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   BGH, 08.03.2006 - 5 StR 587/05   

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https://dejure.org/2006,3461
BGH, 08.03.2006 - 5 StR 587/05 (https://dejure.org/2006,3461)
BGH, Entscheidung vom 08.03.2006 - 5 StR 587/05 (https://dejure.org/2006,3461)
BGH, Entscheidung vom 08. März 2006 - 5 StR 587/05 (https://dejure.org/2006,3461)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 263 StGB; § 264 StGB; § 52 StGB; § 261 StPO; § 2 Abs. 4 GA-Gesetz; Art. 6 EMRK
    Subventionsbetrug (Investitionszulagen; vorteilhafte unrichtige Angaben: Verfälschung des Gesamtbildes; Vorrang gegenüber dem Betrug); Beweiswürdigung bei Erklärungen und Verträgen (Übertragung auf Verwaltungsakte); GA-Gesetz (Eigenkapitaleinsatz bei der Beantragung von ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen des Freispruchs eines GmbH-Geschäftsführers vom betrügerischen Geschäftsgebaren im Rahmen der subventionsgestützten Umstrukturierung und Fortführung ehemaliger DDR-Betriebe; Anforderungen an das Vorliegen von Straftatbeständen im Rahmen der Bilanzierung ...

  • Judicialis

    GA-Gesetz § 2 Abs. 2; ; GA-Gesetz § 2 Abs. 4; ; GA-Gesetz § 3; ; GmbHG § ... 31 Abs. 1; ; StGB § 59; ; StGB § 60; ; StGB § 264; ; StGB § 264 Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 264 Abs. 7 Nr. 1 a.F.; ; StPO § 153 Abs. 2; ; StPO § 154a Abs. 2; ; StPO § 265 Abs. 1; ; StPO § 354 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 264 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 8 Nr. 1
    Subventionsbetrug durch Vortäuschen des Verschaffens von Eigenmitteln

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2006, 625
  • NStZ 2007, 569
  • wistra 2006, 262
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 11.11.1998 - 3 StR 101/98

    Begriff der Subvention; Subventionserhebliche Tatsache; Subventionsbetrug;

    Auszug aus BGH, 08.03.2006 - 5 StR 587/05
    Es handelt sich auch um eine subventionserhebliche Tatsache im Sinne von § 264 Abs. 7 Nr. 1 a.F. StGB, weil das im Verwaltungsakt postulierte Erfordernis eines eigenen finanziellen Beitrags schon durch § 2 Abs. 4 GA-Gesetz als subventionserheblich bezeichnet wird (vgl. BGHSt 44, 233, 237).

    Eine an sich ebenfalls mögliche Strafbarkeit wegen eines Betruges würde durch die abschließende Sonderregelung des Subventionsbetruges ausgeschlossen (vgl. BGHSt 44, 233, 243).

    Solches würde eine Anwendung von § 264 StGB ausschließen, weil die im Verwaltungsakt vom 4. April 1995 angeordnete angemessene Beteiligung insoweit nicht durch ein Gesetz im Sinne von § 264 Abs. 7 Nr. 1 a.F. StGB als subventionserheblich bezeichnet worden wäre (vgl. BGHSt 44, 233, 237).

  • BGH, 09.12.1987 - 3 StR 104/87

    5 Jahre verzögerte Zuleitung an den BGH - § 347 StPO, willkürliche und

    Auszug aus BGH, 08.03.2006 - 5 StR 587/05
    b) Die Voraussetzungen für einen Abbruch des Verfahrens (vgl. BGHSt 35, 137, 139), eine willkürliche und schwerwiegende Verletzung des Verzögerungsverbots, liegen nicht vor.

    Damit ist eine Anwendung von § 153 Abs. 2 StPO (vgl. BGHSt 35, 137, 142) oder der §§ 59, 60 StGB ausgeschlossen (vgl. Krehl/Eidam aaO S. 9 m.w.N.).

  • BGH, 08.04.2003 - 5 StR 448/02

    Freispruch des früheren brandenburischen Landwirtschaftsministers aufgehoben

    Auszug aus BGH, 08.03.2006 - 5 StR 587/05
    Eine konkludente Täuschung durch den Subventionsempfänger (vgl. BGH NJW 2003, 2179, 2181; BGH, Urteil vom 26. Januar 2006 - 5 StR 334/05) liegt nach den bisherigen Feststellungen vor, weil die im mündlichen Verwaltungsakt enthaltene Regelung, Eigenmittel ohne Minderung des Vermögens der LGW zu beschaffen, mit der Hingabe der Schecks als erfüllt vorgegeben wurde.

