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   BGH, 27.11.2002 - 5 StR 127/02   

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BGH, 27.11.2002 - 5 StR 127/02 (https://dejure.org/2002,730)
BGH, Entscheidung vom 27.11.2002 - 5 StR 127/02 (https://dejure.org/2002,730)
BGH, Entscheidung vom 27. November 2002 - 5 StR 127/02 (https://dejure.org/2002,730)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 373 Abs. 1 AO; § 370 Abs. 1, Abs. 4 Satz 1 AO; Art. 203 Abs. 1 Zollkodex; Art. 40 Zollkodex i.V.m. Art. 4 Nr. 19 Zollkodex; § 15 StGB; § 267 StPO
    Gewerbsmäßiger Schmuggel; Steuerhinterziehung (Verkürzungsvorsatz; Urteilsgründe; mittelbare Täterschaft; Besteuerungsgrundlagen; Ermittlung; Darstellung; Schätzung im Steuerstrafverfahren); Begriff des Entziehens aus zollamtlicher Überwachung im Sinne von Art. 203 Abs. ...

  • lexetius.com

    AO § 373 Abs. 1; § 370 Abs. 1; Zollkodex Art. 203 Abs. 1

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Begriff des Entziehens aus zollamtlicher Überwachung im Sinne von Art. 203 Abs. 1 Zollkodex - Hinderung der Zollbehörde am Zugang zu einer unter zollamtlicher Überwachung stehenden Ware - Hinderung der Zollbehörde an der Durchführung einer vorgesehenen Prüfungen - ...

  • Judicialis

    AO § 373 Abs. 1; ; AO § 370 Abs. 1; ; Zollkodex Art. 203 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entziehen von Nicht-Gemeinschaftsware aus zollamtlicher Überwachung ["Zigarettenschmuggel"]

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 48, 108
  • NJW 2003, 907
  • NStZ 2003, 550
  • StV 2003, 563 (Ls.)
  • wistra 2003, 241
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 24.10.2002 - 5 StR 600/01

    Entziehen von verbrauchsteuerpflichtigen Waren aus einem

    Auszug aus BGH, 27.11.2002 - 5 StR 127/02
    Nach der Rechtsprechung des EuGH ist der Begriff des Entziehens aus der zollamtlichen Überwachung im Sinne von Art. 203 Abs. 1 ZK so zu verstehen, "daß er jede Handlung oder Unterlassung umfaßt, die dazu führt, daß die zuständige Zollbehörde auch nur zeitweise am Zugang zu einer unter zollamtlicher Überwachung stehenden Ware und an der Durchführung der in Art. 37 Abs. 1 ZK vorgesehenen Prüfungen gehindert wird" (Urteil des EuGH in der Rechtssache C-66/99 - D. Wandel, Slg. 2001, I-911, 933 (Tz. 47); vgl. auch Urteil des EuGH in der Rechtssache C-371/99 - Liberexim BV, ZfZ 2002, 338, 341 und BGH, Urt. vom 24. Oktober 2002 - 5 StR 600/01, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).

    Entgegen der Ansicht der Revision steht die Tatsache der späteren Wiederausfuhr der Zigaretten ihrer vorher erfolgten Entziehung aus zollamtlicher Überwachung nicht entgegen (vgl. zu der insoweit parallelen Problematik beim verbrauchsteuerlichen Steueraussetzungsverfahren BGH, Urt. vom 24. Oktober 2002 - 5 StR 600/01).

    Damit setzt auch die innere Tatseite der Steuerhinterziehung voraus, daß der Täter den angegriffenen Steueranspruch dem Grunde nach kennt und dessen Höhe zumindest für möglich hält (BGH wistra 1989, 263; 1990, 193, 194; 1998, 225, 226; BGH, Urt. vom 24. Oktober 2002 - 5 StR 600/01).

