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   BayObLG, 09.01.2002 - 4St RR 132/2001, 4St RR 132/01   

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https://dejure.org/2002,5316
BayObLG, 09.01.2002 - 4St RR 132/2001, 4St RR 132/01 (https://dejure.org/2002,5316)
BayObLG, Entscheidung vom 09.01.2002 - 4St RR 132/2001, 4St RR 132/01 (https://dejure.org/2002,5316)
BayObLG, Entscheidung vom 09. Januar 2002 - 4St RR 132/2001, 4St RR 132/01 (https://dejure.org/2002,5316)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    UStG § 14 Abs. 2 Satz 2; ; StGB § 24 Abs. 1; ; AO § 37

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umsatzsteuerhinterziehung bei Berichtigung einer Rechnung - Rücktritt vom Versuch - Selbstanzeige

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Keine Nacherklärung mit Strafbefreiung nach Kenntniserlangen von strafrechtlichen Ermittlungen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Nacherklärung mit Strafbefreiung nach Kenntniserlangen von strafrechtlichen Ermittlungen

Papierfundstellen

  • NStZ 2002, 554
  • NStZ 2002, 555
  • BayObLGSt 2002, 3
  • wistra 2002, 231
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 30.03.1993 - 5 StR 77/93

    Verwerfung der Revision - Wahrscheinlichkeit eines verurteilenden Erkenntnisses

    Auszug aus BayObLG, 09.01.2002 - 4St RR 132/01
    Ebenso hat die durchgeführte Berichtigung nur dann die Wirkung des auch bei Steuerstraftaten möglichen (vgl. etwa BGHSt 37, 340) Rücktritts vom Versuch im Sinne des § 24 Abs. 1 StGB, wenn die Voraussetzungen dieser Norm erfüllt sind, wie auch eine solche Berichtigung nur dann als Selbstanzeige gemäß § 371 AO wirken kann, wenn sie vor Entdeckung der Tat (vgl. dazu etwa BGH wistra 1993, 227) erfolgt.
  • BGH, 19.03.1991 - 5 StR 516/90

    Prozessuale Offenbarungspflicht des Maklers über laufende Einnahmen - Vollendete

    Auszug aus BayObLG, 09.01.2002 - 4St RR 132/01
    Ebenso hat die durchgeführte Berichtigung nur dann die Wirkung des auch bei Steuerstraftaten möglichen (vgl. etwa BGHSt 37, 340) Rücktritts vom Versuch im Sinne des § 24 Abs. 1 StGB, wenn die Voraussetzungen dieser Norm erfüllt sind, wie auch eine solche Berichtigung nur dann als Selbstanzeige gemäß § 371 AO wirken kann, wenn sie vor Entdeckung der Tat (vgl. dazu etwa BGH wistra 1993, 227) erfolgt.
  • EuGH, 19.09.2000 - C-454/98

    Schmeink & Cofreth und Strobel

    Auszug aus BayObLG, 09.01.2002 - 4St RR 132/01
    Deswegen kann auch dahinstehen, ob der Angeklagte angesichts der von ihm am 17.10.2000 mit dem Finanzamt F. getroffenen tatsächlichen Verständigung die Rechnung mit überhöhtem Mehrwertsteuerausweis noch entsprechend der Rechtsprechung des EuGH (vgl. Urteil vom 19.9.2000, DStRE 2000, 1166) und ihm folgend des BFH (vgl. etwa NJW 2001, 3807; 3806; DStR 2001, 1151; BFH/NV 2001, 1001) gemäß § 14 Abs. 2 Satz 2 UStG berichtigen kann.
  • BGH, 20.02.2001 - 5 StR 544/00

    Anstiftung zur Steuerhinterziehung; Berufsverbot; Grobe Verletzung der mit seinen

    Auszug aus BayObLG, 09.01.2002 - 4St RR 132/01
    Die Rechtsauffassung des EuGH steht einer strafrechtlichen Ahndung von Taten der vorliegenden Art als Steuerhinterziehung nicht entgegen (vgl. dazu BGH wistra 2001, 220).
  • BFH, 08.03.2001 - V R 61/97

    Steuerberichtigung bei Anwendung des § 14 Abs. 3 UStG

    Auszug aus BayObLG, 09.01.2002 - 4St RR 132/01
    Deswegen kann auch dahinstehen, ob der Angeklagte angesichts der von ihm am 17.10.2000 mit dem Finanzamt F. getroffenen tatsächlichen Verständigung die Rechnung mit überhöhtem Mehrwertsteuerausweis noch entsprechend der Rechtsprechung des EuGH (vgl. Urteil vom 19.9.2000, DStRE 2000, 1166) und ihm folgend des BFH (vgl. etwa NJW 2001, 3807; 3806; DStR 2001, 1151; BFH/NV 2001, 1001) gemäß § 14 Abs. 2 Satz 2 UStG berichtigen kann.
  • BFH, 17.05.2001 - V R 77/99

    Berichtigung einer zu Unrecht ausgewiesenen Steuer

    Auszug aus BayObLG, 09.01.2002 - 4St RR 132/01
    Deswegen kann auch dahinstehen, ob der Angeklagte angesichts der von ihm am 17.10.2000 mit dem Finanzamt F. getroffenen tatsächlichen Verständigung die Rechnung mit überhöhtem Mehrwertsteuerausweis noch entsprechend der Rechtsprechung des EuGH (vgl. Urteil vom 19.9.2000, DStRE 2000, 1166) und ihm folgend des BFH (vgl. etwa NJW 2001, 3807; 3806; DStR 2001, 1151; BFH/NV 2001, 1001) gemäß § 14 Abs. 2 Satz 2 UStG berichtigen kann.
  • BGH, 09.01.1991 - 3 StR 243/90

    Geschäftsführer - GmbH - Steuerhinterziehung - Steuervoranmeldung -

    Auszug aus BayObLG, 09.01.2002 - 4St RR 132/01
    Denn der Angeklagte hat vor Beendigung der beiden Umsatzsteuerhinterziehungen - diese ist jeweils mit Ablauf der Frist für die Jahresanmeldungen eingetreten (vgl. z.B. BGHR § 370 AO Verjährung 4) - die in Rede stehenden Rechnungen nicht berichtigt.
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