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   BGH, 11.07.2001 - 5 StR 530/01   

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https://dejure.org/2001,16455
BGH, 11.07.2001 - 5 StR 530/01 (https://dejure.org/2001,16455)
BGH, Entscheidung vom 11.07.2001 - 5 StR 530/01 (https://dejure.org/2001,16455)
BGH, Entscheidung vom 11. Juli 2001 - 5 StR 530/01 (https://dejure.org/2001,16455)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Kaufvertrag - Treuhandvertrag - Untreue - Revision - Geschäftsanteile - Verjährung - Teilnahme - Nachteil - Ablehnung - Beweisantrag - Verfahrensfehler

  • Judicialis

    StGB § 78a; ; StGB § 266; ; StGB § 78c Abs. 1 Nr. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 261; ; StPO § 265; ; EStG § 22 Abs. 1 Nr. 3; ; AO § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2; ; AO § 39 Abs. 2

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

Papierfundstellen

  • wistra 2001, 422
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.03.2001 - 5 StR 454/00

    Urteil gegen Mitarbeiter des Blutspendedienstes rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 11.07.2001 - 5 StR 530/01
    Entsteht nämlich der Nachteil im Sinne des § 266 StGB erst durch verschiedene Ereignisse oder vergrößert er sich durch diese nach und nach, ist der Zeitpunkt des letzten Ereignisses maßgebend (BGHR StGB § 78a Abs. 1 - Untreue 1; BGH NJW 2001, 2102, 2106).

    Jedenfalls wenn der zugewendete Vermögensvorteil eine gewisse Höhe erreicht, liegt es nahe, daß dieser Vermögenswert demjenigen entzogen wurde, für den der Schmiergeldempfänger als Treuepflichtiger eigentlich hätte tätig werden sollen (vgl. BGH NJW 2001, 2102, 2104 f.).

  • BGH, 11.06.1965 - 2 StR 187/65

    Verurteilung wegen schwerer Freiheitsberaubung - Unterbrechung der Verjährung -

    Auszug aus BGH, 11.07.2001 - 5 StR 530/01
    Hinsichtlich des als Gehilfen verurteilten Mitangeklagten K ist die Tat ebenfalls nicht verjährt, weil die Verjährung der Teilnahmehandlung erst mit der Beendigung der Haupttat beginnt (BGHSt 20, 227, 228; Jähnke in LK 11. Aufl. § 78a Rdn. 15).
  • BFH, 15.07.1997 - VIII R 56/93

    Keine Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung nach § 17 EStG im Wege der

    Auszug aus BGH, 11.07.2001 - 5 StR 530/01
    An der Ernstlichkeit der Treuhandabrede (vgl. BFH BStBl. II 1998, 152, 156) konnte im vorliegenden Fall kein Zweifel bestehen, weil der Angeklagte Dr. D auf diese Weise an dem wirtschaftlichen Wert der Unternehmen partizipieren wollte.
  • OLG Zweibrücken, 08.03.2007 - 1 Ws 47/07

    Legalitätsgrundsatz: Verpflichtung zur Anklageerhebung bei von der

    Zwar konnte die Tat bereits mit der vertrags- und gesetzeswidrigen Verfügung der Beschuldigten im Sommer bzw. Herbst 2000 aufgrund der damit verbundenen Vermögensgefährdung vollendet sein, sie war jedoch nach höchstrichterlicher Rechtsprechung noch nicht beendet (BGH wistra 2003, 379; BGH wistra 2001, 422).
  • LG Köln, 13.05.2004 - 107-3/04
    Entsteht der Nachteil erst durch verschiedene Ereignisse oder vergrößert er sich durch diese nach und nach, ist maßgebend der Zeitpunkt des letzten Ereignisses (BGH, Urteil vom 08.05.2003, 4 StR 550/02, wistra 2003, 379 ff.; BGH, Urteil vom 01.07.2001, 5 StR 530/00, wistra 2001, 422 f.).
  • OLG Frankfurt, 12.01.2004 - 3 Ws 1106/02

    Untreue des Parteifunktionsträgers durch eigenmächtige Parteifinanzierung mittels

    Entsteht nämlich ein Nachteil i. S. des § 266 StGB erst durch verschiedene Ereignisse oder vergrößert er sich durch diese nach und nach, ist der Zeitpunkt des letzten Ereignisses maßgebend" (BGH, B. vom 11.7.2001 - 5 StR 530/00, wistra 2001, 422 ff; BGH, U. vom 8.5.2003 - 4 StR 550/02, wistra 2003, 379 ff; BGHR StGB § 78 a Abs. 1 - Untreue; BGH NJW 2001, 2102, 2106 ).
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