    Die vom Landgericht dafür herangezogene Erwartung des Angeklagten K., Sa. werde auf Sicherheiten verzichten, beruht ersichtlich allein auf - regelmäßig nicht ungeprüft hinzunehmenden - Angaben des Angeklagten (vgl. BGH NJW 2003, 2179), denen die kurzfristig vereinbarten rigorosen Vertragsergänzungen zu Lasten der LGW widerstreiten.

  • BGH, 13.05.2004 - 5 StR 73/03

    Urteil in Sachen Bremer Vulkan in vollem Umfang aufgehoben

    Auszug aus BGH, 08.03.2006 - 5 StR 587/05
    Zwar ist anerkannt, dass dem Tatrichter bei der Würdigung von Erklärungen, Verträgen oder Urkunden ein Ermessensspielraum zusteht und sich die revisionsgerichtliche Kontrolle auf die Prüfung beschränkt, ob ein Verstoß gegen Sprach- und Denkgesetze, Erfahrungssätze oder allgemeine Auslegungsregeln vorliegt (vgl. BGH NJW 2004, 2248, 2250; insoweit in BGHSt 49, 147 ff. nicht abgedruckt; BGH, Urteil vom 9. Februar 2006 - 5 StR 423/05).

    Sie dürften aber gemäß § 31 Abs. 1 GmbHG zur Rückübertragung auf die LGW verpflichtet gewesen sein, weil die Bestellung der Sicherheiten für die Gesellschafter während der Liquiditätskrise der LGW nahe liegend geeignet war, das Stammkapital der Gesellschaft zu beeinträchtigen (vgl. BGHSt 49, 147, 158; Pentz in Rowedder/Schmidt-Leithoff, GmbHG 4. Aufl. § 30 Rdn. 30 - 32; 37).

  • BVerfG, 05.02.2003 - 2 BvR 327/02

    Überlange Dauer eines Strafverfahrens infolge staatlich verschuldeter Verzögerung

    Auszug aus BGH, 08.03.2006 - 5 StR 587/05
    c) Auch neuere Rechtsprechung von Kammern des Bundesverfassungsgerichts steht der angeordneten Zurückverweisung zu neuer Verhandlung und Entscheidung nicht entgegen (vgl. BVerfG - Kammer - NJW 2003, 2225; 2897; 2005, 3485, 3486; 2006, 672, 673).
  • BGH, 17.02.1993 - 3 StR 474/92

    Feststellung der Zahlungsunfähigkeit durch eine stichtagsbezogene

    Auszug aus BGH, 08.03.2006 - 5 StR 587/05
    Der Senat nimmt die nicht gänzlich unplausible Wertung des Landgerichts, K. habe nicht vorsätzlich die Antragstellung unterlassen, weil er auch insoweit auf eine Zahlung der Rechnungen der MMW durch die LGW vertraut habe, letztlich hin, weil schon das Verschwinden der Buchhaltungsunterlagen dieses Unternehmens die gebotene stichtagsbezogene Gegenüberstellung der fälligen und angeforderten Verbindlichkeiten (vgl. BGH wistra 1993, 184) in einer neuen Hauptverhandlung verhindern dürfte.
  • BGH, 21.12.1998 - 3 StR 561/98

    Strafzumessung bei (rechtsstaatswidriger) Verfahrensverzögerung (Verfahrensrüge)

    Auszug aus BGH, 08.03.2006 - 5 StR 587/05
    Der neue Tatrichter wird aber in der Lage sein, im Falle eines Schuldspruchs die rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung von drei Jahren und fünf Monaten bei der Strafzumessung zu kompensieren, auch unter Bedacht auf die übrigen aus dem Zeitablauf zugunsten des Angeklagten sprechenden Umstände (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 13).
  • BGH, 25.10.2000 - 2 StR 232/00

    Verfahrensverzögerung als Verfahrenshindernis

    Auszug aus BGH, 08.03.2006 - 5 StR 587/05
    Ein solches ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in außergewöhnlichen Einzelfällen anerkannt, in denen ein durch rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung bewirkter Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK im Rahmen einer neuen Sachentscheidung nicht mehr kompensiert werden könnte (vgl. BGHSt 46, 159, 171).
  • BGH, 18.12.1958 - 4 StR 399/58
    Auszug aus BGH, 08.03.2006 - 5 StR 587/05
    Die dieses Ergebnis stützende Beweiswürdigung hat trotz eines Darstellungsmangels - das Landgericht beschränkt sich auf die bloße Mitteilung des Ergebnisses des Sachverständigengutachtens (vgl. BGHSt 12, 311, 314 f.) - letztlich noch Bestand.
  • BGH, 28.05.2002 - 5 StR 16/02

    Vorenthalten von Arbeitnehmerbeiträgen (Unvermögen zum Fälligkeitszeitpunkt;

    Auszug aus BGH, 08.03.2006 - 5 StR 587/05
    Dies stellt aber keinen durchgreifenden Mangel der Beweiswürdigung dar, weil bei nicht zu widerlegendem Vertrauen auf eine Stundung ein Vorsatz der Angeklagten hinsichtlich der Pflichtwidrigkeit des Unterlassens einer gesonderten Rücklagenbildung zur Erfüllung der Beitragspflicht (vgl. BGHSt 47, 318, 323) nicht hätte angenommen werden können.
  • BGH, 29.10.1998 - 5 StR 288/98

    Berechtigung des Präsidenten/ Vizepräsidenten eines Lansgerichts zur Stellung

  • BGH, 02.12.2005 - 5 StR 119/05

    Verurteilungen im "Kölner Müllskandal" rechtskräftig

  • BGH, 12.04.1989 - 3 StR 453/88

    Anzeigepflicht bei Selbstverdächtigung; Verwertung einer Tonbandaufnahme

  • BGH, 01.09.1994 - 4 StR 259/94

    Rüge der Verletzung materiellen Rechts und Beanstandung des Verfahrens

  • BGH, 23.06.1997 - II ZR 220/95

    Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen das Kapitalerhaltungsgebot; Anwendbarkeit der

  • BGH, 12.07.1984 - III ZR 98/83

    Zinserhöhung bei Wohnungsfürsorgedarlehen

  • BGH, 09.02.2006 - 5 StR 423/05

    Untreue (Überweisung auf ein Privatkonto; Nachteil: Befreiung von

  • BGH, 08.03.1990 - 2 StR 367/89

    Subventionsantrag - Sachverhalt - Wahrheitswidrige Behauptung -

  • BGH, 26.01.2006 - 5 StR 334/05

    Vermögensschaden beim Betrug (Saldierung bei Austauschverhältnissen und

  • BGH, 13.05.1992 - 5 StR 440/91

    Prüfung der Strafaussetzung zur Bewährung bei geringer Überschreitung der

  • BGH, 14.02.1990 - 3 StR 362/89

    Anforderungen an Verteidigung gegen Änderung des Konkurrenzverhältnisses von

  • BGH, 29.04.2010 - 5 StR 18/10

    Tod bei Brechmitteleinsatz: Freispruch aufgehoben

    Dies ist auch der Fall, wenn die Beweiswürdigung lückenhaft ist, weil sie es unterlässt, alle in die Bewertung einzubeziehenden rechtlichen Maßstäbe zu beachten (vgl. BGH NStZ 2006, 625, 627).
  • BGH, 09.11.2009 - 5 StR 136/09

    Subventionsbetrug (unrichtige Angabe über eine investitionserhebliche Tatsache;

    Nicht mit der Wirklichkeit übereinstimmende Tatsachen sind aber auch diejenigen, die ein unvollständiges Gesamtbild vermitteln (BGH NStZ 2006, 625, 627 Tz. 8).
  • BGH, 06.09.2006 - 5 StR 156/06

    Veruntreuende Unterschlagung (Drittzueignung; Vollendung bei der Unterschlagung:

    Solches wird Anlass geben, im Rahmen der Strafzumessung eine Art. 6 Abs. 1 MRK verletzende Verfahrensverzögerung im Rechtsmittelverfahren zu prüfen und zu bewerten (vgl. BGH, Urteil vom 8. März 2006 - 5 StR 587/05; vgl. im Übrigen BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 13 und 16).
  • BayObLG, 14.04.2020 - 203 VAs 42/20

