Weitere Entscheidung unten: BGH, 31.08.2005

Rechtsprechung
   BGH, 17.08.2005 - 2 StR 284/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4487
BGH, 17.08.2005 - 2 StR 284/05 (https://dejure.org/2005,4487)
BGH, Entscheidung vom 17.08.2005 - 2 StR 284/05 (https://dejure.org/2005,4487)
BGH, Entscheidung vom 17. August 2005 - 2 StR 284/05 (https://dejure.org/2005,4487)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,4487) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Pflicht zur Festhaltung der Entscheidung über die Nichtvereidigung eines Zeugen als wesentliche Förmlichkeit im Hauptverhandlungsprotokoll; Notwendigkeit der Vereidung eines Zeugen

  • Judicialis

    StPO § 59; ; StPO § 60 Nr. 1; ; StPO § 274; ; StPO § 349 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 59
    Protokollierung der Entscheidung über die Nicht-Vereidigung eines Zeugen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2006, 114
  • StV 2005, 591
  • wistra 2005, 468
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 06.07.2004 - 4 StR 193/04

    Unterbliebene Entscheidung über die Vereidigung (entbehrlicher

    Auszug aus BGH, 17.08.2005 - 2 StR 284/05
    Dies wurde beispielsweise angenommen, wenn die Beweisfrage, zu der sich der zu Unrecht nicht vereidigte Zeuge geäußert hatte, von geringer Bedeutung für die Entscheidung war oder wenn das übrige Beweisergebnis bereits eindeutig war (st. Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 6. Juli 2004 - 4 StR 193/04; BGH NStZ-RR 1997, 302 m.w.N.).
  • BGH, 15.02.2005 - 1 StR 584/04

    Entscheidung über die Zeugenvereidigung nach dem JuMoG (kein zusätzlicher

    Auszug aus BGH, 17.08.2005 - 2 StR 284/05
    Zur Rüge der Verletzung des § 59 StPO bemerkt der Senat: Es kann dahinstehen, ob die Rechtsauffassung des 1. und 3. Strafsenats (Beschlüsse vom 20. Januar 2005 - 3 StR 455/04 (StraFo 2005, 204), 15. Februar 2005 - 1 StR 584/04 (StraFo 2005, 244) und vom 30. März 2005 - 1 StR 67/05 (wistra 2005, 310)), wonach auch nach der Gesetzesänderung durch das Erste Justizmodernisierungsgesetz vom 28. August 2004, in Kraft seit dem 1. September 2004 (BGBl. I 2198), die Entscheidung des Vorsitzenden über die Nichtvereidigung eines Zeugen als wesentliche Förmlichkeit nach § 274 StPO im Hauptverhandlungsprotokoll festzuhalten ist, zutrifft.
  • BGH, 20.01.2005 - 3 StR 455/04

    Entscheidung über die Vereidigung eines Zeugen (Vorsitzender; Sachleitung;

    Auszug aus BGH, 17.08.2005 - 2 StR 284/05
    Zur Rüge der Verletzung des § 59 StPO bemerkt der Senat: Es kann dahinstehen, ob die Rechtsauffassung des 1. und 3. Strafsenats (Beschlüsse vom 20. Januar 2005 - 3 StR 455/04 (StraFo 2005, 204), 15. Februar 2005 - 1 StR 584/04 (StraFo 2005, 244) und vom 30. März 2005 - 1 StR 67/05 (wistra 2005, 310)), wonach auch nach der Gesetzesänderung durch das Erste Justizmodernisierungsgesetz vom 28. August 2004, in Kraft seit dem 1. September 2004 (BGBl. I 2198), die Entscheidung des Vorsitzenden über die Nichtvereidigung eines Zeugen als wesentliche Förmlichkeit nach § 274 StPO im Hauptverhandlungsprotokoll festzuhalten ist, zutrifft.
  • BGH, 30.03.2005 - 1 StR 67/05

    Zeugenvereidigung nach dem Justizmodernisierungsgesetz und Sachleitungsbefugnis

    Auszug aus BGH, 17.08.2005 - 2 StR 284/05
    Zur Rüge der Verletzung des § 59 StPO bemerkt der Senat: Es kann dahinstehen, ob die Rechtsauffassung des 1. und 3. Strafsenats (Beschlüsse vom 20. Januar 2005 - 3 StR 455/04 (StraFo 2005, 204), 15. Februar 2005 - 1 StR 584/04 (StraFo 2005, 244) und vom 30. März 2005 - 1 StR 67/05 (wistra 2005, 310)), wonach auch nach der Gesetzesänderung durch das Erste Justizmodernisierungsgesetz vom 28. August 2004, in Kraft seit dem 1. September 2004 (BGBl. I 2198), die Entscheidung des Vorsitzenden über die Nichtvereidigung eines Zeugen als wesentliche Förmlichkeit nach § 274 StPO im Hauptverhandlungsprotokoll festzuhalten ist, zutrifft.
  • BGH, 17.07.2003 - 4 StR 194/03

