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   OLG Hamm, 07.03.2001 - 2 Ss 1058/2000   

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https://dejure.org/2001,7483
OLG Hamm, 07.03.2001 - 2 Ss 1058/2000 (https://dejure.org/2001,7483)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.03.2001 - 2 Ss 1058/2000 (https://dejure.org/2001,7483)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. März 2001 - 2 Ss 1058/2000 (https://dejure.org/2001,7483)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Umgrenzungsfunktion der Anklage, Informationsfunktion, Verfahrenshindernis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umgrenzungsfunktion; Anklage; Informationsfunktion; Verfahrenshindernis; Hehlerei

  • Judicialis

    StPO § 203

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 203
    Umgrenzungsfunktion der Anklage; Informationsfunktion; Verfahrenshindernis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • wistra 2001, 236
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.01.1994 - 5 StR 682/93

    Inhalt der Anklageschrift bei nicht näher individualisierbaren Handlungen in

    Auszug aus OLG Hamm, 07.03.2001 - 2 Ss 1058/00
    Um insbesondere der Umgrenzungsfunktion gerecht zu werden, hat die Anklageschrift die dem Angeklagten zur Last gelegte Tat sowie Zeit und Ort ihrer Begehung so genau zu bezeichnen , dass die Identität des geschichtlichen Vorgangs klargestellt und erkennbar wird, welche bestimmte Tat gemeint ist; sie muss sich von anderen gleichartig gelagerten strafbaren Handlungen desselben Täters unterscheiden lassen (vgl. BGHSt 40, 44 ff; OLG Düsseldorf JMBl. NW 1995, 237; Urteil des Senats vom 22. November 2000 - 2 Ss 908/2000 - ZAP EN-Nr. 59/2001 = http://www.burhoff.de ).

    Darüber hinaus muss die Anklage die Anzahl der Taten benennen, die dem Angeklagten zur Last gelegt werden, da anderenfalls nicht erkennbar ist, ob sich das Urteil innerhalb des von der Anklage gegebenen tatsächlichen Rahmens hält und ob es ihn ausschöpft ( BGHSt 40, 44, 47; OLG Düsseldorf JMBl. NW 1995, 239; Tolksdorf, a.a.O., § 200 Rn. 6, Senat, a.a.O.).

  • BGH, 26.02.1957 - 5 StR 411/56
    Auszug aus OLG Hamm, 07.03.2001 - 2 Ss 1058/00
    Die Anforderungen an die Konkretisierung des Tatvorwurfs sind umso stärker, desto größer die allgemeine Möglichkeit besteht, dass der Angeklagte andere verwechselbare weitere Straftaten gleicher Art verübt hat (BGHSt 10, 137, 140).
  • LG Dresden, 20.12.1995 - 3 Qs 116/95
    Auszug aus OLG Hamm, 07.03.2001 - 2 Ss 1058/00
    Damit war es dem Angeklagten möglich, seine Verteidigung auf den tatsächlichen Tatzeitpunkt einzustellen (OLG Dresden StV 1996, 203).
  • BGH, 29.11.1994 - 4 StR 648/94

    Anklageschrift - Anforderungen - Inhalt - Vielzahl sexueller Übergriffe

    Auszug aus OLG Hamm, 07.03.2001 - 2 Ss 1058/00
    Nur wenn die Bestimmung des Prozessgegenstandes anhand der Anklageschrift nicht möglich ist, ist die Anklageschrift und ein auf ihr beruhender Eröffnungsbeschluss unwirksam ( vgl. BGH NStZ 1995, 245 ).
  • BGH, 17.04.1984 - 1 StR 116/84

    Anwendung des Grundsatzes "ne bis in idem" - Misshandlung eines Schutzbefohlenen

    Auszug aus OLG Hamm, 07.03.2001 - 2 Ss 1058/00
    Mit welchen näheren Tatsachen eine Tat in ausreichendem Maß genügend gekennzeichnet ist, lässt sich allerdings nicht allgemein sagen (BGH NStZ 1984, 469).
  • OLG Hamm, 22.11.2000 - 2 Ss 908/00

    Umgrenzungsfunktion der Anklageschrift, Verstoß gegen das BTM-Gesetz,

    Auszug aus OLG Hamm, 07.03.2001 - 2 Ss 1058/00
    Um insbesondere der Umgrenzungsfunktion gerecht zu werden, hat die Anklageschrift die dem Angeklagten zur Last gelegte Tat sowie Zeit und Ort ihrer Begehung so genau zu bezeichnen , dass die Identität des geschichtlichen Vorgangs klargestellt und erkennbar wird, welche bestimmte Tat gemeint ist; sie muss sich von anderen gleichartig gelagerten strafbaren Handlungen desselben Täters unterscheiden lassen (vgl. BGHSt 40, 44 ff; OLG Düsseldorf JMBl. NW 1995, 237; Urteil des Senats vom 22. November 2000 - 2 Ss 908/2000 - ZAP EN-Nr. 59/2001 = http://www.burhoff.de ).
  • OLG Hamm, 30.09.2003 - 2 Ss 470/03

