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   BVerfG, 27.05.2002 - 2 BvR 742/02   

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https://dejure.org/2002,4295
BVerfG, 27.05.2002 - 2 BvR 742/02 (https://dejure.org/2002,4295)
BVerfG, Entscheidung vom 27.05.2002 - 2 BvR 742/02 (https://dejure.org/2002,4295)
BVerfG, Entscheidung vom 27. Mai 2002 - 2 BvR 742/02 (https://dejure.org/2002,4295)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Box AG - Insider-Geschäft - Rotter Rechtsanwälte - Einstweilige Anordnung - Börsenaufsicht - Geheimhaltungsbedürftige Unterlagen

    Verfassungsbeschwerde - Met

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 1 Abs. 1; ; BVerfGG § 32 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 406e Abs. 1; BVerfGG § 32 Abs. 1
    Umfang des Akteneinsichtsrechts zu Gunsten des Geschädigten im Strafverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    GG Art. 1, 2, 3; BGB § 823; BörsG § 88; WpHG §§ 14, 15; StPO § 406e
    Inanspruchnahme von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern durch Aktienkäufer wegen unrichtiger Ad-hoc-Mitteilungen und später eintretender Kursverluste

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei) (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2002, 2588
  • wistra 2002, 335
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BVerfG, 27.05.2002 - 2 BvR 742/02
    Sie wirft die Frage auf, ob das Landgericht bei der Auslegung und Anwendung von § 406 e StPO dem Recht der Beschwerdeführer auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG; vgl. BVerfGE 65, 1 ) hinreichend Rechnung getragen oder ob es in unzulässiger Weise durch eine nicht vertretbare Auslegung u.a. der §§ 88 BörsG, 15 WpHG als Schutzgesetze im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB in dieses Recht eingegriffen hat.

    Stellte sich die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Maßnahme heraus, wäre damit ein unzulässiger und irreversibler Eingriff in das Recht der Beschwerdeführer auf informationelle Selbstbestimmung (vgl. BVerfGE 65, 1 ) erfolgt, der auch durch das Verdikt einer der Verfassungsbeschwerde stattgebenden Entscheidung nicht mehr rückgängig gemacht werden könnte.

  • BVerfG, 07.04.1993 - 1 BvR 565/93

    Erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die

    Auszug aus BVerfG, 27.05.2002 - 2 BvR 742/02
    Bei offenem Ausgang muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 88, 169 ; 91, 328 ; stRspr).
  • BVerfG, 07.12.1994 - 1 BvR 2011/94

    Erfolgreicher Antrag auf erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die

    Auszug aus BVerfG, 27.05.2002 - 2 BvR 742/02
    Bei offenem Ausgang muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 88, 169 ; 91, 328 ; stRspr).
  • BVerfG, 26.10.2006 - 2 BvR 67/06

    Akteneinsicht Dritter im Strafverfahren (Berücksichtigung schutzwürdiger Belange

    Die Auskunft erteilende oder Akteneinsicht gewährende Stelle hat daher die schutzwürdigen Interessen dieser Personen gegen das Informationsinteresse abzuwägen und den Zugang zu den Daten gegebenenfalls angemessen zu beschränken (vgl. Einstweilige Anordnung der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Mai 2002 - 2 BvR 742/02 -, wistra 2002, S. 335; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. September 2002 - 2 BvR 742/02 -, NJW 2003, S. 501; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Januar 2006 - 2 BvR 443/02 -, juris).
  • BGH, Ermittlungsrichter, 21.02.2011 - 4 BGs 2/11

    Akteneinsicht des Verletzten (Antrag auf gerichtliche Entscheidung; überwiegendes

    Demgemäß werden als schutzwürdige Interessen gemäß § 406e Abs. 2 Satz 1 StPO neben den persönlichkeitsrechtlichen Interessen im weitesten Sinne (vgl. hierzu im Einzelnen: Löwe-Rosenberg/Hilger, aaO; vgl. auch BeckOK/Weiner, Bearb. 15. Januar 2011, § 406e Rn. 3; Meyer-Goßner, aaO) beispielsweise auch wirtschaftliche Interessen, wie etwa Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse umfasst (Löwe-Rosenberg/Hilger, aaO mwN; vgl. auch BVerfG, wistra 2002, 335, 337).
  • LG Köln, 29.06.2004 - 106-37/04
    Eine Offenbarung dieser Betriebsgeheimnisse an ein Konkurrenzunternehmen würde nicht nur einen irreversiblen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (vgl. hierzu Bundesverfassungsgericht Wistra 2002, 335, 336 f; NJW 2003, 501 ff.), sondern auch einen solchen in den ausgeübten Gewerbebetrieb bedeuten.
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