil der Versicherung, der durch die (schwere) Brandstiftung ermöglicht werden sollte, stellt eine andere Straftat im Sinne dieses Straftatbestandes dar (BGH, Urteil vom 23. September 1999 - 4 StR 700/98, BGHSt 45, 211, 216 f.; Beschluss vom 29. September 1999 - 3 StR 359/99, NStZ 2000, 197, 198), so dass der Täter wegen besonders schwerer Brandstiftung zu bestrafen ist, wenn es ihm bei der Brandlegung auf die Ermöglichung des Betruges ankommt.
  • BGH, 04.07.2001 - 2 StR 513/00

    Geldwäsche bei Strafverteidigerhonorar

    Eine prozessuale Tat im Sinne von § 264 StPO liegt vor, wenn die Vorgänge innerlich derart unmittelbar miteinander verknüpft sind, daß der Unrechts- und Schuldgehalt der einen Handlung nicht ohne die Umstände, die zu der anderen Handlung geführt haben, richtig gewürdigt werden kann und ihre Aburteilung in verschiedenen Verfahren einen einheitlichen Lebensvorgang unnatürlich aufspalten würde (ständige Rechtsprechung, BGHSt 45, 211 f. m.w.N.).
  • BGH, 07.08.2001 - 1 StR 470/00

    Gesetzeseinheit zwischen Diebstahl und Sachbeschädigung; Untypische Begleittat;

    Der 4. Strafsenat hat für das Verhältnis der besonders schweren Brandstiftung (nach § 306b Abs. 2 Nr. 2 StGB, um "eine andere Straftat zu ermöglichen") zum besonders schweren Fall des Betruges nach § 263 Abs. 1, Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 StGB Gesetzeseinheit verneint mit dem Hinweis, daß § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 StGB keinen "echten Straftatbestand", sondern nur eine Strafzumessungsregel enthalte und der dort vorgesehene höhere Strafrahmen auch nur für den Regelfall gelte (BGHSt 45, 211, 218/219).

    Wenn aber auch täterbezogene Gesichtspunkte die Regelwirkung für die Annahme eines besonders schweren Falles auszuräumen vermögen, dann kann bei systemgerechtem Verständnis der Vorschrift des § 52 Abs. 1 StGB die Bejahung eines Regelbeispiels keinen Einfluß auf die Frage der Konkurrenz von Gesetzesverletzungen haben (vgl. auch BGHSt 45, 211, 2181219 zum Verhältnis von § 306b Abs. 2 Nr. 2 zu § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 5 StGB; BGH NStZ 1998, 91, 92; für eine konsequente Unterscheidung in anderem Zusammenhang auch der Senat in BGHSt 29, 359, 368).

  • OLG Zweibrücken, 14.08.2017 - 1 OLG 2 Ss 37/17

    Betrug durch Unterlassen: Mitteilungspflicht des Erben über den Tod eines

    Als - prozessuale - Tat i. S. v. § 264 Abs. 1 StPO ist der vom Eröffnungsbeschluss betroffene Vorgang insgesamt zu verstehen, einschließlich aller damit zusammenhängenden und darauf bezogenen Vorkommnisse, die geeignet sind, das in diesen Bereich fallende Tun des Angeklagten unter irgendeinem rechtlichen Gesichtspunkt als strafbar erscheinen zu lassen, also das gesamte Verhalten des Angeklagten, soweit es mit dem durch den Eröffnungsbeschluss bezeichneten geschichtlichen Vorkommnis nach der Auffassung des Lebens einen einheitlichen Vorgang bildet und dessen getrennte Würdigung und Aburteilung in getrennten Verfahren einen einheitlichen Lebensvorgang unnatürlich aufspalten würde (BGHSt 23, 141 [145]; 32, 215 [216]; 45, 211 [212 f.]; BGH, NStZ 1984, 469; BGH, NStZ 2006, 350; BGH, NStZ 2008, 411f.; BGH, Urteil vom 18. Dezember 2012 - 1 StR 415/12, BeckRS 2013, 02146, Rn. 36; Kuckein, in: KK-StPO, 7. Auflage 2013, § 264, Rn. 1, 3; Meyer-Goßner, in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Auflage 2017, § 264, Rn. 2).
  • BGH, 21.09.2011 - 1 StR 95/11

    Besonders schwere Brandstiftung (Wohnung: Entwidmung, Beweiswürdigung;

    Mit der Frage, ob der Angeklagte möglicherweise tatmehrheitlich (vgl. BGH, Urteil vom 23. September 1999 - 4 StR 700/98, BGHSt 45, 211, 213 mwN) einen versuchten Betrug begangen haben könnte, hat sich das Landgericht nicht auseinandergesetzt.