    Anklage, Umgrenzungsfunktion; Informationsfunktion; erforderlicher Inhalt;

    Um insbesondere der Umgrenzungsfunktion gerecht zu werden, hat die Anklageschrift die dem Angeklagten zur Last gelegte Tat sowie Zeit und Ort ihrer Begehung so genau zu bezeichnen, dass die Identität des gerichtlichen Vorgangs klargestellt und erkennbar wird, welche bestimmte Tat gemeint ist; sie muss sich von anderen gleichartig gelagerten strafbaren Handlungen desselben Täters unterscheiden lassen (vgl. Urteile des erkennenden Senats vom 22. November 2000 in 2 Ss 908/00, abgedr. in StraFo 2001, 92 und vom 07. März 2001 in 2 Ss 1058/2000, abgedr.

    in Wistra 2001, 236 sowie Beschluss des erkennenden Senats vom 02. Juli 2003 in 2 Ss 197/03).

  • OLG Karlsruhe, 26.04.2005 - 1 Ss 189/04

    Verfahrenseinstellung wegen Nichteinhaltung der Umgrenzungsfunktion einer Anklage

    Eine solche nähere Bezeichnung wäre vorliegend ohne Gefahr von Lücken in der Strafverfolgung (vgl. BGHSt 48, 221 ff; OLG Hamm wistra 2001, 236 ff.) aber ohne weiteres möglich und deshalb notwendig gewesen, weil ein Gefährdungsschaden darin liegen könnte, dass aufgrund der vom Angeklagten vorgenommenen Scheineinzahlungen auf sein Konto seine Liquidität in Wahrheit höher als in Wirklichkeit gewesen sein könnte und das damit verbundene Ausfallsrisiko letztendlich die Postbank zu tragen gehabt hätte.
  • OLG Hamburg, 29.04.2010 - 2-30/09

    Gewaltschutz: Prüfung der Rechtmäßigkeit einer zivilrechtlichen Schutzanordnung

    Je größer die Möglichkeit ist, der Täter habe verwechselbare weitere Taten begangen, desto konkreter muss die Tatschilderung erfolgen, um der Umgrenzungsfunktion der Anklage zu genügen (vgl. BGHSt 10, 137, 140; OLG Hamm in wistra 2001, 236, 237; OLG Düsseldorf in NStZ-RR 1996, 275, 276; siehe auch Senatsbeschluss vom 23. Juli 2003, Az: II - 74/03, zu Serientätern).
  • OLG Hamm, 02.07.2003 - 2 Ss 197/03

    Anklageschrift, Umgrenzungsfunktion, Inhalt der Anklage, Folgen der Unwirksamkeit

    Sie muss sich von anderen gleichartig gelagerten strafbaren Handlungen desselben Täters unterscheiden lassen (vgl. BGHSt 40, 44, 45; 40, 390, 391; BGH NStZ 1995, 245; OLG Düsseldorf JMBl. NW 1995, 237; Urteil des Senats vom 22. November 2000 - 2 Ss 908/2000 - in ZAP EN-Nr. 59/2001 = StraFo 2001, 290 und Urteil des Senats vom 07. März 2001 - 2 Ss 1058/2000 - in wistra 2001, 236).
  • OLG Hamm, 18.05.2006 - 3 Ss 108/06

    Abwesenheit des Angeklagten; Verhandlung; Stellungnahme; Wiedeeintritt in die

    Die Funktion der Anklageschrift, den der gerichtlichen Urteilsfindung zugrunde liegenden Lebenssachverhalt und die von ihr dargestellte Tat nach Zeit und Ort ihrer Begehung so genau zu bezeichnen, dass die Identität des geschichtlichen Vorgangs klargestellt und erkennbar wird, welche bestimmte Tat gemeint ist (zu vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 07.03.2001 - 2 Ss 1058/00 -) erlaubt es vorliegend, das dem Urteil zugrunde liegende tatsächliche Geschehen nach diesen Kriterien zu bestimmen und hinreichend zu individualisieren, da weitere Taten nach dem Inhalt der Anklageschrift nicht Gegenstand des gerichtlichen Hauptverfahrens geworden sind und vor diesem Hintergrund eine Verwechslungsgefahr mit anderen Geschehnissen insoweit nicht besteht.
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