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   BGH, 13.06.2001 - 3 StR 131/01   

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BGH, 13.06.2001 - 3 StR 131/01 (https://dejure.org/2001,2259)
BGH, Entscheidung vom 13.06.2001 - 3 StR 131/01 (https://dejure.org/2001,2259)
BGH, Entscheidung vom 13. Juni 2001 - 3 StR 131/01 (https://dejure.org/2001,2259)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • HRR Strafrecht

    § 73c Abs. 1 S. 1 StGB; § 332 Abs. 1 StGB
    Voraussetzungen der Härteklausel bei der Verfallsanordnung (Berücksichtigung von steuerlichen Nachforderungen); Vorteilsberechnung bei der Bestechlichkeit; Dienstliche Handlung (Dienstrechtswidrige Nebentätigkeiten)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Bestechlichkeit - Verfallsanordnung - Wertersatz - Härtefallregelung - Steuernachzahlung - Revision

  • Judicialis

    EStG § 10 d Satz 1; ; EStG § 10 d Satz 4; ; StGB § 331; ; StGB § 332; ; StGB §§ 73 ff.; ; StGB § 73 a.F.; ; StGB § 73 Abs. 1; ; StGB § 73 c Abs. 1 Satz 2; ; StGB § 73 c Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 73 c Abs. 1, § 331, § 332
    Bestechlichkeit und Vorteilsannahme bei privaten Nebentätigkeiten; steuerliche Wirkungen eines Verfalls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • wistra 2001, 388
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 19.02.1963 - 1 StR 349/62

    "Handlung, die eine Verletzung der ihm übertragenen Obliegenheiten enthält" als

    Auszug aus BGH, 13.06.2001 - 3 StR 131/01
    Wenn ein Angestellter der Behörde auf Grund seiner fachlichen Befähigung solche Arbeiten neben seinen dienstlichen Obliegenheiten vornimmt, handelt es sich um eine private Nebentätigkeit, gleich ob sie genehmigt ist oder gegen dienstliche Vorschriften verstößt (vgl. BGHSt 11, 125 ff.; 18, 263, 266 f.).

    Etwas anderes könnte aber dann gelten, wenn dem Angeklagten der Auftrag zur Fertigung von Antragsunterlagen gerade im Hinblick auf seine amtliche Stellung und seine Bereitschaft, das Genehmigungsverfahren gegebenenfalls unter Verletzung dienstlicher Pflichten durchzuführen oder durchführen zu lassen, erteilt und dies von ihm auch erkannt worden wäre (vgl. BGHSt 18, 263, 267 f.).

  • BGH, 12.09.1984 - 3 StR 333/84

    Berücksichtigung von Schadensersatzansprüchen des Erpreßten

    Auszug aus BGH, 13.06.2001 - 3 StR 131/01
    d) Die unter der Geltung des Nettoprinzips nach § 73 StGB a.F. entwickelte Rechtsprechung zur Berücksichtigung bereits gezahlter Steuern bei der Verfallsanordnung betraf Fälle, in denen infolge dieser Zahlung der Wert des Erlangten im Vermögen des Täters insoweit nicht mehr vorhanden war, was die Ermessensentscheidung nach § 73 c Abs. 1 Satz 2 StGB ermöglicht hatte (vgl. BGHSt 33, 37, 40; BGHR StGB § 73 c Härte 1).
  • BGH, 19.12.1957 - 4 StR 485/57
    Auszug aus BGH, 13.06.2001 - 3 StR 131/01
    Wenn ein Angestellter der Behörde auf Grund seiner fachlichen Befähigung solche Arbeiten neben seinen dienstlichen Obliegenheiten vornimmt, handelt es sich um eine private Nebentätigkeit, gleich ob sie genehmigt ist oder gegen dienstliche Vorschriften verstößt (vgl. BGHSt 11, 125 ff.; 18, 263, 266 f.).
  • BGH, 08.01.1992 - 2 StR 102/91

    Strafbarkeit wegen Betrug bei der Vergabe von Bauleistungen (Submissionskartell;

    Auszug aus BGH, 13.06.2001 - 3 StR 131/01
    Sollten sich dafür zuverlässige Berechnungsgrundlagen nicht ergeben, wird dieser notfalls geschätzt werden müssen (vgl. zur Zulässigkeit von Schätzungen bei der Ermittlung des Schadensumfangs BGHSt 38, 186, 193).
  • BGH, 23.09.1988 - 2 StR 460/88

    Besteuerung des dem Verfall unterliegenden Vermögensvorteils

    Auszug aus BGH, 13.06.2001 - 3 StR 131/01
    d) Die unter der Geltung des Nettoprinzips nach § 73 StGB a.F. entwickelte Rechtsprechung zur Berücksichtigung bereits gezahlter Steuern bei der Verfallsanordnung betraf Fälle, in denen infolge dieser Zahlung der Wert des Erlangten im Vermögen des Täters insoweit nicht mehr vorhanden war, was die Ermessensentscheidung nach § 73 c Abs. 1 Satz 2 StGB ermöglicht hatte (vgl. BGHSt 33, 37, 40; BGHR StGB § 73 c Härte 1).
  • BFH, 31.05.2000 - IX R 73/96

