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   BGH, 06.02.2001 - 5 StR 571/00   

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BGH, 06.02.2001 - 5 StR 571/00 (https://dejure.org/2001,2190)
BGH, Entscheidung vom 06.02.2001 - 5 StR 571/00 (https://dejure.org/2001,2190)
BGH, Entscheidung vom 06. Februar 2001 - 5 StR 571/00 (https://dejure.org/2001,2190)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • HRR Strafrecht

    § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB; § 332 StGB; § 334 StGB; § 263 StGB; § 261 StPO
    Verfall (Ansprüche des Dienstherrn bei Bestechlichkeit und Betrug durch einen Amtsträger); Bestechlichkeit; Bestechung; Betrug; Überzeugungsbildung; Unrechtsvereinbarung; Vermögensschaden (Kausalität bezüglich der Täuschungshandlung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen Bestechlichkeit in Tateinheit mit Betrug und Untreue - Schmiergeldzahlungen an Mitarbeiter einer Baubehörde - Anforderungen an eine strafgerichtliche Beweiswürdigung - Ausschluss eines Verfalls - Identität zwischen Bestechungslohn und Untreueschaden

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 263 Abs. 1, § 332, § 334, § 73 Abs. 1
    Betrug, Untreue und Bestechlichkeit n Zusammenhang mit Leistungsausschreibungen der öffentlichen Hand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2001, 684 (Ls.)
  • wistra 2001, 295
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 08.06.1999 - 1 StR 210/99

    Nur wegen Vorteilsannahme ergangene Verurteilung eines Beamten der LVA

    Auszug aus BGH, 06.02.2001 - 5 StR 571/00
    Zwar ist bei den Bestechungsdelikten der Dienstherr regelmäßig nicht Verletzter im Sinne des § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB, weil Schutzgut der Amtsdelikte das Vertrauen der Allgemeinheit in die Lauterkeit des öffentlichen Dienstes ist (BGHSt 30, 46, 47 f.; BGHR StGB § 73 - Verletzter 2).

    Insoweit besteht auch ein maßgeblicher Unterschied zu der vom 1. Strafsenat (Urteil vom 8. Juni 1999 - 1 StR 210/99 -, teilweise abgedruckt in BGHR StGB § 73 - Verletzter 2) entschiedenen Fallgestaltung.

  • BGH, 20.02.1981 - 2 StR 644/80

    Unter Anwendung des Grundsatzes "Im Zweifel für den Angeklagten" sich ergebende

    Auszug aus BGH, 06.02.2001 - 5 StR 571/00
    Zwar ist bei den Bestechungsdelikten der Dienstherr regelmäßig nicht Verletzter im Sinne des § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB, weil Schutzgut der Amtsdelikte das Vertrauen der Allgemeinheit in die Lauterkeit des öffentlichen Dienstes ist (BGHSt 30, 46, 47 f.; BGHR StGB § 73 - Verletzter 2).
  • BGH, 23.02.1982 - 5 StR 685/81

    Schaden der Opitionskäufern - Unterschied zwischen Optionspreis und Marktpreis -

    Auszug aus BGH, 06.02.2001 - 5 StR 571/00
    Maßgeblich für die Bestimmung des Vermögensschadens beim Betrug ist die Vermögensminderung infolge der Täuschung (BGHSt 30, 388, 389).
  • BGH, 29.07.1998 - 1 StR 94/98

    Hinweispflicht des Gerichts bei ungenau abgefasster Anklageschrift (rechtliches

    Auszug aus BGH, 06.02.2001 - 5 StR 571/00
    c) Das Landgericht hat in seiner Beweiswürdigung widerspruchsfrei auch diejenigen Fälle abgeschichtet, die gemäß § 154 Abs. 2 StPO eingestellt wurden oder in denen Freispruch erfolgte (vgl. BGHSt 44, 153, 160).
  • BGH, 08.01.1988 - 2 StR 551/87

    Beurteilung der Glaubhaftigkeit der Bekundungen einer Zeugin in einem

    Auszug aus BGH, 06.02.2001 - 5 StR 571/00
    Sie ist weder lückenhaft noch widersprüchlich; die Überzeugungsbildung des Landgerichts beruht auf einer ausreichenden Tatsachengrundlage (vgl. BGHR StPO § 261 - Überzeugungsbildung 7, 21).
  • BGH, 28.11.2000 - 5 StR 371/00

