Rechtsprechung
   BayObLG, 24.09.2001 - 5St RR 248/2001   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6623
BayObLG, 24.09.2001 - 5St RR 248/2001 (https://dejure.org/2001,6623)
BayObLG, Entscheidung vom 24.09.2001 - 5St RR 248/2001 (https://dejure.org/2001,6623)
BayObLG, Entscheidung vom 24. September 2001 - 5St RR 248/2001 (https://dejure.org/2001,6623)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,6623) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    StPO § 24; ; StPO § 338 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 24 § 338 Nr. 3
    Richterablehnung aufgrund prozessualen Verhaltens - kurzfristige Terminierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verfahrensverstoß; Bseorgnis der Befangenheit; Körperverletzung; Vorsatz; Revision

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2002, 77 (Ls.)
  • BayObLGSt 2001, 111
  • wistra 2002, 196
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.07.1960 - 4 StR 542/59
    Auszug aus BayObLG, 24.09.2001 - 5St RR 248/01
    Unabhängig davon, dass im Revisionsverfahren zur Begründung eines Ablehnungsgesuches keine neuen Tatsachen oder Beweismittel nachgeschoben werden können (BGH NJW 1960, 2106/2108; BGHSt 21, 85/88), ergibt sich ein Grund, an der Objektivität und Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln, auch nicht aus der gegenüber der ersten Instanz zusätzlichen Ladung zweier Polizeibeamter und des Landgerichtsarztes.
  • BGH, 13.07.1966 - 2 StR 157/66

    Tötung eines Gastes einer Schankwirtschaft durch einen gegen das linke Auge

    Auszug aus BayObLG, 24.09.2001 - 5St RR 248/01
    Unabhängig davon, dass im Revisionsverfahren zur Begründung eines Ablehnungsgesuches keine neuen Tatsachen oder Beweismittel nachgeschoben werden können (BGH NJW 1960, 2106/2108; BGHSt 21, 85/88), ergibt sich ein Grund, an der Objektivität und Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln, auch nicht aus der gegenüber der ersten Instanz zusätzlichen Ladung zweier Polizeibeamter und des Landgerichtsarztes.
  • BayObLG, 12.05.1977 - BReg. 1 Z 29/77

    Besorgnis der Befangenheit; Richter; Ablehnung; Unparteilichkeit; Objektiv;

    Auszug aus BayObLG, 24.09.2001 - 5St RR 248/01
    Lediglich wenn das prozessuale Vorgehen des Richters einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage in der Weise entbehrt, dass die der richterlichen Tätigkeit gesetzten Schranken missachtet und in der Verfassung wurzelnde elementare Regeln zum Schutz der Grundrechte verletzt worden sind, oder das Vorgehen des Richters den Anschein der Willkür erweckt, kann von einem üblichen, hinzunehmenden Verfahrensfehler nicht mehr gesprochen werden (BayObLG DRIZ 1977, 244/245).
  • BGH, 08.01.1988 - 2 StR 449/87

    Recht des Angeklagten - Wahl des Verteidigers - Terminbestimmung -

    Auszug aus BayObLG, 24.09.2001 - 5St RR 248/01
    Wenn auch ein Angeklagter grundsätzlich - auch im Fall einer nicht notwendigen Verteidigung - das verfassungsmäßig fundierte Recht hat, sich eines Verteidigers seines Vertrauens zu bedienen, was die Notwendigkeit der ausreichenden Vorbereitung des Verteidigers auf einen Termin beinhaltet, und dieses Recht sowohl bei der Terminsbestimmung, wie auch bei Entscheidungen über Anträge auf Terminsverlegung oder Aussetzungsanträge zu beachten ist (BGH StV 1989, 89; OLG Frankfurt NStZ-RR 1997, 272), so ist dieses Recht nicht schrankenlos.
  • OLG Frankfurt, 28.04.1997 - 3 Ws 315/97

    Ermessensfehlerhaftigkeit der Ablehnung eines urlaubsbedingt gestellten Antrags

    Auszug aus BayObLG, 24.09.2001 - 5St RR 248/01
    Wenn auch ein Angeklagter grundsätzlich - auch im Fall einer nicht notwendigen Verteidigung - das verfassungsmäßig fundierte Recht hat, sich eines Verteidigers seines Vertrauens zu bedienen, was die Notwendigkeit der ausreichenden Vorbereitung des Verteidigers auf einen Termin beinhaltet, und dieses Recht sowohl bei der Terminsbestimmung, wie auch bei Entscheidungen über Anträge auf Terminsverlegung oder Aussetzungsanträge zu beachten ist (BGH StV 1989, 89; OLG Frankfurt NStZ-RR 1997, 272), so ist dieses Recht nicht schrankenlos.
  • BVerfG, 02.06.2005 - 2 BvR 625/01

    Rechtliches Gehör; gesetzlicher Richter (gesetzliche Zuständigkeitsordnung;

