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   BGH, 09.12.2004 - 4 StR 294/04   

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https://dejure.org/2004,2346
BGH, 09.12.2004 - 4 StR 294/04 (https://dejure.org/2004,2346)
BGH, Entscheidung vom 09.12.2004 - 4 StR 294/04 (https://dejure.org/2004,2346)
BGH, Entscheidung vom 09. Dezember 2004 - 4 StR 294/04 (https://dejure.org/2004,2346)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 266 StGB; Art. 1 § 1 Abs. 2, § 13 AÜG a.F.
    Untreue (Gewährung einer Abfindung an einen städtischen Bediensteten durch den Oberbürgermeister; Vermögensbetreuungspflicht; Haushaltsuntreue; Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit; Gegenleistungsanspruch bei Prozessrisiko; Ermessenspielraum bei ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Pflicht eines Bürgermeisters zur Haushaltsführung nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit; Nichtigkeit von Verträgen bei Verstoß gegen den Grundsatz, dass der Staat nichts "verschenken" darf; Grundsatz, dass der Staat nichts "verschenken" darf als ...

  • Judicialis

    StGB § 266 Abs. 1 Alt. 2; ; KV M-V § 22 Abs. 5 Satz 2; ; KV M-V § 43 Abs. 1 Satz 1; ; AÜG... § 1 aF; ; AÜG § 1 Abs. 1 aF; ; AÜG § 1 Abs. 2; ; AÜG § 1 Abs. 2 Alt. 3; ; AÜG § 3 Abs. 1 Nr. 6 aF; ; AÜG § 10 Abs. 1 Satz 5 aF; ; AÜG § 13; ; BAT § 12; ; BRRG § 17; ; AFG § 4; ; AsylVerfG § 5 Abs. 5; ; BGB § 134; ; KSchG § 10 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 266 Abs. 1
    Untreue durch Bürgermeister [hier: durch Gewährung einer Abfindung für einen ausscheidenden Beamten]

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    BGH bestätigt Freispruch eines ehemaligen Oberbürgermeisters der Stadt Schwerin vom Vorwurf der Untreue

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof bestätigt Freispruch eines ehemaligen Oberbürgermeisters der Stadt Schwerin vom Vorwurf der Untreue

  • nomos.de PDF, S. 5 (Kurzinformation)

    Freispruch eines ehem. Oberbürgermeisters der Stadt Schwerin vom Vorwurf der Untreue bestätigt

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2005, 83
  • wistra 2005, 178
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 21.03.1990 - 7 AZR 198/89

    Langfristige nichtgewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus BGH, 09.12.2004 - 4 StR 294/04
    Das Bundesarbeitsgericht hatte im Jahr 1990 für eine befristete, aber mehrfach verlängerte, mehrjährige Abordnung eines nach BAT vergüteten Angestellten an ein Bundesministerium entschieden, daß die nichtgewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung der Vermutung einer Arbeitnehmervermittlung nach Art. 1 § 1 Abs. 2 AÜG aF unterfällt, die allerdings widerlegbar ist (BAGE 65, 43 = NZA 1991, 268).

    Nahm der überlassene Arbeitnehmer beim Entleiher Daueraufgaben wahr, die bei einer Direktanstellung des Arbeitnehmers eine Befristung des Arbeitsverhältnisses auf die Dauer der jeweiligen Überlassung sachlich nicht rechtfertigen könnten, so sprach dies jedoch regelmäßig für eine Schwerpunktverlagerung des Arbeitsverhältnisses (BAG NZA 1991, 269, 272, 273).

  • BAG, 15.04.1999 - 7 AZR 437/97

    Arbeitnehmerüberlassung - Befristeter Arbeitsvertrag

    Auszug aus BGH, 09.12.2004 - 4 StR 294/04
    Diese Rechtsprechung hat das Bundesarbeitsgericht im Jahr 1994 im Falle der Gestellung eines angestellten Lehrers durch einen eingetragenen Verein an das Bundesamt für Zivildienst bestätigt (BAGE 77, 32 = NZA 1995, 465; vgl. ferner auch BAGE 91, 200 = AP Nr. 1 zu § 13 AÜG mit Anm. Urban).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 29, 7, 12 f.; 91, 200, 204 = AP Nr. 1 zu § 13 AÜG m.w.N.) begründete Art. 1 § 13 in Verbindung mit Art. 1 § 1 Abs. 2 AÜG aF kraft Gesetzes ein Arbeitsverhältnis zwischen dem überlassenen Arbeitnehmer und dem Entleiher - hier also zwischen A. und der Stadt S. .

