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   BGH, 28.11.2000 - 5 StR 371/00   

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BGH, 28.11.2000 - 5 StR 371/00 (https://dejure.org/2000,746)
BGH, Entscheidung vom 28.11.2000 - 5 StR 371/00 (https://dejure.org/2000,746)
BGH, Entscheidung vom 28. November 2000 - 5 StR 371/00 (https://dejure.org/2000,746)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    §§ 370 ff. AO; § 73 Abs. 1 Sätze 1 und 2 StGB; § 38 AO
    Verfall; Steuerhinterziehungen; Bestehende Steuerforderungen; Aus einer Tat erlangt; Verletzter

  • lexetius.com

    AO 1977 §§ 370 ff; StGB § 73 Abs. 1 Sätze 1 und 2

  • openjur.de

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Verfall bei Steuerstraftaten?

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 693
  • NStZ 2001, 155
  • StV 2001, 275
  • JR 2002, 296
  • wistra 2001, 96
 
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Wird zitiert von ... (55)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 03.06.1997 - 4 StR 235/97

    Rechtswidrigkeit einer Verfallsanordnung bei Bestehen eines zivilrechtlichen

    Auszug aus BGH, 28.11.2000 - 5 StR 371/00
    § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB erfaßt auch die in Absatz 2 Satz 2 der Vorschrift genannten, an die Stelle der unmittelbar erlangten Vorteile getretenen Surrogate (BGHR StGB § 73 - Gewinn 2).
  • BGH, 01.02.1989 - 3 StR 179/88

    Schutzzweck des § 370 Abgabenordnung - Konkurrenzverhältnis zwischen dem

    Auszug aus BGH, 28.11.2000 - 5 StR 371/00
    Das durch die Steuerdelikte der §§ 370 ff. AO geschützte Rechtsgut ist die Sicherung des staatlichen Steueranspruchs, d. h. des rechtzeitigen und vollständigen Steueraufkommens (vgl. BGHSt 36, 100, 102; 40, 109; 41, 1, 5; BGH wistra 2000, 340, 344).
  • BGH, 23.03.1994 - 5 StR 91/94

    Abgrenzung von Betrug und Steuerhinterziehung (Vortäuschung der Existenz eines

    Auszug aus BGH, 28.11.2000 - 5 StR 371/00
    Das durch die Steuerdelikte der §§ 370 ff. AO geschützte Rechtsgut ist die Sicherung des staatlichen Steueranspruchs, d. h. des rechtzeitigen und vollständigen Steueraufkommens (vgl. BGHSt 36, 100, 102; 40, 109; 41, 1, 5; BGH wistra 2000, 340, 344).
  • OLG Karlsruhe, 03.11.1981 - 3 Ss 214/81
    Auszug aus BGH, 28.11.2000 - 5 StR 371/00
    Durch § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB soll dabei sichergestellt werden, daß der Täter auf keinen Fall zweimal zahlen muß, nämlich durch den Verfall und außerdem noch durch die Erfüllung des Ausgleichsanspruchs (BGHR StGB § 73 - Anspruch 1 m.w.N; OLG Karlsruhe NJW 1982, 456, 457).
  • BGH, 16.08.1978 - 3 StR 288/78

    Voraussetzungen und Höhe für den Verfall des beschlagnahmten Geldes - Ermittlung

    Auszug aus BGH, 28.11.2000 - 5 StR 371/00
    aa) Ob nach § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB Steueransprüche des Staates die Anordnung des Verfalls ausschließen können, hat der Bundesgerichtshof bislang nicht ausdrücklich entschieden (vgl. hierzu BGHSt 45, 235, 248; BGH, Beschl. vom 16. August 1978 - 3 StR 288/78).
  • BGH, 19.10.1999 - 5 StR 336/99

    Verfall gegen Drittbegünstigte (Abgrenzung von Vertretungsfällen,

    Auszug aus BGH, 28.11.2000 - 5 StR 371/00
    aa) Ob nach § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB Steueransprüche des Staates die Anordnung des Verfalls ausschließen können, hat der Bundesgerichtshof bislang nicht ausdrücklich entschieden (vgl. hierzu BGHSt 45, 235, 248; BGH, Beschl. vom 16. August 1978 - 3 StR 288/78).
  • BGH, 25.01.1995 - 5 StR 491/94

