Weitere Entscheidung unten: BGH, 06.12.2006

Rechtsprechung
   BGH, 10.11.2006 - 5 StR 386/06   

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https://dejure.org/2006,7638
BGH, 10.11.2006 - 5 StR 386/06 (https://dejure.org/2006,7638)
BGH, Entscheidung vom 10.11.2006 - 5 StR 386/06 (https://dejure.org/2006,7638)
BGH, Entscheidung vom 10. November 2006 - 5 StR 386/06 (https://dejure.org/2006,7638)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 263 Abs. 5 StGB; § 25 Abs. 2 StGB; § 52 StGB
    Bandenmäßiger und gewerbsmäßiger Betrug (unzureichende Feststellungen zur Tatbegehung auf Grund einer Bandenabrede und zur Bandenabrede selbst; gesonderte Mittäterschaftszurechnung); gesonderte Beurteilung von Tateinheit und Tatmehrheit für jeden Mittäter für jede ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Bandenqualifikation; Bestimmung des Umfangs der Zurechnungswirkung der Bande hinsichtlich nicht abgesprochener Straftaten; Bestehen einer konkreten bandenmäßigen Verbindung für jede Straftat der Bandenmitglieder; Prüfung des ...

  • Judicialis

    StPO § 154 Abs. 2; ; StPO § ... 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 354 Abs. 1a; ; StGB § 25 Abs. 2; ; StGB § 52 Abs. 1; ; StGB § 243 Abs. 2; ; StGB § 263 Abs. 5; ; StGB § 263 Abs. 4; ; StGB § 267 Abs. 3 Nr. 1; ; StGB § 267 Abs. 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bandenmitglieder als Mittäter; Konkurrenzen bei Mittäterschaft

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 567
  • wistra 2007, 100
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.05.2003 - 3 StR 128/03

    Gewerbs- und bandenmäßige Fälschung beweiserheblicher Daten (0190-Rufnummern;

    Auszug aus BGH, 10.11.2006 - 5 StR 386/06
    Vielmehr ist für jede einzelne Tat nach den allgemeinen Kriterien festzustellen, ob sich die anderen Bandenmitglieder hieran als Mittäter, Anstifter, Gehilfen beteiligt oder ob sie gegebenenfalls überhaupt keinen strafbaren Tatbeitrag geleistet haben (BGH NStZ-RR 2003, 265, 267; NStZ 2003, 32, 33).

    Ob die Mittäter die ihnen zurechenbaren Taten gegebenenfalls tatmehrheitlich begangen haben, ist demgegenüber ohne Belang (BGH NStZ-RR 2003, 265, 267; wistra 2001, 336, 337).

  • BGH, 13.08.2002 - 4 StR 208/02

    Schwerer Bandendiebstahl (Beendigung); Bandenmitgliedschaft (tatbezogene

    Auszug aus BGH, 10.11.2006 - 5 StR 386/06
    Vielmehr ist für jede einzelne Tat nach den allgemeinen Kriterien festzustellen, ob sich die anderen Bandenmitglieder hieran als Mittäter, Anstifter, Gehilfen beteiligt oder ob sie gegebenenfalls überhaupt keinen strafbaren Tatbeitrag geleistet haben (BGH NStZ-RR 2003, 265, 267; NStZ 2003, 32, 33).
  • BGH, 10.05.2001 - 3 StR 52/01

    Konkurrenzen (Individuelle Beurteilung von Tatmehrheit und Tateinheit); Handlung;

    Auszug aus BGH, 10.11.2006 - 5 StR 386/06
    Ob die Mittäter die ihnen zurechenbaren Taten gegebenenfalls tatmehrheitlich begangen haben, ist demgegenüber ohne Belang (BGH NStZ-RR 2003, 265, 267; wistra 2001, 336, 337).
  • BGH, 05.09.2019 - 4 StR 611/18

    Urteil gegen ehemalige Altenpfleger aus Lambrecht rechtskräftig. BGH bestätigt

    Ob die Mittäter die ihnen zurechenbaren Taten gegebenenfalls tatmehrheitlich begangen haben, ist demgegenüber ohne Belang (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2014 - 4 StR 371/14, NZWiSt 2015, 425, 426; Beschluss vom 10. November 2006 - 5 StR 386/06, StraFo 2007, 78, 79 mwN).
  • LG Duisburg, 05.04.2017 - 33 KLs 8/16

    Abwicklung der Betäubungsmittelgeschäfte und Falschgeldgeschäfte über sog.