  • BAG, 10.02.1977 - 2 ABR 80/76

    Betriebsrat - Ersetzung der Zustimmung - Fristlose Entlassung -

    Auszug aus BGH, 09.12.2004 - 4 StR 294/04
    Auch wenn die Überlassung des Arbeitnehmers A. an die Stadt S. seitens der Stadt W. nicht gewerbsmäßig im Sinne des Art. 1 § 1 Abs. 1 AÜG aF erfolgt war, lag jedenfalls eine vertraglich unbefristete, tatsächlich mehrjährige Überlassung zur Arbeitsleistung in der Betriebsorganisation der Stadt S. unter ihrem ausschließlichen Weisungsrecht vor (vgl. BAGE 29, 7, 10, 12 f.; 80, 46, 51 f. = AP Nr. 19 zu § 1 AÜG), die die Sechs- bzw. Neunmonatsfrist des Art. 1 § 1 Abs. 2 Alt. 3, § 3 Abs. 1 Nr. 6 AÜG aF bei weitem überschritt.

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 29, 7, 12 f.; 91, 200, 204 = AP Nr. 1 zu § 13 AÜG m.w.N.) begründete Art. 1 § 13 in Verbindung mit Art. 1 § 1 Abs. 2 AÜG aF kraft Gesetzes ein Arbeitsverhältnis zwischen dem überlassenen Arbeitnehmer und dem Entleiher - hier also zwischen A. und der Stadt S. .

  • LG Berlin, 28.09.1994 - 56 Js F 41/91
    Auszug aus BGH, 09.12.2004 - 4 StR 294/04
    Zwar dürfen nicht - auch nicht aus Gründen der Fürsorgepflicht - Zuwendungen an Bedienstete im öffentlichen Dienst bestehende gesetzliche Regelungen außer Acht lassen oder über gesetzlich festgelegte Ansprüche hinausgehen (vgl. BGH NJW 1991, 990, 991; vgl. auch LG Berlin wistra 1996, 72 zur unzulässigen Abfindungsvereinbarung mit gekündigten Arbeitnehmern; BayObLG …
  • BGH, 30.01.1967 - III ZR 35/65

    Bayern und das Steigenberger

    Auszug aus BGH, 09.12.2004 - 4 StR 294/04
    Den darin enthaltenen Grundsatz, daß der Staat nichts "verschenken" darf (BGHZ 47, 30, 39 f. m.w.N.), müssen alle staatlichen und kommunalen Stellen beachten, unabhängig davon, auf welcher Grundlage sie tätig werden.
  • BAG, 11.06.1997 - 7 AZR 487/96

    Arbeitnehmerüberlassung - Jugendhilfe nach dem SGB VIII

    Auszug aus BGH, 09.12.2004 - 4 StR 294/04
    cc) Zwar hat das Bundesarbeitsgericht im Jahr 1997 die Anwendung des Art. 1 § 1 Abs. 2, § 13 AÜG aF auf die nichtgewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung in spezialgesetzlich geregelten Fällen der Verwaltungshilfe nach § 5 Abs. 5 AsylVerfG (BAGE 85, 234 = AP Nr. 23 zu AÜG § 1) oder im Rahmen der Zusammenarbeit von öffentlicher und freier Jugendhilfe nach dem SGB VIII (BAGE 86, 113 = AP Nr. 1 zu SGB VIII § 2) wieder eingeschränkt (zu Sonderregelungen im Öffentlichen Dienst s. Düwell aaO 2. Aufl. (2000) Abschn. 4.5 Rdn. 76a ff., 415, 420).
  • BGH, 17.09.2004 - V ZR 339/03

    Dresdner Modrow-Käufe aus dem Jahre 1996 sind wirksam

    Auszug aus BGH, 09.12.2004 - 4 StR 294/04
    Ein Verstoß gegen diesen Grundsatz führt zur Nichtigkeit von Verträgen, die eine Zuwendung an Private ohne Gegenleistung zum Gegenstand haben und unter keinem Gesichtspunkt als durch die Verfolgung legitimer öffentlicher Aufgaben im Rahmen einer an den Grundsätzen der Rechtsstaatlichkeit orientierten Verwaltung gerechtfertigt angesehen werden können (BGH Urt. v. 17. September 2004 - V ZR 339/03 - zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt).
  • BGH, 17.02.1999 - 5 StR 494/98

