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   OLG Hamm, 03.06.2002 - 3 Ss 74/02   

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https://dejure.org/2002,5222
OLG Hamm, 03.06.2002 - 3 Ss 74/02 (https://dejure.org/2002,5222)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.06.2002 - 3 Ss 74/02 (https://dejure.org/2002,5222)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. Juni 2002 - 3 Ss 74/02 (https://dejure.org/2002,5222)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Untreue durch Unterlassen durch Rechtsanwalt; Unbefugtes Führen ausländischer Amtsbezeichnungen; Nicht weitergeleitete Mandantengelder; Umfang der Feststellungen ; Möglichkeit der Erfolgsabwendung

  • Judicialis

    StPO § 267; ; StGB § 261

  • rewis.io
  • RA Kotz

    Untreuevorwurf gegenüber Rechtsanwalt wegen Nichtüberweisung von Mandantengeldern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 267; StGB § 261
    Untreue; Umfang der Feststellungen; Rechtsanwalt, nicht weitergeleitete Zahlungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Essen - 57 (38/99) 29 Js 710/98
  • OLG Hamm, 03.06.2002 - 3 Ss 74/02

Papierfundstellen

  • wistra 2002, 475
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.07.1989 - 2 StR 214/89

    Strafmilderung bei Untreue durch Unterlassen

    Auszug aus OLG Hamm, 03.06.2002 - 3 Ss 74/02
    Der Senat weist vorsorglich für den Fall, dass das Landgericht eine oder zwei Untreuehandlungen durch Unterlassen nach erneuter Hauptverhandlung feststellt, darauf hin, dass bei der Strafzumessung die Vorschrift des § 13 Abs. 2 StGB zu prüfen ist (vgl. BGHSt 36, 227).
  • BGH, 25.07.1997 - 3 StR 179/97

    Wegen Untreue verurteilter Rechtsanwalt und ausgesprochenes Berufsverbot

    Auszug aus OLG Hamm, 03.06.2002 - 3 Ss 74/02
    Auch eine Untreue durch aktives Tun ist nach den bisher getroffenen Feststellungen nicht verwirklicht, da der Angeklagte zur Sicherung der Untreue nicht weiter tätig geworden ist (vgl. BGH StV 98, 127).
  • FG Nürnberg, 23.03.2005 - III 249/04

    Auskunftsersuchen an eine Berufskammer zulässig

    Da die Zahlungsfähigkeit des Steuerschuldners im Streitfall bereits seit einiger Zeit nicht mehr gewährleistet war, hätte dieser zwischenzeitlich die Umleitung aller Mandantengelder auf Anderkonten veranlasst haben müssen (vgl. etwa OLG Hamm, Beschluss vom 3.6.2002 3 Ss 74/02, wistra 2002, 475; BGH-Senat für Notarsachen, Beschluss vom 3.12.2001 NotZ 13/01, DNotZ 2002, 236).
  • OLG Karlsruhe, 29.07.2004 - 3 Ss 59/04

    Strafverfahren: Anforderungen an die tatrichterliche Überzeugungsbildung und

    Weder nehmen die Urteilsgründe in einer nach § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO wirksamen Weise auf die Beweisfotos bzw. die von dem ermittelnden KHM W. S. gefertigten Vergleichsfotos Bezug; die bloße Angabe der Aktenseite, auf der sich die Beweisfotos befinden, genügt ebenso wenig wie die Mitteilung, dass die Lichtbilder in der Hauptverhandlung in Augenschein genommen worden sind; vielmehr muss der Tatrichter die Verweisung so eindeutig und zweifelsfrei zum Ausdruck bringen , dass unmissverständlich deutlich wird, dass die Abbildung als solche neben den schriftlichen Ausführungen Teil der Entscheidungsgründe sein soll (vgl. hierzu etwa Senat B. v. 03.07.2002 - 3 Ss 74/02 - vgl. im Übrigen nur Meyer-Goßner a.a.O. § 267 Rdnr. 8 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 12.02.2004 - 3 Ss 25/04

    Strafzumessung; Verfahrensverzögerung; Strafmilderung

    Durch Beschluss vom 3.6.2002 hat das Oberlandesgericht Hamm - 3 Ss 74/02 - das Urteil des Landgerichts mit den zugrundeliegenden Feststellungen aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an eine andere Abteilung des Landgerichts Essen zurückverwiesen.
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