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   BVerfG, 15.10.2004 - 2 BvR 1316/04   

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https://dejure.org/2004,2371
BVerfG, 15.10.2004 - 2 BvR 1316/04 (https://dejure.org/2004,2371)
BVerfG, Entscheidung vom 15.10.2004 - 2 BvR 1316/04 (https://dejure.org/2004,2371)
BVerfG, Entscheidung vom 15. Oktober 2004 - 2 BvR 1316/04 (https://dejure.org/2004,2371)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde betreffend die Reichweite des Verwendungsverbots in § 393 Abs. 2 Abgabenordnung (AO) - Keine Geltung bei Offenbarung eines Allgemeindelikts im Rahmen einer Selbstanzeige - Vereinbarkeit mit dem verfassungsrechtlichen Schutz vor erzwungener ...

  • Judicialis

    BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § ... 93b; ; AO § 328; ; AO § 371; ; AO § 371 Abs. 1; ; AO § 393 Abs. 1; ; AO § 393 Abs. 1 Satz 2; ; AO § 393 Abs. 1 Satz 3; ; AO § 393 Abs. 2; ; AO § 393 Abs. 2 Satz 1; ; GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 103 Abs. 2

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Verwendungsverbot - Sind Informationen aus einer Selbstanzeige verwertbar?

Sonstiges

  • dresden-klein.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Selbstanzeige und Urkundenfälschung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 4, 105
  • NJW 2005, 352
  • wistra 2005, 175
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 13.01.1981 - 1 BvR 116/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aussagepflicht des Gemeinschuldners im

    Auszug aus BVerfG, 15.10.2004 - 2 BvR 1316/04
    aa) Der Grundsatz, dass niemand gezwungen werden darf, durch eigene Aussage die Voraussetzung für eine strafgerichtliche Verurteilung zu liefern, ist vom Bundesverfassungsgericht als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG anerkannt worden (BVerfGE 56, 37 ; 95, 220 ).

    Ein Zwang zur Selbstbezichtigung berührt zugleich die Würde des Menschen, dessen Aussage als Mittel gegen ihn selbst verwendet wird (vgl. BVerfGE 56, 37, ).

    Der verfassungsrechtlich gebotene Schutz vor einer solchen Zwangslage schließt die Rechtmäßigkeit von gesetzlichen Auskunftspflichten nicht grundsätzlich aus, auch wenn damit der Zwang zur Offenbarung strafbarer Handlungen verbunden ist (vgl. BVerfGE 56, 37 ).

    Eine zwangsweise herbeigeführte Selbstbezichtigung ist daher verfassungsrechtlich nur dann zulässig, wenn sie mit einem strafrechtlichen Verwertungsverbot einhergeht (vgl. BVerfGE 56, 37 ).

    Nur in diesen Fällen einer rechtlich erzwungenen Selbstbezichtigung (vgl. BVerfGE 56, 37 ) wird der Einzelne zum Zwecke der Strafverfolgung instrumentalisiert und zum Mittel gegen sich selbst verwendet.

  • BVerfG, 23.02.1983 - 1 BvR 1019/82

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über die Auslieferung

    Auszug aus BVerfG, 15.10.2004 - 2 BvR 1316/04
    Das Gebot des Vertrauensschutzes ist im Rechtsstaatsprinzip mit Verfassungsrang verankert (vgl. BVerfGE 50, 244 ; 63, 215 ).
  • BVerfG, 14.02.1979 - 1 BvR 924/78

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Verfassungsbeschwerde im Auslieferungsverfahren

    Auszug aus BVerfG, 15.10.2004 - 2 BvR 1316/04
    Das Gebot des Vertrauensschutzes ist im Rechtsstaatsprinzip mit Verfassungsrang verankert (vgl. BVerfGE 50, 244 ; 63, 215 ).
  • BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvL 6/59

    Rückwirkende Steuern

    Auszug aus BVerfG, 15.10.2004 - 2 BvR 1316/04
    Der Bürger soll die ihm gegenüber möglichen staatlichen Eingriffe voraussehen und sich dementsprechend einrichten können (BVerfGE 13, 261 ).
  • BVerfG, 30.03.1993 - 1 BvR 1045/89

    Verfassungsmäßigkeit der Vergütung des Konkursverwalters

    Auszug aus BVerfG, 15.10.2004 - 2 BvR 1316/04
    Eine solche gehört vielmehr zu den anerkannten Auslegungsgrundsätzen und ist von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden (BVerfGE 88, 145 ).
  • BVerfG, 26.02.1997 - 1 BvR 2172/96

    Aufzeichnungspflicht

    Auszug aus BVerfG, 15.10.2004 - 2 BvR 1316/04
    aa) Der Grundsatz, dass niemand gezwungen werden darf, durch eigene Aussage die Voraussetzung für eine strafgerichtliche Verurteilung zu liefern, ist vom Bundesverfassungsgericht als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG anerkannt worden (BVerfGE 56, 37 ; 95, 220 ).
  • BVerfG, 26.02.1969 - 2 BvL 15/68

    Verfolgungsverjährung

    Auszug aus BVerfG, 15.10.2004 - 2 BvR 1316/04
    Diese Vorschrift bezieht sich auf die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafbarkeit und die Strafandrohung (vgl. BVerfGE 25, 269 ; 45, 363 ).
  • BVerfG, 16.11.1998 - 2 BvR 510/96

    Verletzung von GG Art 104 Abs 1 und Art 2 Abs 2 S 2 durch Anordnung von Beugehaft

    Auszug aus BVerfG, 15.10.2004 - 2 BvR 1316/04
    Zwar berührt bereits die gesetzliche Auferlegung einer Auskunftspflicht das allgemeine Persönlichkeitsrecht, wenn diese Pflicht darauf gerichtet ist, dass der Betroffene unter Umständen Informationen preisgeben muss, die ihn selbst belasten (vgl. BVerfGE 96, 171 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. November 1998 - 2 BvR 510/96 -, NJW 1999, S. 779 f. ).
  • BVerfG, 23.02.1990 - 2 BvR 51/90

    Kein Straferlaß nach Ablauf der Bewährungszeit bei Erfordernis zur Bildung einer

    Auszug aus BVerfG, 15.10.2004 - 2 BvR 1316/04
    Grenzen der Auslegung ergeben sich hier nicht aus der speziellen Vorschrift des Art. 103 Abs. 2 GG, sondern aus dem allgemeinen rechtsstaatlichen Vertrauensschutz nach Art. 20 Abs. 3 GG (offen gelassen in: Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Februar 1990 - 2 BvR 51/90 -, NJW 1991, S. 558).
  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90

    Ärztliches Werbeverbot

    Auszug aus BVerfG, 15.10.2004 - 2 BvR 1316/04
    Das ist der Fall, wenn die von den Fachgerichten vorgenommene Auslegung der Normen die Tragweite der Grundrechte nicht hinreichend berücksichtigt oder im Ergebnis zu einer unverhältnismäßigen Beschränkung der grundrechtlichen Freiheiten führt (BVerfGE 18, 85 ; 85, 248 stRspr).
  • BVerfG, 21.06.1977 - 2 BvR 308/77

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Unanfechtbarkeit eines die Ablehnung

  • BVerfG, 21.04.1988 - 2 BvR 330/88

    Steuerwahrheit und Schutz vor Selbstbezichtigung

  • BayObLG, 06.08.1996 - 4St RR 104/96

    Reichweite des steuerlichen Verwertungsverbots

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

  • BVerfG, 07.07.1995 - 2 BvR 1778/94

    Verwertbarkeit der Angaben eines Verkehrsteilnehmers gegenüber seiner

  • BGH, 05.05.2004 - 5 StR 548/03

    Aufhebung eines Haftbefehls gemäß § 126 Abs. 3 in Verbindung mit § 120 Abs. 1

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 2111/94

    Stasi-Fragen

  • BGH, 02.12.2005 - 5 StR 119/05

    Verurteilungen im "Kölner Müllskandal" rechtskräftig

    Nur soweit die steuerrechtliche Pflicht zur umfassenden Auskunft mit Zwangsmitteln durchsetzbar wäre, könnte ein Konflikt mit dem verfassungsrechtlich verbürgten Grundsatz bestehen, dass niemand zur eigenen Überführung beitragen muss (vgl. BVerfG - Kammer - NJW 2005, 352, 353).

    Denn der Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit schützt nicht vor einer Bestrafung strafbaren Verhaltens, sondern lediglich vor einer strafrechtlichen Verurteilung, die auf einem rechtlichen Zwang zur Selbstbelastung beruht (vgl. BVerfG - Kammer - NJW 2005, 352, 353).

  • BVerfG, 23.05.2016 - 1 BvR 2230/15

    Partielle Nichtanwendung von § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a. F. im Bereich der

    Dieser allgemeine, aus dem Rechtsstaatsprinzip folgende Vertrauensschutz steht der teleologischen Reduktion einer gesetzlichen Vorschrift im Wege der Auslegung durch die Fachgerichte allerdings nicht generell entgegen (vgl. BVerfGK 4, 105 ).
  • BVerfG, 26.09.2011 - 2 BvR 2216/06

    Bindung der Judikative an Recht und Gesetz sowie Grenzen zulässiger richterlicher

    Dieser allgemeine Vertrauensschutz steht der teleologischen Reduktion einer gesetzlichen Vorschrift allerdings nicht generell entgegen (vgl. BVerfGK 4, 105 ).

    Der allgemeine, aus dem Rechtsstaatsprinzip folgende Vertrauensschutz unterscheidet sich damit vom speziellen Vertrauensschutz des Art. 103 Abs. 2 GG, wo gerade das Vertrauen auf den Wortlaut einer Norm geschützt wird (vgl. BVerfGK 4, 105 ).

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