Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 01.09.2003

Rechtsprechung
   BFH, 25.02.2004 - I R 31/03   

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https://dejure.org/2004,1759
BFH, 25.02.2004 - I R 31/03 (https://dejure.org/2004,1759)
BFH, Entscheidung vom 25.02.2004 - I R 31/03 (https://dejure.org/2004,1759)
BFH, Entscheidung vom 25. Februar 2004 - I R 31/03 (https://dejure.org/2004,1759)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Zinsaufwendungen für Teilschuldverschreibungen als Betriebsausgaben - Pflicht zur Benennung der Empfänger von Betriebsausgaben - Einschränkung des behördlichen Ermessens bei Benennungsanforderungen bei Inhaberschuldverschreibungen - Zumutbarkeit und der ...

  • Judicialis

    AO 1977 § 30a Abs. 1; ; AO 1977 § 160 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 793 Abs. 1; ; BGB § 808 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Benennungsverlangen bei Commercial Paper Programmen

  • datenbank.nwb.de

    Benennungsverlangen bei Zinszahlungen auf Inhaberschuldverschreibungen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Benennung der Gläubiger von Inhaberschuldverschreibungen nach § 160 Abs. 1 Satz 1 AO ? Verlangen des Finanzamts ist regelmäßig unzumutbar ? Berücksichtigung der zivilrechtlichen Besonderheiten bei Anwendung des § 160 Abs. 1 Satz 1 AO ? Analoge Anwendung von § 30a AO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    AO § 30a Abs. 1, § 160 Abs. 1 Satz 1; BGB § 793 Abs. 1
    Keine Pflicht des Emittenten von Inhaberschuldverschreibungen zur Benennung der Briefinhaber gegenüber dem Finanzamt

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Bankenfälle - Einschränkung der durch § 160 AO eröffneten Sanktionsmöglichkeiten des Bankgeheimnisses

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO 1977 § 160
    Benennungsverlangen; Betriebsausgabe; Ermessen; Schuldzinsen; Teilschuldverschreibung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 205, 5
  • NJW 2004, 2327
  • ZIP 2004, 1141
  • BB 2004, 1098
  • DB 2004, 1081
  • BStBl II 2004, 582
  • wistra 2004, 276
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 01.04.2003 - I R 28/02

    Wirtschaftliche Anteilseigner einer Basisgesellschaft

    Auszug aus BFH, 25.02.2004 - I R 31/03
    Es soll sichergestellt werden, dass nicht nur die steuermindernden Ausgaben beim Steuerpflichtigen, sondern auch die damit korrespondierenden Einnahmen beim Geschäftspartner erfasst werden (vgl. zuletzt z.B. Senatsurteil vom 1. April 2003 I R 28/02, BFHE 202, 196, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2003, 1340, m.w.N. zur Rechtsprechung).

    Sodann ist zu entscheiden, ob im Falle der nicht ordnungsmäßigen Empfängerbenennung die vom FA angesetzte steuerliche Folge pflichtgemäßem Ermessen entspricht (Senatsurteil in BFHE 202, 196, DStR 2003, 1340, m.w.N.).

    Empfänger i.S. des § 160 Abs. 1 Satz 1 AO 1977 ist, wem der in der Betriebsausgabe enthaltene wirtschaftliche Wert vom Steuerpflichtigen übertragen wurde und bei dem er sich demzufolge steuerlich auswirkt (Senatsurteil in BFHE 202, 196, DStR 2003, 1340, m.w.N.).

    Die mit § 160 Abs. 1 Satz 1 AO 1977 verfolgte Zielsetzung ist erst erreicht, wenn der wirkliche Empfänger der Zahlungen benannt ist und die Finanzbehörde überprüfen kann, ob er seine steuerlichen Pflichten entweder erfüllt hat oder mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit im Inland nicht steuerpflichtig ist (Senatsurteil in BFHE 202, 196, DStR 2003, 1340, m.w.N.).

  • FG Köln, 06.03.2003 - 13 K 301/01

    Benennungsverlangen bei Ausgabe von Teilschuldverschreibungen (Commercial Papers)

    Auszug aus BFH, 25.02.2004 - I R 31/03
    Das Urteil des Finanzgerichts (FG) Köln vom 6. März 2003 13 K 301/01 ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2003, 896 abgedruckt.
  • BFH, 10.03.1999 - XI R 10/98

    Empfängerbenennung bei Betriebsausgaben

    Auszug aus BFH, 25.02.2004 - I R 31/03
    Ausschlaggebend ist vielmehr, dass die Benennungsanforderungen und damit das in diesem Zusammenhang auszuübende behördliche Ermessen wegen der rechtlichen Besonderheiten bei Inhaberschuldverschreibungen unter den Gesichtspunkten der Zumutbarkeit und der Verhältnismäßigkeit einzuschränken sind (z.B. Senatsurteile vom 17. Oktober 2001 I R 19/01, BFH/NV 2002, 609; vom 17. Dezember 1980 I R 148/76, BFHE 132, 211, BStBl II 1981, 333; Bundesfinanzhof --BFH--, Urteil vom 10. März 1999 XI R 10/98, BFHE 188, 280, BStBl II 1999, 434).
  • BFH, 17.10.2001 - I R 19/01

    Benennungsverlangen gem. § 160 AO

    Auszug aus BFH, 25.02.2004 - I R 31/03
    Ausschlaggebend ist vielmehr, dass die Benennungsanforderungen und damit das in diesem Zusammenhang auszuübende behördliche Ermessen wegen der rechtlichen Besonderheiten bei Inhaberschuldverschreibungen unter den Gesichtspunkten der Zumutbarkeit und der Verhältnismäßigkeit einzuschränken sind (z.B. Senatsurteile vom 17. Oktober 2001 I R 19/01, BFH/NV 2002, 609; vom 17. Dezember 1980 I R 148/76, BFHE 132, 211, BStBl II 1981, 333; Bundesfinanzhof --BFH--, Urteil vom 10. März 1999 XI R 10/98, BFHE 188, 280, BStBl II 1999, 434).
  • BFH, 17.12.1980 - I R 148/76

    Abzug von Betriebsausgaben - Nichtbenennung des Empfängers - Mineralölmarkt -

    Auszug aus BFH, 25.02.2004 - I R 31/03
    Ausschlaggebend ist vielmehr, dass die Benennungsanforderungen und damit das in diesem Zusammenhang auszuübende behördliche Ermessen wegen der rechtlichen Besonderheiten bei Inhaberschuldverschreibungen unter den Gesichtspunkten der Zumutbarkeit und der Verhältnismäßigkeit einzuschränken sind (z.B. Senatsurteile vom 17. Oktober 2001 I R 19/01, BFH/NV 2002, 609; vom 17. Dezember 1980 I R 148/76, BFHE 132, 211, BStBl II 1981, 333; Bundesfinanzhof --BFH--, Urteil vom 10. März 1999 XI R 10/98, BFHE 188, 280, BStBl II 1999, 434).
  • BFH, 27.09.2006 - IV R 45/04

    Rechtmäßigkeit der Zurechnung von Wertpapiererträgen einer Bank bei behaupteter

    gg) Mit seiner Auffassung begibt sich der Senat nicht in Widerspruch zum BFH-Urteil vom 25. Februar 2004 I R 31/03 (BFHE 205, 5, BStBl II 2004, 582).
  • BFH, 25.01.2006 - I R 39/05

    Benennungsverlangen nach § 160 AO

    Es soll sichergestellt werden, dass nicht nur steuermindernde Ausgaben beim Steuerpflichtigen, sondern auch die damit korrespondierenden Einnahmen beim Geschäftspartner erfasst werden (Senatsurteil vom 25. Februar 2004 I R 31/03, BFHE 205, 5, BStBl II 2004, 582).
  • FG München, 26.07.2007 - 15 K 422/06

