Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 13.08.2004

Rechtsprechung
   BGH, 25.08.2004 - 2 ARs 280/04, 2 AR 177/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,8413
BGH, 25.08.2004 - 2 ARs 280/04, 2 AR 177/04 (https://dejure.org/2004,8413)
BGH, Entscheidung vom 25.08.2004 - 2 ARs 280/04, 2 AR 177/04 (https://dejure.org/2004,8413)
BGH, Entscheidung vom 25. August 2004 - 2 ARs 280/04, 2 AR 177/04 (https://dejure.org/2004,8413)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 14 StPO; § 16 Abs. 1 ZSEG
    Zuständigkeitsbestimmung; Festsetzung einer Sachverständigenentschädigung (Zuständigkeit des Gerichts der Hauptsache); Sachverständigengutachten im Auftrag der Polizei

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Entschädigung von Sachverständigen bei unmittelbarer Befragung durch die Polizei während des Ermittlungsverfahrens; Übergang der Zuständigkeit der Sachverständigenentschädigung für Leistungen während des Ermittlungsverfahrens bei Anklageerhebung; Zuständigkeit des für ...

  • Judicialis

    ZSEG § 16 Abs. 1; ; ZSEG § 16 Abs. 1 Satz 2; ; ZSEG § 16 Abs. 1 Satz 3; ; StPO § 14; ; JVEG § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; ; JVEG § 25

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZSEG § 16
    Zuständigkeit für Sachverständigenentschädigung bei Beauftragung durch Polizei und zwischenzeitlicher Anklage

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • wistra 2004, 478
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Koblenz, 14.03.1994 - 14 W 161/94

    Festsetzung von verauslagten Gerichtsgebühren nach § 19 BRAGO

    Auszug aus BGH, 25.08.2004 - 2 ARs 280/04
    Mit der späteren Anklageerhebung vor dem Landgericht Mönchengladbach ist die Zuständigkeit auf dieses übergegangen, da § 16 Abs. 1 Satz 3 ZSEG nur als Auffangregelung für den Fall zu verstehen ist, daß kein Gericht mit dem Verfahren befaßt wird (OLG Düsseldorf MDR 1993, 290; OLG Hamm MDR 1995, 104; OLG Hamm NStZ 1989, 32; OLG Koblenz NStZ-RR 2001, 30; Bleutge ZSEG, 3. Aufl., § 16 Rdn. 7).
  • OLG Zweibrücken, 24.06.1997 - 1 Ws 313/97
    Auszug aus BGH, 25.08.2004 - 2 ARs 280/04
    Die Polizeibeamten wurden im Rahmen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens als Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft (§§ 161 StPO, 152 GVG) tätig, so daß ihr Verhalten der Staatsanwaltschaft als Herrin des Ermittlungsverfahrens (§ 152 StPO) zuzurechnen ist (OLG Düsseldorf JurBüro 1989, 1459; OLG Düsseldorf JurBüro 1993, 494; OLG Nürnberg JurBüro 1979, 1336, 1337; OLG Zweibrücken NJW 1997, 2692).
  • OLG Düsseldorf, 24.06.1992 - 3 Ws 357/92
    Auszug aus BGH, 25.08.2004 - 2 ARs 280/04
    Die Polizeibeamten wurden im Rahmen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens als Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft (§§ 161 StPO, 152 GVG) tätig, so daß ihr Verhalten der Staatsanwaltschaft als Herrin des Ermittlungsverfahrens (§ 152 StPO) zuzurechnen ist (OLG Düsseldorf JurBüro 1989, 1459; OLG Düsseldorf JurBüro 1993, 494; OLG Nürnberg JurBüro 1979, 1336, 1337; OLG Zweibrücken NJW 1997, 2692).
  • OLG Koblenz, 31.07.2000 - 2 Ws 434/00