    Eine solche Tat würde zur Brandstiftung nicht nur in Tatmehrheit stehen (vgl. BGH, Urteil vom 23. September 1999 - 4 StR 700/98, BGHSt 45, 211, 213 mwN), sondern ließe auch die tateinheitliche Verurteilung wegen Versicherungsmissbrauchs aufgrund der in § 265 Abs. 1 StPO enthaltenen Subsidiaritätsklausel entfallen (vgl. Sackreuther in Graf/Jäger/Wittig, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, 1. Aufl. 2011, StGB § 265 Rn. 32 f. mwN).

    Ob diese beiden Schreiben lediglich der Vorbereitung des Betruges dienten oder schon ein unmittelbares Ansetzen zum Betrugsversuch darstellten (vgl. BGH, Urteil vom 23. September 1999 - 4 StR 700/98, BGHSt 45, 211), von dem der Angeklagte möglicherweise in der Folgezeit freiwillig zurückgetreten ist, kann der Senat anhand der vom Landgericht getroffenen und insoweit lückenhaften Feststellungen nicht überprüfen.

    Im Rahmen der rechtlichen Würdigung wird lediglich ausgeführt, dass "von einem mitverwirklichten Versicherungsmissbrauch (§ 265 StGB) auszugehen" sei, weil "bislang keine Ansprüche gegen die Brandversicherung erhoben wurden." Die fehlenden Angaben zu einem versuchten Betrug des Angeklagten zum Nachteil seiner Brandversicherung haben gleichwohl nicht zur Folge, dass diese nicht Gegenstand der Anklage wären und die Untersuchung sich nicht auf sie hätte erstrecken dürfen; denn sie bilden mit der Brandstiftung, die der Angeklagte - wie hier - zum Zweck der Täuschung der Versicherung vorgenommen hat, eine Tat im prozessualen Sinn (vgl. BGH, Urteil vom 23. September 1999 - 4 StR 700/98, BGHSt 45, 211, 212).

  • BGH, 23.11.2022 - 2 StR 142/21

    Verurteilung wegen Anschlag auf einen Rechtsanwalt rechtskräftig

    a) Nach ständiger Rechtsprechung gehört zu der Tat als Prozessgegenstand im Sinne des § 264 Abs. 1 StPO das gesamte Verhalten des Angeklagten, soweit es mit dem durch die Anklage bezeichneten geschichtlichen Vorkommnis nach allgemeiner Lebensauffassung einen einheitlichen Vorgang bildet, auch wenn einzelne damit zusammenhängende oder darauf bezogene Umstände in der Anklageschrift nicht ausdrücklich erwähnt sind, und ohne Rücksicht darauf, ob sich bei der rechtlichen Beurteilung eine oder mehrere strafbare Handlungen im sachlich rechtlichen Sinne statt oder neben der in der zugelassenen Anklage bezeichneten Straftat ergeben (vgl. BGH, Urteile vom 23. September 1999 - 4 StR 700/98, BGHSt 45, 211, 212 f. mwN, und vom 7. Februar 2012 - 1 StR 542/11, NStZ-RR 2012, 355, 356; Beschluss vom 1. Dezember 2015 - 1 StR 273/15, NJW 2016, 1747; KK-StPO/Ott, 8. Aufl., § 264 Rn. 1 mwN).
  • BVerfG, 16.11.2010 - 2 BvL 12/09

    Besonders schwere Brandstiftung (Verfassungsmäßigkeit der Strafdrohung;

  • BGH, 12.09.2013 - 4 StR 503/12

    Verstoß gegen Vorschriften über Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr (Vorliegen

  • BGH, 28.06.2007 - 3 StR 54/07

    Besonders schwere Brandstiftung (Gebäude, das der Wohnung von Menschen dient;

  • BGH, 05.12.2001 - 3 StR 422/01

    Besonders schwere Brandstiftung; Inbrandsetzen eines zur Wohnung von Menschen

  • BGH, 18.12.2012 - 1 StR 415/12

    Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht (Bestimmtheit der Weisung:

  • LG Itzehoe, 12.03.2009 - Jug 3 KLs 19/08

    Vorlagebeschluss; Richtervorlage; konkrete Normenkontrolle; Schuldprinzip;

  • BGH, 09.08.2000 - 3 StR 139/00

    Besonders schwere Brandstiftung; Merkmal "andere Straftat" (Abs. 2 Nr. 2);

  • OLG Köln, 21.04.2016 - 2 Ws 162/15

    Verwirklichung des Tatbestandes der Untreue durch Übernahme von Mietgarantien

  • BGH, 09.08.2011 - 1 StR 194/11

    Beweiswürdigung beim Tötungsvorsatz (gefährliche Gewalthandlungen gegen eine

  • BGH, 23.11.2005 - 2 StR 327/05

    Prozessuale Tat (Brandstiftung; Betrug zum Nachteil der Feuerversicherung);

  • BGH, 06.06.2008 - 2 StR 189/08

    Akkusationsprinzip; Anklagegrundsatz; prozessuale Tat; natürliche

  • BGH, 18.06.2008 - 2 StR 141/08

    Besonders schwere Brandstiftung (Absicht der Ermöglichung eines

  • BGH, 11.09.2007 - 5 StR 213/07

    Steuerhinterziehung (Hinterziehung von Erbschaftssteuer; ungerechtfertigter

  • BGH, 18.05.2000 - 4 StR 647/99

    Videovernehmung eines Auslandszeugen

  • BGH, 27.05.2009 - 1 StR 665/08

    Verfahrensvoraussetzung der wirksamen Anklageschrift und des wirksamen

  • BGH, 15.03.2000 - 3 StR 597/99

    Besonders schwere Brandstiftung

  • BGH, 05.10.2001 - 2 StR 261/01

    Begriff der Tat im prozessualen Sinne (Abtrennung von Verfahrensteilen; Pflicht

  • LG Arnsberg, 07.03.2007 - 2 KLs 56/06

    Ferienhaus, Brandstiftung

  • BGH, 29.09.1999 - 3 StR 359/99

    Anstiftung zur (besonders) schweren Brandstiftung (Anwendung vor und nach dem 6.

  • BGH, 23.09.2021 - 3 StR 38/21

    Beweiswürdigung bei der Feststellung des Tötungseventualvorsatzes bei

  • BGH, 07.02.2012 - 1 StR 542/11

    Begriff der Tat im prozessualen Sinne (Kognitionspflicht des Gerichts; ne bis in

  • BGH, 29.10.2004 - 2 StR 381/04

    Besonders schwere Brandstiftung (Wohnung von Menschen: Entwidmung durch alle

  • BGH, 07.09.2016 - 1 StR 422/15

    Revision im Strafverfahren: Anforderungen an die Erhebung der Besetzungsrüge

  • BGH, 07.07.2005 - 4 StR 549/04

    Vorteil im Sinne der Bestechungstatbestände (Vorteilsannahme; Vereinbarung der

  • BGH, 19.08.2004 - 3 StR 186/04

    Besonders schwere Brandstiftung (Ermöglichungsabsicht: Zusammenhang zwischen

  • BGH, 10.11.2015 - 3 StR 322/15

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung des eine Indiztatsache betreffenden Beweisantrags

  • BGH, 20.05.2009 - 2 StR 85/09

    Grenzen der Revisibilität der Beweiswürdigung bei der Verneinung eines

  • OLG Stuttgart, 22.12.2006 - 4 Ss 596/06

    Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten: Tateinheit zwischen Nichtanlegen des

  • OLG Hamm, 13.12.2007 - 3 Ss 430/07

    Prozessuale Tat

  • BGH, 22.04.2008 - 3 StR 74/08

    Ablehnung eines Beweisantrages (Bedeutungslosigkeit; Begründung;

  • OLG Celle, 13.04.2010 - 32 Ss 7/10

    Begriff der Tat im prozessualen Sinne

  • OLG Rostock, 01.04.2005 - 2 Ss OWi 389/04

    Fahrlässige Mißachtung des Rotlichts einer Lichtzeichenanlage oder fahrlässige

  • BGH, 22.04.2004 - 3 StR 428/03

    Absoluter Revisionsgrund (Öffentlichkeit des Verfahrens; formale Verletzung der

  • BGH, 21.11.2002 - 3 StR 296/02

    Keine Beschränkung der Revision bei natürlicher Handlungseinheit; Vorsatz

  • KG, 25.08.2014 - 1 Ws 66/14

    Strafklageverbrauch bei Steuerdelikten

  • BGH, 05.04.2000 - 3 StR 58/00

    Unzulässige Bezugnahme auf Erkenntisquelle außerhalb der Urteilsgründe

  • BGH, 24.05.2022 - 2 StR 394/21

    Verbot der Doppelbestrafung (prozessualer Tatbegriff: Bestimmung, Verhältnis zum

  • BGH, 30.04.2009 - 4 StR 60/09

    Begriff der Tat im prozessualen Sinne (Brandstiftung und versuchte Anstiftung zur

