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   BGH, 28.02.2001 - 2 StR 509/00   

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https://dejure.org/2001,3209
BGH, 28.02.2001 - 2 StR 509/00 (https://dejure.org/2001,3209)
BGH, Entscheidung vom 28.02.2001 - 2 StR 509/00 (https://dejure.org/2001,3209)
BGH, Entscheidung vom 28. Februar 2001 - 2 StR 509/00 (https://dejure.org/2001,3209)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Unerlaubtes Betreiben einer Abfallsortieranlage - Betrug - Urkundenfälschung - Gesamtfreiheitsstrafe - Schuldspruch - Strafausspruch

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 267 Abs. 3 Nr. 1; ; StGB § 263 Abs. 3; ; StGB § 243 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 243 Abs. 2, § 248 a
    Geringwertigkeit bei Schaden von 50 DM

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • wistra 2001, 303
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • OLG Koblenz, 24.02.2014 - 2 Ss 160/12

    Betrug: Tatvollendung bei Verwendung einer Maestro-Karte durch den

    Daher kann auch bei gewerbsmäßig begangenem Betrug und gewerbsmäßig begangener Urkundenfälschung, sofern die Einzelschäden und der Gesamtschaden gering sind und zudem weitere gewichtige zu Gunsten des Täters sprechende Umstände vorliegen, die Indizwirkung entfallen (BGH wistra 2001, 303; KG StraFo 2010, 212; OLG Hamm wistra 2012, 40).
  • BGH, 19.07.2001 - 3 StR 203/01

    Betrug; Täuschung über die Zahlungsfähigkeit und die Zahlungsbereitschaft;

    Bei der Prüfung, ob das neue Recht milder ist als das Tatzeitrecht, hätte das Landgericht zunächst erörtern müssen, ob nach dem früheren Recht überhaupt - nicht benannte - besonders schwere Fälle im Sinne des § 263 Abs. 3 StGB a.F. vorliegen (vgl. BGH, Beschl. vom 28. Februar 2001 - 2 StR 509/00 und vom 10. Mai 2001 - 3 StR 96/01).
  • OLG Hamm, 04.06.2020 - 4 RVs 64/20

    Betrug, Computerbetrug, Täuschung, Irrtum, erforderliche Feststellungen,

    Ferner ist nicht bedacht worden, dass beim Betrug für die Strafzumessung vor allem die Schadenshöhe ausschlaggebend ist und beim gewerbsmäßigen Betrug selbst bei zahlreichen vorgeworfenen Fällen ein besonders schwerer Fall jedenfalls dann nicht in Betracht kommt, wenn der Schaden die Geringwertigkeit als Grenze nur knapp übersteigt, der Gesamtschaden relativ gering war und gewichtige zugunsten des Täters sprechende Umstände vorliegen (vgl. BGH, wistra 2001, 303 f.; KG Berlin, Beschluss vom 13.01.2010, 1 Ss 465/09).
  • OLG Hamm, 11.08.2011 - 5 RVs 40/11

    Besonders schwerer Fall des gewerbsmäßigen Betrugs bei geringwertigem Schaden

    Ferner hat es ersichtlich nicht bedacht, dass beim Betrug für die Strafzumessung vor allem die Schadenshöhe ausschlaggebend ist (zu vgl. BGH NStZ 1999, 244, 245; BGHSt 36, 320, 325; Fischer, StGB, 58. Aufl., § 263 Rdnr. 207) und beim gewerbsmäßigen Betrug selbst bei zahlreichen vorgeworfenen Fällen ein besonders schwerer Fall dann nicht in Betracht kommt, wenn der Schaden die Geringwertigkeitsgrenze nur knapp übersteigt, der Gesamtschaden relativ gering war und gewichtige zugunsten des Täters sprechende Umstände vorliegen (zu vgl. BGH wistra 2001, 303 f; KG Berlin, Beschluss vom 13.01.2010 - 1 Ss 465/09 -).
  • BGH, 17.08.2005 - 2 StR 6/05

    Vermögensschaden bei abgesicherter Kreditgewährung

    Diese Überlegung des Landgerichts ist jedoch unvollständig und deshalb rechtsfehlerhaft (vgl. BGH wistra 2001, 303).
  • KG, 13.01.2010 - 1 Ss 465/09