    Freispruch des letzten Innenministers der DDR, Dr. Diestel, vom Vorwurf der

    Auszug aus BGH, 09.12.2004 - 4 StR 294/04
    Strafrechtlich gilt insoweit kein anderer Maßstab (vgl. BGH NJW 1999, 1489, 1490).
  • BGH, 08.05.2003 - 4 StR 550/02

    Untreue (Nachteil; Vermögensbetreuungspflicht; Beihilfe bei kollusivem

    Auszug aus BGH, 09.12.2004 - 4 StR 294/04
    Die dem Angeklagten als hauptamtlichen Bürgermeister (§ 37 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung vom 18. Februar 1994 (KV M-V)) der Stadt S. obliegende Treuepflicht im Sinne des § 266 Abs. 1 Alt. 2 StGB (vgl. BGHR StGB § 266 Abs. 1 Vermögensbetreuungspflicht 34 m.w.N.) hat er nicht verletzt.
  • BAG, 26.04.1995 - 7 AZR 850/94

    Arbeitnehmerüberlassung im Flurbereinigungsverfahren

    Auszug aus BGH, 09.12.2004 - 4 StR 294/04
    Auch wenn die Überlassung des Arbeitnehmers A. an die Stadt S. seitens der Stadt W. nicht gewerbsmäßig im Sinne des Art. 1 § 1 Abs. 1 AÜG aF erfolgt war, lag jedenfalls eine vertraglich unbefristete, tatsächlich mehrjährige Überlassung zur Arbeitsleistung in der Betriebsorganisation der Stadt S. unter ihrem ausschließlichen Weisungsrecht vor (vgl. BAGE 29, 7, 10, 12 f.; 80, 46, 51 f. = AP Nr. 19 zu § 1 AÜG), die die Sechs- bzw. Neunmonatsfrist des Art. 1 § 1 Abs. 2 Alt. 3, § 3 Abs. 1 Nr. 6 AÜG aF bei weitem überschritt.
  • BAG, 18.02.2003 - 3 AZR 160/02

    Betriebliche Altersversorgung bei vermuteter Arbeitsvermittlung/unerlaubter

  • BAG, 28.06.2000 - 7 AZR 45/99

    Entstehen eines Arbeitsverhältnisses wegen vermuteter Arbeitsvermittlung

  • BVerwG, 14.12.1979 - 4 C 28.76

    Umfang des Erschließungsaufwands; Erforderlichkeit einer Erschließungsanlage;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.10.1990 - 15 A 1099/87

    Kommunalaufsicht; Durchsetung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und der

  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.09.1979 - 7 A 56/79
  • BAG, 05.03.1997 - 7 AZR 357/96

    Keine Arbeitnehmerüberlassung bei Abordnung nach dem Asylverfahrensgesetz

  • BGH, 17.04.2002 - 2 StR 531/01

    Untreue; Vermögensschaden (pflichtwidrige Verfügung über Haushaltsmittel;

  • BGH, 26.11.2015 - 3 StR 17/15

    Nürburgring-Urteil teilweise aufgehoben

    Schließlich stellt das Gebot - nicht zuletzt auch deswegen, weil sich Maximal- und Minimalprinzip im Einzelfall gegenseitig ausschließen können - nur einen äußeren Begrenzungsrahmen des bestehenden Entfaltungs- und Gestaltungsspielraums dar und verhindert nur solche Maßnahmen, die mit den Grundsätzen vernünftigen Wirtschaftens schlicht unvereinbar sind (BGH, Urteil vom 9. Dezember 2004 - 4 StR 294/04, NStZ-RR 2005, 83, 84 mwN; vom 29. August 2007 - 5 StR 103/07, NStZ 2008, 87, 88).
  • BGH, 24.05.2016 - 4 StR 440/15

