Weitere Entscheidung unten: BGH, 26.04.2005

Rechtsprechung
   BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 656/99, 2 BvR 657/99, 2 BvR 683/99   

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https://dejure.org/2005,158
BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 656/99, 2 BvR 657/99, 2 BvR 683/99 (https://dejure.org/2005,158)
BVerfG, Entscheidung vom 25.01.2005 - 2 BvR 656/99, 2 BvR 657/99, 2 BvR 683/99 (https://dejure.org/2005,158)
BVerfG, Entscheidung vom 25. Januar 2005 - 2 BvR 656/99, 2 BvR 657/99, 2 BvR 683/99 (https://dejure.org/2005,158)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 3 Abs. 1 GG; Art. 6 EMRK; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 349 Abs. 2 StPO; § 265 StPO; § 261 StPO; § 300 StPO; § 23 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG; § 92 BVerfGG
    Recht auf ein faires Verfahren (Waffengleichheit; unterschiedliche Behandlung der Revisionen des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft und Hauptverhandlung in der Revision; gegenläufige Revisionen); Rechtsstaatsprinzip und rechtliches Gehör (Anspruch auf wirksamen ...

  • lexetius.com
  • Bundesverfassungsgericht

    Zu den durch die Verfassung gesetzten Grenzen der Auslegung des StPO § 344 Abs 2 S 2 - Zulässigkeitsanforderungen gegenüber revisionsrechtlichen Verfahrensrügen im Strafverfahren

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit der Forderung der Mitteilung von Tatsachen, denen kein über den Revisionsvortrag hinausgehender Bedeutungsgehalt zukommt ; Anforderungen an die Revisionsbegründung im Strafprozess; Verwerfung der Rüge als unzulässig wegen unterbliebener Mitteilung ...

  • Judicialis

    StPO § 261; ; StPO § 265 Abs. 4; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 103 Abs. 1; ; BVerfGG § 23 Abs. 1 Satz 2; ; BVerfGG § 92

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 § 261
    Anforderungen an die Ausführung von Verfahrensrügen in einem strafrechtlichen Revisionsverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Anforderungen an die Revisionsrüge der Verwertung einer nicht in die Hauptverhandlung eingeführten Urkunde

  • nomos.de PDF, S. 4 (Kurzinformation)

    Anforderungen an die Revisionsrüge der Verwertung einer nicht in die Hauptverhandlung eingeführten Urkunde

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Anforderungen an die Revisionsrüge der Verwertung einer nicht in die Hauptverhandlung eingeführten Urkunde

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Zur Revisionsrüge entsprechend den Anforderungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Revisionsbegründung - Endlich: BVerfG klärt die Anforderungen an die Verfahrensrüge

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 112, 185
  • NJW 2005, 1999
  • NStZ 2005, 522
  • NStZ 2005, 697 (Ls.)
  • StV 2005, 369
  • JR 2005, 521
  • wistra 2005, 303
 
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Wird zitiert von ... (240)Neu Zitiert selbst (63)

  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

    Auszug aus BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 656/99
    Ebenso wie Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG, dessen Anwendungsbereich auf die vollziehende öffentliche Gewalt beschränkt ist (vgl. BVerfGE 15, 275 ; 49, 329 ; 65, 76 ; 107, 395 ), garantiert sie vielmehr auch die Effektivität des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 88, 118 ; 94, 166 ; stRspr).

    Dabei kann der Gesetzgeber auch Regelungen treffen, die für ein Rechtsschutzbegehren besondere formelle Voraussetzungen aufstellen (vgl. BVerfGE 88, 118 ; 101, 397 ).

    Die Rechtsschutzgarantie gilt nicht nur für den ersten Zugang zum Gericht, sondern für die Ausgestaltung des gesamten Verfahrens (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 88, 118 ).

    Er ist geeignet, einer Überlastung der Revisionsgerichte, die ihrerseits wieder den effektiven Rechtsschutz insgesamt beeinträchtigen würde (vgl. BVerfGE 88, 118 ), vorzubeugen.

  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Erörterungsgebühr

    Auszug aus BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 656/99
    Willkür liegt erst vor, wenn die Rechtslage in krasser Weise verkannt wird (vgl. BVerfGE 4, 1 ; 62, 189 ; 80, 48 ; 86, 59 ; 87, 273 ; 89, 1 ; stRspr).

    Hingegen kann von willkürlicher Missdeutung nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandersetzt und seine Auffassung nicht jedes sachlichen Grundes entbehrt (vgl. BVerfGE 87, 273 ).

  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Auszug aus BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 656/99
    Ebenso wie Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG, dessen Anwendungsbereich auf die vollziehende öffentliche Gewalt beschränkt ist (vgl. BVerfGE 15, 275 ; 49, 329 ; 65, 76 ; 107, 395 ), garantiert sie vielmehr auch die Effektivität des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 88, 118 ; 94, 166 ; stRspr).

    Die Effektivität des Rechtsschutzes wird in erster Linie von den Prozessordnungen gesichert (vgl. BVerfGE 94, 166 ).

