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   BGH, 11.09.2003 - 4 StR 193/03   

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BGH, 11.09.2003 - 4 StR 193/03 (https://dejure.org/2003,3701)
BGH, Entscheidung vom 11.09.2003 - 4 StR 193/03 (https://dejure.org/2003,3701)
BGH, Entscheidung vom 11. September 2003 - 4 StR 193/03 (https://dejure.org/2003,3701)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Qualifizierung von Betrugstaten als besonders schwere Fälle; Indizwirkung eines Regelbeispiels ; Anwendung des Regelstrafrahmens; Herbeiführung eines Vermögensverlustes großen Ausmaßes; Gewerbsmäßigkeit des Handelns

  • Judicialis

    StGB § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1; ; StGB § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr.; ; StGB § 263 Abs. 3; ; StGB § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 1. Alt; ; StGB a.F. § 263 Abs. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 263 Abs. 3 Nr. 1
    Voraussetzungen für ein gewerbsmäßiges Handeln

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2004, 265
  • wistra 2003, 460
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.04.1989 - 3 StR 453/88

    Anzeigepflicht bei Selbstverdächtigung; Verwertung einer Tonbandaufnahme

    Auszug aus BGH, 11.09.2003 - 4 StR 193/03
    Gegen dieses Urteil wendet sich die Staatsanwaltschaft mit ihrer zu Ungunsten des Angeklagten eingelegten Revision, die sie - wie die Revisionsbegründung deutlich macht - trotz des umfassend gestellten Aufhebungsantrages wirksam auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkt hat (vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 1 Antrag 3).
  • BGH, 25.06.2003 - 1 StR 469/02

    BGH bestätigt Urteil wegen Untreue gegen eine Nachlaßverwalterin aus Karlsruhe

    Auszug aus BGH, 11.09.2003 - 4 StR 193/03
    Entgegen der Auffassung des Landgerichts ist weder erforderlich, daß der Täter beabsichtigt, seinen Lebensunterhalt "allein" oder auch nur überwiegend durch die Begehung von Straftaten zu bestreiten (vgl. Tröndle/Fischer aaO), noch steht der Annahme der Gewerbsmäßigkeit entgegen, daß er in dem Bestreben handelt, mit dem erlangten Geld alte Verbindlichkeiten abzutragen (vgl. BGH NJW 1998, 2913, 2914 sowie hierzu auch BGH, Urteil vom 25. Juni 2003 - 1 StR 469/02).
  • BGH, 19.05.1998 - 1 StR 154/98

    Voraussetzungen bandenmäßigen Handelns bei einer Zweiergruppe; Voraussetzungen

    Auszug aus BGH, 11.09.2003 - 4 StR 193/03
    Entgegen der Auffassung des Landgerichts ist weder erforderlich, daß der Täter beabsichtigt, seinen Lebensunterhalt "allein" oder auch nur überwiegend durch die Begehung von Straftaten zu bestreiten (vgl. Tröndle/Fischer aaO), noch steht der Annahme der Gewerbsmäßigkeit entgegen, daß er in dem Bestreben handelt, mit dem erlangten Geld alte Verbindlichkeiten abzutragen (vgl. BGH NJW 1998, 2913, 2914 sowie hierzu auch BGH, Urteil vom 25. Juni 2003 - 1 StR 469/02).
  • BGH, 11.10.1994 - 1 StR 522/94

    Auskunftsverweigerungsrecht - Zeugenladung - Hehlerei - Gewerbsmäßigkeit -

    Auszug aus BGH, 11.09.2003 - 4 StR 193/03
    Liegt ein derartiges Gewinnstreben vor, ist schon die erste der ins Auge gefaßten Tathandlungen als gewerbsmäßig anzusehen (st. Rspr., vgl. nur BGH NStZ 1995, 85 sowie Tröndle/Fischer aaO vor § 52 Rdn. 37 m.w.N.).
  • BGH, 14.05.1996 - 1 StR 149/96

    Beschränkung der Revision - Einzelne Taten - Nicht angegriffene Verurteilungen -

    Auszug aus BGH, 11.09.2003 - 4 StR 193/03
    Das Landgericht hat - infolge der wirksamen Beschränkung des Rechtmittels auf den Rechtsfolgenausspruch für den Senat bindend (vgl. BGH NStZ-RR 1996, 267) - die betrügerische Erlangung der Zahlungen im Fall 1 rechtlich als eine Handlung bewertet und hierfür eine Einzelfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten festgesetzt.
  • OLG Koblenz, 24.02.2014 - 2 Ss 160/12

    Betrug: Tatvollendung bei Verwendung einer Maestro-Karte durch den

    Es bedarf, wenn keine Anhaltspunkte für ein Abweichen vorliegen, keiner zusätzlichen Prüfung, ob die Anwendung des erhöhten Strafrahmens geboten ist (BGH NStZ 2004, 265, 266; Fischer a.a.O. § 46 Rn. 91).