    Sind aber verkürzte Steuerforderungen des deutschen Steuerfiskus nur aus formalen Gründen entstanden, ist dies bei der Strafzumessung im Hinblick auf die verschuldeten Auswirkungen der Tat (§ 46 Abs. 2 Satz 2 StGB) in gesamtwirtschaftlicher Betrachtung zu berücksichtigen (vgl. BGH StV 2000, 497 und Urteil vom 24. Oktober 2002 - 5 StR 600/01).

    Somit wäre hier zugunsten des Angeklagten zu berücksichtigen, daß keine Einfuhrabgaben angefallen wären, wenn die Zigaretten den Zollbehörden nicht verheimlicht worden wären, sondern ordnungsgemäß gestellt bzw. zu dem dafür vorgesehenen externen gemeinschaftlichen Versandverfahren angemeldet worden wären (vgl. BGH, Urt. vom 24. Oktober 2002 - 5 StR 600/01).

  • BFH, 17.07.2001 - VII R 99/00

    Zolllager ; Wiederausgeführte Drittlandswaren ; Entstehung einer Zollschuld ;

    Auszug aus BGH, 27.11.2002 - 5 StR 127/02
    Werden die Waren letztlich doch ausgeführt, kann dies zollrechtlich allenfalls - damit die Erhebung der Einfuhrabgaben nicht einer ungewollten Sanktion gleichkommt (vgl. BFH DStRE 2002, 54, 56) - für die Frage eines möglichen Erlasses der entstandenen Abgaben (vgl. Art. 239 ZK) und strafrechtlich nur für die Frage der Strafzumessung von Bedeutung sein (vgl. auch BGH aaO).

    Im Gegensatz zu der dem Verfahren des Bundesfinanzhofs VII R 99/00 zugrundeliegenden Fallkonstellation (vgl. BFH DStRE 2002, 54) bestehen vorliegend insoweit keine vernünftigen Zweifel hinsichtlich der Auslegung des Gemeinschaftsrechts, so daß eine Einholung einer Vorabentscheidung des EuGH nach Art. 234 EG nicht geboten ist (vgl. hierzu EuGH NJW 1983, 1257).

    Die Erhebung von Einfuhrabgaben kommt in einem solchen Fall an sich einer systemwidrigen Sanktion gleich, weil die Waren nicht in den Wirtschaftskreislauf des Zollgebiets der Gemeinschaft eingegangen sind (vgl. BGH aaO; BFH DStRE 2002, 54, 56).

  • EuGH, 11.07.2002 - C-371/99

    Liberexim

    Auszug aus BGH, 27.11.2002 - 5 StR 127/02
    Der Begriff des Entziehens aus zollamtlicher Überwachung im Sinne von Art. 203 Abs. 1 Zollkodex ist so zu verstehen, dass er jede Handlung oder Unterlassung erfasst, die dazu führt, dass die zuständige Zollbehörde auch nur zeitweise am Zugang zu einer unter zollamtlicher Überwachung stehenden Ware und an der Durchführung der vom gemeinschaftlichen Zollrecht vorgesehenen Prüfungen gehindert wird (Anschluss an EuGH, Urteil vom 1. Februar 2001 - C - 66/99, Slg. 2001 I - 911 und EuGH, Urteil vom 11. Juli 2002 - C-371/99, ZfZ 2002, 338).

    Nach der Rechtsprechung des EuGH ist der Begriff des Entziehens aus der zollamtlichen Überwachung im Sinne von Art. 203 Abs. 1 ZK so zu verstehen, "daß er jede Handlung oder Unterlassung umfaßt, die dazu führt, daß die zuständige Zollbehörde auch nur zeitweise am Zugang zu einer unter zollamtlicher Überwachung stehenden Ware und an der Durchführung der in Art. 37 Abs. 1 ZK vorgesehenen Prüfungen gehindert wird" (Urteil des EuGH in der Rechtssache C-66/99 - D. Wandel, Slg. 2001, I-911, 933 (Tz. 47); vgl. auch Urteil des EuGH in der Rechtssache C-371/99 - Liberexim BV, ZfZ 2002, 338, 341 und BGH, Urt. vom 24. Oktober 2002 - 5 StR 600/01, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).