  • BVerfG, 30.06.2009 - 2 BvE 2/08

    Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon mit Grundgesetz vereinbar;

    Die Beschwerdeführer müssen hinreichend substantiiert darlegen, dass eine solche Verletzung möglich erscheint (§ 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG; vgl. BVerfGE 99, 84 ; 112, 185 ).
  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

    Auch die Erforderlichkeit einer Verfahrensrüge im Revisionsverfahren ist unbedenklich, solange an deren Begründung keine überspannten Anforderungen gestellt werden (vgl. BVerfGE 63, 45 ; 112, 185 ).
  • BGH, 25.01.2012 - 1 StR 45/11

    Abrechnungsbetrug eines privatliquidierenden Arztes für nicht persönlich

    Gemäß § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO sind bei Erhebung einer Verfahrensrüge die auf die jeweilige Angriffsrichtung bezogenen Verfahrenstatsachen vollständig und zutreffend so vorzutragen, dass das Revisionsgericht allein anhand der Revisionsbegründung die einzelnen Rügen darauf überprüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegen würde, wenn die behaupteten Tatsachen erwiesen wären (vgl. BGH, Beschluss vom 2. November 2010 - 1 StR 544/09 mwN; BVerfG, Beschluss vom 25. Januar 2005 - 2 BvR 656/99; Kuckein in KK-StPO, 6. Aufl., § 344 Rn. 38 mwN).
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Rechtsprechung
   BGH, 26.04.2005 - 4 StR 447/04   

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https://dejure.org/2005,5882
BGH, 26.04.2005 - 4 StR 447/04 (https://dejure.org/2005,5882)
BGH, Entscheidung vom 26.04.2005 - 4 StR 447/04 (https://dejure.org/2005,5882)
BGH, Entscheidung vom 26. April 2005 - 4 StR 447/04 (https://dejure.org/2005,5882)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Bandenmäßige und gewerbsmäßige Geldfälschung; Sichverschaffen von Falschgeld; Verhinderung einer Vollendung der Tat durch Übergabe des Falschgeldes an einen Empfänger in Gestalt eines Polizeibeamten; Voraussetzungen für die Mitgliedschaft in einer Bande

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 22; ; StGB § 23; ; StGB § 27; ; StGB § 146 Abs. 1; ; StGB § 146 Abs. 1 Nr. 2; ; StGB § 146 Abs. 1 Nr. 3

  • rechtsportal.de

    StGB § 146 Abs. 1
    Voraussetzungen des Sich-Verschaffens und des Inverkehrbringens von Falschgeld

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2005, 686
  • wistra 2005, 303
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 24.03.1998 - 1 StR 558/97

    Tatbestandsmerkmal des Sichverschaffens bei der Geldfälschung; Beihilfe;

    Auszug aus BGH, 26.04.2005 - 4 StR 447/04
    Ein Sichverschaffen im Sinne des § 146 Abs. 1 Nr. 2 StGB setzt aber über eine derartige faktische Verfügungsgewalt hinaus voraus, daß der Täter das Falschgeld mit dem Willen zur eigenständigen Verfügung annimmt (vgl. BGHSt 44, 62, 64; BGH NStZ 2000, 530; StV 2003, 331).

    Mittäter des Sichverschaffens von Falschgeld (§ 146 Abs. 1 Nr. 2 StGB) kann nur derjenige sein, der das Falschgeld in eigenen (Mit-)Gewahrsam oder auf andere Weise mit dem Willen zu eigenständiger Verfügung in seine (Mit-)Verfügungsgewalt bringt (vgl. BGHSt 44, 62 f.; BGH, Beschluß vom 11. Februar 2003 - 3 StR 391/02).

  • BGH, 11.02.2003 - 3 StR 391/02

    Täterschaft und Teilnahme beim Sichverschaffen von Falschgeld (Mitgewahrsam;

    Auszug aus BGH, 26.04.2005 - 4 StR 447/04
    Ein Sichverschaffen im Sinne des § 146 Abs. 1 Nr. 2 StGB setzt aber über eine derartige faktische Verfügungsgewalt hinaus voraus, daß der Täter das Falschgeld mit dem Willen zur eigenständigen Verfügung annimmt (vgl. BGHSt 44, 62, 64; BGH NStZ 2000, 530; StV 2003, 331).

    Mittäter des Sichverschaffens von Falschgeld (§ 146 Abs. 1 Nr. 2 StGB) kann nur derjenige sein, der das Falschgeld in eigenen (Mit-)Gewahrsam oder auf andere Weise mit dem Willen zu eigenständiger Verfügung in seine (Mit-)Verfügungsgewalt bringt (vgl. BGHSt 44, 62 f.; BGH, Beschluß vom 11. Februar 2003 - 3 StR 391/02).