    Erforderlich ist dann aber eine Gesamtabwägung, bei der wesentliche zu Lasten des Angeklagten sprechende Umstände, wie einschlägige Vorstrafen, nicht ausgeklammert werden dürfen (BGH NStZ 2004, 265, 266) .

  • BGH, 17.06.2004 - 3 StR 344/03

    Mittäterschaft (Tatbeiträge jedes Mittäters: Tateinheit, Tatmehrheit); Betrug;

    Liegt diese Absicht vor, ist bereits die erste Tat als gewerbsmäßig begangen einzustufen, auch wenn es entgegen den ursprünglichen Intentionen des Täters zu weiteren Taten nicht kommt (BGH NJW 1998, 2913, 2914; BGH NStZ 1995, 85; 2004, 265, 266).
  • BGH, 14.12.2023 - 3 StR 225/23

    Schuldspruch wegen besonders schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher

    Sind die Voraussetzungen des Regelbeispiels gegeben, besteht eine Vermutung dafür, dass der Fall insgesamt als besonders schwer anzusehen ist, mit der Folge, dass es, wenn keine Anhaltspunkte für ein Abweichen vorliegen, keiner zusätzlichen Prüfung mehr bedarf, ob die Anwendung des erhöhten Strafrahmens geboten ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. September 2003 - 4 StR 193/03, NStZ 2004, 265 Rn. 3; vom 31. März 2004 - 2 StR 482/03, NJW 2004, 2394, 2395; Fischer, StGB, 71. Aufl., § 46 Rn. 91).

    Diese indizielle Bedeutung kann aber im Rahmen einer Gesamtbewertung durch andere Strafzumessungsfaktoren kompensiert werden, so dass dann nur auf den normalen Strafrahmen zurückzugreifen ist (vgl. BGH, Urteile vom 21. April 1970 - 1 StR 45/70, BGHSt 23, 254, 257; vom 18. November 1971 - 4 StR 410/71, BGHSt 24, 248, 249; Beschluss vom 11. September 2003 - 4 StR 193/03, NStZ 2004, 265 Rn. 4 mwN).

  • BGH, 07.09.2011 - 1 StR 343/11

    Strafe gegen den wegen Betruges und Untreue verurteilten Vorstand des Bundes für

    Liegt ein derartiges Gewinnstreben vor, ist schon die erste der ins Auge gefassten Tathandlungen als gewerbsmäßig anzusehen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 11. September 2003 - 4 StR 193/03).
  • BGH, 02.11.2010 - 1 StR 579/09

    Betäubungsmittelstrafbarkeit beim Versand von Medikamenten ins Ausland

    Die Indizwirkung eines Regelbeispiels kann zwar durch besondere strafmildernde Umstände entkräftet werden, die für sich allein oder in ihrer Gesamtheit so schwer wiegen, dass die Anwendung des Strafrahmens für besonders schwere Fälle unangemessen erscheint (BGH, Urteil vom 11. September 2003 - 4 StR 193/03, NStZ 2004, 265, 266 mwN).
  • LG Düsseldorf, 05.02.2018 - 18 KLs 2/17

    Hohe Freiheitsstrafe gegen neun Angeklagte wegen betrügerischer Abrechnung von

    Gewerbsmäßigkeit setzt nicht voraus, dass der Täter beabsichtigt, seinen Lebensunterhalt allein oder auch nur überwiegend durch die Begehung der Straftaten zu begleichen (vgl. BGH, Urt. vom 11. September 2003 - 4 StR 193/03, NStZ 2004, 265; Fischer , § 263 StGB Rn. 210).
  • BGH, 05.05.2011 - 1 StR 116/11

    Regelbeispiel der Steuerverkürzung in großem Ausmaß bei der Steuerhinterziehung

    Dabei dürfen jedenfalls die Umstände, welche das Regelbeispiel begründen, nicht unberücksichtigt bleiben; diese müssen vielmehr zunächst im Vordergrund der Abwägung stehen (BGH, Urteil vom 12. November 1996 - 1 StR 470/96; siehe auch Urteile vom 17. September 1997 - 2 StR 390/97; 9. August 2000 - 3 StR 133/00; 11. September 2003 - 4 StR 193/03, NStZ 2004, 265; 31. März 2004 - 2 StR 482/03, NJW 2004, 2394, 2395).
  • LG Köln, 18.08.2014 - 114 KLs 12/14

    Feststellung der Schuldigkeit wegen Diebstahls und Betruges; Gesamtwürdigung

    Denn Gewerbsmäßigkeit wird durch ein subjektives Moment begründet, was schon bei der ersten Tat der Fall sein kann (s. nur BGH NJW 1998, 2914; NStZ 2004, 265, 266; 2007, 638).

    Dass die Kammer lediglich eine Tat dieser Art festgestellt hat, steht dem nicht entgegen, da Gewerbsmäßigkeit durch ein subjektives Moment begründet wird, was schon bei der ersten Tat der Fall sein kann (s. nur BGH NJW 1998, 2914; NStZ 2004, 265, 266; 2007, 638).

  • BGH, 14.08.2008 - 3 StR 181/08

    Beweisantrag (Konnexität); Beweisermittlungsantrag; Zeugenbeweis (Beweisziel;

    Der Revision ist zuzugeben, dass diese Begründung Anlass gibt zu besorgen, das Landgericht könnte die an das Vorliegen von Gewerbsmäßigkeit zu stellenden Anforderungen überspannt und verkannt haben, dass das Gewinnstreben des gewerbsmäßig handelnden Täters nicht darauf gerichtet sein muss, seinen Lebensunterhalt "allein" oder "überwiegend" durch die Begehung von Straftaten zu bestreiten (vgl. BGH NStZ 2004, 265, 266).

    Die Indizwirkung eines Regelbeispiels kann durch besondere strafmildernde Umstände entkräftet werden, die für sich allein oder in ihrer Gesamtheit so schwer wiegen, dass die Anwendung des Strafrahmens für besonders schwere Fälle unangemessen erscheint (BGH NStZ 2004, 265, 266 m. w. N.).

  • BVerwG, 20.04.2023 - 2 A 18.21

    Entfernung einer Beamtin aus dem Beamtenverhältnis nach einer strafgerichtlichen

    Es reicht dabei aus, dass das durch die Straftat Erlangte für die eigene Verwendung vorgesehen ist, indem es zur Deckung eigener Bedürfnisse eingesetzt wird und eigene Aufwendungen erspart (Holtz, Aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Strafsachen, MDR 1976, 632 ; BGH, Urteil vom 11. September 2003 - 4 StR 193/03 - NStZ 2004, 265 Rn. 7; Fischer, StGB, 70. Aufl. 2023, Vor § 52 Rn. 62 m. w. N.).

    Zwar kann die Indizwirkung des Regelbeispiels durch besondere mildernde Umstände entkräftet werden, die für sich allein oder in ihrer Gesamtheit so schwer wiegen, dass die Anwendung des Strafrahmens für besonders schwere Fälle unangemessen erscheint (BGH, Urteil vom 11. September 2003 - 4 StR 193/03 - NStZ 2004, 265 Rn. 1 ff.).

  • BGH, 28.06.2022 - 6 StR 511/21

    Untreue (Strafzumessung: Gewerbsmäßigkeit, Entkräftung der Indizwirkung des

  • LG Hildesheim, 23.05.2007 - 25 KLs 5413 Js 18030/06

    Pflicht eines Geschäftsführers bzw. eines Niederlassungsleiters eines

  • OLG Hamburg, 26.02.2018 - 1 Rev 62/17

    Kreditbetrug: Vermögensschaden durch Zweckverfehlung bei einem Studienkredit

  • BGH, 31.03.2004 - 2 StR 482/03

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Verfahrensrüge; Verschulden des

  • BGH, 21.08.2018 - 3 StR 292/17

    Vermögensbetreuungspflicht des ärztlichen Direktors eines Universitätsklinikums

  • LG München I, 21.02.2020 - 9 KLs 384 Js 165441/18

    Verurteilung wegen Dopingstraftaten

  • LG Gießen, 24.10.2017 - 2 KLs 401 Js 28842/17
  • BGH, 09.03.2011 - 2 StR 609/10

    Betrug im besonders schweren Fall (Gewerbsmäßigkeit; rechtsfehlerhafte

  • LG München I, 30.11.2021 - 29 KLs 231 Js 203332/18

    Strafbarkeit eines Rechtsanwalts wegen Nichtauskehrung vereinnahmter

  • BGH, 07.08.2008 - 3 StR 201/08

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Kompensation); Vollstreckungslösung

  • LG Gießen, 24.10.2017 - 2 KLs
  • OLG Köln, 07.11.2006 - 83 Ss 70/06

    Divergenz bezüglich der Urteilsformel zwischen Sitzungsniederschrift und

  • OLG Köln, 02.05.2018 - 1 RVs 83/18
  • KG, 05.11.2018 - 161 Ss 33/18

    Gewerbsmäßiger Betrug und Wirksamkeit einer Berufungsbeschränkung

  • LG Münster, 28.10.2022 - 20 KLs 3/20
  • LG Köln, 05.04.2022 - 116 KLs 4/21
  • AG Köln, 01.06.2021 - 582 Ls 42/21
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