    Fördert ein Gehilfe mit nur einer Beihilfehandlung mehrere Haupttaten, liegt nur eine Beihilfetat vor (BGH Beschluss v. 10.11.2006, 5 StR 386/06, BeckRS 2006, 14037 Rz. 18; BGH, Beschluss v. 13.03.2013, 2 StR 586/12, Rz. 6, juris, jeweils m.w.N.).

    Ob die Mittäter die ihnen zurechenbaren Taten gegebenenfalls tatmehrheitlich begangen haben, ist demgegenüber ohne Belang (BGH Beschl. v. 10.11.2006 - 5 StR 386/06, BeckRS 2006, 14037 Rz. 18, beck-online; BGH, Beschluss vom 13.5.2003 - 3 StR 128/03 = NStZ-RR 2003, 265).

  • BGH, 25.04.2017 - 1 StR 81/17

    Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme bei Betäubungsmitteldelikten

    Hierin ist ein, für jede Einzelfahrt feststellbares (aus der Mitgliedschaft in einer Bande kann nicht schematisch auf eine mittäterschaftliche Beteiligung an einzelnen Bandentaten geschlossen werden; vgl. BGH, Beschluss vom 10. November 2006 - 5 StR 386/06, wistra 2007, 100 ff.), erhöhtes über die Erwartung eines bloßen Kurierlohns hinausgehendes Interesse des Angeklagten am Gesamtgeschäft und damit eine zureichende Grundlage für die Annahme mittäterschaftlichen Handelns zu erblicken.
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Rechtsprechung
   BGH, 06.12.2006 - 1 StR 556/06   

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https://dejure.org/2006,8244
BGH, 06.12.2006 - 1 StR 556/06 (https://dejure.org/2006,8244)
BGH, Entscheidung vom 06.12.2006 - 1 StR 556/06 (https://dejure.org/2006,8244)
BGH, Entscheidung vom 06. Dezember 2006 - 1 StR 556/06 (https://dejure.org/2006,8244)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 263 StGB; § 27 StGB; § 52 StGB; § 46 StGB; § 337 StPO
    Konkurrenzen bei der Beihilfe (fortlaufende Förderung der Taten als eine dauerhafte Beihilfehandlung des Angeklagten; Ausschluss des Beruhens bei verändertem Konkurrenzverhältnis: hier Annahme von einer Tat statt vormals 47 Taten); Betrug bei Auftrennung so genannter ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

Papierfundstellen

  • wistra 2007, 100
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.06.1993 - 4 StR 296/93

    Aufhebung einer wegen Beihilfe zu mehreren Sexualstraftaten verhängten

    Auszug aus BGH, 06.12.2006 - 1 StR 556/06
    Die fortlaufende Förderung der Taten stellt sich deshalb hier in der Gesamtschau als nur eine - dauerhafte - Beihilfehandlung des Angeklagten zu den 47 Haupttaten dar (vgl. BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 9; Tröndle/Fischer StGB 53. Aufl. § 27 Rdn. 13).
  • BGH, 14.04.1999 - 1 StR 678/98

    Konkurrenzen; Waffen; Munition; Tateinheit; Beihilfe

    Auszug aus BGH, 06.12.2006 - 1 StR 556/06
    Denn die "Konkurrenzkorrektur" bedeutet in aller Regel keine Verringerung des verwirklichten Tatunrechts (vgl. BGH NStZ 1999, 513, 514; 1996, 383, 384; 1984, 262).
  • BGH, 07.03.1996 - 1 StR 707/95

    Wirksame Anklageschrift - Wirksamer Eröffnungsbeschluß - Konkretisierung der

    Auszug aus BGH, 06.12.2006 - 1 StR 556/06
    Denn die "Konkurrenzkorrektur" bedeutet in aller Regel keine Verringerung des verwirklichten Tatunrechts (vgl. BGH NStZ 1999, 513, 514; 1996, 383, 384; 1984, 262).
  • BGH, 12.03.2014 - 1 StR 605/13

    Urteilsverkündungsfrist (Beruhen des Urteils auf einer verspäteten Verkündung);

    Der Senat hat den Schuldspruch entsprechend geändert (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2006 - 1 StR 556/06); es ist ausgeschlossen, dass der Angeklagte, der jede Tatbeteiligung bestritten hat, sich im Falle eines Hinweises nach § 265 StPO erfolgversprechender als geschehen hätte verteidigen können.
  • BGH, 14.03.2007 - 5 StR 461/06

    Einfuhr unverzollter Zigaretten in die Europäische Gemeinschaft; gewerbsmäßiger

    Die fortlaufende Förderung der Schmuggeltaten durch den Angeklagten G stellt sich hier jedoch in einer Gesamtschau als nur eine - dauerhafte - Beihilfehandlung des Angeklagten zu neun Haupttaten dar (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2006 - 1 StR 556/06; BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 9).