    Wiederkehrende Einkünfte; Zurückzahlung steuerpflichtiger Bestechungsgelder in

    Auszug aus BGH, 13.06.2001 - 3 StR 131/01
    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs wirkt sich die Begleichung des Verfallbetrags steuermindernd aus (BFH DStRE 2000, 1187 = BFH/NV 2001/25), gegebenenfalls kann ein negatives Einkommen im Jahr der Verfallsbegleichung auch im Wege des Verlustrücktrags, bzw. des Verlustvortrags nach § 10 d Satz 1 und 4 EStG abgezogen werden.
  • BGH, 11.04.1995 - 1 StR 836/94

    Verfall - Verfallerklärung - Verfallschuld - Übermaßverbot - Billigkeit -

    Auszug aus BGH, 13.06.2001 - 3 StR 131/01
    Bei der Anwendung der Härteklausel nach § 73 c Abs. 1 Satz 1 StGB wird zu beachten sein, daß an das Vorliegen einer unbilligen Härte hohe Anforderungen zu stellen sind; die Situation muß so sein, daß die Verfallsanordnung "ungerecht" wäre, daß sie das Übermaßverbot verletzen würde (BGH NStZ 1995, 495).
  • BGH, 30.05.2008 - 1 StR 166/07

    Zur Strafbarkeit unwahrer und irreführender Werbung mit Gewinnmitteilungen und

    Dass der spätere Abfluss allein den Umfang der rechtlich gebotenen Erlösabschöpfung nicht berührt, korrespondiert dabei mit dem gesetzgeberischen Anliegen, das mit der Einführung des Bruttoprinzips verbunden war (siehe oben unter a bb); dieses Anliegen darf mit Hilfe der Härteklausel des § 73c StGB nicht unterlaufen werden (vgl. BGHR StGB § 73c Härte 7).
  • BGH, 21.03.2002 - 5 StR 138/01

    Urteil im Hildesheimer Korruptionsprozeß im wesentlichen bestätigt

    Im Blick auf die verfassungsrechtlichen Vorgaben wird deshalb im Regelfall die Ermessensbetätigung des Strafrichters darauf gerichtet sein müssen, daß die Steuern, die auf das durch die kriminelle Handlung Erlangte gezahlt worden sind, in Abzug zu bringen sind (insoweit enger BGH wistra 2001, 388, 390 in einen obiter dictum).
  • BGH, 21.06.2007 - 4 StR 99/07

    Freisprüche von den Vorwürfen der Vorteilsannahme bzw. Vorteilsgewährung durch

    Nebentätigkeiten sind auch dann keine Dienstausübung, sondern Privathandlungen, wenn der Amtsträger bei seiner Nebentätigkeit dienstlich erworbene Kenntnisse nutzt oder einsetzt (vgl. BGHSt 11, 125, 128; BGHSt 18, 263, 267; BGH wistra 2001, 388, 389).
  • BGH, 21.06.2007 - 4 StR 69/07

    Freisprüche von den Vorwürfen der Vorteilsannahme bzw. Vorteilsgewährung durch

    Nebentätigkeiten sind auch dann keine Dienstausübung, sondern Privathandlungen, wenn der Amtsträger - wie hier - bei seiner Nebentätigkeit dienstlich erworbene Kenntnisse nutzt oder einsetzt (vgl. BGHSt 11, 125, 128; BGHSt 18, 263, 267; BGH wistra 2001, 388, 389).
  • BGH, 16.05.2006 - 1 StR 46/06

    Härteklausel beim Verfall (Entreicherung: entbehrlicher Bezug zu der

    Bei der Berechnung des bei einem verbotenen "Verkauf" Erlangten ist deshalb vom gesamten Erlös ohne Abzug des Einkaufspreises und sonstiger Aufwendungen auszugehen (BGHSt 47, 369 (370); BGH NStZ 1994, 123; NStZ 2000, 480; NStZ-RR 2000, 57; wistra 2001, 388, 389; BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2000 - 1 StR 547/00; BGH, Urteil vom 20. März 2001 - 1 StR 12/01).
  • BGH, 10.03.2016 - 3 StR 347/15

    Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck ohne Genehmigung

    Die Berücksichtigung einer nur voraussichtlichen Besteuerung im Strafverfahren hat zu unterbleiben (BGH, Urteil vom 13. Juni 2001 - 3 StR 131/01, BGHR StGB § 73c Härte 7).
  • LG Bochum, 14.04.2014 - 13 KLs 6/13