    Einschränkung der Anwendung des § 160 Abgabenordnung (AO) durch europarechtliche

    Die mit § 160 Abs. 1 Satz 1 AO verfolgte Zielsetzung ist erst erreicht, wenn der wirkliche Empfänger der Zahlungen benannt ist und die Finanzbehörde überprüfen kann, ob er seine steuerlichen Pflichten entweder erfüllt hat oder mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit im Inland nicht steuerpflichtig ist (BFH-Urteil vom 25. Februar 2004 I R 31/03, BStBl II 2004, 582).
  • FG Hamburg, 28.09.2007 - 6 K 202/04

    Abgabenordnung: Zur Gewinnkorrektur nach § 160 AO und zur Gewinnhinzuschätzung

    Die Benennung im Sinne des § 160 Abs. 1 AO setzt die Angabe von Namen und Adresse des Empfängers voraus (BFH-Urteil vom 25. Februar 2004 I R 31/03, BStBl. II 2004, 582).
  • FG Hamburg, 28.09.2007 - 6 K202/04

    Versagung der Forderungsabschreibung wegen unterlassener Benennung des

    Die Benennung im Sinne des § 160 Abs. 1 AO setzt die Angabe von Namen und Adresse des Empfängers voraus (BFH-Urteil vom 25. Februar 2004 I R 31/03, BStBl. II 2004, 582).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 01.09.2003 - 1 Ws 235/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,13396
OLG Karlsruhe, 01.09.2003 - 1 Ws 235/03 (https://dejure.org/2003,13396)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 01.09.2003 - 1 Ws 235/03 (https://dejure.org/2003,13396)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 01. September 2003 - 1 Ws 235/03 (https://dejure.org/2003,13396)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kapitalanlagebetrug bei Versprechen einer unrealisierbaren Rendite und Irrtum des Anlegers; Versprechen einer Mehrung der Kapitalanlage von "100% binnen vier Wochen" als im Einzelfall schon ausreichendes Indiz eines betrügerischen Verhaltens

Papierfundstellen

  • NStZ 2005, 75
  • StV 2004, 325
  • wistra 2004, 276
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 05.12.2002 - 3 StR 161/02

    Verurteilung eines Zahnarztes wegen Abrechnungsbetruges in Millionenhöhe

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.09.2003 - 1 Ws 235/03
    Denn der Getäuschte ist im Regelfall des Betruges schon dann der List des anderen zum Opfer gefallen, wenn er die Vermögensverfügung trotz eines Zweifels vornimmt (BGH wistra 1990, 305 f.; 2003, 142 ff. m.z.w.N.; Schönke-Schröder-Cramer, StGB, 26. Aufl. 2001, § 263 Rn. 40).

    Auch das leichtfertige und erhebliche Zweifel hegende Opfer wird nämlich durch das Strafrecht geschützt (BGH wistra 2003, 142 ff.).

    Selbst wenn aber die Zweifel der Geschädigten überwogen haben sollten, liegt zumindest die Annahme einer Versuchsstrafbarkeit nahe (BGH wistra 2003, 142 ff.), denn es liegt fern, dass der Angeschuldigte aufgrund der tatsächlichen Umstände davon ausgegangen sein könnte, die Geschädigten hätten ihm ihr Kapital in Kenntnis eines wahrscheinlichen Verlustes überlassen.

  • OLG Celle, 13.01.1986 - 3 Ws 6/86
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.09.2003 - 1 Ws 235/03
    Gleiches gilt, wenn die Ermittlungen trotz einer nicht unerheblichen Verdachtslage deshalb lückenhaft sind, weil die Strafverfolgungsbehörden gebotene Untersuchungen unterlassen haben und wegen dieser Defizite - ohne weitere zeitaufwändige Nachforschungen - nicht mit einer Verurteilung des Täters gerechnet werden kann (OLG Celle StV 1986, 392; LR-Hilger a.a.O.).
  • BGH, 04.03.1996 - 4 StR 634/95

