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   OLG Hamm, 19.01.2006 - (2) 4 Ausl A 34/05 (17/06), (2) 4 Ausl A 34/05 (18/06)   

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OLG Hamm, 19.01.2006 - (2) 4 Ausl A 34/05 (17/06), (2) 4 Ausl A 34/05 (18/06) (https://dejure.org/2006,16195)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.01.2006 - (2) 4 Ausl A 34/05 (17/06), (2) 4 Ausl A 34/05 (18/06) (https://dejure.org/2006,16195)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. Januar 2006 - (2) 4 Ausl A 34/05 (17/06), (2) 4 Ausl A 34/05 (18/06) (https://dejure.org/2006,16195)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Auslieferung eines in Österreich Verfolgten; Überwiegende Wahrscheinlichkeit des Vorliegens eines Auslieferungshindernisses; Drohende Lebensgefahr im Falle der Auslieferung auf Grund einer Erkrankung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Auslieferung eines in Österreich Verfolgten; Überwiegende Wahrscheinlichkeit des Vorliegens eines Auslieferungshindernisses; Drohende Lebensgefahr im Falle der Auslieferung auf Grund einer Erkrankung

  • Judicialis

    IRG § 15; ; IRG § 70; ; GG Art. 25

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Unzulässigkeit einer Auslieferung wegen Transportunfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2006, 216
  • wistra 2006, 237
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 19.06.1979 - 2 BvR 1060/78

    Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten

    Auszug aus OLG Hamm, 19.01.2006 - 4 AuslA 34/05
    Bei einer nahe liegenden, konkreten Gefahr, dass der Beschuldigte bei Durchführung des Strafverfahrens sein Leben einbüßen oder schwerwiegenden Schaden an seiner Gesundheit nehmen würde, darf das Verfahren daher nicht fortgesetzt werden (BVerfGE 51, 324, 345ff.).

    Auch bei schwersten Vorwürfen verläuft die Grenze nicht unwesentlich unter der Prognose eines mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu bestimmenden Kausalverlaufs (BVerfGE 51, 324, 348 f.).

  • OLG Düsseldorf, 16.08.2004 - 4 Ausl (A) 56/03

    Aufhebung eines Auslieferungshaftbefehls aus gesundheitlichen Gründen bei

    Auszug aus OLG Hamm, 19.01.2006 - 4 AuslA 34/05
    Aufgrund der zwischenzeitlich vorliegenden Erkenntnisse aus dem amtsärztlichen Gutachten der Stadt Bochum vom 3. Januar 2006 spricht eine überwiegende Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen eines Auslieferungshindernisses (vgl. OLG Karlsruhe NStZ-RR 2004, 218; OLG Celle StV 1999, 264 f.; OLG Düsseldorf StraFo 2005, 35).

    Im Fall einer Erkrankung, die im Falle einer Auslieferung oder Haft eine Lebensgefahr nach sich zieht, kann die Auslieferung wegen einer dann vorliegenden Verletzung von Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG unzulässig sein, wenn der Verfolgte dauerhaft haft- und transportunfähig ist und schon die Unterbrechung der ärztlichen Kontrolle und Behandlung geeignet ist, Lebensgefahr zu begründen (OLG Stuttgart NStZ 1987, 80; OLG Düsseldorf StraFo 2005, 35; Lagodny in Schomburg/Lagodny, IRG, 3. Aufl., § 73 Rn. 106).

  • OLG Hamm, 28.08.1997 - 4 Ausl 20/97

    Aufhebung eines Auslieferungshaftbefehls, Unverhältnismäßigkeit der weiteren Haft

    Auszug aus OLG Hamm, 19.01.2006 - 4 AuslA 34/05
    Wie bei innerstaatlichen Strafverfahren muss auch im Auslieferungsverfahren der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet werden (so auch bereits Senat im Beschluss vom 28. August 1997, (2) 4 Ausl 20/97 (49/97), StV 1997, 652 = StraFo 1997, 342 = http://www.burhoff.de).
  • OLG Stuttgart, 06.11.1986 - 3 Ausl 60/83
    Auszug aus OLG Hamm, 19.01.2006 - 4 AuslA 34/05
    Im Fall einer Erkrankung, die im Falle einer Auslieferung oder Haft eine Lebensgefahr nach sich zieht, kann die Auslieferung wegen einer dann vorliegenden Verletzung von Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG unzulässig sein, wenn der Verfolgte dauerhaft haft- und transportunfähig ist und schon die Unterbrechung der ärztlichen Kontrolle und Behandlung geeignet ist, Lebensgefahr zu begründen (OLG Stuttgart NStZ 1987, 80; OLG Düsseldorf StraFo 2005, 35; Lagodny in Schomburg/Lagodny, IRG, 3. Aufl., § 73 Rn. 106).
  • BVerfG, 09.03.1983 - 2 BvR 315/83

