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   OLG Schleswig, 22.01.2001 - 2 Ss 342/00   

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https://dejure.org/2001,34930
OLG Schleswig, 22.01.2001 - 2 Ss 342/00 (https://dejure.org/2001,34930)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 22.01.2001 - 2 Ss 342/00 (https://dejure.org/2001,34930)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 22. Januar 2001 - 2 Ss 342/00 (https://dejure.org/2001,34930)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • wistra 2001, 312
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 02.12.2005 - 5 StR 119/05

    Verurteilungen im "Kölner Müllskandal" rechtskräftig

    Die Vorschrift des § 39 Abs. 1 Nr. 3 InsO betrifft lediglich die Frage, wie ein angeordneter Verfall rangmäßig im Insolvenzverfahren zu behandeln ist (vgl. OLG Schleswig wistra 2001, 312, 313).
  • OLG Nürnberg, 15.03.2013 - 2 Ws 561/12

    Strafprozessuale Rückgewinnungshilfe: Aufhebung des dinglichen Arrests mit

    Auch wenn die Regelung des § 39 Abs. 1 Nr. 3 InsO über den Nachrang staatlicher Ansprüche im Insolvenzverfahren keine Anwendung findet, wenn diese bereits durch wirksame Pfändungen gesichert sind (OLG Köln ZIP 2004, 2013 Rdn. 47 nach juris m. zustimm. Anm. Schmerbach EWiR 2005, 357, 358; KG NZI 2008, 691 Rdn. 4 nach juris; Lohse, in: AnwaltKommentar StPO, aaO., Vor §§ 111b ff. Rdn. 19), und lediglich die Befriedigungsreihenfolge nach Eröffnung des Verfahrens betrifft (OLG Schleswig wistra 2001, 312 Rdn. 4 nach juris), kann ihr die gesetzgeberische Wertung entnommen werden, dass fiskalische Interessen hinter diejenigen der normalen Insolvenzgläubiger zurücktreten.
  • OLG Schleswig, 06.10.2016 - 1 Ws 81/16

    Vermögensabschöpfung: Eröffnung des Insolvenzverfahrens; dinglicher Arrest

    Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens hindert weder eine Verfallsanordnung (BGH, Urteil vom 30.5. 2008 - 1 StR 166/07, GRUR 2008, 818, 828; BGH, Urteil vom 2.12.2005 - 5 StR 119/05, NJW 2006, 925, 930; OLG Schleswig, Urteil vom 22.01.2001 - 2 Ss 342/00, wistra 2001, 312, 313) noch eine Feststellung gemäß § 111i Abs. 2 StPO (BGH, Beschluss vom 12.3.2015 - 2 StR 322/14, NStZ-RR 2015, 171, 172; BGH, Urteil vom 4.12.2014 - 4 StR 60/14, NJW 2015, 713, 715).

    Zunächst steht dem entgegen, dass die Regelung des Nachrangs gemäß § 39 Abs. 1 Nr. 3 InsO auf den strafprozessualen Arrest jedenfalls insoweit keine Anwendung findet, als staatliche Ansprüche bereits durch wirksame Pfändungen auf Grund dieses Arrestes gesichert worden sind (BGH, Urteil vom 2.12.2005 - 5 StR 119/05, NJW 2006, 925, 930; OLG Schleswig, Urteil vom 22.01.2001 - 2 Ss 342/00, wistra 2001, 312, 313).

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