    Dabei ist es für das Entziehen einer Ware aus der zollamtlichen Überwachung im Sinne von Art. 203 Abs. 1 ZK nicht erforderlich, daß ein subjektives Element vorliegt; es müssen nur die objektiven Voraussetzungen, wie insbesondere das körperliche Fehlen der Ware am zugelassenen Verwahrungsort erfüllt sein (vgl. EuGH Slg. 2001, I-911, 933 (Tz. 48); EuGH ZfZ 2002, 338, 341 Tz. 60)).

  • BFH, 07.05.2002 - VII R 39/01

    Vorlage an den EuGH; Zollkodex; Hauptzollamt; Mitteilung an die Zollbehörden;

    Auszug aus BGH, 27.11.2002 - 5 StR 127/02
    Es ist jedoch zweifelhaft, ob zur Gestellung in jedem Fall die Mitteilung ausreicht, daß sich die in das Zollgebiet der Gemeinschaft verbrachten Waren an dem bestimmten Ort befinden, oder ob darüber hinaus auf versteckte oder verheimlichte Waren ausdrücklich hinzuweisen ist (vgl. den Beschluß des Bundesfinanzhofs zur Einholung einer Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) zu dieser Rechtsfrage, ZfZ 2002, 309).

    (bb) Art. 202 Abs. 1 ZK als gegenüber Art. 203 Abs. 1 ZK grundsätzlich vorrangige Vorschrift (vgl. BFH ZfZ 2002, 309, 311) stünde hier einer Entstehung der Einfuhrabgaben nach Art. 203 Abs. 1 ZK nicht entgegen, weil die Zigaretten - wenn ein ausdrücklicher Hinweis auf sie beim Verbringen der Container in das Zollgebiet der Gemeinschaft nicht erforderlich wäre - ordnungsgemäß gestellt und damit nicht vorschriftswidrig im Sinne von Art. 202 ZK in das Zollgebiet der Gemeinschaft verbracht worden wären.

    Diese Prüfungsmöglichkeit für die Zollbehörden auf dem Amtsplatz, von dem die Zigaretten nicht ohne ihre Zustimmung entfernt werden durften (vgl. Art. 47 ZK), wurde durch den Abtransport der Container zum Zwecke der Durchfuhr durch Deutschland unmöglich gemacht (vgl. BFH ZfZ 2002, 309, 311; Bender aaO TZ 75 sub 2 lit. a).

  • BGH, 26.04.2001 - 5 StR 448/00

    Anforderungen an die Berechnungsdarstellung bei Steuerhinterziehung;

    Auszug aus BGH, 27.11.2002 - 5 StR 127/02
    Die Verweisung auf Betriebsprüfungsberichte oder die Übernahme der Ermittlungsergebnisse in das Urteil ist ebenso unzureichend wie die Wiedergabe von Aussagen, die Finanzbeamte als Zeugen in der Hauptverhandlung zur Behandlung steuerlicher Fragen gemacht haben (vgl. BGH wistra 2001, 308, 309; zur Stellung des Finanzbeamten im Steuerstrafverfahren vgl. Harms in Gedächtnisschrift für Ellen Schlüchter (2002) S. 451 ff.).

    Auch die Übernahme einer Schätzung der Finanzbehörden im Einzelfall kommt nur in Betracht, wenn der Tatrichter diese eigenverantwortlich nachgeprüft hat und von ihrer Richtigkeit auch bei Zugrundelegung der strafrechtlichen Verfahrensgrundsätze überzeugt ist (st. Rspr., vgl. nur BGH wistra 2001, 308, 309 m. w. N.).

  • BGH, 17.02.1998 - 5 StR 624/97

    Umsatzsteuerhinterziehung durch Unterlassen der Ausweisung der Umsatzsteuer nach

    Auszug aus BGH, 27.11.2002 - 5 StR 127/02
    Damit setzt auch die innere Tatseite der Steuerhinterziehung voraus, daß der Täter den angegriffenen Steueranspruch dem Grunde nach kennt und dessen Höhe zumindest für möglich hält (BGH wistra 1989, 263; 1990, 193, 194; 1998, 225, 226; BGH, Urt. vom 24. Oktober 2002 - 5 StR 600/01).