    Einstweilige Anordnung gegen die Auslieferung nach Verurteilung im

    Auszug aus OLG Hamm, 19.01.2006 - 4 AuslA 34/05
    Der Senat hat bereits in seinem Beschluss vom 15. August 2005 darauf hingewiesen, dass nach der Rechtsprechung des BVerfG bei der Entscheidung über die Auslieferung auch die Überprüfung geboten ist, ob diese oder ihr zugrunde liegende Akte mit unabdingbaren verfassungsrechtlichen Grundsätzen der öffentlichen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland und mit dem völkerrechtlich verbindlichen Mindeststandard an elementarer Verfahrensgerechtigkeit, der über Art. 25 GG einen Bestandteil des in der Bundesrepublik Deutschland innerstaatlich geltenden Rechts darstellt, vereinbar sind (BVerfGE 59, 280, 283; 63, 332, 337f.; BVerfG NStZ 2001, 203, 204; vgl. zuletzt aus der obergerichtlichen Rechtsprechung u.a. OLG Düsseldorf, a.a.O.).
  • BVerfG, 26.01.1982 - 2 BvR 856/81

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslieferung

    Auszug aus OLG Hamm, 19.01.2006 - 4 AuslA 34/05
    Der Senat hat bereits in seinem Beschluss vom 15. August 2005 darauf hingewiesen, dass nach der Rechtsprechung des BVerfG bei der Entscheidung über die Auslieferung auch die Überprüfung geboten ist, ob diese oder ihr zugrunde liegende Akte mit unabdingbaren verfassungsrechtlichen Grundsätzen der öffentlichen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland und mit dem völkerrechtlich verbindlichen Mindeststandard an elementarer Verfahrensgerechtigkeit, der über Art. 25 GG einen Bestandteil des in der Bundesrepublik Deutschland innerstaatlich geltenden Rechts darstellt, vereinbar sind (BVerfGE 59, 280, 283; 63, 332, 337f.; BVerfG NStZ 2001, 203, 204; vgl. zuletzt aus der obergerichtlichen Rechtsprechung u.a. OLG Düsseldorf, a.a.O.).
  • OLG Karlsruhe, 12.02.2004 - 1 AK 37/03

    Aufhebung des Auslieferungshaftbefehls wegen Unzulässigkeit der Auslieferung

    Auszug aus OLG Hamm, 19.01.2006 - 4 AuslA 34/05
    Aufgrund der zwischenzeitlich vorliegenden Erkenntnisse aus dem amtsärztlichen Gutachten der Stadt Bochum vom 3. Januar 2006 spricht eine überwiegende Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen eines Auslieferungshindernisses (vgl. OLG Karlsruhe NStZ-RR 2004, 218; OLG Celle StV 1999, 264 f.; OLG Düsseldorf StraFo 2005, 35).
  • BVerfG, 20.09.2001 - 2 BvR 1349/01

    Zur Frage der Einstellung eines Strafverfahrens, wenn bei Durchführung der

    Auszug aus OLG Hamm, 19.01.2006 - 4 AuslA 34/05
    Ausgehend von diesem Maßstab muss der Richter die für seine Entscheidung maßgebenden Gesichtspunkte gegeneinander abwägen, wobei dem unterschiedlichen Gewicht der einzelnen Abwägungselemente entscheidende Bedeutung zukommen kann (BVerfG, Beschluss vom 20. September 2001, 2 BvR 1349/01, NJW 2002, 53 = StV 2001, 659).
  • BVerfG, 14.08.2001 - 2 BvR 1349/01

    Aussetzung einer Hauptverhandlung im Strafverfahren, bei deren Durchführung eine

    Auszug aus OLG Hamm, 19.01.2006 - 4 AuslA 34/05
    Ausgehend von diesem Maßstab muss der Richter die für seine Entscheidung maßgebenden Gesichtspunkte gegeneinander abwägen, wobei dem unterschiedlichen Gewicht der einzelnen Abwägungselemente entscheidende Bedeutung zukommen kann (BVerfG, Beschluss vom 20. September 2001, 2 BvR 1349/01, NJW 2002, 53 = StV 2001, 659).
  • OLG Celle, 25.03.1998 - 3 ARs 3/98
    Auszug aus OLG Hamm, 19.01.2006 - 4 AuslA 34/05
    Aufgrund der zwischenzeitlich vorliegenden Erkenntnisse aus dem amtsärztlichen Gutachten der Stadt Bochum vom 3. Januar 2006 spricht eine überwiegende Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen eines Auslieferungshindernisses (vgl. OLG Karlsruhe NStZ-RR 2004, 218; OLG Celle StV 1999, 264 f.; OLG Düsseldorf StraFo 2005, 35).
  • OLG Hamm, 15.08.2005 - 4 AuslA 34/05

    Auslieferung; Erkrankung des Verfolgten, Unzulässigkeit der Auslieferung

  • OLG Hamm, 01.03.2007 - 4 AuslA 34/05

    Verfahrensgebühr; Bemessung; Unbilligkeit

    A 34/05 17 u. 18/06, wistra 2006, 237 = NStZ-RR 2006, 216) gefolgt.

    Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei dem vorliegenden Verfahren schon um ein schwierigeres Auslieferungsverfahren gehandelt hat, in dem auch verfassungsrechtliche Fragen (vgl. den Beschluss des Senats in wistra 2006, 237 = NStZ-RR 2006, 216) eine nicht unerhebliche Rolle gespielt haben.

  • OLG Hamm, 25.02.2010 - 4 AuslA 163/08

    Unzulässigkeit der Auslieferung bei ungerechtfertigtem Eingriff in das

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist bei der Entscheidung über die Auslieferung die Überprüfung geboten, ob diese oder ihr zugrunde liegende Akte mit unabdingbaren verfassungsrechtlichen Grundsätzen der öffentlichen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland und mit dem völkerrechtlich verbindlichen Mindeststandard an elementarer Verfahrensgerechtigkeit, der über Art. 25 GG einen Bestandteil des in der Bundesrepublik innerstaatlich geltenden Rechts darstellt, vereinbar sind (BVerfGE 59, 280; 63, 332, 337 f.; BVerfG NStZ 2001, 203, 204; Senatsbeschluss vom 29. Januar 2006 - (2) 4 Ausl A 34/05 (17-18/06) - m.w.N., NStZ-RR 2006, 216).

    Wie bei innerstaatlichen Verfahren muss auch im Auslieferungsverfahren der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet werden (Senatsbeschluss vom 29. Januar 2006, a.a.O.).

  • OLG Hamm, 01.03.2007 - 4 Ausl/A 34/05

    Unbilligkeit der Gebührenbestimmung eines Rechtsanwalts; Übersteigen der als

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  • OLG Hamm, 01.03.2007 - 4 (Ausl) A 34/05

    Zur Unbilligkeit der Gebührenbestimmung nach § 14 Abs. 1 Satz 4 RVG -

    A 34/05 17 u.18/06, wistra 2006, 237 = NStZ-RR 2006, 216) gefolgt.

    Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei dem vorliegenden Verfahren schon um ein schwierigeres Auslieferungsverfahren gehandelt hat, in dem auch verfassungsrechtliche Fragen (vgl. den Beschluss des Senats in wistra 2006, 237 = NStZ-RR 2006, 216) eine nicht unerhebliche Rolle gespielt haben.

  • OLG Hamm, 25.02.2010 - (2) 4 AuslA 163/08
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist bei der Entscheidung über die Auslieferung die Überprüfung geboten, ob diese oder ihr zugrunde liegende Akte mit unabdingbaren verfassungsrechtlichen Grundsätzen der öffentlichen Ord-nung der Bundesrepublik Deutschland und mit dem völkerrechtlich verbindlichen Mindeststandard an elementarer Verfahrensgerechtigkeit, der über Art. 25 GG einen Bestandteil des in der Bundesrepublik innerstaatlich geltenden Rechts darstellt, vereinbar sind (BVerfGE 59, 280; 63, 332, 337 f.; BVerfG NStZ 2001, 203, 204; Se-natsbeschluss vom 29. Januar 2006 - (2) 4 Ausl A 34/05 (17-18/06) - m.w.N., NStZ-RR 2006, 216).

    Wie bei innerstaatlichen Verfahren muss auch im Auslieferungsver-fahren der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet werden (Senatsbeschluss vom 29. Januar 2006, a.a.O.).

  • KG, 10.01.2013 - 151 AuslA 145/12

    Auslieferung zur Strafverfolgung aufgrund eines Europäischen Haftbefehls

    Zwar steht die Achtung vor dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) einer Auslieferung entgegen, wenn der Verfolgte transportunfähig ist und durch die Auslieferung sein Leben gefährdet würde oder aber zumindest eine erhebliche Verschlechterung seines Gesundheitszustandes zu befürchten wäre (vgl. Senat, Beschluss vom 18. Juni 2012 - [4] 151 Ausl.A. 979/11 [195/11] - OLG Hamburg, Beschlüsse vom 20. März 2008 - Ausl 3/08 und vom 28. November 2006 - Ausl 42/06 - OLG Hamm, Beschluss vom 19. Januar 2006 - (2) 4 Ausl A 34/05 (17/06-18/06) - [juris]; OLG Stuttgart NStZ 1987, 80; OLG Düsseldorf StraFO 2005, 35).
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