    Anfechtbarkeit von staatsanwaltschaftlichen Entscheidungen

    Dies betrifft nämlich nur Extremfälle (BVerfG, Beschluss vom 05.02.2003, Az.: 2 BvR 327/02, 2 BvR 328/02 und 2 BvR 1473/02, StV 2003, 383, 385: selbst Verfahrensdauern von knapp sechs Jahren bzw. neun Jahren in Jugendsachen rechtfertigen noch eine strafrechtliche Sanktion, obwohl die Verfahrensverzögerungen weit über vier Jahre bzw. fast sieben Jahre betrugen; BVerfG, Beschluss vom 25.07.2003, Az.: 2 BvR 153/03, NStZ 2004, 335, 337: eine Verfahrensdauer von fast siebeneinhalb Jahren mit einer Verfahrensverzögerung von etwa vier Jahren gebietet noch keine Einstellung des Strafverfahrens; BGH, Urteil vom 08.03.2006, Az.: 5 StR 587/05, wistra 2006, 262, 264 f.: selbst bei einer Verfahrensverzögerung von drei Jahren und fünf Monaten bei einer Verfahrensdauer von annähernd acht Jahren ist noch eine spürbare Bestrafung gerechtfertigt).
  • BGH, 28.09.2006 - 5 StR 140/06

    Freisprechung des Vizepräsidenten des Landesrechnungshofs Brandenburg aufgehoben

    a) In den Fällen 1, 2 a, b, c, 4, 5 b, 6, 7 a, 7 b, 7 d, 7 e, 7 g, 9, 10 a, 10 b, 11 a und 11 b bestehen Bedenken gegen den rechtlichen Ausgangspunkt des Landgerichts (vgl. BGH wistra 2006, 262, 263), auch wenn dies nicht betrugsrelevant sein muss.
  • BGH, 23.07.2008 - 5 StR 257/08

    Verurteilung wegen Tötung des "Generals" erneut aufgehoben

    Sie erweist sich als lückenhaft und im Blick auf die vom Landgericht angenommene Tötungsabsicht widersprüchlich (vgl. BGH NJW 2007, 384, 387; NStZ 2006, 625, 627); sie vermag letztlich für den angenommenen Zeitpunkt der Fassung des Tötungsvorsatzes nur eine Vermutung zu begründen (vgl. BGH StV 2002, 235 m.w.N.).
  • BayObLG, 20.10.2022 - 203 StRR 317/22

    Bezeichnung subventionserheblicher Tatsachen

    So hat die höchstrichterliche Rechtsprechung die Formulierung "Finanzhilfen werden nur bei einer angemessenen Beteiligung des Empfängers gewährt" in § 2 Abs. 4 des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW-Gesetz in der Fassung vom 24. Juni 1991) als eine ausreichende Bezeichnung der Subventionserheblichkeit von Tatsachen im Sinne von § 264 Abs. 7 Nr. 1 StGB a.F. erachtet (BGH, Urteil vom 8. März 2006 - 5 StR 587/05 -, juris Rn. 20).
  • BGH, 13.03.2008 - 4 StR 511/07

    Rechtsfehlerhafter Freispruch vom Vorwurf der Untreue (Vergabe von

    Gleichwohl stellt sich das Ausmaß der bisher eingetretenen Verfahrensverzögerung in Anbetracht der den Angeklagten zur Last liegenden Tatvorwürfe der Untreue bzw. der Beihilfe zur Untreue mit einem Schadensumfang von insgesamt 6, 9 Millionen DM noch nicht als so gewichtig dar, dass im Falle eines zeitnahen Schuldspruchs eine Kompensation im Rahmen der Sachentscheidung schlechterdings nicht mehr in Betracht käme und die Weiterführung des Verfahrens deshalb unverhältnismäßig wäre (vgl. BGH wistra 2006, 262 f.).
  • BGH, 18.07.2007 - 5 StR 39/07

    Beweiswürdigung (unzureichende Feststellung der Tatbeteiligung bei vorherigem

    Der neue Tatrichter wird Gelegenheit haben, eine bisher mit der Verfahrensrüge geltend gemachte rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung während des Revisionsverfahrens (vgl. BGH wistra 2006, 262, 264 f.) zu prüfen.
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