  • BGH, 15.01.2002 - 4 StR 499/01

    Bandenmitgliedschaft eines Gehilfen

    Auszug aus BGH, 26.04.2005 - 4 StR 447/04
    Die - jedenfalls für diese Tat - rechtlich nicht zu beanstandende Annahme der Strafkammer, der Angeklagte sei als Mitglied einer Bande tätig geworden, vermag die Feststellung der Täterschaft nicht zu ersetzen; denn Mitglied einer Bande kann auch derjenige sein, dem nach der Bandenabrede nur solche Aufgaben zufallen, die sich bei wertender Betrachtung als Gehilfentätigkeiten darstellen (vgl. BGHSt 47, 214, 218 f.; BGHR BtMG § 30 a Bande 10).

    Es begegnet keinen sachlich-rechtlichen Bedenken, wenn der Tatrichter die Feststellung einer Bandenabrede nur aus dem konkret feststellbaren wiederholten deliktischen Zusammenwirken mehrerer Personen herleitet (vgl. BGHSt 47, 214, 219, 220).

  • BGH, 26.01.2000 - 1 StR 629/99

    Geldfälschung; Beihilfe zur Geldfälschung; Mittäterschaftlich begangene

    Auszug aus BGH, 26.04.2005 - 4 StR 447/04
    Ein Sichverschaffen im Sinne des § 146 Abs. 1 Nr. 2 StGB setzt aber über eine derartige faktische Verfügungsgewalt hinaus voraus, daß der Täter das Falschgeld mit dem Willen zur eigenständigen Verfügung annimmt (vgl. BGHSt 44, 62, 64; BGH NStZ 2000, 530; StV 2003, 331).

    Die Übergabe des Falschgeldes an einen Empfänger, bei dem es sich in Wahrheit um einen dabei in amtlicher Eigenschaft tätigen Polizeibeamten handelt, verhindert die Vollendung der Tat, weil das Falschgeld auf diese Weise unmittelbar in amtlichen Gewahrsam und nicht in Umlauf gelangt (vgl. BGHSt 34, 108, 109; BGH NStZ 2000, 530).

  • BGH, 20.06.1986 - 1 StR 264/86

    Versuch, Falschgeld in Verkehr zu bringen - Beschaffung von Falschgeld -

    Auszug aus BGH, 26.04.2005 - 4 StR 447/04
    Die Übergabe des Falschgeldes an einen Empfänger, bei dem es sich in Wahrheit um einen dabei in amtlicher Eigenschaft tätigen Polizeibeamten handelt, verhindert die Vollendung der Tat, weil das Falschgeld auf diese Weise unmittelbar in amtlichen Gewahrsam und nicht in Umlauf gelangt (vgl. BGHSt 34, 108, 109; BGH NStZ 2000, 530).
  • BGH, 22.03.2001 - GSSt 1/00

    Begriff der Bande

    Auszug aus BGH, 26.04.2005 - 4 StR 447/04
    Dabei wird der neue Tatrichter zu beachten haben, daß es für die Annahme einer Bandenmitgliedschaft auf die Bandenabrede ankommt (vgl. BGHSt 46, 321, 325).
  • BGH, 14.02.2002 - 4 StR 281/01

    Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Auszug aus BGH, 26.04.2005 - 4 StR 447/04
    Die - jedenfalls für diese Tat - rechtlich nicht zu beanstandende Annahme der Strafkammer, der Angeklagte sei als Mitglied einer Bande tätig geworden, vermag die Feststellung der Täterschaft nicht zu ersetzen; denn Mitglied einer Bande kann auch derjenige sein, dem nach der Bandenabrede nur solche Aufgaben zufallen, die sich bei wertender Betrachtung als Gehilfentätigkeiten darstellen (vgl. BGHSt 47, 214, 218 f.; BGHR BtMG § 30 a Bande 10).
  • BGH, 11.06.1996 - 1 StR 213/96

    Anforderungen an die Täterschaft bei Geldfälschung - Ausrichtung der Beihilfe

    Auszug aus BGH, 26.04.2005 - 4 StR 447/04
    § 146 Abs. 1 Nr. 3 StGB setzt jedoch voraus, daß der Täter solches Falschgeld als echt in Verkehr bringt, das er unter den Voraussetzungen der Nummern 1 oder 2 des § 146 Abs. 1 StGB nachgemacht, verfälscht oder sich verschafft hat (vgl. BGH NStZ 1997, 80).
  • BGH, 19.09.2007 - 3 StR 359/07

    Geldfälschung (eigenständige Verfügung; eigenständiges Inverkehrbringen als echt)

    Mittäter dieser Tatbestandsalternative kann daher nur sein, wer mit diesem Willen das Falschgeld zumindest in eigenen Mitgewahrsam bringt oder sich auf andere Weise Mitverfügungsgewalt daran verschafft (vgl. BGHSt 44, 62, 64 ff.; BGH NStZ 2000, 530; 2005, 686; BGH StV 2003, 331).

    Diese kommt aber deswegen nicht in Betracht, weil der Angeklagte das Falschgeld nicht - wie in § 146 Abs. 1 Nr. 1 StGB vorausgesetzt - nachgemacht, verfälscht oder sich verschafft (s. oben a) hatte (BGH NStZ 1997, 80; 2005, 686 f.).

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