    Verfall; Steuerhinterziehungen; Bestehende Steuerforderungen; Aus einer Tat

    Auszug aus BGH, 06.02.2001 - 5 StR 571/00
    Damit soll die Erfüllung des Ausgleichsanspruches gewährleistet und zugleich sichergestellt werden, daß der Täter nicht zweimal zahlen muß (vgl. BGH, Beschluß vom 28. November 2000 - 5 StR 371 /00 - zur Veröffentlichung vorgesehen in BGHR StGB § 73 - Verletzter 3).
  • BGH, 17.08.1993 - 1 StR 492/93

    Entscheidungsfreiheit eines Tatrichters bei der Würdigung des Ergebnisses der

    Auszug aus BGH, 06.02.2001 - 5 StR 571/00
    Sie ist weder lückenhaft noch widersprüchlich; die Überzeugungsbildung des Landgerichts beruht auf einer ausreichenden Tatsachengrundlage (vgl. BGHR StPO § 261 - Überzeugungsbildung 7, 21).
  • BGH, 08.09.1999 - 3 StR 299/99

    Anordnung des Verfalls; Unbillige Härte als Hindernis für Anordnung des Verfalls

    Auszug aus BGH, 06.02.2001 - 5 StR 571/00
    Hier kann übermäßigen Belastungen des Angeklagten im Rahmen der Härteklausel nach § 73c StGB begegnet werden (vgl. auch BGH wistra 1999, 464).
  • BGH, 28.10.1986 - 5 StR 244/86

    Vornahme einer Diensthandlung durch Begehung einer strafbaren Handlung; Begriff

    Auszug aus BGH, 06.02.2001 - 5 StR 571/00
    Die zweifelhafte Beurteilung der Konkurrenzen (vgl. BGH NJW 1987, 1340, 1341) beschwert die Angeklagten nicht.
  • BGH, 02.12.2005 - 5 StR 119/05

    Verurteilungen im "Kölner Müllskandal" rechtskräftig

    Zumeist liegt auf der Hand, dass das Geschäft auch für einen um den aufgeschlagenen Schmiergeldanteil verminderten Preis abgeschlossen worden wäre, wenn das Schmiergeld - wie hier - einen bloßen Durchlaufposten darstellt (vgl. BGH wistra 1983, 118, 119; 1986, 67; 2001, 295, 296).

    Inwieweit andere Anbieter noch teurere Angebote eingereicht haben, bleibt demgegenüber unerheblich (vgl. BGH wistra 2001, 295, 296).

  • BGH, 17.06.2010 - 5 StR 114/10

    Strafvereitelung; Maßnahmevereitelung (Maßnahme; strafprozessuale

    Damit scheidet auch eine dem Regelungszweck der §§ 73 ff. StGB bei dem hier zu beurteilenden Sachverhalt widersprechende doppelte Inanspruchnahme F. s - aus der Verfallsanordnung einerseits und aus dem zivilrechtlichen Rückforderungsanspruchs S. s andererseits - aus (vgl. auch BGHSt 47, 22, 31 f.; BGHR StGB § 73 Verletzter 4).
  • BGH, 11.05.2001 - 3 StR 549/00

    Zur Verurteilung eines Mitarbeiters der GEZ wegen Bestechlichkeit

    Soweit der Bundesgerichtshof zwischen Bestechlichkeit und einer Straftat, die Bestandteil der von dem Amtsträger vorgenommenen pflichtwidrigen Diensthandlung ist, Tatmehrheit angenommen hat, hat er abstrakt darauf abgehoben, daß die pflichtwidrige Diensthandlung nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs nicht zum Tatbestand der Bestechlichkeit gehört (BGH NStZ 1987, 326, 327 (in BGHR StGB § 332 1 Konkurrenzen 2 insoweit nicht abgedruckt); BGH, Urt. vom 4. Oktober 1994 - 5 StR 503/94 (= NStE Nr. 49 zu § 52 StGB; zuletzt BGH, Urt. vom 6. Februar 2001 - 5 StR 571/00 - S. 13)).

    Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden, daß der Schutzzweck des § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB in, derartigen Fällen gebietet, eine Doppelinanspruchnahme auszuschließen (BGH, Urt. vom 6. Februar 2001 - 5 StR 571/00 - zur Veröffentlichung vorgesehen in BGHR StGB § 73 Verletzter 4).

    Bei lediglich teilweiser Identität, etwa wenn der Druckunternehmer nur einen Teil des Bestechungslohns auf den Preis aufgeschlagen und den anderen Teil aus seiner sonst üblichen Gewinnspanne bezahlt hätte, erfordert der Gesichtspunkt des Doppelbelastungsverbots nicht die Anwendung des § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB; übermäßige Belastungen des Angeklagten könnten vielmehr durch die Härteklausel nach § 73 c StGB vermieden werden (BGH, Urt. vom 6. Februar 2001 - 5 StR 571/00 - zur Veröffentlichung vorgesehen in BGHR StGB § 73 Verletzter 4).

    Der weitergehenden, für dessen Entscheidung (BGH, Urt. vom 6. Februar 2001 - 5 StR 571/00 - zur Veröffentlichung vorgesehen in BGHR StGB § 73 Verletzter 4) nicht erheblichen Auffassung des 5. Strafsenats schließt sich der Senat nicht an.

  • BGH, 15.03.2001 - 5 StR 454/00

    Urteil gegen Mitarbeiter des Blutspendedienstes rechtskräftig

    Bei einer solchen Sachverhaltskonstellation gehen die Ersatzansprüche des Verletzten gemäß § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB vor (BGH, Urteil vom 6. Februar 2001 - 5 StR 571/00; zur Veröffentlichung vorgesehen in BGHR StGB § 73 - Verletzter 4).
  • LG Hamburg, 23.11.2007 - 608 KLs 3/07

    Zur Amtsträgereigenschaft bei Verantwortlichen öffentlich-rechtlich organisierter

    Damit soll die Erfüllung des Ausgleichsanspruchs gewährleistet und zugleich sichergestellt werden, dass der Täter nicht zweimal zahlen muss (BGH, Urt. v. 6. Februar 2001, 5 StR 571/00, wistra 2001, 295, 297).

    Entscheidend ist, ob eine zwingende innere Verknüpfung zwischen dem erlangten Vorteil und dem ersatzfähigen Schaden eines Dritten vorliegt (BGH, Urt. v. 6. Februar 2001, 5 StR 571/00, BGHR StGB § 73 Verletzter 4=wistra 2001, 295, 297).

    Stellt der Bestechungslohn zugleich quasi spiegelbildlich den Nachteil im Rahmen einer Untreuehandlung des Bestochenen dar, so muss eine Verfallsanordnung unterbleiben, um eine doppelte Inanspruchnahme auszuschließen (BGH, Urt. v. 11. Mai 2001, 3 StR 549/00, BGHSt 47, 22, 31 f.; BGH, Urt. v. 6. Februar 2001, 5 StR 571/00, BGHR StGB § 73 Verletzter 4=wistra 2001, 295, 297; BGH, Beschl. v. 15. Januar 2003, 5 StR 362/02, NStZ 2003, 423).

    Übermäßigen Belastungen des Angeklagten kann dann im Rahmen der Härteklausel nach § 73 c StGB begegnet werden (BGH, Urt. v. 6. Februar 2001, 5 StR 571/00, BGHR StGB § 73 Verletzter 4=wistra 2001, 295, 297; BGH, Urt. v. 11. Mai 2001, 3 StR 549/00, BGHSt 47, 22, 32).

  • BGH, 05.05.2004 - 5 StR 139/03

    BGH bestätigt Verurteilung wegen Bestechlichkeit

    Auch für einen Fall der Art, daß dem Dienstherrn ein Schaden entstanden wäre, der demjenigen Vermögenszuwachs spiegelbildlich entspräche, den der Angeklagte aus der Tat erlangt hat (vgl. BGHR StGB § 73 Verletzter 4 und 5, insoweit in BGHSt 46, 310 nicht abgedruckt; BGHSt 47, 22), ist nichts Tragfähiges festgestellt.
  • BGH, 27.01.2010 - 5 StR 254/09

    Verfall (Kurs- und Marktpreismanipulation; Insiderhandel; Vorrang der Ansprüche

    Aufgrund einer am Schutzzweck des § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB orientierten Auslegung hat der Bundesgerichtshof auch die Anordnung des Verfalls von Bestechungslohn abgelehnt, wenn dem Bestechungslohn spiegelbildlich ein Schaden gegenübersteht, obwohl Schutzgut der Bestechung nicht das Vermögen, sondern das Vertrauen der Allgemeinheit in die Lauterkeit des öffentlichen Dienstes ist (BGHR StGB § 73 Verletzter 4).

    Auch dies belegt, dass der Anspruch des verletzten Dritten nicht unmittelbar an den verwirklichten Straftatbestand anknüpfen kann (BGHR StGB § 73 Verletzter 3, 4).

    Entscheidend ist vielmehr, inwieweit eine zwingende innere Verknüpfung zwischen dem erlangten Vorteil und dem ersatzfähigen Schaden eines Dritten vorliegt (BGHR StGB § 73 Verletzter 4).

  • OLG Köln, 30.09.2014 - 1 RVs 91/14

    Anforderungen an die Urteilsdarstellungen im Falle eines Freispruchs aus

    Zwar weist die Revisionsbegründung der Staatsanwaltschaft (S. 18, 19) zutreffend darauf hin, dass ein Vorteil gegebenenfalls auch in der Aussicht auf eine zukünftige Besserstellung bestehen kann ( Fischer a.a.O. Rz. 11e) Insoweit ist anerkannt, dass allein die Möglichkeit zum Abschluss eines Vertrags die (materielle) Situation des Amtsträgers verbessern kann (vgl. BGH wistra 2001, 295 [296]; s. weiter Korte a. a. O. § 331 Rz. 74; Heine/Eisele a.a.O., § 331 Rz. 17; Stein/Rudolphi , a. a. O. § 331 Rz. 21 a.E.; vgl. aber auch BGHSt 47, 295 [304]: "eher fernliegend" hinsichtlich Reputationsgewinn und Karrierechancen); Gleiches gilt dann auch für die Aussicht auf die Zurverfügungstellung eines Pkw.
  • LG Berlin, 20.05.2008 - 514 AR 1/07

    Strafverfahren: Akteneinsichtsrecht des Verletzten im Falle einer Manipulation

    Entscheidend ist vielmehr, ob eine zwingende innere Verknüpfung zwischen dem aus der Tat erlangten Vorteil und dem ersatzfähigen Schaden eines Dritten besteht (BGH, 5. Strafsenat, Urteil vom 06. Februar 2001, 5 StR 571/00, bei Juris Rn. 34, wistra 2001, 295).
  • BGH, 13.02.2007 - 5 StR 400/06

    Bestechlichkeit und Untreue bei der Ablösung von Stellplatzverpflichtungen

    Gemäß § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB kommt vorliegend in Betracht, dass ein Teil des Bestechungslohns in Höhe des der Stadt entstandenen Schadens dieser nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 266 StGB zusteht (vgl. BGHR StGB § 73 Verletzter 4).
  • BGH, 24.06.2010 - 3 StR 84/10

    Bestechlichkeit (Tateinheit; Tatmehrheit; Unrechtsvereinbarung); Regelbeispiel

  • BGH, 15.01.2003 - 5 StR 362/02

    Verfall (entgegenstehende Ansprüche des Verletzten auf den Bestechungslohn;

  • LAG Berlin, 30.11.2004 - 3 Sa 1634/04

    Herausgabe von Schmiergeldern im öffentlichen Dienst; Bedeutung des Grundsatzes

  • BGH, 13.07.2006 - 5 StR 106/06

    Verfallsanordnung gegen einen Nebenbeteiligten (ausschließende Ansprüche des

  • LG Bonn, 05.08.2003 - 15 O 75/03

    Schmiergelder, "Provisionen" und sonstige Sondervorteile als aus der

  • BGH, 02.07.2009 - IX ZR 174/08

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Anwendung des § 73

  • BGH, 13.07.2006 - 5 StR 106/06
  • ArbG Berlin, 15.06.2004 - 93 Ca 29078/03

    Anspruch auf Herausgabe des gewährten Bestechungslohns

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