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   BGH, 30.04.2003 - 3 StR 386/02   

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https://dejure.org/2003,5688
BGH, 30.04.2003 - 3 StR 386/02 (https://dejure.org/2003,5688)
BGH, Entscheidung vom 30.04.2003 - 3 StR 386/02 (https://dejure.org/2003,5688)
BGH, Entscheidung vom 30. April 2003 - 3 StR 386/02 (https://dejure.org/2003,5688)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 267 StPO; § 46 Abs. 2 StGB; § 28 Abs. 2 StGB
    Beweiswürdigung (Widersprüchlichkeit des Urteils; Prüfung eines Geständnisses auf Widersprüche); Strafzumessung; Bandenmitgliedschaft und gewerbsmäßiges Handeln als strafschärfende persönliche Merkmale

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Tragfähigkeit der Feststellungen des Tatrichters als Prüfungs- und Entscheidungsgrundlage für das Revisionsgericht; Anforderungen an die tatrichterlichen Feststellungen und die Beweiswürdigung ; Arbeitsteiliges Zusammenwirken bei Schleusungsaktionen; ...

  • Judicialis

    AuslG § 92 b Abs. 1; ; StPO § 154 a Abs. 1; ; StPO § 154 a Abs. 2; ; StPO § 267 Abs. 4; ; StGB § 28 Abs. 2; ; StGB § 73 c Abs. 1 Satz 2; ; StGB § 276

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AuslG § 92 b Abs. 1
    Begriff der "Bande"

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • wistra 2003, 351
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 08.11.2000 - 1 StR 447/00

    Tatbestand des Einschleusens von Ausländern (Ausschleusen über Binnengrenzen);

    Auszug aus BGH, 30.04.2003 - 3 StR 386/02
    Mangels näherer Feststellungen hierzu bzw. eines Hinweises, warum sie nicht getroffen werden konnten, kann der Senat nicht prüfen, ob sich der Angeklagte - wie die Staatsanwaltschaft mit ihrer Revision u. a. geltend macht und was nach den getroffenen Feststellungen jedenfalls nicht fernliegt - über den Schuldspruch hinaus auch wegen gewerbs- und bandenmäßigen Einschleusens von Ausländern (§ 92 b Abs. 1 i. V. m. § 58 Abs. 1 Nr. 1 und 2, § 92 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 6, § 92 a Abs. 1 und 4 AuslG) strafbar gemacht hat (vgl. BGHR AuslG § 92 a Einschleusen 3).
  • BGH, 28.08.1997 - 4 StR 240/97

    Verständigung im Strafverfahren

    Auszug aus BGH, 30.04.2003 - 3 StR 386/02
    Denn bei einem Vergleich der Formulierungen in den Urteilsgründen mit denen der Anklageschrift drängt sich in Verbindung mit den dargestellten Widersprüchen auf, daß das Landgericht die Sachverhaltsschilderungen aus der Anklageschrift aufgrund eines pauschalen Geständnisses ungeprüft in das Urteil übernommen hat (vgl. BGHSt 43, 195, 204).
  • BGH, 26.05.1999 - 3 StR 570/98

    Einschleusen, Durchschleusen von Ausländern; Durchfahrt in einen Drittstaat

    Auszug aus BGH, 30.04.2003 - 3 StR 386/02
    Wegen der mit dem Einschleusen von Ausländern verbundenen Rechtsprobleme verweist der Senat auf die Entscheidungen BGHSt 45, 103; BGHR AuslG § 92 a Hilfe 1 und BGH NJW 2002, 3642.
  • BGH, 12.09.2002 - 4 StR 163/02

    Schengener Abkommen; Vertragsstaat; Einschleusen; Durchschleusen; Ausschleusen;

    Auszug aus BGH, 30.04.2003 - 3 StR 386/02
    Wegen der mit dem Einschleusen von Ausländern verbundenen Rechtsprobleme verweist der Senat auf die Entscheidungen BGHSt 45, 103; BGHR AuslG § 92 a Hilfe 1 und BGH NJW 2002, 3642.
  • BGH, 22.03.2001 - GSSt 1/00