  • OLG Celle, 30.10.2008 - Not 9/08

    Mehrfachverteidigung; förmliches Disziplinarverfahren; Einheit des

  • BGH, 19.10.1999 - 4 StR 471/99

    Brandstiftung; Betrug zum Nachteil der Versicherung; Versicherungsbetrug;

  • OLG Köln, 18.09.2012 - 1 RVs 159/12

    Strafklageverbrauch bei Straßenverkehrsgefährdung; Verfahrenseinstellung nach §

  • BGH, 23.10.2001 - 5 StR 310/01

    Begriff der Tat im prozessualen Sinne (Brandstiftung und Betrug); Innerer

  • LG Schwerin, 06.12.2017 - 32 Ks 6/09

    Anstiftung zum versuchten Mord: Ablehnung eines Beweisantrags zur Lebenserwartung

  • BGH, 16.03.2000 - 4 StR 2/00

    Brandstiftung; Zweifelsgrundsatz; Beweiswürdigung; In dubio pro reo;

  • BGH, 24.03.2000 - 3 StR 585/99

    Schwere Brandstiftung; Überzeugungsbildung des Tatrichters - Überprüfung durch

  • BGH, 20.05.2005 - 2 StR 109/05

    Tatmehrheit (unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorgangs);

  • BGH, 11.05.2005 - 2 StR 165/05

    Tateinheit (Beschwer)

  • OLG Köln, 15.02.2005 - Ausl 10/05

    Tatbegriff im Auslieferungsverfahren

  • OLG Karlsruhe, 01.03.2023 - 1 ORs 36 Ss 47/23

    Strafklageverbrauch bei materiell-rechtlicher Tatmehrheit

  • KG, 23.03.2005 - 1 Ss 356/03

    Verfahrenseinstellung bei Verurteilung wegen anderer als der angeklagten Taten

  • BGH, 07.03.2017 - 3 StR 505/16

    Beurteilung der Konkurrenzverhältnisse nach dem individuellen Tatbeitrag des

  • BGH, 05.08.2008 - 4 StR 305/08

    Verwerfung einer Revision als unbegründet

  • OLG Brandenburg, 15.12.2014 - 1 Ws 149/14

    Zulassung der Zwangsvollstreckung im gem. § 111g Abs. 2 StPO arrestiertes

  • AG Rudolstadt, 11.05.2017 - 312 Js 23002/16

    Jugendstrafsache: Anwendbarkeit des Jugendstrafrechts bei Gewaltakt eines

  • BGH, 31.01.2023 - 4 StR 264/22

    Tragfähige Beweiswürdigung betreffend den vorsätzlichen gefährlichen Eingriff in

  • AG Landstuhl, 01.09.2022 - 2 OWi 4116 Js 8252/22

    Verurteilung eines Demonstrationsteilsnehmers auf wahldeutiger Tatsachengrundlage

  • LG Weiden/Oberpfalz, 07.06.2019 - 1 KLs 21 Js 10225/18

    Folgenreicher Denkzettel

  • BGH, 27.11.2018 - 3 StR 423/18

    Rechtsfehlerhafter Strafausspruch (fehlende Feststellungen zur strafschärfend

  • LG Oldenburg, 09.08.2006 - 1 KLs 115/04
  • LG Essen, 02.02.2009 - 56 KLs 22/08
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Rechtsprechung
   BGH, 10.11.1999 - 5 StR 476/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,5428
BGH, 10.11.1999 - 5 StR 476/99 (https://dejure.org/1999,5428)
BGH, Entscheidung vom 10.11.1999 - 5 StR 476/99 (https://dejure.org/1999,5428)
BGH, Entscheidung vom 10. November 1999 - 5 StR 476/99 (https://dejure.org/1999,5428)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 374 Abs. 1 AO; § 261 StGB; § 261 StPO; § 261 Abs. 7 StGB
    Gewerbsmäßige Steuerhehlerei; Geldwäsche; In dubio pro reo; Zweifelsgrundsatz; Einziehung