    Ante Šapina

    So betraf die zur Frage der Doppelbelastung entwickelte Rechtsprechung vornehmlich Fälle der Berücksichtigung bereits gezahlter Steuern, in denen infolge dieser Zahlung der Wert des Erlangen im Vermögen des Täters insoweit nicht mehr vorhanden war (BGH, Urt. v. 13.06.2001, 3 StR 131/01 m.w.N.).
  • BGH, 01.06.2021 - 6 StR 119/21

    Einflussnahme auf Amtsträger durch Wahlkampfspende (Fall Regensburg)

    Nicht erfasst sind demgegenüber Privathandlungen (vgl. BGH, Urteile vom 2. Juli 1980 - 3 StR 201/80; BGHSt 29, 300, 302; vom 13. Juni 2001 - 3 StR 131/01, BGHR StGB § 332 Abs. 1 Satz 1 Diensthandlung 3; LK-StGB/Sowada, aaO, § 332 Rn. 6), gleichfalls nicht die Annahme von Vorteilen, die nur "im Zusammenhang mit dem Amt', also nicht in einem Beziehungsverhältnis zur Dienstausübung stehen (vgl. BGH, Urteile vom 14. Oktober 2008 - 1 StR 260/08, BGHSt 53, 6, 15; vom 18. November 2020 - 2 StR 317/19).
  • BGH, 26.03.2009 - 3 StR 579/08

    Nichtmehrvorhandensein des Wertes des Erlangten im Vermögen des Betroffenen als

    Eine unbillige Härte im Sinne des § 73 c Abs. 1 Satz 1 StGB kommt nach ständiger Rechtsprechung (vgl. etwa BGHR StGB § 73 c Härte 7, 11) nur dann in Betracht, wenn die Anordnung des Verfalls schlechthin ungerecht wäre und das Übermaßverbot verletzen würde.
  • LG Hamburg, 23.11.2007 - 608 KLs 3/07

    Zur Amtsträgereigenschaft bei Verantwortlichen öffentlich-rechtlich organisierter

    Die Situation muss so sein, dass die Verfallserklärung "ungerecht" wäre, dass sie das Übermaßverbot verletzen würde (BGH, Urt. v. 11. April 1995, 1 StR 836/94, NStZ 1995, 495; BGH, Urt. v. 23. Februar 2000, 3 StR 583/99, NStZ-RR 2000, 365, 365; BGH, Urt. v. 13. Juni 2001, 3 StR 131/01, wistra 2001, 388, 389).
  • OLG Köln, 21.11.2003 - 2 Ws 593/03

    Zulässigkeitsvoraussetzungen der sofortigen Beschwerde; Voraussetzungen der

  • LG Bonn, 06.02.2012 - 27 KLs 5/11

    Verbotenes Inverkehrbringen von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport,

  • BGH, 16.07.2015 - 4 StR 265/15

    Verfall (Absehen vom Verfall wegen Vorliegens einer unbilligen Härte:

  • OLG Köln, 21.11.2003 - 2 Ws 617/03

    Zulässigkeitsvoraussetzungen der sofortigen Beschwerde; Voraussetzungen der

  • AG Stuttgart, 03.11.2005 - 27 Gs 1368/05

    Maklertätigkeit ohne erforderliche Erlaubnis und ohne Gewerbeanmeldung: Anordnung

  • BGH, 25.07.2001 - 5 StR 300/01

    Verfall; Erlangtes (Bruttoprinzip bei Rauschgiftgeschäften); Besondere Härte

  • LG Kiel, 16.03.2016 - 5 KLs 4/12

    Amtsträger bei einer Bestechlichkeit; rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung;

  • AG Kehl, 12.07.2023 - 2 Cs 204 Js 20638/20

    Unterbleibensanordnung der Vollstreckung einer Einziehungsentscheidung wegen

  • LG Bonn, 26.01.2006 - 21 G 1/04

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge durch

  • OLG Köln, 21.11.2003 - 2 Ws 539/03
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Rechtsprechung
   BGH, 24.07.2001 - 1 StR 192/01   

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https://dejure.org/2001,5390
BGH, 24.07.2001 - 1 StR 192/01 (https://dejure.org/2001,5390)
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BGH, Entscheidung vom 24. Juli 2001 - 1 StR 192/01 (https://dejure.org/2001,5390)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • wistra 2001, 388
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 28.02.2001 - 2 StR 509/00

    Kein besonders schwerer Fall des Betruges, wenn geringwertige Sache vorliegt

    Auszug aus BGH, 24.07.2001 - 1 StR 192/01
    Da somit ein besonders schwerer Fall bereits nach der zur Tatzeit geltenden Fassung des § 266 StGB nicht vorliegt, ist für eine Anwendung des § 266 Abs. 2 n.F. (in der ab 1. April 1998 geltenden Fassung des 6. Strafrechtsreformgesetzes) i.V.m. § 263 Abs. 3 StGB mit seinen Regelbeispielen kein Raum mehr, auch wenn die Mindeststrafe für den besonders schweren Fall nach neuem Recht niedriger ist (vgl. BGH, Beschluß vom 28. Februar 2001 - 2 StR 509/00).
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