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   BGH, 22.05.2001 - 5 StR 75/01   

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https://dejure.org/2001,4044
BGH, 22.05.2001 - 5 StR 75/01 (https://dejure.org/2001,4044)
BGH, Entscheidung vom 22.05.2001 - 5 StR 75/01 (https://dejure.org/2001,4044)
BGH, Entscheidung vom 22. Mai 2001 - 5 StR 75/01 (https://dejure.org/2001,4044)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Betrug - Vorenthalten von Arbeitsentgelt - Falsche Angaben - Tätigkeitsverbot fürs Baugewerbe - Verfahrensrüge - Wiedereinsetzung - Faktischer Geschäftsführer - Täuschung - Vorzeigegeld - Verlust eines Gerüsts - Nichtzahlung von Sozialversicherungsbeträgen - ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 263 Abs. 1; ; StGB § 266a; ; GmbHG § 82 Abs. 1 Nr. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 263 Abs. 1, § 266 a
    Vermögensschaden durch Rücknahme eines Antrags auf Gesamtvollstreckung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • wistra 2001, 338
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.05.2000 - 3 StR 101/00

    Faktischer Geschäftsführer; Täterschaft; Gründungs- und Kapitalerhöhungstäuschung

    Auszug aus BGH, 22.05.2001 - 5 StR 75/01
    Das Landgericht hat zwar festgestellt, daß der Angeklagte als faktischer Geschäftsführer für die Gründung zweier weiterer Gesellschaften sogenanntes "Vorzeigegeld" von Dritten erhalten hat (vgl. dazu BGHR GmbHG § 82 - Geschäftsführer 1; ferner Rowedder/Fuhrmann/Schaal GmbHG 3. Aufl. § 82 Rdn. 26).
  • KG, 23.09.2019 - 161 Ss 139/19

    Erhebung eines erhöhten Beförderungsentgelts: Abgrenzung von Wahndelikt und

    Auch Forderungen, die zumindest zum Teil (vgl. BGH wistra 2001, 338) befriedigt werden können, gehören zum Vermögen.

    Erst wenn die Prüfung ergibt, dass keinerlei Aussicht auf teilweise Tilgung bzw. Veräußerung der Forderung besteht, etwa bei einem seit zehn Jahren arbeitslosen, heroinabhängigen Schuldner (vgl. BGH StV 2006, 694) oder bei Forderungen gegen überschuldete Kapitalgesellschaften (vgl. BGH wistra 2001, 338), ist eine Forderung wertlos.

  • BGH, 25.07.2002 - 1 StR 192/02

    Betrug (Vermögensschaden; Vertiefung; erneute Täuschung); Tateinheit (einmaliger

    Andernfalls wäre der schon zuvor entstandene Schaden nicht weiter vertieft worden (st. Rspr., vgl. nur BGH wistra 2001, 338; StV 2000, 498; Urteil vom 1. Dezember 1992 - 1 StR 695/92).
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