    Einer genauen Kenntnis der steuerlichen Vorschriften bedarf es insoweit freilich nicht (BGH wistra 1998, 225, 226).

  • EuGH, 01.02.2001 - C-66/99

    D. Wandel

    Auszug aus BGH, 27.11.2002 - 5 StR 127/02
    Der Begriff des Entziehens aus zollamtlicher Überwachung im Sinne von Art. 203 Abs. 1 Zollkodex ist so zu verstehen, dass er jede Handlung oder Unterlassung erfasst, die dazu führt, dass die zuständige Zollbehörde auch nur zeitweise am Zugang zu einer unter zollamtlicher Überwachung stehenden Ware und an der Durchführung der vom gemeinschaftlichen Zollrecht vorgesehenen Prüfungen gehindert wird (Anschluss an EuGH, Urteil vom 1. Februar 2001 - C - 66/99, Slg. 2001 I - 911 und EuGH, Urteil vom 11. Juli 2002 - C-371/99, ZfZ 2002, 338).

    Nach der Rechtsprechung des EuGH ist der Begriff des Entziehens aus der zollamtlichen Überwachung im Sinne von Art. 203 Abs. 1 ZK so zu verstehen, "daß er jede Handlung oder Unterlassung umfaßt, die dazu führt, daß die zuständige Zollbehörde auch nur zeitweise am Zugang zu einer unter zollamtlicher Überwachung stehenden Ware und an der Durchführung der in Art. 37 Abs. 1 ZK vorgesehenen Prüfungen gehindert wird" (Urteil des EuGH in der Rechtssache C-66/99 - D. Wandel, Slg. 2001, I-911, 933 (Tz. 47); vgl. auch Urteil des EuGH in der Rechtssache C-371/99 - Liberexim BV, ZfZ 2002, 338, 341 und BGH, Urt. vom 24. Oktober 2002 - 5 StR 600/01, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).

  • BGH, 12.04.1989 - 3 StR 472/88

    Anforderungen an die geschlossene Darstellung des Sachverhalts in den

    Auszug aus BGH, 27.11.2002 - 5 StR 127/02
    Der Tatrichter darf sich nicht darauf beschränken, Feststellungen zum äußeren Tatgeschehen zu treffen (BGH, Urt. vom 12. April 1989 - 3 StR 472/88), wenn sich die Merkmale der inneren Tatseite nicht von selbst aus der Sachverhaltsschilderung ergeben (vgl. Engelhardt in KK 4. Aufl. § 267 Rdn. 10).
  • BGH, 04.11.1988 - 1 StR 262/88

    Sexualverkehr des HIV-Infizierten

    Auszug aus BGH, 27.11.2002 - 5 StR 127/02
    Die vom Tatrichter aufgrund einer Gesamtwürdigung aller maßgeblichen Umstände gezogenen Schlußfolgerungen brauchen nicht zwingend zu sein; es genügt, daß sie möglich sind und der Tatrichter von ihrer Richtigkeit überzeugt ist (vgl. BGHSt 36, 1, 14).
  • BGH, 12.05.1989 - 3 StR 55/89

    Steuerhinterziehung - Untreue - Bankrott - Konkurs - Konkursdelikte

    Auszug aus BGH, 27.11.2002 - 5 StR 127/02
    Dazu gehören grundsätzlich auch die Feststellungen zur inneren Tatseite, insbesondere zum Tatvorsatz (vgl. BGHSt 5, 143, 144 ff.; BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Sachdarstellung 4).
  • BGH, 19.05.1989 - 3 StR 590/88

    Steuerhinterziehung - Vorsatz - Steueranspruch - Verkürzung des Steueranspruchs -

  • BGH, 26.04.2001 - 5 StR 584/00

    Steuerhinterziehung; Verfahrenshindernis der anderweitigen Rechtshängigkeit;