    Danach müssen Umstände hinzutreten, die nach den konkreten Umständen des Einzelfalls die Besorgnis der Befangenheit zu begründen vermögen (vgl. BGH, NStZ-RR 2001, S. 258); diese über die Vorentscheidung hinausreichenden Umstände muss der Antragsteller daher in seinem Gesuch vortragen und glaubhaft machen (vgl. BGH, NStZ 1999, S. 311; BGHR StPO § 26 a Unzulässigkeit 2; BayObLG, wistra 2002, S. 196 ; OLG Köln, StV 1991, S. 293; Pfeiffer, a.a.O., m.w.N.; Günther, NJW 1986, S. 281 ).
  • OLG Naumburg, 02.06.2004 - 1 Ss (B) 174/04

    Ablehnung eines Richters wegen Zweifeln an Objektivität und Unvoreingenommenheit

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Bamberg, 10.10.2005 - 2 Ss OWi 269/05

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen Ablehnung einer Terminsverlegung

    Lediglich wenn das prozessuale Vorgehen des Richters einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage in der Weise entbehrt, dass die der richterlichen Tätigkeit gesetzten Schranken missachtet und in der Verfassung wurzelnde elementare Regeln zum Schutz der Grundrechte verletzt worden sind, oder das Vorgehen des Richters den Anschein der Willkür erweckt, kann von einem üblichen, hinzunehmenden Verfahrensfehler nicht mehr gesprochen werden (BayObLGSt 2001, 111/114).

    Bei der Entscheidung über einen Antrag auf Terminsverlegung sind daher stets das Interesse des Betroffenen an seiner wirksamen Verteidigung (§ 137 Abs. 1 Satz 1 StPO i.V.m. § 46 Abs. 1 OWiG ) und das Interesse an einer möglichst reibungslosen Durchführung des Verfahrens gegeneinander abzuwägen, wobei das Verteidigungsinteresse im Zweifel Vorrang hat (BayObLGSt 2001, 111/114).

  • OLG Koblenz, 12.05.2015 - 2 Ws 289/14

    Keine Befangenheit der Senatsmitglieder bei vertretbarer Verfahrensgestaltung im

    Etwas anderes gilt dann, wenn das prozessuale Vorgehen des Richters einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage in einer Weise entbehrt, dass die der richterlichen Tätigkeit gesetzten Schranken offensichtlich missachtet und in der Verfassung wurzelnde elementare Regeln zum Schutz der Grundrechte verletzt werden, die rechtliche Handhabung mithin abwegig oder willkürlich erscheint (BGHSt 48, 4, 8; BGH, Beschluss vom 25. April 2014 - 1 StR 13/13, [Rn. 38 [[...], insoweit in BGHSt 59, 205 und NJW 2014, 2295 nicht abgedr.]; BayObLG NStZ-RR 2002, 77 ; Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O. Rdn. 14; Scheuten, in: Karlsruher Kommentar, StPO , 7. Aufl., § 24 Rdnr. 14 m.w.Nachw.).
  • OLG München, 22.11.2006 - 4St RR 182/06

    Rechtswidrige Verwerfung des Ablehnungsgesuchs wegen Besorgnis der Befangenheit

    Insoweit hat das Gericht nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der Interessen der Prozessbeteiligten, des Gebots der Verfahrensbeschleunigung und der Terminplanung des Gerichts zu entscheiden (BGH NStZ-RR 2006, 271; BayObLGSt 2001, 111/114; OLG Hamm DAR 2001, 321/322; Meyer-Goßner a.a.O. § 213 Rn. 7).
  • OLG Jena, 06.04.2006 - 1 Ws 103/06

    Aussetzung zur Bewährung

    Ein Verfahrensmangel, wie damit geltend gemacht, kann dem Ablehnungsgesuch regelmäßig nicht zugrunde gelegt werden, da sachliche und rechtliche Fehler für sich genommen grundsätzlich nicht geeignet sind, die Besorgnis der Befangenheit zu begründen (KK-Pfeiffer StPO, 5. Aufl., § 29, Rn. 8; BayObLG wistra 2002, 196, 197).
  • BayObLG, 04.12.2020 - 201 ObOWi 1517/20

    Recht des Betroffenen, sich auch im Bußgeldverfahren durch einen Rechtsanwalt

    Das Verteidigungsinteresse hat im Zweifel Vorrang (BayObLGSt 2001, 111, 114).
  • OLG Koblenz, 09.02.2005 - 2 Ws 796/04
    Von einem in diesem Zusammenhang üblicherweise hinzunehmenden Verfahrensfehler kann indes nicht mehr gesprochen werden, wenn das verfahrensrechtliche Vorgehen des Richters einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage in der Weise entbehrt, dass die der richterlichen Tätigkeit gesetzten Schranken missachtet und in der Verfassung wurzelnde elementare Regeln zum Schutz der Grundrechte bewusst nicht beachtet werden oder das Vorgehen objektiv den Anschein der Willkür erwecken kann (vgl. BayObLG in NStZ-RR 2002, 77).
  • OLG München, 29.01.2007 - 4St RR 247/06

    Begründete Richterablehnung wegen Versagung einer Terminsverlegung bei

    An die Feststellungen und Erwägungen des die Ablehnung verwerfenden Beschlusses des Landgerichts ist es nicht gebunden (BGHSt 18, 201/203; BayObLGSt 2001, 111/112).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht