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   OLG Hamm, 08.02.2006 - 2 Ws 37/06   

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https://dejure.org/2006,7698
OLG Hamm, 08.02.2006 - 2 Ws 37/06 (https://dejure.org/2006,7698)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.02.2006 - 2 Ws 37/06 (https://dejure.org/2006,7698)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. Februar 2006 - 2 Ws 37/06 (https://dejure.org/2006,7698)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Steuerhinterziehung wegen Steuerverkürzung aus einer unberechtigten Zahlung von Lizenzgebühren; Zahlung von Lizenzgebühren als verdeckte Gewinnausschüttung; Eingeschränkte Überprüfung der Beurteilung des dringenden Tatverdachts für den Begriff der Verdunklungsgefahr ...

  • Judicialis

    StPO § 112

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 112
    Verdunkelungsgefahr, Annahme; Überprüfung, Beschwerdegericht; Prüfungsmaßstab

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • wistra 2006, 278
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.08.1991 - 1 StE 6/89

    Untersuchungshaft - Haftentscheidung - Beschwerdegericht - Hauptverhandlung

    Auszug aus OLG Hamm, 08.02.2006 - 2 Ws 37/06
    Denn ebenso wie bei der Beurteilung des dringenden Tatverdachts i.S.v. § 112 Abs. 1 StPO während der laufenden Hauptverhandlung (vgl. BGH StV 2004, 142; BGH StV 1991, 525; Senatsbeschluss vom 28. Juni 2004 in 2 Ws 175/04; Beschluss des 3. Strafsenats vom 15. September 2005 in 3 Ws 403/05) ist auch bei der Beurteilung der Verdunkelungsgefahr während der laufenden Hauptverhandlung allein das erkennende Gericht, vor dem die entsprechende Beweisaufnahme stattfindet, in der Lage, deren Ergebnis aus eigener Anschauung festzustellen und für diese Frage zu würdigen.

    Folglich kommt es allein darauf an, ob die Entscheidung des Tatgerichts auf einer vertretbaren und plausiblen Wertung der maßgeblichen Umstände beruht (vgl. BGH StV 1991, 525; Beschluss des 3. Strafsenats vom 15. September 2005 a.a.O.).

  • OLG Hamm, 12.01.2004 - 2 Ws 326/03

    Haftbeschwerde; Fluchtgefahr; hohe Strafe, Verdunkelungsgefahr; bestimmte

    Auszug aus OLG Hamm, 08.02.2006 - 2 Ws 37/06
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. StV 2002, 149 und zuletzt Beschluss vom 12. Januar 2004 in 2 Ws 326/03) besteht der Haftgrund der Verdunkelungsgefahr, wenn das Verhalten des Beschuldigten den dringenden Verdacht begründet, dass er durch bestimmte Handlungen auf sachliche oder persönliche Beweismittel einwirken und dadurch die Ermittlung der Wahrheit erschweren wird (vgl. auch Meyer-Goßner, StPO, 48. Aufl., § 112 Rdn. 26).
  • BGH, 08.01.2004 - StB 20/03

    Haftbefehl gegen El Motassadeq bleibt bestehen

    Auszug aus OLG Hamm, 08.02.2006 - 2 Ws 37/06
    Denn ebenso wie bei der Beurteilung des dringenden Tatverdachts i.S.v. § 112 Abs. 1 StPO während der laufenden Hauptverhandlung (vgl. BGH StV 2004, 142; BGH StV 1991, 525; Senatsbeschluss vom 28. Juni 2004 in 2 Ws 175/04; Beschluss des 3. Strafsenats vom 15. September 2005 in 3 Ws 403/05) ist auch bei der Beurteilung der Verdunkelungsgefahr während der laufenden Hauptverhandlung allein das erkennende Gericht, vor dem die entsprechende Beweisaufnahme stattfindet, in der Lage, deren Ergebnis aus eigener Anschauung festzustellen und für diese Frage zu würdigen.
  • OLG Hamm, 28.06.2004 - 2 Ws 175/04

    Nachprüfung des dringenden Tatverdachts im Haftbeschwerdeverfahren; Anforderungen

    Auszug aus OLG Hamm, 08.02.2006 - 2 Ws 37/06
    Denn ebenso wie bei der Beurteilung des dringenden Tatverdachts i.S.v. § 112 Abs. 1 StPO während der laufenden Hauptverhandlung (vgl. BGH StV 2004, 142; BGH StV 1991, 525; Senatsbeschluss vom 28. Juni 2004 in 2 Ws 175/04; Beschluss des 3. Strafsenats vom 15. September 2005 in 3 Ws 403/05) ist auch bei der Beurteilung der Verdunkelungsgefahr während der laufenden Hauptverhandlung allein das erkennende Gericht, vor dem die entsprechende Beweisaufnahme stattfindet, in der Lage, deren Ergebnis aus eigener Anschauung festzustellen und für diese Frage zu würdigen.
  • OLG Hamm, 13.12.2001 - 2 Ws 305/01

    Haftbefehl, Außervollzugsetzung, Haftbeschwerde, weitere Beschwerde,

    Auszug aus OLG Hamm, 08.02.2006 - 2 Ws 37/06
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. StV 2002, 149 und zuletzt Beschluss vom 12. Januar 2004 in 2 Ws 326/03) besteht der Haftgrund der Verdunkelungsgefahr, wenn das Verhalten des Beschuldigten den dringenden Verdacht begründet, dass er durch bestimmte Handlungen auf sachliche oder persönliche Beweismittel einwirken und dadurch die Ermittlung der Wahrheit erschweren wird (vgl. auch Meyer-Goßner, StPO, 48. Aufl., § 112 Rdn. 26).
  • OLG Hamm, 28.02.2008 - 2 Ws 48/08

    Fluchtgefahr; hohe Strafe; Außervollzugsetzung

    Insoweit weist der Senat allerdings auf seine Entscheidung vom 8. Februar 2006 in 2 Ws 37/06 OLG Hamm, die in dem Verfahren 71 KLs 300 Js 396/01/ (4/04) LG Hagen, in dem das Landgericht den Beschuldigten zu der Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt hat, ergangen ist.
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