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   BGH, 16.12.2003 - 1 StR 297/03   

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https://dejure.org/2003,6162
BGH, 16.12.2003 - 1 StR 297/03 (https://dejure.org/2003,6162)
BGH, Entscheidung vom 16.12.2003 - 1 StR 297/03 (https://dejure.org/2003,6162)
BGH, Entscheidung vom 16. Dezember 2003 - 1 StR 297/03 (https://dejure.org/2003,6162)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 152a Abs. 5 i.V.m. § 149 Abs. 1 StGB; § 152a Abs. 2 2. Alt. StGB
    Vorbereitung der Fälschung von Zahlungskarten (mit Speicherelementen versehenes Kreditkartenlesegerät kein Gegenstand; Computerprogramme; ähnliche Vorrichtungen: Unmittelbarkeit); Mitglied einer Bande im Sinne des § 152a Abs. 2 2. Alt. StGB

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Versuchte Beihilfe zur Fälschung von Zahlungskarten; Fehlende Strafbarkeit; Auseinandersetzung mit Qualifikationstatbestand; Handeln als Mitglied einer Bande; Anforderungen des Zweifelssatzes (in dubio pro reo); Erfordernis der Einziehung

  • Judicialis

    StGB § 26; ; StGB § ... 30; ; StGB § 30 Abs. 1; ; StGB § 73 Abs. 1 Satz 2; ; StGB § 149; ; StGB § 149 Abs. 1; ; StGB § 149 Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 149 Abs. 1 Nr. 3; ; StGB § 152a Abs. 2; ; StGB § 152a Abs. 2 2. Alt.; ; StGB § 152a Abs. 4; ; StGB § 152a Abs. 5

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 149 Abs. 1 Nr. 1 § 152 Abs. 5
    Kartenlesegerät für Kreditkarten unterfällt nicht § 149 Abs. 1 Nr. 1 StGB

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • wistra 2004, 265
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 15.01.2002 - 4 StR 499/01

    Bandenmitgliedschaft eines Gehilfen

    Auszug aus BGH, 16.12.2003 - 1 StR 297/03
    "Mitglied einer Bande kann auch derjenige sein, dem nach der Bandenabrede nur Aufgaben zufallen, die sich bei wertender Betrachtung als Gehilfenstellung darstellen" (BGH NStZ 2002, 318).

    Die Bandenabrede muß nicht ausdrücklich getroffen werden; vielmehr genügt jede Form auch stillschweigender Vereinbarung, die aus dem konkret feststellbaren wiederholten deliktischen Zusammenwirken mehrer Personen hergeleitet werden kann (BGH NStZ 2002, 318 (319)).

  • BGH, 21.08.2002 - 1 StR 115/02

    Abschöpfung des Taterlöses bei Embargoverstößen

    Auszug aus BGH, 16.12.2003 - 1 StR 297/03
    Dies wird - im Falle erneuter Verurteilung - der neue Tatrichter - ausgehend vom Bruttoprinzip zwingend zu prüfen und zu erörtern haben (vgl. BGH NStZ 1994, 123; BGH NJW 2002, 3339 (3340) m.w.N.), auch wenn einer Verfallsanordnung möglicherweise § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB entgegensteht.
  • BGH, 06.02.2002 - 1 StR 513/01

    Subsidiarität der Unterschlagung

    Auszug aus BGH, 16.12.2003 - 1 StR 297/03
    Der Zweifelssatz erfordert auch nicht, daß das Gericht von der dem Angeklagten günstigsten Fallgestaltung auch dann ausgeht, wenn hierfür keine Anhaltspunkte bestehen (st. Rspr., vgl. BGH NJW 2002, 2188, 2189 m.w.N.).
  • BGH, 12.04.1989 - 3 StR 453/88

    Anzeigepflicht bei Selbstverdächtigung; Verwertung einer Tonbandaufnahme

    Auszug aus BGH, 16.12.2003 - 1 StR 297/03
    Die Freisprüche des Angeklagten unter VI. 1. und 2. sind - wie der maßgeblichen Begründung des Rechtsmittels (vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 1 Antrag 3) zu entnehmen ist - vom Revisionsangriff ausgenommen.
  • BGH, 22.03.2001 - GSSt 1/00

    Begriff der Bande

    Auszug aus BGH, 16.12.2003 - 1 StR 297/03
    Ein 'gefestigter Bandenwille' oder ein 'Tätigwerden in einem übergeordneten Bandeninteresse' ist nicht erforderlich" (BGHSt - GS - 46, 321).
  • BGH, 19.11.1993 - 2 StR 468/93

    Verfall - Bruttoprinzip - Kein Abzug gewinnmindernder Kosten

    Auszug aus BGH, 16.12.2003 - 1 StR 297/03
    Dies wird - im Falle erneuter Verurteilung - der neue Tatrichter - ausgehend vom Bruttoprinzip zwingend zu prüfen und zu erörtern haben (vgl. BGH NStZ 1994, 123; BGH NJW 2002, 3339 (3340) m.w.N.), auch wenn einer Verfallsanordnung möglicherweise § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB entgegensteht.
  • BGH, 27.01.1955 - StE 22/54
    Auszug aus BGH, 16.12.2003 - 1 StR 297/03
    Dies ist jedoch von § 30 Abs. 1 StGB nicht erfaßt und damit nicht strafbar (BGHSt 7, 234 (237); Tröndle/ Fischer StGB 51. Aufl. § 30 Rdn. 8).
  • BGH, 16.06.2005 - 3 StR 492/04

    Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Bandenabrede

    Diese bedarf keiner ausdrücklichen Vereinbarung; vielmehr genügt auch eine stillschweigende Übereinkunft, die auch aus dem konkret feststellbaren wiederholten deliktischen Zusammenwirken mehrerer Personen hergeleitet werden kann (BGH NStZ 2002, 318, 319; 2004, 398, 399; BGH wistra 2004, 265; aus der Literatur z. B. Schmitz in MünchKomm StGB § 244 Rdn. 35, 39; Weber, BtMG 2. Aufl. § 30 Rdn. 44 m. w. N.; ebenso zum früheren Bandenbegriff BGH NStZ 1999, 187 und NStZ 1997, 90, 91).

    Nach dem Urteil vom 16. Dezember 2003 - 1 StR 297/03 (wistra 2004, 265) steht einer Bande zudem nicht entgegen, wenn der Angeklagte nur die Namen von zwei Bandenmitgliedern kennt, aber möglicherweise keine weitergehende Kenntnis über ihre Identität hat.

  • BGH, 13.01.2022 - 3 StR 341/21

    Beweiswürdigung bei Nichtgewährung des Konfrontationsrechts bzgl. eines

    Sie ist daher nicht strafbar (BGH, Urteile vom 16. Dezember 2003 - 1 StR 297/03, wistra 2004, 265; vom 27. Januar 1955 - StE 22/54, BGHSt 7, 234, 237; Fischer, StGB, 69. Aufl., § 30 Rn. 11; Weber/Kornprobst/Maier, BtMG, 6. Aufl., Vor §§ 29 ff. Rn. 221; Schönke/Schröder/Heine/Weißer, StGB, 30. Aufl., § 30 Rn. 16).
  • BGH, 29.01.2014 - 1 StR 654/13

    Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion (unmittelbares Ansetzen bei

    Ob das vom Landgericht festgestellte Verhalten des Angeklagten auch den Tatbestand der Vorbereitung der Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion gemäß § 152b Abs. 5, § 149 StGB verwirklicht (vgl. Senat, Urteil vom 16. Dezember 2003 - 1 StR 297/03, wistra 2004, 265 ff. bzgl. § 149 StGB bei Verschaffung von Skimming-Gerätschaften) bedarf keiner Entscheidung (siehe bereits BGH, Beschluss vom 11. August 2011 - 2 StR 91/11, NStZ-RR 2011, 367, 368).
  • BGH, 12.11.2015 - 2 StR 197/15

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit);

    Der neue Tatrichter wird - sollte er zu dem Ergebnis kommen, dass die Angeklagten nicht Mitglieder einer Bande im Sinne des § 152b Abs. 2 StGB sind - für den Fall, dass auf dem verwendeten Skimmer tatsächlich Kartendaten eingelesen und gespeichert worden sind, eine Strafbarkeit der Angeklagten wegen Beihilfe zur Vorbereitung einer Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion gemäß § 152b Abs. 5, § 149 Abs. 1 Nr. 1 nF, § 27 StGB zu prüfen haben (vgl. auch Erb, in: Münchener Kommentar, StGB, 2. Aufl., § 149 Rn. 8 und § 152a Rn. 13; Puppe, in: Kindhäuser/Neumann/Paeffgen, StGB, 4. Aufl., § 149 Rn. 9; Sternberg-Lieben, in: Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 149 Rn. 4; Weidemann, in: Beck'scher Online Kommentar, StGB, 29. Edition, § 149 Rn. 6; Maier, in: Matt/Renzikowski, StGB, § 149 Rn. 6, jeweils mwN; vgl. auch - noch offengelassen - BGH, Urteil vom 16. Dezember 2003 - 1 StR 297/03, wistra 2004, 265, 266 (zu § 149 Abs. 1 Nr. 1 aF StGB); Urteil vom 17. Februar 2011 - 3 StR 419/10, BGHSt 56, 170, 171 f.; Beschluss vom 11. August 2011 - 2 StR 91/11, NStZ-RR 2011, 367, 368; Beschluss vom 29. Januar 2014 - 1 StR 654/13, NJW 2014, 1463, 1464; aA Feldmann, wistra 2015, 41, 46).
  • BGH, 19.10.2023 - 3 StR 181/23
    Sollte das nunmehr zur Entscheidung berufene Tatgericht wiederum eine Strafbarkeit wegen Beihilfe - dann aber nur zum Betrug, nicht zum (versuchten) Computerbetrug, s.o. unter II.3.b) - annehmen, sind fehlerfreie Feststellungen zur Fahrereigenschaft der Angeklagten und/oder zur - gewollten und erreichten - psychischen Bestärkung ihres Lebensgefährten geboten; eine bloß versuchte Beihilfe ist nicht strafbar (s. etwa BGH, Urteil vom 16. Dezember 2003 - 1 StR 297/03, wistra 2004, 265, 266).
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