    Steuerliche Gestellungspflicht nach § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO ist kein besonderes

    Auszug aus BGH, 28.11.2000 - 5 StR 371/00
    Das durch die Steuerdelikte der §§ 370 ff. AO geschützte Rechtsgut ist die Sicherung des staatlichen Steueranspruchs, d. h. des rechtzeitigen und vollständigen Steueraufkommens (vgl. BGHSt 36, 100, 102; 40, 109; 41, 1, 5; BGH wistra 2000, 340, 344).
  • BGH, 01.08.2000 - 5 StR 624/99

    Anonymer Kapitaltransfer ins Ausland durch Bankmitarbeiter als Beihilfe zur

    Auszug aus BGH, 28.11.2000 - 5 StR 371/00
    Das durch die Steuerdelikte der §§ 370 ff. AO geschützte Rechtsgut ist die Sicherung des staatlichen Steueranspruchs, d. h. des rechtzeitigen und vollständigen Steueraufkommens (vgl. BGHSt 36, 100, 102; 40, 109; 41, 1, 5; BGH wistra 2000, 340, 344).
  • BGH, 02.01.1990 - 1 StR 642/89

    Verlesung eines im Ausland vor dem Bezirksanwalt in Zürich abgelegten

    Auszug aus BGH, 28.11.2000 - 5 StR 371/00
    Demgegenüber vertritt die überwiegende Ansicht in Rechtsprechung und Literatur die Auffassung, der Steuerfiskus könne Verletzter im Sinne von § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB sein, so daß bei Steuerdelikten Verfall regelmäßig ausscheide (vgl. LG Aachen NJW 1978, 385; LG Berlin wistra 1990, 157; W. Schmidt in LK 11. Aufl. § 73 Rdn. 36; Herzog in NK-StGB § 73 Rdn. 18; Tröndle/Fischer, StGB 49. Aufl. § 73 Rdn. 5; Lackner/Kühl, StGB 23. Aufl. § 73 Rdn. 6; Eser in Schönke/Schröder, StGB 25. Aufl. § 73 Rdn. 26; Kohlmann, Steuerstrafrecht 7. Aufl. vor § 369 AO (Abschnitt B) Rdn. 259 ff.; Güntert, Die Gewinnabschöpfung als strafrechtliche Sanktion, S. 76; Bäkkermann ZfZ 1976, 366, 368; Meurer NStZ 1991, 438 f.).
  • BGH, 08.06.1999 - 1 StR 210/99

    Nur wegen Vorteilsannahme ergangene Verurteilung eines Beamten der LVA

    Auszug aus BGH, 28.11.2000 - 5 StR 371/00
    bb) Verletzter im Sinne von § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB kann nur derjenige sein, dessen Individualinteressen durch das vom Täter übertretene Strafgesetz geschützt werden sollen (vgl. BGHR StGB § 73 - Verletzter 1, 2).
  • BGH, 27.08.1993 - 2 StR 394/93

    Anwendbarkeit der gewerbsmäßigen Hehlerei auf den Gehilfen

  • BayObLG, 27.04.2000 - 3 ObOWi 16/00

    Bemessung des Verfallsbetrages; Feststellung der Ansprüche Dritter beim

  • LG Aachen, 07.12.1977 - 22 Qs 16/77
  • BGH, 23.09.1988 - 2 StR 460/88

    Besteuerung des dem Verfall unterliegenden Vermögensvorteils

  • BGH, 19.11.1993 - 2 StR 468/93

    Verfall - Bruttoprinzip - Kein Abzug gewinnmindernder Kosten

  • BGH, 10.11.2009 - 1 StR 283/09

    Voraussetzungen der Schätzung der Schwarzlohnsumme bei Steuerhinterziehung

    Verletzter i.S.d. Vorschrift kann auch eine juristische Person öffentlichen Rechts einschließlich des Fiskus sein (Fischer StGB 56. Aufl. § 73 Rn. 21; BGH NStZ 2001, 155; Harms/Jäger NStZ 2001, 181).
  • BGH, 02.12.2005 - 5 StR 119/05