  • BGH, 08.12.1972 - 2 StR 29/72

    Anfechtbarkeit der Kostenentscheidung und Auslagenentscheidung - Einlegung einer

  • BGH, 24.01.1990 - 3 StR 290/89

    Steuerhinterziehung: Körperschaftssteuer - Hinzurechnung der auf die

  • BGH, 08.12.1953 - 5 StR 252/53
  • BGH, 18.08.1998 - 5 StR 550/97

    Steuerhinterziehung; Eingangsabgabenverkürzung durch Einfuhren von Textilien aus

  • BGH, 10.12.1986 - 3 StR 500/86

    Anforderungen an die Beweiswürdigung des Tatrichters - Mehrfache Übereignung

  • BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78

    Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer

  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

  • BGH, 30.07.2003 - 5 StR 221/03

    Vorenthalten von Arbeitnehmerbeiträgen (Zahlungsunfähigkeit; Lauf der

    Eine solche Annahme würde nämlich voraussetzen, daß der Angeklagte eine juristische Wertung vorgenommen hat, die einem juristischen Laien nicht ohne weiteres unterstellt werden kann (vgl. BGHSt 48, 108, 117 f.; BGHR AÜG § 9 Unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung 1).

    Eine nur vorsätzlich zu begehende Beitragsvorenthaltung nach § 266a Abs. 1 StGB hätte deshalb vorausgesetzt, daß der Angeklagte die Unwirksamkeit seiner Abberufung als Geschäftsführer erkannt hätte, weil er überhaupt nur dann von einer strafbewehrten Pflichtenstellung hätte ausgehen müssen (vgl. BGHSt 48, 108, 117 f.; BGHR AÜG § 9 Unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung 1).

  • BGH, 12.02.2003 - 5 StR 165/02

    Anforderungen an die Feststellung einer unerlaubten Arbeitnehmerüberlassung in

    Um ihre strafbewehrten Pflichten erkennen zu können, müßten die Angeklagten sowohl den Fiktionstatbestand zumindest seinem ungefähren Inhalt nach als auch die daraus resultierenden rechtlichen Folgen wenigstens annäherungsweise gekannt haben (vgl. BGH, Beschl. v. 27. November 2002 - 5 StR 127/02 zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen).
  • BGH, 09.08.2005 - 5 StR 67/05

    Vermögensschaden beim Eingehungsbetrug bei angestrebter Vorleistung des Opfers

    Deshalb konnte das Landgericht die Höhe der geschuldeten Sozialversicherungsbeiträge nicht durch die Einvernahme des Zeugen D einführen (vgl. zur vergleichbaren Problematik im Steuerstrafrecht BGHR AO § 370 Abs. 1 Berechnungsdarstellung 9, 10).
  • BGH, 29.08.2007 - 5 StR 103/07

    Landgericht muss den Untreuevorwurf gegen den Dresdener OB Roßberg neu prüfen

    Dies kann bei einem juristischen Laien nicht ohne weiteres unterstellt werden (BGHSt 48, 108, 117; BGHR StGB § 16 Abs. 1 Umstand 4, insoweit in BGHSt 48, 307 nicht abgedruckt; AÜG § 9 unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung 1).
  • BGH, 14.03.2007 - 5 StR 461/06

    Einfuhr unverzollter Zigaretten in die Europäische Gemeinschaft; gewerbsmäßiger

    Sie genügt den vom Senat aufgestellten Grundsätzen (vgl. BGHR AO § 370 Abs. 1 Berechnungsdarstellung 10; Jäger StraFo 2006, 477, 479 ff. m.N.).

    Dies ist jedoch kein strafmildernder Gesichtspunkt, wenn die aus Drittländern eingeführte Tabakwaren - anders als bei der Ausfuhr in Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaft (vgl. dazu BGHSt 48, 52, 75 f.; 48, 108, 118 f.) - im Zollgebiet der Europäischen Gemeinschaft in den zollrechtlich freien Verkehr überführt werden sollen, ohne dass die hierfür erforderlichen Einfuhrabgaben entrichtet werden.

