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   OLG Karlsruhe, 14.11.2001 - 1 Ss 184/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,11063
OLG Karlsruhe, 14.11.2001 - 1 Ss 184/01 (https://dejure.org/2001,11063)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14.11.2001 - 1 Ss 184/01 (https://dejure.org/2001,11063)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14. November 2001 - 1 Ss 184/01 (https://dejure.org/2001,11063)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FVG § 12a Abs. 2; GG Art. 103; OWiG § 3
    Verstoß gegen das Finanzverwaltungsgesetz; Rechtsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • wistra 2002, 194
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 08.05.1974 - 2 BvR 636/72

    Verfassungsmäßigkeit der Strafbarkeit von Steuerverkürzung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.11.2001 - 1 Ss 184/01
    Der Einzelne soll nicht nur von vornherein wissen können, was ordnungswidrig ist, sondern auch, welche Rechtsfolge ihm für den Fall eines Verstoßes droht (BVerfGE 25, 269, 285; 26, 41, 42; 37, 201, 207).
  • BVerfG, 14.05.1969 - 2 BvR 238/68

    Grober Unfug

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.11.2001 - 1 Ss 184/01
    Der Einzelne soll nicht nur von vornherein wissen können, was ordnungswidrig ist, sondern auch, welche Rechtsfolge ihm für den Fall eines Verstoßes droht (BVerfGE 25, 269, 285; 26, 41, 42; 37, 201, 207).
  • BVerfG, 26.02.1969 - 2 BvL 15/68

    Verfolgungsverjährung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.11.2001 - 1 Ss 184/01
    Der Einzelne soll nicht nur von vornherein wissen können, was ordnungswidrig ist, sondern auch, welche Rechtsfolge ihm für den Fall eines Verstoßes droht (BVerfGE 25, 269, 285; 26, 41, 42; 37, 201, 207).
  • OLG Karlsruhe, 24.09.2002 - 1 Ss 59/02

    Begriff des Verbringens i.S. von § 12a Abs. 1 S. 1 FVG

    Diesen Anforderungen wird § 12 c FVG gerecht (Senatsent. vom 14. November 2001 -1 Ss 184/01 -).
  • OLG Karlsruhe, 07.05.2004 - 1 Ss 7/03

    Ordnungswidriges Verbringen von Zahlungsmitteln in die Bundesrepublik Deutschland

    Nach dieser zur Verhinderung und Verfolgung der Geldwäsche nach § 261 StGB eingeführten Bußgeldvorschrift (vgl. § 12 a Abs. 1 Satz 1 FVG; bzw. seit 21.12.2001: § 1 Abs. 3a Satz 1 ZollVG; vgl. hierzu auch Senat wistra 2002, 194 f. und wistra 2003, 36 mit Anm. Beckkemper) ist allein das Verbringen von Zahlungsmitteln aus oder in die Bundesrepublik Deutschland auch in erheblicher Höhe - abgesehen von steuerrechtlich erheblichen Sachverhalten - weder verboten noch bußgeldbewehrt.
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