    Vereidigungsverbot bei Verdacht der Falschaussage in einer früheren

    Auszug aus BGH, 17.08.2005 - 2 StR 284/05
    War eine Entscheidung über die Vereidigung unterblieben, beruhte das Urteil nur dann nicht auf dem Verfahrensfehler, wenn der Vereidigung des Zeugen ein Verbot entgegenstand (vgl. BGH NStZ 2004, 97) oder sich ausschließen ließ, dass der Zeuge im Falle seiner Vereidigung andere Angaben gemacht hätte und dass gegebenenfalls eine andere Angabe des Zeugen zu einer dem Beschwerdeführer günstigeren Entscheidung geführt hätte.
  • BGH, 24.04.1997 - 1 StR 152/97

    Anforderungen an die Aufhebung eines Urteils wegen Verstosses gegen die

    Auszug aus BGH, 17.08.2005 - 2 StR 284/05
    Dies wurde beispielsweise angenommen, wenn die Beweisfrage, zu der sich der zu Unrecht nicht vereidigte Zeuge geäußert hatte, von geringer Bedeutung für die Entscheidung war oder wenn das übrige Beweisergebnis bereits eindeutig war (st. Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 6. Juli 2004 - 4 StR 193/04; BGH NStZ-RR 1997, 302 m.w.N.).
  • BGH, 16.11.2005 - 2 StR 457/05

    Nichtvereidigung (wesentliche Förmlichkeit); Antrag auf Vereidigung

    Soweit in Entscheidungen des 1. Strafsenats (Beschl. vom 15. Februar 2005 - 1 StR 584/04, StraFo 2005, 244) und des 3. Strafsenats (Beschl. vom 20. Januar 2005 - 3 StR 455/04, NStZ 2005, 340; ebenso Schuster StV 2005, 628, 629) die - die jeweilige Entscheidung nicht tragende - Ansicht vertreten wurde, § 59 Abs. 1 StPO verlange auch dann regelmäßig eine ausdrückliche Entscheidung über die Vereidigung eines Zeugen, wenn diese nicht für notwendig gehalten wird, und diese - positive oder negative - Entscheidung sei stets als wesentliche Förmlichkeit in das Hauptverhandlungsprotokoll aufzunehmen, teilt der Senat diese Rechtsansicht nicht (vgl. schon Senatsbeschluss vom 17. August 2005 - 2 StR 284/05).
  • BGH, 24.01.2006 - 3 StR 460/05

    Besorgnis der Befangenheit (Verschiebung der Annahme eines Antrags während der

    Denn es ist auszuschließen, dass der Zeuge vereidigt worden wäre und unter Eid andere, für das Urteil wesentliche Angaben gemacht hätte (vgl. BGH StraFo 2005, 506).
  • OLG Hamm, 06.12.2005 - 3 Ss 313/05

    Beweisantrag; Ablehnung; Sachverständigenbeweis; anderes

    Es kann dahinstehen, ob es sich bei der Nichtvereidigungs-Entscheidung des Kammervorsitzenden um eine wesentliche Förmlichkeit nach § 274 StPO handelt, die im Hauptverhandlungsprotokoll festzuhalten ist (vgl. Beschlüsse des 1. und 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 20.01.2005 - 3 StR 455/04 - 15.02.2005 - 1 StR 584/04 - und vom 30.03.2005 - 1 StR 67/05 -, demgegenüber Beschuss des 2. Strafsenats vom 17.08.2005 - 2 StR 284/05).

    Unterlässt der Vorsitzende eine Entscheidung über die Vereidigung, kann das Urteil auf einem Verfahrensfehler nur beruhen, wenn es bei einer ordnungsgemäßen Entscheidung zu einer Vereidigung des Zeugen gekommen wäre, und wenn sodann nicht auszuschließen wäre, dass der Zeuge in diesem Falle andere, wesentliche Angaben gemacht hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 17.08.2005 - 2 StR 284/05 -).