  • BGH, 19.04.2007 - 5 StR 549/06

    Unzureichende Berechnungsdarstellung bei Steuerhinterziehung; Steuerstrafrecht

    Solches wäre aber rechtsfehlerhaft (st. Rspr.; vgl. nur BGH wistra 1997, 302; BGHR AO § 370 Abs. 1 Berechnungsdarstellung 10).

    Insoweit gilt bei der Zollwertbestimmung nichts anderes als für die entsprechenden Erlasse des Bundesministers der Finanzen in der Bundesrepublik Deutschland (vgl. BGHR AO § 370 Abs. 1 Berechnungsdarstellung 10; BGH wistra 2004, 348, 349).

    Die Übernahme einer Schätzung der Finanzbehörden kommt nur in Betracht, wenn der Tatrichter diese eigenverantwortlich nachgeprüft hat und von ihrer Richtigkeit auch bei Zugrundelegung der strafrechtlichen Verfahrensgrundsätze überzeugt ist (st. Rspr.; vgl. nur BGHR AO § 370 Abs. 1 Berechnungsdarstellung 10).

  • BGH, 10.07.2012 - 1 StR 293/12

    Erforderlicher Beschluss zum Abschluss des Verfahrens bei Tod des Angeklagten

    Die genannte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 8. Juni 1999 (4 StR 595/97, BGHSt 48, 108) betrifft ein in der Revisions- bzw. Rechtsbeschwerdeinstanz anhängiges Verfahren (aaO 108, 109, 111), in den nachfolgend ergangenen Entscheidungen verhielt es sich ebenso.
  • BGH, 09.07.2003 - 5 StR 65/02

    Versuchter Betrug (bedingter Tatvorsatz bei begründeten Zweifeln hinsichtlich

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs reicht ein Schluß von dem äußeren Tatablauf auf die innere Tatseite nämlich dann nicht ohne weiteres aus, wenn die Annahme eines auch bedingten Vorsatzes ein normatives Verständnis des Täters voraussetzt, das nicht ohne weiteres unterstellt werden kann (vgl. BGH, Beschl. vom 27. November 2002 - 5 StR 127/02 zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen, NJW 2003, 907, 910; BGH NJW 2003, 1821, 1822 f.).
  • OLG Düsseldorf, 25.07.2012 - 1 RBs 53/12

    Verletzung der Sofortmeldepflicht in der Sozialversicherung; Voraussetzungen für

    Die Feststellungen müssen demnach belegen, dass und wie eine Leitungsperson der Nebenbetroffenen die Zuwiderhandlung schuldhaft (vorwerfbar) begangen hat (OLGe Koblenz, wistra 1999, 199; Hamm, wistra 2000, 393 und 433; Jena, wistra 2006, 157 ; Göhler, OWiG , 16. Aufl. [2012], § 30 Rdnr. 40), es sei denn, das ergibt sich aus der Sachverhaltsschilderung von selbst (BGHSt 48, 108, 117).

    Die Feststellungen müssen demnach belegen, dass und wie eine Leitungsperson der Nebenbetroffenen die Zuwiderhandlung schuldhaft (vorwerfbar) begangen hat (OLGe Koblenz, wistra 1999, 199; Hamm, wistra 2000, 393 und 433; Jena, wistra 2006, 157 ; Göhler, OWiG , 16. Aufl. [2012], § 30 Rdnr. 40), es sei denn, das ergibt sich aus der Sachverhaltsschilderung von selbst (BGHSt 48, 108, 117).