    Sachverständigenentschädigung Festsetzung Zuständigkeit

    Auszug aus BGH, 25.08.2004 - 2 ARs 280/04
    Mit der späteren Anklageerhebung vor dem Landgericht Mönchengladbach ist die Zuständigkeit auf dieses übergegangen, da § 16 Abs. 1 Satz 3 ZSEG nur als Auffangregelung für den Fall zu verstehen ist, daß kein Gericht mit dem Verfahren befaßt wird (OLG Düsseldorf MDR 1993, 290; OLG Hamm MDR 1995, 104; OLG Hamm NStZ 1989, 32; OLG Koblenz NStZ-RR 2001, 30; Bleutge ZSEG, 3. Aufl., § 16 Rdn. 7).
  • OLG Hamm, 18.04.1988 - 2 Ws 462/87
    Auszug aus BGH, 25.08.2004 - 2 ARs 280/04
    Mit der späteren Anklageerhebung vor dem Landgericht Mönchengladbach ist die Zuständigkeit auf dieses übergegangen, da § 16 Abs. 1 Satz 3 ZSEG nur als Auffangregelung für den Fall zu verstehen ist, daß kein Gericht mit dem Verfahren befaßt wird (OLG Düsseldorf MDR 1993, 290; OLG Hamm MDR 1995, 104; OLG Hamm NStZ 1989, 32; OLG Koblenz NStZ-RR 2001, 30; Bleutge ZSEG, 3. Aufl., § 16 Rdn. 7).
  • OLG Düsseldorf, 31.07.1992 - 1 Ws 657/92
    Auszug aus BGH, 25.08.2004 - 2 ARs 280/04
    Mit der späteren Anklageerhebung vor dem Landgericht Mönchengladbach ist die Zuständigkeit auf dieses übergegangen, da § 16 Abs. 1 Satz 3 ZSEG nur als Auffangregelung für den Fall zu verstehen ist, daß kein Gericht mit dem Verfahren befaßt wird (OLG Düsseldorf MDR 1993, 290; OLG Hamm MDR 1995, 104; OLG Hamm NStZ 1989, 32; OLG Koblenz NStZ-RR 2001, 30; Bleutge ZSEG, 3. Aufl., § 16 Rdn. 7).
  • OLG Koblenz, 08.05.2014 - 2 Ws 216/14

    Anordnung von Drogenscreenings in der Bewährungszeit auf Kosten der Staatskasse

    Nach Sinn und Zweck der Vorschrift hat dieses Gericht auch über die Festsetzung der Sachverständigenentschädigung zu befinden ( zur sachlichen Befassung des Gerichts mit einem von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegebenen Gutachten vgl. BGH wistra 2004, 478, mwN; OLG Koblenz, Senatsbeschluss 2 Ws 434/00 vom 31.07.2000, NStZ-RR 2001, 30, mwN).
  • BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 189/07

    Vergütung von Dolmetscher bei Heranziehung durch die Polizei

    Der genannten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Beschluss des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 25. August 2004 - 2 ARs 280/04 -, juris) lassen sich lediglich Überlegungen zur Bestimmung des nach dem damals geltenden ZSEG für die Festsetzung einer Entschädigung zuständigen Gerichts entnehmen.
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 13.08.2004 - 3 Ws 159/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,6491
OLG Karlsruhe, 13.08.2004 - 3 Ws 159/04 (https://dejure.org/2004,6491)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13.08.2004 - 3 Ws 159/04 (https://dejure.org/2004,6491)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13. August 2004 - 3 Ws 159/04 (https://dejure.org/2004,6491)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entschädigung des Opfers durch einen Tatbeteiligten; Bestehen eines Ausgleichsanspruchs eines Tatbeteiligten gegen einen anderen Tatbeteiligten für die Entschädigung eines Opfers; Anordnung eines dinglichen Arrests zur Sicherung des Ausgleichsanspruchs gegen einen ...

  • Judicialis

    StGB § 73 Abs. 1 Satz 1; ; StPO § 111 b Abs. 2; ; StPO § 111 b Abs. 5; ; StPO § 111 d Abs. 1; ; StPO § 111 e; ; BGB § 426 Abs. 1

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 1815
  • wistra 2004, 478
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.10.1980 - III ZR 132/79

    Verweis auf anderweitige Ersatzmöglichkeit bei Verursachung eines Verkehrsunfalls

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.08.2004 - 3 Ws 159/04
    Zwar mag dem Antragsteller dadurch gegenüber dem Angeschuldigten neben dem originären Ausgleichsanspruch nach § 426 Abs. 1 BGB ein von dem Gläubiger bzw. dem Land B. übergeleiteter Anspruch nach § 426 Abs. 2 BGB erwachsen sein (vgl. hierzu etwa BGH NJW 1981, 681).
  • OLG Karlsruhe, 18.12.2003 - 3 Ws 108/03

    Strafverfahren: Prüfungsgegenstand im Verfahren auf Zulassung der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.08.2004 - 3 Ws 159/04
    Letztlich hätte eine Anordnung nach § 111 d StPO zugunsten des Antragstellers ggf. zur - kaum vertretbaren - Folge, dass er - obwohl er nicht Opfer der Straftat, vielmehr Tatbeteiligter ist - zum privilegierten Personenkreis der Verletzten zählte, denen die Bestimmung des § 111 g StPO eine vorrangige Befriedigung vor sonstigen Gläubigern des Angeschuldigten sichert (vgl. hierzu Senat B. v. 18.12.2003 - 3 Ws 108/03 - OLG Stuttgart Die Justiz 2001, 34).
  • OLG Düsseldorf, 09.09.1985 - 2 Ws 226/85

    Sachversicherer; Rechtsnachfolger; Verfallanordnung; Verfallanordnungsverbot

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.08.2004 - 3 Ws 159/04
    Schon insofern ist vorliegender Fall nicht mit dem Sachverhalt vergleichbar, der der von dem Antragsteller zitierten Entscheidung des OLG Düsseldorf (NStZ 1986, 222) zugrunde lag, der zufolge die Versicherung des Geschädigten diesem Schadensersatz leistete und damit im Wege der Rechtsnachfolge in die Position des entschädigten Opfers eintrat.
  • BGH, 19.10.1999 - 5 StR 336/99

