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   BGH, 22.07.2004 - 5 StR 241/04   

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https://dejure.org/2004,5247
BGH, 22.07.2004 - 5 StR 241/04 (https://dejure.org/2004,5247)
BGH, Entscheidung vom 22.07.2004 - 5 StR 241/04 (https://dejure.org/2004,5247)
BGH, Entscheidung vom 22. Juli 2004 - 5 StR 241/04 (https://dejure.org/2004,5247)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 54 SDÜ; Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; Art. 35 EUV; Art. 2 Abs. 2 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; § 353 StPO; § 354 StPO
    Verfahrensabtrennung zur Verwirklichung des Rechts auf Verfahrensbeschleunigung (horizontales Teilurteil; Entscheidungsreife; Vorlage an den EuGH; Einholung von Rechtsauskünften bei Eurojust zur möglichen Verfahrenseinstellung wegen des ne bis in idem gemäß Art. 54 SDÜ)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Teilweise Abtrennung eines Verfahrens; Einstellung eines Verfahrens wegen Strafklageverbrauch; Prozessuale Anforderungen an ein Abwesenheitsurteil; Gebot einer einheitlichen den Verfahrensstoff umfassend erschöpfenden Entscheidung durch das Revisionsgericht; ...

  • Judicialis

    AO § 370; ; AO § 373 Abs. 1; ; StPO § 154 Abs. 2; ; StPO § 265; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; TabStG § 21; ; StGB § 47 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 370 § 373 Abs. 1
    Spezialität von § 373 gegenüber § 370 AO

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • wistra 2004, 475
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.11.2002 - 5 StR 127/02

    Gewerbsmäßiger Schmuggel; Steuerhinterziehung (Verkürzungsvorsatz; Urteilsgründe;

    Auszug aus BGH, 22.07.2004 - 5 StR 241/04
    Entsteht die Tabaksteuer - wie vorliegend - bei der Ein- oder Durchfuhr (vgl. insoweit BGHSt 48, 108, 111 ff.), ist § 373 Abs. 1 AO als spezielleres Delikt anzuwenden.
  • BGH, 05.04.2000 - 5 StR 226/99

    BGH hebt Urteil gegen Mannheimer Konzertveranstalter teilweise auf

    Auszug aus BGH, 22.07.2004 - 5 StR 241/04
    Die aus Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK und dem Rechtstaatsgebot folgende Pflicht zur Beschleunigung des Verfahrens, zumal in einer Haftsache, gebietet es hier - ungeachtet der einer Abtrennung entgegenstehenden prozeßökonomischen Erwägungen - über die bereits entscheidungsreifen Teile vorab zu entscheiden (vgl. BGH wistra 2000, 219, 226 f.).
  • BGH, 06.07.2004 - 4 StR 85/03

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung (Beschleunigungsgebot; Vorabteilentscheidung

    Auszug aus BGH, 22.07.2004 - 5 StR 241/04
    Das Gebot einer einheitlichen, den Verfahrensstoff umfassend erschöpfenden Entscheidung durch das Revisionsgericht (vgl. BGH, Urt. vom 6. Juli 2004 - 4 StR 85/03 - zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen) steht der "vertikalen" Abtrennung einzelner selbständiger Taten des vollumfänglich angefochtenen einheitlichen Urteils hier nicht entgegen.
  • BGH, 03.03.2005 - GSSt 1/04

    Zulässigkeit von Urteilsabsprachen und Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts

    Die Rücksichtnahme auf die Belange der Verfahrensökonomie, namentlich bei drohender Verfahrensverzögerung, ist der Strafprozeßordnung - wie jeder anderen Verfahrensordnung - durchaus nicht fremd (vgl. BGH NStZ 2004, 638; BGH wistra 2004, 475).
  • BGH, 05.04.2017 - 5 StR 50/17

    Geladene Schreckschusspistole als Waffe (nach vorne austretender Explosionsdruck)

    Da die Sache hinsichtlich der Taten 1 bis 4 entscheidungsreif war, hat der Senat mit Blick auf das in einer Haftsache in besonderem Maße zu beachtende Zügigkeitsgebot (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK) insoweit über die Revision entschieden und das Verfahren im Übrigen abgetrennt (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juli 2004 - 5 StR 241/04, StraFo 2004, 348).
  • BGH, 01.02.2007 - 5 StR 372/06

    Begriff des "Verbringers" einfuhrabgabenpflichtiger Ware (Schmuggelware;

    An der Auffassung, dass geschmuggelte Zigaretten auch dann im Sinne von § 21 TabStG unmittelbar in das Steuergebiet der Bundesrepublik Deutschland eingeführt worden sind, wenn sie schon vorher in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften verbracht worden, dort aber zu keinem Zeitpunkt legal in den freien Verkehr gelangt sind (vgl. BGH wistra 2004, 475, 476), hält der Senat nicht fest.
  • BGH, 09.06.2008 - 5 StR 342/04

    Ne bis in idem nach dem Schengener Abkommen (Strafklageverbrauch; Anwendung auf

    Auf die Revision des Angeklagten gegen dieses Urteil hat der Senat mit Beschluss vom 22. Juli 2004 - 5 StR 241/04 (wistra 2004, 475) nach Teileinstellung von sechs Verkehrsstraftaten und Abtrennung des Verfahrens bezüglich der hier gegenständlichen zwei Fälle die Gesamtstrafe aufgehoben und das Verfahren zu einer neuen Gesamtstrafbildung aus den rechtskräftigen Einzelstrafen an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  • BGH, 30.06.2005 - 5 StR 342/04

    Vorlage an den EuGH zur Vorabentscheidung hinsichtlich des Strafklageverbrauchs

    Aus dem Gesamtverfahren hat der Senat mit Beschluß vom 22. Juli 2004 (5 StR 241/04) das vorliegende Verfahren abgetrennt und gemäß § 154a Abs. 1 und Abs. 2 der deutschen Strafprozeßordnung (StPO) auf die zwei Vorwürfe der gewerbsmäßigen Steuerhehlerei in Tateinheit mit Kennzeichenmißbrauch beschränkt.
  • OLG Dresden, 12.09.2005 - 2 Ws 182/05

    Gesetzentwurf

    Die Rücksichtnahme auf die Belange der Verfahrensökonomie, namentlich bei drohender Verfahrensverzögerung, ist der StPO - wie jeder anderen Verfahrensordnung - durchaus nicht fremd (vgl. BGH NStZ 2004, 638; BGH wistra 2004, 475).
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