  • BGH, 23.02.2021 - 6 StR 431/20

    Vernehmung eines Sachverständigen (aussagepsychologisches Gutachten; Exploration;

    Denn es spricht nichts dafür, dass es bei einer ordnungsgemäßen Entscheidung zu einer Vereidigung der Zeugin gekommen wäre und sie in diesem Falle andere, wesentliche Angaben gemacht hätte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. August 2005 - 2 StR 284/05, NStZ 2006, 114; vom 31. Juli 2013 - 4 StR 276/13, NStZ-RR 2013, 348).
  • BGH, 31.07.2013 - 4 StR 276/13

    Unterbliebene Entscheidung über die Vereidigung der Zeugin (Beruhen)

    Unterlässt der Vorsitzende eine Entscheidung über die Vereidigung, kann das Urteil hierauf nur beruhen, wenn es bei einer Entscheidung zu einer Vereidigung des Zeugen gekommen wäre, und wenn sodann nicht auszuschließen wäre, dass der Zeuge in diesem Falle andere, wesentliche Angaben gemacht hätte (BGH, Beschluss vom 17. August 2005 - 2 StR 284/05, NStZ 2006, 114).
  • OLG Hamm, 20.10.2009 - 2 Ss 401/09

    Sachrüge; Begründung; Anforderungen

    Unterlässt der Vorsitzende eine Entscheidung über die Vereidigung, kann das Urteil auf dem Verfahrensfehler nur beruhen, wenn es bei einer ordnungsgemäßen Entscheidung zu einer Vereidigung des Zeugen gekommen wäre, und wenn sodann nicht auszuschließen wäre, dass der Zeuge in diesem Falle andere, wesentliche Angaben gemacht hätte (zu vgl. BGH NStZ 2006, 114).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 31.08.2005 - 2 StR 308/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,10118
BGH, 31.08.2005 - 2 StR 308/05 (https://dejure.org/2005,10118)
BGH, Entscheidung vom 31.08.2005 - 2 StR 308/05 (https://dejure.org/2005,10118)
BGH, Entscheidung vom 31. August 2005 - 2 StR 308/05 (https://dejure.org/2005,10118)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,10118) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

Papierfundstellen

  • wistra 2005, 468
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 01.07.2005 - 5 StR 583/03

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist

    Auszug aus BGH, 31.08.2005 - 2 StR 308/05
    Dem schließt sich der Senat unter Hinweis auch auf BGH, Beschluss vom 1. Juli 2005 - 5 StR 583/03 - an.
  • BGH, 19.04.2005 - 5 StR 586/04

    Absprachebedingter Rechtsmittelverzicht (Grundsätze des Großen Senats;

    Auszug aus BGH, 31.08.2005 - 2 StR 308/05
    Für eine etwaige Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der Revision wären die genannten Umstände ohne Bedeutung (BGH, Beschluss vom 19. April 2005 - 5 StR 586/04).
  • BGH, 03.03.2005 - GSSt 1/04

    Zulässigkeit von Urteilsabsprachen und Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts

    Auszug aus BGH, 31.08.2005 - 2 StR 308/05
    Zwar hat der große Senat für Strafsachen des Bundesgerichtshofs durch Beschluss vom 3. März 2005 (NJW 2005 S. 1440) Grundsätze zur Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts im Zusammenhang mit einer Urteilsabsprache aufgestellt, die im vorliegenden Fall - die Richtigkeit der Behauptungen des Angeklagten unterstellt - zur Unwirksamkeit des Rechtsmittelverzichts führen könnten.
  • BGH, 11.01.2006 - 5 StR 466/05

    Verwerfung der Revision als unzulässig; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Für eine etwaige Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung dieser Frist wäre die vom Verurteilten angeführte Unkenntnis der neuen einschlägigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ohne Bedeutung, weil ein derartiges Manko von vornherein keine Verhinderung im Sinne von § 44 Satz 1 StPO zu begründen vermag (vgl. zuletzt Senat, Beschluss vom 20. September 2005 - 5 StR 354/05 - BGH, Beschluss vom 31. August 2005 - 2 StR 308/05 -).

    Die dem entgegenstehende schlichte Erklärung des Verurteilten ist ebenso wenig ein taugliches Mittel zur Glaubhaftmachung, wie die darauf fußende anwaltliche Versicherung (vgl. BGH, Beschluss vom 31. August 2005 - 2 StR 308/05 -).

  • BGH, 31.07.2012 - 4 StR 238/12

    Unzulässige Revision bei Beschränkung ihres Umfanges auf die Nichtanordnung der

    Dies gilt auch dann, wenn die Verteidigerin wegen Unkenntnis von der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Zulässigkeit und damit die Erfolgsaussichten des Rechtsmittels falsch eingeschätzt hat; in einer solchen Unkenntnis liegt keine Verhinderung im Sinne des § 44 Satz 1 StPO (BGH, Beschlüsse vom 1. April 2010 - 4 StR 637/09, NStZ-RR 2010, 244; vom 20. September 2005 - 5 StR 354/05, wistra 2006, 28; vom 31. August 2005 - 2 StR 308/05, wistra 2005, 468; vom 10. August 2000 - 4 StR 304/00, NStZ 2001, 160).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht