Rechtsprechung
BGH, 26.08.2003 - 5 StR 188/03 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 266 StGB; § 16 StGB
Untreue (Anforderungen an den Vorsatz bei; Pflichtwidrigkeit; Nachteilszufügung) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Untreue eines Amtsträgers; Anforderungen an den subjektiven Tatbestand der Untreue; Rüge lückenhafter Sachaufklärung und unzureichender Beweiswürdigung in der Urteilsbegründung; Kompensation verschaffter Vermögensvorteile durch behauptete Zahlung von Nutzungsgebühren
- Judicialis
StGB § 266 Abs. 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 266 Abs. 1
Anforderungen an die Urteilsfeststellungen zur inneren Tatseite - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- wistra 2003, 463
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 23.05.2002 - 1 StR 372/01
Vorteilsannahme durch Drittmitteleinwerbung
Auszug aus BGH, 26.08.2003 - 5 StR 188/03
Dies gilt um so mehr, wenn nur bedingter Vorsatz in Frage steht und der Täter - wie hier - nicht eigennützig gehandelt hat (vgl. BGHSt 47, 295, 302;… BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 38 und 48, S. 9 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen). - BGH, 14.12.2000 - 5 StR 123/00
Freispruch eines Staatssekretärs und zweier Ministerialbeamter vom Vorwurf der …
Auszug aus BGH, 26.08.2003 - 5 StR 188/03
Dies gilt um so mehr, wenn nur bedingter Vorsatz in Frage steht und der Täter - wie hier - nicht eigennützig gehandelt hat (vgl. BGHSt 47, 295, 302; BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 38 und 48, S. 9 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen). - BGH, 02.07.1997 - 2 StR 228/97
Verfahren gegen Bingener Ex-Oberbürgermeister eingestellt
Auszug aus BGH, 26.08.2003 - 5 StR 188/03
Dies gilt um so mehr, wenn nur bedingter Vorsatz in Frage steht und der Täter - wie hier - nicht eigennützig gehandelt hat (vgl. BGHSt 47, 295, 302; BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 38 und 48, S. 9 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen). - BGH, 20.08.1996 - 4 StR 373/96
Bedeutungslosigkeit einer im Rahmen eines Beweisantrags zu behandelnden Tatsache …
Auszug aus BGH, 26.08.2003 - 5 StR 188/03
Da die Revision insoweit schon mit der Sachrüge durchdringt, kann offenbleiben, ob sich das Gericht im Urteil (UA S. 30 Mitte) nicht in Widerspruch zu der Begründung des Beschlusses gesetzt hat, mit dem die Vernehmung des Zeugen W als bedeutungslos abgelehnt worden ist (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 22). - BGH, 19.01.1999 - 1 StR 171/98
Mord durch vergiftetes Eis nicht beweisbar
Auszug aus BGH, 26.08.2003 - 5 StR 188/03
Da weitere Feststellungen auszuschließen sind, spricht der Senat den Angeklagten insoweit frei (vgl. BGH NJW 1999, 1562, 1564).
- BVerfG, 10.03.2009 - 2 BvR 1980/07
"Nachteil" beim Untreuetatbestand (schadensgleiche Vermögensgefährdung: Kriterien …
Zudem soll der weitgesteckte Rahmen des äußeren Tatbestands des § 266 StGB eine besonders sorgfältige Feststellung des inneren Tatbestands erforderlich machen (vgl. BGHSt 3, 23 ; BGH, Beschluss vom 26. August 2003 - 5 StR 188/03 -, wistra 2003, S. 463 ).Das soll vor allem gelten, wenn lediglich bedingter Vorsatz in Betracht kommt oder der Täter nicht eigennützig gehandelt hat (vgl. BGH…, Urteil vom 27. Februar 1975 - 4 StR 571/74 -, NJW 1975, S. 1234 ; BGH…, Urteil vom 11. November 1982 - 4 StR 406/82 -, NJW 1983, S. 461; BGHSt 47, 295 ; BGH, Beschluss vom 26. August 2003 - 5 StR 188/03 -, wistra 2003, S. 463 ).
- BGH, 19.04.2004 - 5 StR 119/04
Übersehene Möglichkeit einer Gesamtgeldstrafe (Erforderlichkeit der Erörterung …
Die dagegen gerichtete Revision des Angeklagten führte zum Senatsbeschluß vom 26. August 2003 - 5 StR 188/03, wonach die Schuldsprüche wegen Vorteilsannahme und wegen Untreue in drei Fällen rechtskräftig wurden.