    Verurteilungen im "Kölner Müllskandal" rechtskräftig

    aa) "Aus der Tat erlangt" im Sinne von § 73 Abs. 1 Satz 1 StGB sind alle Vermögenswerte, die dem Täter unmittelbar aus der Verwirklichung des Tatbestandes selbst in irgendeiner Phase des Tatablaufs zufließen (BGH NStZ 2001, 155, 156); "für die Tat erlangt" im Sinne von § 73 Abs. 1 Satz 1 StGB sind dagegen Vermögenswerte, die dem Täter als Gegenleistung für sein rechtswidriges Handeln gewährt werden, aber - wie etwa ein Lohn für die Tatbegehung - nicht auf der Tatbestandsverwirklichung selbst beruhen (vgl. BGHR StGB § 73 Erlangtes 4).
  • BGH, 25.04.2017 - 1 StR 606/16

    Strafzumessung bei Steuerhinterziehung (Höhe der verkürzten Steuern als

    Aus dem von der Verteidigung angeführten Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 28. November 2000 im Verfahren 5 StR 371/00 (BGHR StGB § 73 Verletzter 3) ergibt sich nichts Gegenteiliges.
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Rechtsprechung
   BGH, 21.11.2000 - 3 StR 311/00   

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BGH, 21.11.2000 - 3 StR 311/00 (https://dejure.org/2000,5032)
BGH, Entscheidung vom 21.11.2000 - 3 StR 311/00 (https://dejure.org/2000,5032)
BGH, Entscheidung vom 21. November 2000 - 3 StR 311/00 (https://dejure.org/2000,5032)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Betrug - Schadensgleiche Vermögensgefährdung - Strafvollstreckung - Aussetzung - Bewährung - Sozialprognose - Schadenswiedergutmachung - Strafzumessung

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 354 Abs. 1; ; StPO § 473 Abs. 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 56 Abs. 1, Abs. 2
    Keine Berücksichtigung von zulässigem Verteidigungsverhalten bei der Prüfung der Bewährung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • wistra 2001, 96
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.12.1999 - 5 StR 532/99

    Vergewaltigung; Beweiswürdigung; Unterlassene Hilfeleistung; Unglücksfall;

    Auszug aus BGH, 21.11.2000 - 3 StR 311/00
    In beiden Fällen hätte sich der die Taten in der Hauptverhandlung bestreitende Angeklagte mit dem vom Landgericht vermißten Verhalten in Widerspruch zu seiner Verteidigungsstrategie setzen müssen (vgl. BGH NStZ-RR 1996, 233; BGH, Urt. vom 8. Dezember 1999 - 5 StR 532/99 m.w.Nachw.).
  • BGH, 09.05.2007 - 1 StR 199/07

    Strafzumessung (zulässiges Verteidigungsverhalten; Aussetzung der Freiheitsstrafe

    Diese Erwägungen sind rechtsfehlerhaft, denn dem Angeklagten durften nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs fehlende Reue und fehlende Bemühungen um Schadenswiedergutmachung nicht zum Vorwurf gemacht werden, da er sich mit dem vom Landgericht vermissten Verhalten in Widerspruch zu seiner Verteidigungsstrategie hätte setzen müssen (vgl. BGH StV 1993, 591; wistra 2001, 96 m.w.N.).
  • BGH, 14.07.2015 - 4 StR 191/15

    Aussetzung der Vollstreckung der Strafe zur Bewährung (Erwartung, dass der

    Sie lässt, worauf der Generalbundesanwalt zutreffend hingewiesen hat, zum anderen besorgen, dass sich der Angeklagte mit dem vom Landgericht vermissten Verhalten der Rückgabe des erlangten Geldes in Widerspruch zu seiner Verteidigungsstrategie hätte setzen müssen, wonach er eine Tatbegehung abgestritten und ausgesagt hat, dem Zeugen R. die an ihn zum Schein übergebenen 75.000 EUR wieder zurückgezahlt zu haben (vgl. BGH, Beschluss vom 21. November 2000 - 3 StR 311/00, wistra 2001, 96).
  • BGH, 04.09.2003 - 4 StR 297/03

    Bemühen um Schadenswiedergutmachung

    Zwar ist die Erwägung des Landgerichts, "besondere Umstände" im Sinne des § 56 Abs. 2 StGB lägen nicht vor, weil der Angeklagte kein besonderes Bemühen um Schadenswiedergutmachung gezeigt habe, nicht rechtsbedenkenfrei (vgl. BGH wistra 2001, 96).
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