  • Wolters Kluwer

    Geldwäsche - Herkunft des Geldes - In dobio pro reo - Aufhebung der Einzelstrafe - Aufhebung der vorläufigen Sicherstellung

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 261 Abs. 7; ; StGB § 76a

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • wistra 2000, 67
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.11.1996 - 2 StR 534/96

    Voraussetzungen der zur richterlichen Überzeugung erforderlichen persönlichen

    Auszug aus BGH, 10.11.1999 - 5 StR 476/99
    Das Urteil des Landgerichts beruht insoweit nicht auf einer tragfähigen Grundlage (vgl. BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 26 m.w.N.).
  • BGH, 15.08.2018 - 5 StR 100/18

    Geldwäsche (Feststellungen zur Vortat; taugliche Tatobjekte; Buchgeld; Surrogate;

    Es muss nur ohne vernünftigen Zweifel ausgeschlossen werden können, dass der Gegenstand legal erlangt wurde oder dass er aus einer Nichtkatalogtat stammt (BGH, Beschluss vom 10. November 1999 - 5 StR 476/99, wistra 2000, 67).
  • BGH, 21.01.2016 - 4 StR 384/15

    Geldwäsche (Vortat: Anforderungen an die Darstellung im Urteil)

    Es muss aber nicht nur ohne vernünftigen Zweifel ausgeschlossen werden können, dass das Geld legal erlangt wurde, sondern auch, dass es aus einer Nichtkatalogtat stammt, die keine taugliche Vortat der Geldwäsche darstellt (BGH, Beschluss vom 10. November 1999 - 5 StR 476/99, wistra 2000, 67).
  • BGH, 10.08.2023 - 3 StR 412/22

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Amphetamin als ein

    Es muss aber nicht nur ohne vernünftigen Zweifel ausgeschlossen werden können, dass der Gegenstand der Geldwäsche legal erlangt wurde, sondern auch, dass er aus einer Nichtkatalogtat stammt, die keine taugliche Vortat der Geldwäsche darstellt (vgl. BGH, Urteil vom 15. August 2018 - 5 StR 100/18, NZWiSt 2019, 148, 149; Beschlüsse vom 21. Januar 2016 - 4 StR 384/15, NStZ 2016, 538; vom 10. November 1999 - 5 StR 476/99, wistra 2000, 67).
  • OLG Karlsruhe, 20.01.2005 - 3 Ws 108/04

    Geldwäschetatbestand: Eigenschaft als Tatobjekt; Erfassung von Ersatzgegenständen

    Die rechtliche Würdigung des angeklagten tatsächlichen Geschehens als Geldwäsche nach § 261 Abs. 1 StGB setzt voraus, dass festgestellt werden kann, dass die von den jeweiligen Anklagevorwürfen betroffenen Vermögensgegenstände jedenfalls aus Katalogtaten des § 261 Abs. 1 Satz 2 StGB herrühren (vgl. BGH wistra 2000, 67; Altenhain NK-StGB § 261 Rdnr. 51 f m. w. N.).
  • BGH, 26.08.2014 - 5 StR 185/14

    Lückenhafte Beweiswürdigung zur Vortat bei der Geldwäsche; Sichverschaffen von

    a) In den beiden Verurteilungsfällen (Fälle 1 und 2) belegt das Landgericht nicht hinreichend tragfähig (§ 261 StPO), dass die auf das Konto der D. GmbH überwiesenen Gelder zweifelsfrei aus einer konkreten Katalogtat im Sinne des § 261 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 lit. a StGB herrühren (vgl. BGH, Beschluss vom 10. November 1999 - 5 StR 476/99, wistra 2000, 67, und Urteil vom 28. Januar 2003 - 1 StR 393/02, wistra 2003, 260).
  • KG, 13.06.2012 - 121 Ss 79/12

    Anforderungen an die Feststellungen einer Vortat

    Ob eine Vortat im Sinne des § 261 StGB vorliegt, muss von dem Gericht, das über den Vorwurf der Geldwäsche urteilt, selbstständig geprüft und dargelegt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 10. November 1999 - 5 StR 476/99 - = StV 2000, 67; Stree/Hecker in Schönke/Schröder, StGB 28. Aufl., § 261 Rdn. 6).
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