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OLG Hamm, 17.06.2004 - 2 Ws 141/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- Burhoff online
Haftbefehl; Verdunkelungsgefahr; Beiseiteschaffen von Unterlagen
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen des Haftgrundes der Verdunkelungsgefahr; Hinreichender Grund für die Annahme des dringenden Tatverdachts; Berücksichtigung des früheren Täterverhaltens für die Prognose seines künftigen Verhaltens
- Judicialis
StPO § 112
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 112
Haftbefehl; Verdunkelungsgefahr; Beiseiteschaffen von Unterlagen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bochum - 12 Qs 9/04
- OLG Hamm, 17.06.2004 - 2 Ws 141/04
Papierfundstellen
- wistra 2004, 358
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Hamm, 08.01.1985 - 4 Ws 8/85
Auszug aus OLG Hamm, 17.06.2004 - 2 Ws 141/04
Diese müssen jedoch nicht zur vollen Überzeugung des Gerichts feststehen, es genügt vielmehr derselbe Wahrscheinlichkeitsgrad wie für die Annahme des dringenden Tatverdachtes (OLG Köln StV 1997, 37; OLG Hamm StV 1985, 114). - OLG Köln, 04.10.1996 - 2 Ws 489/96
Auszug aus OLG Hamm, 17.06.2004 - 2 Ws 141/04
Diese müssen jedoch nicht zur vollen Überzeugung des Gerichts feststehen, es genügt vielmehr derselbe Wahrscheinlichkeitsgrad wie für die Annahme des dringenden Tatverdachtes (OLG Köln StV 1997, 37; OLG Hamm StV 1985, 114). - OLG Hamm, 12.10.2001 - 2 Ws 246/01
Fluchtgefahr, hohe Straferwartung, Für das Verfahren zur Verfügung gehalten, …
Auszug aus OLG Hamm, 17.06.2004 - 2 Ws 141/04
Da die Frage der Verdunkelungsgefahr Prognosecharakter hat, ist jedoch kein Grund ersichtlich, früheres Täterveralten für die Prognose seines künftigen Verhaltens unberücksichtigt zu lassen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. u.a. Beschlüsse vom 02. August 1999 in 2Ws 236 u, 237/99, vom 12. Oktober 2001 in 2 Ws 246/01 und vom 13. Dezember 2001 in 2 Ws 305 u. 306/01). - LG Neuruppin, 22.06.2005 - 12 Qs 9/04
Auszug aus OLG Hamm, 17.06.2004 - 2 Ws 141/04
Durch Beschluss der 12. großen Strafkammer des Landgerichts Bochum vom 29. April 2004 -12 Qs 9/04- wurde der Haftverschonungsbeschluss des Amtsgerichts Bochum vom 21. April 2004 -64 Gs 2061/04- aufgehoben.