    Zur Vereinfachung der Urteilsformel ändert daher der Senat den Schuldspruch entsprechend ab (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2006 - 1 StR 556/06).

  • LG Köln, 08.02.2019 - 106 KLs 3/15
    Ob die übrigen Beteiligten die einzelnen Delikte gegebenenfalls tatmehrheitlich begangen haben, ist demgegenüber ohne Bedeutung (BGH HRRS 2017 Nr. 658 [Az. 2 StR 575/16] Rn. 7f; BGH 3 StR 302/16 - juris Rn. 6f.; BGH HRRS 2018 Nr. 15 [Az. 5 StR 335/17] Rn. 7f., BGH HRRS 2017 Nr. 828 [Az. 4 StR 617/16] Rn. 16f.; BGH 2 StR 91/09 - juris Rn. 14; BGH 3 StR 433/10 - juris Rn. 7f.; BGH 4 StR 176/14 - juris Rn. 4f.; BGH 1 StR 556/06 - juris Rn. 3f.; BGH 3 StR 373/09 - juris Rn. 4f.; BGH 3 StR 344/03 - juris Rn. 20f.).

    Denn die (erste) Unterstützungshandlung des Angeklagten Dr. H ist eine dauerhaft wirksame (und fortlaufend weiter praktizierte) Förderung der Taten im Rahmen der jeweiligen Betrugsserie mit einer Scheinpersonalie (vgl. zu einer ähnlichen Konstellation, in der die Unterstützungshandlungen nicht immer einer der Haupttaten zuordenbar war: BGH 1 StR 556/06 - juris Rn. 3f.; BGH 2 StR 358/17 - juris Rn. 4ff.).

  • LG Hildesheim, 23.05.2007 - 25 KLs 5413 Js 18030/06

    Pflicht eines Geschäftsführers bzw. eines Niederlassungsleiters eines

    Da diese von einem Gesamtvorsatz getragenen Handlungen des Angeklagten D. nicht konkret einzelnen Taten zugeordnet werden können und zudem in einem engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhang stehen, ist er insoweit nur wegen einer Beihilfe zur Untreue (§§ 266 Abs. 1, 27 StGB) zu verurteilen, nicht etwa wegen Beihilfe zur Untreue in 43 Fällen (vgl. insoweit BGH wistra 1997, 61f; NStZ 1999, 513, 514; wistra 2007, 100; Tröndle/Fischer, StGB, 54. Aufl., Rn. 13 zu § 27).
  • BGH, 15.09.2011 - 2 StR 280/11

    Konkurrenzen bei der (psychischen) Beihilfe durch eine Zusage und das andauernde

    Die fortlaufende Förderung der Taten durch das Sich-Bereit-Halten für die anfallenden Aufgaben stellt sich deshalb hier in der Gesamtschau als nur eine - dauerhafte - Beihilfehandlung der Angeklagten zu den sieben Haupttaten dar (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2006 - 1 StR 556/06, wistra 2007, 100; Fischer, StGB 58. Aufl., § 27 Rn. 31 mwN).
  • VG Karlsruhe, 14.07.2021 - A 18 K 3001/17

    Nigeria: Klage abgewiesen. Gesteigerte Bedeutung für das Vorbringen des Klägers

    - I C 33.71 - , juris, beide m.w.N.; außerdem: BVerwG, Beschlüsse vom 08.02.2011 - 10 B 1.11 -, NVwZ-RR 2 0 1 1, 382 und vom 08.03.2007 - 1 B 101.06 - , BeckRS 2007, 2 2 7 0 1 ; vgl. dazu a.uch Stuhlfauth, in: Bader, u.a., V w G O , 7. Aufl. 2018, § 108 V w G O Rn. 8, m.w.N.).
  • AG Rudolstadt, 19.11.2018 - 790 Js 24932/18

    Konkurrenzen bei Beihilfe: Behandlung mehrerer Beihilfehandlungen zu ein und

    Die fortlaufende Förderung der beiden Anbauvorgänge stellt sich deshalb hier in der Gesamtschau als nur eine - dauerhafte - Beihilfehandlung der Angeklagten zu einer einzigen Haupttat dar (vgl. BGH, Beschl. v. 06.12.2006 - 1 StR 556/06).
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