    Betrug - Zinsdifferenzgeschäft - Vermittlung ohne Depotbank

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.09.2003 - 1 Ws 235/03
    Besteht aber der Schaden - wie hier - in einer Vermögensgefährdung, so reicht zur Bejahung der subjektiven Tatseite bereits die Kenntnis der die Gefährdung begründenden Umstände aus, mag der Täter auch darauf vertrauen, dass aus der Gefährdung letztendlich kein Schaden erwachsen wird (BGH wistra 1996, 261 f.; vgl. auch BGH wistra 1996, 184: Verlustrisiko in Wahrheit höher als von den Geschädigten angenommen).
  • OLG Stuttgart, 10.07.1989 - 1 Ws 258/89

    Berücksichtigung der Dauer einer Untersuchungshaft bei der Aufrechterhaltung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.09.2003 - 1 Ws 235/03
    Er findet über den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. hierzu OLG Karlsruhe MDR 1986, 1048) auch Berücksichtigung, wenn der Haftbefehl außer Vollzug gesetzt ist oder die Untersuchungshaft zur Vollstreckung von Strafhaft unterbrochen ist (BVerfG StV 2003, 30 f.; OLG Stuttgart StV 1990, 213 f.; KG StV 1992, 523 f.; 1993, 646; OLG Frankfurt StV 1994, 665; Meyer-Goßner, a.a.O, § 120 Rn. 7).
  • BGH, 25.07.2002 - 1 StR 192/02

    Betrug (Vermögensschaden; Vertiefung; erneute Täuschung); Tateinheit (einmaliger

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.09.2003 - 1 Ws 235/03
    Bereits das Versprechen einer derart irrealen und auf dem Kapitalmarkt nicht realisierbaren Rendite (vgl. hierzu BGH wistra 2002, 421 f.) von "100% binnen vier Wochen" stellt nach Ansicht des Senates ein erhebliches und für einen Tatnachweis im Einzelfall schon ausreichendes Indiz eines betrügerischen Verhaltens dar.
  • OLG Karlsruhe, 29.04.1986 - 4 Ws 82/86

    Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit der Freiheitsentziehung des Angeklagten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.09.2003 - 1 Ws 235/03
    Er findet über den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. hierzu OLG Karlsruhe MDR 1986, 1048) auch Berücksichtigung, wenn der Haftbefehl außer Vollzug gesetzt ist oder die Untersuchungshaft zur Vollstreckung von Strafhaft unterbrochen ist (BVerfG StV 2003, 30 f.; OLG Stuttgart StV 1990, 213 f.; KG StV 1992, 523 f.; 1993, 646; OLG Frankfurt StV 1994, 665; Meyer-Goßner, a.a.O, § 120 Rn. 7).
  • BGH, 16.02.1996 - 3 StR 185/94

    Vermögensbetreuungspflichten bei Geldanlagegeschäften - Verletzung wegen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.09.2003 - 1 Ws 235/03
    Besteht aber der Schaden - wie hier - in einer Vermögensgefährdung, so reicht zur Bejahung der subjektiven Tatseite bereits die Kenntnis der die Gefährdung begründenden Umstände aus, mag der Täter auch darauf vertrauen, dass aus der Gefährdung letztendlich kein Schaden erwachsen wird (BGH wistra 1996, 261 f.; vgl. auch BGH wistra 1996, 184: Verlustrisiko in Wahrheit höher als von den Geschädigten angenommen).
  • KG, 24.08.1992 - 3 Ws 240/92

    Strafsache; Haftsache; Haftbefehl; Vollziehung; Beschleunigung; Strafverfahren;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.09.2003 - 1 Ws 235/03
    Er findet über den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. hierzu OLG Karlsruhe MDR 1986, 1048) auch Berücksichtigung, wenn der Haftbefehl außer Vollzug gesetzt ist oder die Untersuchungshaft zur Vollstreckung von Strafhaft unterbrochen ist (BVerfG StV 2003, 30 f.; OLG Stuttgart StV 1990, 213 f.; KG StV 1992, 523 f.; 1993, 646; OLG Frankfurt StV 1994, 665; Meyer-Goßner, a.a.O, § 120 Rn. 7).
  • OLG Brandenburg, 20.12.1995 - 2 (3) HEs 106/95

    Aufhebung eines Haftbefehls bei Wegfall des dringenden Tatverdachts; Beurteilung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.09.2003 - 1 Ws 235/03
    Während etwa zu Beginn eines Ermittlungsverfahrens starke Indizien einen dringenden Tatverdacht begründen können, fällt dieser später weg, wenn Lücken in der Indizienkette nicht geschlossen werden können oder trotz anfänglicher Annahme keine große Wahrscheinlichkeit mehr dafür besteht, der Täter könne in einer Hauptverhandlung überführt werden (Brandenburgisches OLG StV 1996, 157.; LR-Hilger, 25. Auflage 1997, § 112 Rn 19).
  • OLG Frankfurt, 07.07.1994 - 1 Ws 151/94

    Überhaftsache; Überhaftvormerkung; Einschränkung von Vollzugslockerungen;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.09.2003 - 1 Ws 235/03
    Er findet über den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. hierzu OLG Karlsruhe MDR 1986, 1048) auch Berücksichtigung, wenn der Haftbefehl außer Vollzug gesetzt ist oder die Untersuchungshaft zur Vollstreckung von Strafhaft unterbrochen ist (BVerfG StV 2003, 30 f.; OLG Stuttgart StV 1990, 213 f.; KG StV 1992, 523 f.; 1993, 646; OLG Frankfurt StV 1994, 665; Meyer-Goßner, a.a.O, § 120 Rn. 7).
  • BGH, 08.05.1990 - 1 StR 144/90

    Vorliegen eines Irrtums bei Vornehmen einer Vermögensverfügung trotz Zweifel -

  • BVerfG, 13.09.2002 - 2 BvR 1375/02

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 durch Aufrechterhaltung eines Haftbefehls trotz

  • BGH, 05.05.1992 - StB 9/92

    Kein dringender Tatverdacht allein aufgrund Aktenlage der

  • AG Villingen-Schwenningen, 16.01.2020 - 6 Ds 66 Js 980/19

    Vorlage an das Bundesverfassungsgericht zur Verfassungsmäßigkeit der Strafnorm

    Darüber hinaus ist die Anordnung der Erhebung solcher weiterer Beweise nur dann Aufgabe des Gerichts im Zwischenverfahren, wenn die in der Anklage angegebenen Beweismittel noch keinen hinreichenden Tatverdacht belegen und die Nachermittlungen dazu geeignet sind, die dahingehenden Zweifel auszuräumen (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 17.7.2008 - 1 Ws 131/08 = NStZ-RR 2009, 88; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 1.9.2003 - 1 Ws 235/03 = BeckRS 2004, 1804 Rn. 27; LG Berlin, Beschluss vom 12.3.2003 - 534 Qs 31/03 = NStZ 2003, 504 Rn. 2), ohne dass die Aufklärung des Sachverhalts im Wesentlichen lückenhaft ist.

    Das Gericht ist weder dazu befugt noch ist es dessen Aufgabe, die Arbeit der Staatsanwaltschaft zu übernehmen (OLG Celle, Beschluss vom 19.7.2011 - 1 Ws 271/11 und 274/11 = BeckRS 2011, 19677; OLG Nürnberg, Beschluss vom 22.2.2011 - 1 Ws 47/11 und 48/11 = NStZ-RR 2011, 251; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 1.9.2003 - 1 Ws 235/03 = BeckRS 2004, 1804 Rn. 27; LG Berlin, Beschluss vom 12.3.2003 - 534 Qs 31/03 = NStZ 2003, 504 Rn. 3; MüKo StPO/ Wenske § 202 Rn. 19).

  • LG Duisburg, 30.03.2016 - 35 KLs 5/14

    Nichteröffnungs-Beschluss im Loveparade-Verfahren

    Es obliegt zudem gerade nicht dem Gericht, im Zwischenverfahren - hier fehlende - wesentliche Teile des Ermittlungsverfahrens nachzuholen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. vom 03.02.2014, III-2 Ws 614/13; OLG Karlsruhe, StV 2004, 325, 326; LG Berlin, NStZ 2003, 504).

    Davon sind solche Nachermittlungen umfasst, die eine bloße Ergänzung eines von der Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren bereits weitgehend aufgeklärten Sachverhalts bezwecken (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. vom 03.02.2014, III-2 Ws 614/13; LG Berlin, NStZ 2003, 504; OLG Karlsruhe, StV 2004, 325, 326; OLG Celle, StV 2012, 456).

    Es obliegt gerade nicht dem Gericht, im Zwischenverfahren wesentliche Teile des Ermittlungsverfahrens nachzuholen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. vom 03.02.2014, III-2 Ws 614/13; OLG Karlsruhe, StV 2004, 325, 326; LG Berlin, NStZ 2003, 504).

    he, StV 2004, 325, 326; OLG Celle, StV 2012, 456).

  • OLG Düsseldorf, 18.04.2017 - 2 Ws 528/16

    Loveparade-Strafverfahren eröffnet

    Nur einzelne ergänzende Beweiserhebungen können gemäß § 202 Satz 1 StPO durch das Tatgericht angeordnet werden (vgl. Senat BeckRS 2016, 18956; OLG Karlsruhe StV 2004, 325; OLG Celle StV 2012, 456; KK-Schneider, StPO, 7. Aufl., § 202 Rdn. 2 m.w.N.).
  • OLG Celle, 19.07.2011 - 1 Ws 271/11

    Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens mangels Tatverdachts bei bloßer

    Ermittlungen größeren Umfangs - wie hier - zur Komplettierung eines von der Staatsanwaltschaft unzulänglich belegten Anklagevorwurfs sind gesetzlich nicht vorgesehen (vgl. OLG Karlsruhe wistra 2004, 276, 279; LR-Stuckenberg, StPO 26. Aufl. § 202 Rn. 3; KK-Schneider, StPO 6. Aufl. § 202 Rn. 2; Meyer-Goßner, StPO 54. Aufl. § 202 Rn. 1).
  • OLG Nürnberg, 22.02.2011 - 1 Ws 47/11

    Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens: Anforderungen an die

    22 (2) Entspricht eine Anklageschrift den Vorgaben des § 200 Abs. 1 StPO kommt ihre Rückgabe an die Staatsanwaltschaft nur noch dann in Betracht, wenn die zugrunde liegenden Ermittlungen so unzureichend sind, dass über eine Eröffnung des Hauptverfahrens nicht sachgerecht entschieden werden kann und die vorhandenen Defizite auch durch die Anordnung einzelner Beweiserhebungen nach § 202 StPO nicht mehr ausgeglichen werden können (OLG Karlsruhe wistra 2004, 276, 279; Stuckenberg in: Löwe/Rosenberg, StPO 26. Aufl. § 202 Rdnr. 4; Paeffgen in: SK-StPO 4. Aufl. § 202 Rdnr. 2).
  • OLG Köln, 21.04.2016 - 2 Ws 162/15

    Verwirklichung des Tatbestandes der Untreue durch Übernahme von Mietgarantien

    Dies gilt unabhängig davon, welcher Auffassung man in der im Gesetz nicht geregelten Frage folgt, wie auf den Befund eines - aus Sicht des zur Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens berufenen Gerichts - fehlenden und nicht lediglich im Sinne des § 202 StPO ergänzenden Beweismittels zu reagieren ist (vgl. dazu OLG Karlsruhe wistra 2004, 276; SK-StPO/ Paeffgen , 4. Auflage 2011, § 202, Rn. 2; KK-StPO/ Schneider a.a.O., § 202, Rn. 4; Löwe-Rosenberg/ Stuckenberg , a.a.O., § 202, Rn. 4; AK/ Loos , 1992, § 202, Rn. 2).
  • OLG Stuttgart, 29.09.2011 - 2 Ws 33/11

