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   BGH, 13.05.2003 - 3 StR 128/03   

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https://dejure.org/2003,1969
BGH, 13.05.2003 - 3 StR 128/03 (https://dejure.org/2003,1969)
BGH, Entscheidung vom 13.05.2003 - 3 StR 128/03 (https://dejure.org/2003,1969)
BGH, Entscheidung vom 13. Mai 2003 - 3 StR 128/03 (https://dejure.org/2003,1969)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 269 Abs. 1 und 3 StGB; § 267 Abs. 4 StGB; § 27 StGB; § 25 Abs. 2 StGB; § 52 StGB; § 263a StGB; § 265 a StGB
    Gewerbs- und bandenmäßige Fälschung beweiserheblicher Daten (0190-Rufnummern; Wiederaufladen von Telefonkarten; Zugänglichmachen; Mittäterschaft und Beihilfe; psychische Unterstützungshandlungen als mittäterschaftlicher Tatbeitrag; Begriff der Bande / des ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Gewerbs- und bandenmäßige Fälschung beweiserheblicher Daten; Aufhebung der Verurteilungen der nichtrevidierenden Mitangeklagten; Aufladen eines Speicherchip abtelefonierter Telefonkarten der D. GmbH, eines Tochterunternehmens der Deutschen Telekom AG; Strafbarkeit der ...

  • Judicialis

    StGB § 25 Abs. 2; ; StGB § ... 27 Abs. 1; ; StGB § 53 Abs. 1; ; StGB § 52 Abs. 1; ; StGB § 269 Abs. 1; ; StGB § 270; ; StPO § 154 a; ; StPO § 154 a Abs. 3 Satz 1; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 357; ; StPO § 358 Abs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 269 Abs. 1
    Aufladen von Telefonkarten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Strafrecht BT, Fälschungsdelikte, Wiederaufladen abtelefonierter Telefonkarten

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 265
  • StV 2004, 21
  • wistra 2003, 426
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.01.2002 - 4 StR 499/01

    Bandenmitgliedschaft eines Gehilfen

    Auszug aus BGH, 13.05.2003 - 3 StR 128/03
    Mitglied einer Bande kann auch derjenige sein, dessen Tatbeiträge sich nach der Bandenabrede auf Beihilfehandlungen beschränken (BGH NStZ 2000, 318 zum Abdruck in BGHSt 47, 214 bestimmt).
  • LG Würzburg, 29.07.1999 - 5 KLs 153 Js 1019/98
    Auszug aus BGH, 13.05.2003 - 3 StR 128/03
    Wer eine abtelefonierte Telefonkarte unberechtigt wieder auflädt, macht sich gemäß § 269 Abs. 1 StGB strafbar (vgl. LG Würzburg NStZ 2000, 374 für den Gebrauch wiederaufgeladener Telefonkarten).
  • BGH, 10.05.2001 - 3 StR 52/01

    Konkurrenzen (Individuelle Beurteilung von Tatmehrheit und Tateinheit); Handlung;

    Auszug aus BGH, 13.05.2003 - 3 StR 128/03
    Ob die Mittäter, Tatmittler oder Haupttäter die ihnen zurechenbaren Taten gegebenenfalls tatmehrheitlich begangen haben, ist demgegenüber ohne Belang (vgl. nur BGH wistra 2001, 336, 337 m. w. N.; aA. für Mittäterschaft und mittelbare Täterschaft bei bösgläubigem Tatmittler: Stree in Schönke/Schröder aaO § 52 Rdn. 21).
  • BGH, 20.01.2000 - 4 StR 342/99

    Bestechlichkeit; Unterlassen einer Diensthandlung; Amtsträger; Tatidentität;

    Auszug aus BGH, 13.05.2003 - 3 StR 128/03
    Mitglied einer Bande kann auch derjenige sein, dessen Tatbeiträge sich nach der Bandenabrede auf Beihilfehandlungen beschränken (BGH NStZ 2000, 318 zum Abdruck in BGHSt 47, 214 bestimmt).
  • BGH, 14.04.1999 - 1 StR 678/98

    Konkurrenzen; Waffen; Munition; Tateinheit; Beihilfe

    Auszug aus BGH, 13.05.2003 - 3 StR 128/03
    Dabei wäre zusätzlich zu beachten gewesen, daß mehrere Beiträge zu derselben Tat der Mit- oder Haupttäter nur eine mittäterschaftlich oder als Gehilfe begangene Straftat darstellen (vgl. für die Beihilfe BGH NStZ 1999, 513, 514; Tröndle/ Fischer aaO § 27 Rdn. 13 m. w. N. aus dem Schrifttum).
  • BGH, 20.09.2016 - 3 StR 49/16

    "Auschwitz-Urteil" des Landgerichts Lüneburg rechtskräftig

    Wird die Tat aus einem Personenzusammenschluss - etwa einer Bande oder einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung - heraus begangen, so kann sie dem einzelnen Banden- oder Vereinigungsmitglied nicht allein aufgrund der von ihm getroffenen Bandenabrede oder seiner Zugehörigkeit zu der Vereinigung als eigene zugerechnet werden; es ist vielmehr hinsichtlich jeder Tat nach den allgemeinen Kriterien zu prüfen, ob sich das betreffende Mitglied daran als Mittäter (§ 25 Abs. 2 StGB), Anstifter (§ 26 StGB) oder Gehilfe (§ 27 StGB) beteiligt bzw. gegebenenfalls insoweit überhaupt keinen strafbaren Tatbeitrag geleistet hat (st. Rspr.; vgl. etwa zur Bande: BGH, Beschlüsse vom 13. Mai 2003 - 3 StR 128/03, NStZ-RR 2003, 265, 267; vom 24. Juli 2008 - 3 StR 243/08, StV 2008, 575; vom 1. Februar 2011 - 3 StR 432/10, NStZ 2011, 637; zur Vereinigung: BGH, Beschlüsse vom 23. Dezember 2009 - StB 51/09, NStZ 2010, 445, 447 f.; vom 7. Februar 2012 - 3 StR 335/11, NStZ-RR 2012, 256, 257).
  • BGH, 27.01.2010 - 5 StR 488/09

    Urkundenfälschung (computertechnische Manipulation und Ausdruck einer

    Denn das auf der CD gespeicherte und dann in den Arbeitsspeicher des Computers des Angeklagten eingelesene Abbild enthielt aus den Gründen zu Ziffer 2 a nicht die Merkmale einer Urkunde (vgl. BGHR StGB § 269 Verfälschen 1).
  • BGH, 27.07.2017 - 1 StR 412/16

    Datenveränderung (Verändern von Daten: Voraussetzungen, hier: Hinzufügen von

    Gleiches gilt für den täuschenden Gebrauch derartiger Daten (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 13. Mai 2003 - 3 StR 128/03; NStZ-RR 2003, 265 und vom 16. April 2015 - 1 StR 490/14, NStZ 2016, 42).
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