Weitere Entscheidung unten: BGH, 09.01.2007

Rechtsprechung
   BGH, 15.12.2006 - 5 StR 182/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,6473
BGH, 15.12.2006 - 5 StR 182/06 (https://dejure.org/2006,6473)
BGH, Entscheidung vom 15.12.2006 - 5 StR 182/06 (https://dejure.org/2006,6473)
BGH, Entscheidung vom 15. Dezember 2006 - 5 StR 182/06 (https://dejure.org/2006,6473)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 263 Abs. 1, Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 1. Alt. StGB; § 27 StGB; § 28 Abs. 2 StGB analog; § 46 StGB; § 354 Abs. 1a StPO
    Beihilfe zum Betrug (manipulierte Sportwetten: Zusage des Sichzurückhaltens durch Fußballspieler; besonders schwerer Fall der Gewerbsmäßigkeit: Gesamtwürdigung und Täterbezogenheit); angemessene Rechtsfolge

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Wettabschluss unter Verschweigen eigener Beteiligung an einer Manipulation des Wettgegenstandes als Betrug gegenüber dem Wettanbieter; Notwendigkeit einer Bewertung bei der Frage des Schadens jeder Betrugshandlung einzeln

  • Judicialis

    StGB § 27 Abs. 2; ; StGB § 49 Abs. 1; ; StGB § 263 Abs. 3; ; StGB § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1; ; StGB § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 erste Alt.; ; StGB § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 erste Alt.

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 263 Abs. 1
    Abschluss manipulierter Sportwetten als Betrug

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Verurteilungen im Fußballwettskandal rechtskräftig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Verurteilungen im Hoyzer-Fußballwettskandal rechtskräftig

  • dr-schulte.de (Kurzinformation)

    Hoyzer arbeitet im Wettbüro!

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Verurteilungen im Hoyzer-Fußballwettskandal rechtskräftig

Besprechungen u.ä. (2)

  • law-journal.de PDF, S. 16 (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Zum Schaden beim Sportwettenbetrug (Stud. Philip von der Meden, LL.B., Hamburg; Bucerius Law Journal 2/2007, S. 61)

  • dr-schulte.de (Entscheidungsanmerkung)

    Hoyzer arbeitet im Wettbüro!

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia
    +1
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    BGH, 15.12.2006 - 5 StR 181/06

    Fall Hoyzer - Betrug durch manipulierte Fußballwetten

    BGH, 15.12.2006 - 5 StR 182/06

    Verurteilungen im Fußballwettskandal rechtskräftig

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Fußball-Wettskandal 2005

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • wistra 2007, 183
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.12.2006 - 5 StR 181/06

    Fall Hoyzer - Betrug durch manipulierte Fußballwetten

    Auszug aus BGH, 15.12.2006 - 5 StR 182/06
    a) Wie der Senat in seinem Urteil vom heutigen Tag (5 StR 181/06) entschieden hat, stellt der jeweilige Wettabschluss von A. S. unter Verschweigen eigener Beteiligung an einer Manipulation des Wettgegenstandes einen Betrug gegenüber dem Wettanbieter dar.

    Lediglich die Bestimmung des Schadensumfangs ist in der Höhe nicht vollständig zutreffend, ohne dass dies jedoch den Schuldspruch berührt (vgl. 5 StR 181/06).

    Die Einzelstrafe im Fall 2 der Urteilsgründe - entsprechend die Gesamtstrafe - ist auch unter Berücksichtigung des lediglich geringfügig geminderten Schuldumfangs (vgl. 5 StR 181/06) jedenfalls vor dem Hintergrund angemessen (§ 354 Abs. 1a Satz 1 StPO), dass der Angeklagte durch seine pflichtwidrige Zurückhaltung nicht nur zum Betrug der Wettanbieter Beihilfe geleistet, sondern auch die zahlenden Zuschauer und seinen eigenen Verein um ein faires Fußballspiel gebracht und dem professionellen Fußballsport insgesamt einen erheblichen Rufschaden beigebracht hat.

  • BGH, 15.09.1998 - 5 StR 145/98

    Anforderungen an die Darlegung einer Aufklärungsrüge -

    Auszug aus BGH, 15.12.2006 - 5 StR 182/06
    Die Aufklärungsrüge ist unzulässig (vgl. zu den Anforderungen BGH NStZ 1999, 45 f. m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BGH, 09.01.2007 - 4 StR 428/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,8025
BGH, 09.01.2007 - 4 StR 428/06 (https://dejure.org/2007,8025)
BGH, Entscheidung vom 09.01.2007 - 4 StR 428/06 (https://dejure.org/2007,8025)
BGH, Entscheidung vom 09. Januar 2007 - 4 StR 428/06 (https://dejure.org/2007,8025)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 263 StGB; § 27 StGB; § 261 StPO
    Beihilfe zum vollendeten Betrug (Irrtum: Feststellung und Zweifel des Opfers; Kausalität; Beweiswürdigung; Vermögensverlust großen Ausmaßes: keine Anwendung beim Versuch)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

Papierfundstellen

  • wistra 2007, 183
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.07.2002 - 5 StR 516/01

    Berichtigung von Scheinrechnungen nach den vom Gerichtshof der Europäischen

    Auszug aus BGH, 09.01.2007 - 4 StR 428/06
    Dabei kommt es auf die in der Literatur umstrittene Rechtsfrage, ob trotz vorhandener Zweifel des Tatopfers am Wahrheitsgehalt der vorgetäuschten Tatsache ein im Sinne des § 263 Abs. 1 StGB tatbestandsmäßiger Irrtum vorliegen kann, hier nicht an (vgl. zum Streitstand BGH NStZ 2003, 213).
  • BGH, 07.10.2003 - 1 StR 212/03