    Freispruch des Oberbürgermeisters der Stadt Halle (Saale) vom Vorwurf der Untreue

    b) Der Sparsamkeitsgrundsatz, wonach der Staat nichts "verschenken' darf, stellt ein allgemeines Prinzip der Haushaltsführung für den gesamten öffentlichen Bereich dar, das von allen Trägern hoheitlicher Gewalt unabhängig davon zu beachten ist, auf welcher Grundlage sie tätig werden (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 9. Dezember 2004 - 4 StR 294/04, NStZ-RR 2005, 83; vom 26. April 2006 - 2 StR 515/05, NStZ-RR 2006, 307, und vom 29. August 2007 - 5 StR 103/07, BGHR StGB § 266 Abs. 1 Pflichtwidrigkeit 4; Beschluss vom 26. November 2015 - 3 StR 17/15, Tz. 81 f. mwN, z. Veröff. in BGHSt best.; vgl. auch Krell, Untreue durch Stellenbesetzungen, 2015, S. 69 mwN).
  • BGH, 08.01.2020 - 5 StR 366/19

    Vorwurf der Untreue gegen den früheren Oberbürgermeister der Stadt Homburg muss

    Dem Angeklagten kam, wie die Strafkammer zutreffend festgestellt hat, als vertretungsberechtigtem Oberbürgermeister (vgl. § 59 des saarländischen Kommunalselbstverwaltungsgesetzes, KSVG) eine Vermögensbetreuungspflicht gegenüber der Stadt H. zu (vgl. zur Treupflicht von Bürgermeistern nur BGH, Urteile vom 8. April 2003 - 5 StR 448/02, NStZ 2003, 541; vom 8. Mai 2003 - 4 StR 550/02, NStZ 2003, 540; vom 9. Dezember 2004 - 4 StR 294/04, NStZ-RR 2005, 83; vom 29. August 2007 - 5 StR 103/07, NStZ 2008, 87, und vom 24. Mai 2016 - 4 StR 440/15, NStZ 2016, 600; Beschlüsse vom 25. April 2006 - 1 StR 539/05, wistra 2006, 306; vom 13. Februar 2007 - 5 StR 400/06, NStZ 2007, 579; vom 13. April 2011 - 1 StR 592/10, NStZ 2011, 520, und vom 19. September 2018 - 1 StR 194/18, NJW 2019, 378; vgl. zu Untreuehandlungen im Rahmen kommunaler Tätigkeit auch BGH, Beschluss vom 25. April 2019 - 1 StR 427/18, ZWH 2019, 282; Saliger/Schweiger, ZG 2018, 16; AnwKStGB/Esser, 2. Aufl., § 266 Rn. 271 ff.; Meyer, KommJur 2010, 81; Mandsörfer, DVBl 2010, 479; Kiethe, NStZ 2005, 529; Allgaier, DÖD 2003, 121; Fabricius, NStZ 1993, 414; Neye, NStZ 1981, 369, je mwN).
  • BGH, 14.07.2021 - 6 StR 282/20

    Freispruch des früheren Oberbürgermeisters von Hannover und Verurteilung dessen

    a) Als Oberbürgermeister war er gegenüber der Stadt H. vermögensbetreuungspflichtig (vgl. dazu BGH, Urteile vom 9. Dezember 2004 - 4 StR 294/04, NStZ-RR 2005, 83, 84; vom 8. Mai 2003 - 4 StR 550/02, NStZ 2003, 540, 541; Beschlüsse vom 8. Januar 2020 - 5 StR 366/19, BGHSt 64, 246; vom 13. Februar 2007 - 5 StR 400/06, NStZ 2007, 579, 580; vom 13. April 2011 - 1 StR 592/10, NStZ 2011, 520).
  • BGH, 13.04.2011 - 1 StR 592/10

    Verurteilung des Bürgermeisters und des Kämmerers einer Gemeinde wegen Untreue

    a) Die Angeklagten, deren Amtsstellung vermögensrechtliche Aufgaben umfasste, waren der Marktgemeinde gegenüber vermögensbetreuungspflichtig (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Februar 2007 - 5 StR 400/06, NStZ 2007, 579; BGH, Urteil vom 9. Dezember 2004 - 4 StR 294/04, NStZ-RR 2005, 83; BGH, Urteil vom 8. Mai 2003 - 4 StR 550/02, NStZ 2003, 540; BGH, Beschluss vom 20. Mai 1994 - 2 StR 202/94, NStZ 1994, 586).
  • BGH, 29.08.2007 - 5 StR 103/07