    Verfall gegen Drittbegünstigte (Abgrenzung von Vertretungsfällen,

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.08.2004 - 3 Ws 159/04
    Ob Bedenken gegen die von dem Antragsteller begehrte Arrestierung des Vermögens des Antragstellers auch mit Blick auf die sog. "Verschiebungsfälle" (vgl. BGH wistra 2000, 55, 58) bestehen, bedarf nach alledem keiner näheren Prüfung.
  • BGH, 24.11.2016 - III ZR 209/15

    Amtshaftung: Absehen von Maßnahmen der Rückgewinnungshilfe durch die

    In die gebotene Prüfung des Sicherstellungsbedürfnisses des Geschädigten sind insbesondere einzustellen die Belange des Opferschutzes, die tatsächlichen und rechtlichen Möglichkeiten des Verletzten, seine Rechte selbst durchzusetzen, die Schwere des Eingriffs in das Eigentumsrechts des Betroffenen, der Verdachtsgrad, die Schadenshöhe und der die Strafverfolgungsbehörden treffende Aufwand (BVerfG, Beschluss vom 7. Juni 2005 - 2 BvR 1822/04, StraFo 2005, 338 = juris Rn. 45 f, 51, 55; OLG Karlsruhe, NJW 2008, 162, 164; BeckRS 2004, 09009; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Aufl., § 111d Rn. 4; KK-StPO/Spillecke, 7. Aufl., § 111b Rn. 18).
  • OLG Hamm, 08.10.2007 - 3 Ws 560/07

    Arrest; Verletzter: Begriff

    Nach erfolgtem Forderungsübergang gemäß § 67 VVG ist damit der hinter dem Geschädigten stehende Versicherer Anspruchsinhaber im Sinne des § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB (vgl. Senat, Beschluss vom 30.11.2005, 3 Ws 526/05; HansOLG, NStZ 94, 99; OLG Düsseldorf NStZ 1986, 222; OLG Stuttgart, NStZ-RR 99, 383; OLG Karlsruhe, NJW 05, 1815; Tröndle-Fischer, StGB, 54. Auflage, § 73, Rdnr. 13; jetzt auch Meyer-Goßner, StPO, 50. Auflage, § 111 g, Rdnr. 2; . Begründung des Gesetzesentwurfs, BT-Drs. 16/700, Seite 16).
  • OLG Hamm, 08.10.2007 - 3 Ws 592/07

    Arrest; Verletzter: Begriff

    Nach erfolgtem Forderungsübergang gemäß § 67 VVG ist damit der hinter dem Geschädigten stehende Versicherer Anspruchsinhaber im Sinne des § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB (vgl. Senat, Beschluss vom 30.11.2005, 3 Ws 526/05; HansOLG, NStZ 94, 99; OLG Düsseldorf NStZ 1986, 222; OLG Stuttgart, NStZ-RR 99, 383; OLG Karlsruhe, NJW 05, 1815; Tröndle-Fischer, StGB, 54. Auflage, § 73, Rdnr. 13; jetzt auch Meyer-Goßner, StPO, 50. Auflage, § 111 g, Rdnr. 2; . Begründung des Gesetzesentwurfs, BT-Drs. 16/700, Seite 16).
  • OLG Hamm, 20.12.2004 - 2 Ws 324/04

    Pflichtverteidiger; Strafvollstreckungsverfahren; Beiordnung; schwierige Sach-

    Dieser Auffassung vermag sich der Senat indes nicht anzuschließen (siehe auch Beschlüsse des Senats in 2 Ws 71/01 und 2 Ws 85/01 sowie Beschluss des 1. Strafsenats in NStZ-RR 1999, 319; sowie auch Beschlüsse des 3. Strafsenats des OLG Hamm vom 22. April 2004 in 3 Ws 159/04 m.w.N. und des 5. Strafsenats des OLG Hamm vom 10. Februar 2000 in 5 Ws 10 u. 23/00).
  • OLG Hamm, 20.12.2004 - 2 Ws 322/04

    Pflichtverteidiger; Strafvollstreckungsverfahren; Beiordnung; schwierige Sach-

    Dieser Auffassung vermag sich der Senat indes nicht anzuschließen (siehe auch Beschlüsse des Senats in 2 Ws 71/01 und 2 Ws 85/01 sowie Beschluss des 1. Strafsenats in NStZ-RR 1999, 319; sowie auch Beschlüsse des 3. Strafsenats des OLG Hamm vom 22. April 2004 in 3 Ws 159/04 m.w.N. und des 5. Strafsenats des OLG Hamm vom 10. Februar 2000 in 5 Ws 10 u. 23/00).
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