    Begriff der Bande

    Auszug aus BGH, 30.04.2003 - 3 StR 386/02
    Dabei würde es der Annahme einer Bande i. S. d. § 92 b Abs. 1 AuslG, für die der Zusammenschluß von mindestens drei Personen erforderlich ist (BGHSt 46, 321), nicht entgegenstehen, wenn dem unbekannt gebliebenen Fälscher nach der Bandenabrede lediglich Aufgaben zugefallen sein sollten, die sich bei wertender Betrachtungsweise in Bezug auf das Einschleusen lediglich als Gehilfentätigkeit darstellen (BGH NStZ 2002, 318).
  • BGH, 15.01.2002 - 4 StR 499/01

    Bandenmitgliedschaft eines Gehilfen

    Auszug aus BGH, 30.04.2003 - 3 StR 386/02
    Dabei würde es der Annahme einer Bande i. S. d. § 92 b Abs. 1 AuslG, für die der Zusammenschluß von mindestens drei Personen erforderlich ist (BGHSt 46, 321), nicht entgegenstehen, wenn dem unbekannt gebliebenen Fälscher nach der Bandenabrede lediglich Aufgaben zugefallen sein sollten, die sich bei wertender Betrachtungsweise in Bezug auf das Einschleusen lediglich als Gehilfentätigkeit darstellen (BGH NStZ 2002, 318).
  • BGH, 25.03.1999 - 1 StR 344/98

    (Teilnahme beim) Einschleusen von Ausländern; Schlepperorganisation;

    Auszug aus BGH, 30.04.2003 - 3 StR 386/02
    Wegen der mit dem Einschleusen von Ausländern verbundenen Rechtsprobleme verweist der Senat auf die Entscheidungen BGHSt 45, 103; BGHR AuslG § 92 a Hilfe 1 und BGH NJW 2002, 3642.
  • BGH, 14.09.1989 - 4 StR 306/89

    Verfall des einem Betäubungsmittelkurier ausgehändigten Kaufpreises

    Auszug aus BGH, 30.04.2003 - 3 StR 386/02
    Die Weiterleitung von Teilbeträgen an andere Tatbeteiligte führt lediglich zu der Prüfung, ob die Anordnung wegen der Härteregelung des § 73 c Abs. 1 Satz 2 StGB ganz oder teilweise unterbleiben kann (vgl. BGHR StGB § 73 Vorteil 3; Tröndle/Fischer, StGB 51. Aufl. § 73 Rdn. 10).
  • BGH, 14.10.1952 - 2 StR 306/52
    Auszug aus BGH, 30.04.2003 - 3 StR 386/02
    Erklärt der Tatrichter vom Angeklagten eingestandene Tatsachen, die sich widersprechen, ohne nähere Erläuterungen pauschal für glaubhaft, so liegt darin ein sachlichrechtlicher Mangel der Beweiswürdigung (vgl. BGHSt 3, 213 für ein Urteil, das widersprüchliche Zeugenaussagen ohne weiteres als miteinander vereinbar bezeichnet).
  • BGH, 02.07.2015 - 3 StR 157/15

    Verfall (Bruttoprinzip; erlangtes Etwas; Verfügungsgewalt; Unbeachtlichkeit der

    Soweit die Strafkammer zur Begründung der Annahme eines minder schweren Falles wesentlich darauf abgestellt hat, dass der Angeklagte mit seinen Taten Hilfe leisten wollte, mithin auch aus altruistischen Motiven handelte, ist dies - weil von den Feststellungen und einer rechtsfehlerfreien Beweiswürdigung getragen - grundsätzlich nicht zu beanstanden (vgl. BGH, Urteil vom 30. April 2003 - 3 StR 386/02, wistra 2003, 351, 353).
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