    Landgericht muss den Untreuevorwurf gegen den Dresdener OB Roßberg neu prüfen

    Das Sparsamkeitsgebot ist als rechtliche Steuerungsnorm dazu bestimmt, einen äußeren Begrenzungsrahmen für den gemeinsamen Entfaltungs- und Gestaltungsspielraum dahingehend zu bilden, solche Maßnahmen zu verhindern, die mit den Grundsätzen vernünftigen Wirtschaftens schlicht unvereinbar sind (BGH wistra 2005, 178, 180).
  • BGH, 24.11.2020 - 5 StR 553/19

    Vorwurf der Untreue gegen Verantwortliche der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin

    Dann wäre aber zu bedenken gewesen, dass ein Verstoß gegen den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit jedenfalls bei Zuwendungen anzunehmen ist, die keine Gegenleistung zum Gegenstand haben und auch nicht durch die Verfolgung legitimer öffentlicher Aufgaben als gerechtfertigt angesehen werden können (BGH, Urteil vom 9. Dezember 2004 - 4 StR 294/04, NStZ-RR 2005, 83, 84; vgl. auch BGH, Urteile vom 21. Dezember 2005 - 3 StR 470/04, BGHSt 50, 331, 337 f., und vom 17. September 2009 - 5 StR 521/08, BGHSt 54, 148, 158, für entsprechende Zuwendungen in der Privatwirtschaft).

    Diesbezüglich ist zwar anerkannt, dass finanzielle Zuwendungen an Mitarbeiter auch dann vom Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gedeckt sein können, wenn sie im Interesse einer qualitativ befriedigenden und effektiven Aufgabenerfüllung geleistet werden (vgl. BGH, Urteile vom 29. August 2007 - 5 StR 103/07, aaO Rn. 37, und vom 9. Dezember 2004 41 42 43 - 4 StR 294/04, aaO, S. 86).

  • BGH, 11.05.2006 - 3 StR 389/05

    Freispruch des Hildesheimer Oberbürgermeisters aufgehoben

    a) Der Angeklagte M. hätte - unabhängig von einer ihm aus seinem Amt erwachsenden Vermögensbetreuungspflicht (vgl. BGH NStZ 2003, 540; NStZ-RR 2005, 83; BGH, Beschl. vom 25. April 2006 - 1 StR 539/05; BayObLGSt 38, 16, 19) - jedenfalls aufgrund einer konkreten Zusage einer Geldspende "für die Stadt H." die Pflicht gehabt, die Vermögensinteressen der Stadt H. zu betreuen.
  • BGH, 25.04.2006 - 1 StR 539/05

    Pflichtwidrigkeit i.S. der Untreue (Identität von Missbrauchstatbestand und

    Als Bürgermeister der Stadt S. war der Angeklagte jedenfalls verpflichtet, deren Vermögensinteressen im Sinne von § 266 Abs. 1 StGB eigenverantwortlich zu betreuen (vgl. BGH NStZ 2003, 540, 541; NStZ-RR 2005, 83, 84; BayObLG JR 1989, 299, 300).
  • KG, 04.11.2014 - 2 Ws 298/14

    Untreue durch Vorstandsmitglied einer Kassenärztlichen Vereinigung

    Diese Grundsätze sind als rechtliche Steuerungsnormen dazu bestimmt, einen äußeren Begrenzungsrahmen für den Entfaltungs- und Gestaltungsspielraum dahin gehend zu bilden, solche Maßnahmen zu verhindern, die mit den Grundsätzen vernünftigen Wirtschaftens schlechthin unvereinbar sind (vgl. BGH, NStZ-RR 2005, 83, 84).

    Eine strafrechtlich relevante Verletzung dieser Grundsätze stellen Zahlungen ohne entsprechende Gegenleistung dar, auf die ersichtlich kein Anspruch bestand (vgl. BGH, NStZ-RR 2005, 83, 84).

  • OLG Rostock, 27.09.2012 - I Ws 133/12

    Untreue: Hinreichender Tatverdacht der Untreue in der Alternative des

  • BayObLG, 20.06.2022 - 204 StRR 180/22

    Untreueverdacht gegen Bürgermeisterin - Freispruch aufgehoben

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