    Gewerbsmäßiger Betrug: Strafrahmenwahl bei nur knapp über der

    Es hat jedoch nicht bedacht, dass beim Betrug für die Strafzumessung vor allem die Schadenshöhe ausschlaggebend ist (vgl. BGH NStZ 1999, 244, 245; BGHSt 36, 320, 325; Satzger a.a.O. § 263 Rdn. 286; Fischer a.a.O. § 263 Rdn. 207) und beim gewerbsmäßigen Betrug selbst bei zahlreichen vorgeworfenen Fällen ein besonders schwerer Fall dann nicht in Betracht kommt, wenn der Schaden die Geringwertigkeitsgrenze nur knapp übersteigt, der Gesamtschaden relativ gering war und gewichtige zugunsten des Täters sprechende Umstände vorliegen (vgl. BGH wistra 2001, 303f zu § 263 StGB a.F.).
  • OLG Hamm, 04.11.2014 - 4 RVs 128/14

    Keine Aufnahme des Regelbeispiels der Gewerbsmäßigkeit in den Tenor

    Ferner hat es ersichtlich nicht bedacht, dass beim Betrug für die Strafzumessung vor allem die Schadenshöhe ausschlaggebend ist und beim gewerbsmäßigen Betrug selbst bei zahlreichen vorgeworfenen Fällen ein besonders schwerer Fall dann nicht in Betracht kommt, wenn der Schaden die Geringwertigkeit als Grenze nur knapp übersteigt, der Gesamtschaden relativ gering war und gewichtige zugunsten des Täters sprechende Umstände vorliegen (zu vgl. BGH, WiStra 2001, 303 f.; KG Berlin, Beschluss vom 13.01.2010 - 1 Ss 465/09 -).
  • BGH, 06.06.2003 - 3 StR 188/03

    Berufsverbot (berufstypischer Zusammenhang; Betrug)

    Bei der Schuldspruchänderung hat der Senat hinsichtlich der Fälle des Betrugs gemäß § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 StGB die Bezeichnung als "gewerbsmäßig" entfallen lassen, weil das Vorliegen gesetzlicher Regelbeispiele nicht in die Urteilsformel aufgenommen wird (vgl. BGH wistra 2001, 303; Meyer-Goßner, StPO 46. Aufl. § 260 Rdn. 25 m. w. N.).
  • BGH, 04.07.2023 - 2 StR 98/23

    Schuldspruch wegen Computerbetrug in Tateinheit mit Fälschung beweiserheblicher

    Die rechtliche Würdigung dieser Taten als Computerbetrug in Tateinheit mit Fälschung beweiserheblicher Daten ist für sich genommen rechtsfehlerfrei (vgl. zu § 269 StGB etwa BGHSt 65, 98, 103 f; BGH NStZ-RR 2021, 214), wobei die Kennzeichnung gewerbsmäßigen Handeln im Urteilstenor zu entfallen hat (vgl. Senat, Beschluss vom 28. Februar 2001 - 2 StR 509/00, wistra 2001, 303).
  • BGH, 21.05.2004 - 2 StR 84/04

    Betrug (Versuch; Vollendung); milderes Recht; rechtsstaatswidrige

    Das neue Recht ist wegen der geringeren Mindeststrafe nicht generell milder (BGH wistra 2001, 303).
  • BGH, 14.02.2007 - 2 StR 479/06

    Teilweise Einstellung des Verfahrens; Absehen von der Aufhebung des

  • BGH, 24.07.2001 - 1 StR 192/01

    Besonders schwerer Fall der Untreue; Vermögensverlust großen Ausmaßes;

  • BGH, 21.05.2004 - 2 StR 84/04
  • OLG Hamm, 08.02.2007 - 2 Ss 548/06

    Urteilsgründe; Anforderungen; frühere Einlassung; ERörterung; Betrug;

  • BayObLG, 20.06.2023 - 207 StRR 157/23

    In der Regel kein besonders schwerer Fall des Betruges bei Gewerbsmäßigkeit, wenn

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