  • OLG Köln, 30.09.2014 - 1 RVs 91/14

    Anforderungen an die Urteilsdarstellungen im Falle eines Freispruchs aus

    Im Rahmen einer Parallelwertung in der Laiensphäre muss der Täter erkennen, dass ein Steueranspruch existiert und dass er darauf schädigend einwirkt ("Steueranspruchstheorie"; vgl. BGH NJW 2003, 907 [910] = NStZ 2003, 550; OLG Köln - 2. Strafsenat - NJW 2004, 3504 [3505]; FG München PStR 2011, 245 Tz. 14 (bei Juris); Rolletschke, in Graf/Jäger/Wittig, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, § 370 AO Rz. 234 m. w. Nachw.) Geht der Steuerpflichtige davon aus, dass ein Steueranspruch nicht existiert, befindet er sich somit nicht im Verbots-, sondern im Tatbestandsirrtum (OLG Köln a.a.O. m. w. Nachw.).
  • OLG Brandenburg, 24.02.2010 - 53 Ss 9/10

    Steuerhehlerei: Handel mit unversteuerten und unverzollten Zigaretten

  • BGH, 07.06.2004 - 5 StR 554/03

    Schmuggel und Steuerhehlerei (Berechnungsdarstellung; Schätzung);

  • BGH, 09.08.2005 - 5 StR 16/02
  • BGH, 10.05.2007 - 5 StR 87/07

    Steuerhehlerei (keine bandenmäßige Begehungsweise; Strafzumessung:

  • BGH, 27.06.2018 - 1 StR 282/17

    Steuerhinterziehung in mittelbarer Täterschaft (Tateinheit)

  • BayObLG, 02.11.2004 - 1St RR 109/04

    Abgrenzung zwischen informatorischer Befragung und Vernehmung des Beschuldigten

  • OLG Frankfurt, 04.06.2003 - 23 U 57/02

    Zigarettenschmuggel in das Zollgebiet der EU: Entstehen der Zollschuld

  • OLG Düsseldorf, 21.12.2007 - 5 Ss 288/07

    Strafbarkeit wegen Vorenthalten von Arbeitsentgelt; Sozialrechts-akzessorische

  • BGH, 27.10.2004 - 5 StR 368/04

    Gewerbsmäßige und bandenmäßige Steuerhehlerei; Beweiswürdigung

  • BGH, 13.12.2005 - 5 StR 427/05

    Steuerhinterziehung (Berechnungsdarstellung; unzureichende Feststellungen;

  • FG München, 15.10.2003 - 3 K 3870/02

    Beilhilfe als Beteiligung an vorschriftswidrigem Verbringen; Einfuhrabgaben wegen

  • BGH, 22.07.2004 - 5 StR 241/04

    Verfahrensabtrennung zur Verwirklichung des Rechts auf Verfahrensbeschleunigung

  • OLG Köln, 16.05.2008 - 81 Ss 17/08

    Strafrecht - Entziehung einer ausländischen Fahrerlaubnis

  • OLG Rostock, 11.07.2005 - 1 Ss 113/05

    Beschränkung einer Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch; Kriterien für eine

  • OLG Koblenz, 30.05.2007 - 1 Ss 127/07

    Betrug und Untreue: Tatbestandvoraussetzungen des Vorenthaltens von

  • FG München, 15.10.2003 - 3 K 1342/01

    Warenbeförderung in Großbehältern im Eisenbahnverkehr im gemeinsamen

  • OLG Brandenburg, 30.04.2008 - 1 Ss 31/08

    Entscheidung über einen bedingten Beweisantrag; Auswirkungen einer

  • OLG Köln, 04.01.2008 - 82 Ss 180/07

    Anforderungen an ein Strafurteil bei Einlegung mehrerer Rechtsmittel; Gebot der

  • FG Hamburg, 28.02.2006 - IV 8/05

    Abgaben bei aufgedecktem Zigarettenschmuggel mit mehreren Beteiligten

  • FG Hamburg, 20.09.2006 - 4 K 28/05

    Einfuhrabgaben auf der zollamtlichen Überwachung entzogene Zigaretten

  • FG München, 14.04.2011 - 14 K 1508/08

    Unerlaubter Binnentransport - Festsetzungsverjährung

  • FG München, 15.10.2003 - 3 K 1344/01

    Nämlichkeitssicherung bei der Warenbeförderung in Großbehältern im

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