    Betrug durch Doping: Zahlung einer Vergütung an einen gedopten Straßenradprofi

    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob ein Getäuschter bei Zweifeln an der Wahrheit des Vorgespiegelten die Möglichkeit der Unwahrheit jedenfalls für geringer halten muss (so Fischer, StGB, 58. Auflage, § 263 Rn. 55, OLG Karlsruhe, Beschluss vom 01. September 2003, 1 Ws 235/03, zitiert nach Juris) oder ob - wozu der Senat wie der 3. Strafsenat des BGH neigt (vgl. Urteil vom 05. Dezember 2002, NStZ 2003, 313) - Zweifel des Getäuschten so lange nicht geeignet sind, die Annahme eines tatbestandmäßigen Irrtums infrage zu stellen, als das Opfer gleichwohl noch die Wahrheit der behaupteten Tatsache für möglich hält und deswegen die Vermögensverfügung trifft, also trotz seiner Zweifel, seien sie auch noch so erheblich, der List des Täters zum Opfer fällt.
  • OLG Brandenburg, 21.05.2007 - 1 Ws 92/07

    Zulässigkeit eines Haftbefehls gegen einen dauernd im Ausland lebenden

    Soweit in Rechtsprechung (vgl. OLG Karlsruhe StV 2004, 325, 326; 2005, 33, 35; OLG Oldenburg StV 2005, 432) und Schrifttum (Lagodny, StV 1999, 36; Hilger, StV 2005, 36, 38) teilweise der Erlass eines Haftbefehls gemäß § 230 Abs. 2 StPO befürwortet bzw. zumindest für möglich gehalten wird, fehlt es an einer Auseinandersetzung mit der Frage, wie eine ordnungsgemäße Ladung gemäß § 216 StPO im Ausland erfolgen soll.
  • OLG Stuttgart, 10.08.2016 - 4 Ws 282/15

    Untreue: Vermögensbetreuungspflicht eines Kassenarztes gegenüber dem

    Gleiches gilt, wenn die Ermittlungen trotz einer nicht unerheblichen Verdachtslage deshalb lückenhaft sind, weil die Strafverfolgungsbehörden gebotene Untersuchungen unterlassen haben und wegen dieser Defizite - ohne weitere zeitaufwändige Nachforschungen - nicht mit einer Verurteilung des Täters gerechnet werden kann (OLG Karlsruhe, wistra 2004, 276 ff.).

    Ermittlungen größeren Umfangs - wie hier - zur Komplettierung eines von der Staatsanwaltschaft unzulänglich belegten Anklagevorwurfs hinsichtlich der angeklagten Einzelfälle sind gesetzlich nicht vorgesehen (vgl. OLG Karlsruhe, wistra 2004, 276, 279 mwN).

  • OLG Köln, 18.10.2005 - 2 Ws 488/05

    Voraussetzungen eines Haftbefehls gegen einen im Ausland lebenden Beschuldigten

    Soweit in Rechtsprechung (vgl. OLG Karlsruhe StV 2004, 325, 326; 2005, 33, 35; OLG Oldenburg StV 2005, 432) und Schrifttum (Lagodny, StV 1999, 36; Hilger, StV 2005, 36, 38) teilweise der Erlass eines Haftbefehls gemäß § 230 Abs. 2 StPO befürwortet bzw. zumindest für möglich gehalten wird, fehlt es an einer Auseinandersetzung mit der Frage, wie eine ordnungsgemäße Ladung gemäß § 216 StPO im Ausland erfolgen soll.
  • AG Gummersbach, 15.10.2014 - 81 Ds 326/14

    Zwischenverfahren, Zwischenermittlungen, Anordnungsvoraussetzungen

  • OLG Karlsruhe, 21.07.2005 - 3 Ws 165/04

    Steuerstrafverfahren - Anklage gegen einen Finanzbeamten: Eröffnung des

  • OLG Düsseldorf, 03.02.2014 - 2 Ws 614/13

    Zulassungsfähigkeit einer Antragsschrift im Sicherungsverfahren; Sofortige

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