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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 26.01.2001 - 2 Ws 16/2001, 2 Ws 16/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,11040
OLG Stuttgart, 26.01.2001 - 2 Ws 16/2001, 2 Ws 16/01 (https://dejure.org/2001,11040)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 26.01.2001 - 2 Ws 16/2001, 2 Ws 16/01 (https://dejure.org/2001,11040)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 26. Januar 2001 - 2 Ws 16/2001, 2 Ws 16/01 (https://dejure.org/2001,11040)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wiederaufnahmeverfahren; Rechtskraft; Widerruf; Bewährung; Persönliche Anhörung

  • Judicialis

    StGB § 56 f; ; StPO § 359 ff.; ; StPO § 458 I

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 56 f; StPO §§ 359 ff., § 458 Abs. 1
    Wiederaufnahme bei rechtskräftigem Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • wistra 2001, 239
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Zweibrücken, 01.08.1996 - 1 Ws 120/96
    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.01.2001 - 2 Ws 16/01
    Der Senat bleibt auch bei erneuter Überprüfung bei seiner Auffassung, dass die für rechtskräftige Urteile geltenden Vorschriften der §§ 359 f. StPO auf Widerrufsbeschlüsse nicht anwendbar sind (vgl. OLG Stuttgart, NStZ-RR 96, 176; PFZ OLG Zweibrücken, NStZ 97, 55 f.; Kleinknecht/Meyer-Goßner, Rdnr. 5 vor § 359 m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 02.07.1992 - 4 Ws 214/92
    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.01.2001 - 2 Ws 16/01
    Der Senat teilt die teilweise in der Rechtsprechung und in der Literatur vertretene Meinung nicht, dass ein die Strafaussetzung zur Bewährung widerrufender, rechtskräftiger Beschluss vom Gericht auf Antrag jederzeit in entsprechender Anwendung der Wiederaufnahmevorschriften der §§ 359 f. StPO sachlich überprüft und abgeändert werden könne, wenn das Vorbringen des Antragstellers geeignet erscheine, dem Widerrufsbeschluss die tatsächliche Grundlage zu entziehen (so aber Oberlandesgericht Düsseldorf, MDR 93, 67 m. w. N.).
  • OLG Stuttgart, 18.12.1995 - 2 Ws 248/95
    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.01.2001 - 2 Ws 16/01
    Der Senat bleibt auch bei erneuter Überprüfung bei seiner Auffassung, dass die für rechtskräftige Urteile geltenden Vorschriften der §§ 359 f. StPO auf Widerrufsbeschlüsse nicht anwendbar sind (vgl. OLG Stuttgart, NStZ-RR 96, 176; PFZ OLG Zweibrücken, NStZ 97, 55 f.; Kleinknecht/Meyer-Goßner, Rdnr. 5 vor § 359 m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 01.12.2003 - 3 Ws 454/03

    Natur des Rechtsbehelfs der Wiederaufnahme des Verfahrens; Abänderbarkeit

    Dagegen spricht sich die inzwischen überwiegende - vornehmliche neuere - Rechtsprechung und ein Teil der Literatur für eine strikte Unabänderbarkeit rechtskräftiger Widerrufsbeschlüsse aus (OLG Stuttgart wistra 2001, 239; NStZ-RR 1996, 176; OLG Hamburg JR 2000, 380; StV 2000, 568; OLG Zweibrücken NStZ 1997, 55; OLG Hamm VRS 90, 136; LG Hamburg NStZ 1991, 149; MDR 1975, 246; LG Freiburg/Br. JR 1979, 161; AG Lahn-Gießen MDR 1980, 595; Meyer-Goßner, StPO, 46. Auflage, § 358 Rn. 5; KMR-Eschelbach, StPO, vor § 359 Rn. 76; KK-Fischer, StPO, 5. Auflage, § 458 Rn. 15).
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   OLG Hamm, 11.01.2001 - 2 (s) Sbd. 6 - 235/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,55106
OLG Hamm, 11.01.2001 - 2 (s) Sbd. 6 - 235/00 (https://dejure.org/2001,55106)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.01.2001 - 2 (s) Sbd. 6 - 235/00 (https://dejure.org/2001,55106)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. Januar 2001 - 2 (s) Sbd. 6 - 235/00 (https://dejure.org/2001,55106)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Pauschvergütung, Antrag des Verteidigers, Überschreitung des Antrags

  • Judicialis

    BRAGO § 99

  • rechtsportal.de

    BRAGO § 99
    Pauschvergütung; Antrag des Verteidigers; Überschreitung des Antrags

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • wistra 2001, 239
 
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Wird zitiert von ... (3)

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