    Untreue (Abschluss eines Austauschvertrages als Nachteil im Sinne einer

    Auszug aus BGH, 09.01.2007 - 4 StR 428/06
    Für das weitere Verfahren weist der Senat vorsorglich darauf hin, dass die Voraussetzungen des Regelbeispiels der Herbeiführung eines 'Vermögensverlusts großen Ausmaßes' (§ 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 StGB) in Fällen bloßer Versuchsstrafbarkeit nicht erfüllt sind (vgl. BGHSt 48, 354, 359; BGH, Beschluss vom 17. November 2006 - 2 StR 388/06).
  • BGH, 17.11.2006 - 2 StR 388/06

    Betrug (Vermögensverlust großen Ausmaßes; besonders schwerer Fall);

    Auszug aus BGH, 09.01.2007 - 4 StR 428/06
    Für das weitere Verfahren weist der Senat vorsorglich darauf hin, dass die Voraussetzungen des Regelbeispiels der Herbeiführung eines 'Vermögensverlusts großen Ausmaßes' (§ 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 StGB) in Fällen bloßer Versuchsstrafbarkeit nicht erfüllt sind (vgl. BGHSt 48, 354, 359; BGH, Beschluss vom 17. November 2006 - 2 StR 388/06).
  • BGH, 28.07.2010 - 1 StR 332/10

    Strafzumessung beim Versuch der Steuerhinterziehung (in großem Ausmaß Steuern

    Gegenteiliges ergibt sich nicht aus einem Vergleich mit dem Regelbeispiel des § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 Var. 1 StGB, für das der Bundesgerichtshof annimmt, dass ein bloßer Betrugsversuch die Voraussetzungen des Regelbeispiels des "Herbeiführens eines Vermögensverlustes großen Ausmaßes" nicht erfüllen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 17. November 2006 - 2 StR 388/06, BGHR § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 Vermögensverlust 6; BGH, Beschluss vom 9. Januar 2007 - 4 StR 428/06, wistra 2007, 183; BGH, Beschluss vom 24. März 2009 - 3 StR 598/08, NStZ-RR 2009, 206, 207).
  • LG Hamburg, 09.05.2008 - 620 KLs 5/04

    Strafverfahren gegen Alexander Falk und andere

    In Fällen einer Versuchsstrafbarkeit sind die Voraussetzungen des Regelbeispiels der Herbeiführung eines "Vermögensverlusts großen Ausmaßes", das nach objektiven Gesichtspunkten zu bestimmen ist, nicht erfüllt (vgl. BGH, Beschl. vom 17.11.2006 - 2 StR 388/06 in wistra 2007, 111, Beschl. vom 09.01.2007 - 4 StR 428/06 in wistra 2007, 183, 184 a.E.).
  • BGH, 20.12.2017 - 4 StR 66/17

    Besonders schwerer Fall des Betrugs (Vermögensschaden: Berechnung bei Betrug im

    Die Regelwirkung nach dieser Vorschrift wird indes nach ständiger Rechtsprechung nur dann begründet, wenn der Täter den Vermögensverlust herbeiführt, dieser also tatsächlich eingetreten ist (BGH, Urteil vom 7. Oktober 2003 - 1 StR 212/03, BGHSt 48, 354, 359; Beschlüsse vom 17. November 2006 - 2 StR 388/06, BGHR StGB § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 Vermögensverlust 6; vom 9. Januar 2007 - 4 StR 428/06, wistra 2007, 183, 184; vom 24. März 2009 - 3 StR 598/08, NStZ-RR 2009, 206, 207; LK-StGB/Tiedemann, aaO, § 263 Rn. 298; Fischer, StGB, 65. Aufl., § 263 Rn. 215).
  • BGH, 24.03.2009 - 3 StR 598/08

    Betrug (besonders schwerer Fall; Vermögensverlust großen Ausmaßes; Versuch);

    Dabei hat die Strafkammer jedoch verkannt, dass die Voraussetzungen des Regelbeispiels des § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 StGB beim Versuch des Betruges gemäß § 263 Abs. 1 StGB nicht erfüllt sind und, dass allenfalls im Hinblick auf die übrigen Umstände der Tat die Annahme eines unbenannten besonders schweren Falles in Betracht kommen kann (BGH wistra 2007, 183 f.; BGH StV 2007, 132; BGHSt 48, 354 ff; Fischer StGB 55. Auflage § 263 Rdnr. 122 a)... ... Zudem hat das Landgericht die einbezogene Vorstrafe des Angeklagten (UA S. 2, 5) aus der Verurteilung des Amtsgerichts Betzdorf vom 19. Dezember 2005 strafschärfend mit der unzutreffenden Begründung berücksichtigt, der insoweit einschlägig unter Bewährung stehende Angeklagte habe sich diese Vorstrafe nicht als Warnung dienen lassen und erneut Straftaten begangen (UA S. 32).
  • LG Mönchengladbach, 12.07.2019 - 28 KLs 2/11

    Versuchter Betrug im Zusammenhang mit der Vermittlung von Optionen an

    Unabhängig davon ist vorliegend eine solche Differenzierung aber deshalb nicht geboten, weil bei der vorliegenden Beschränkung des Vorwurfs auf den Versuch eines Betruges, die Regelwirkung des Regelbeispiels eines großen Ausmaßes nach § 263 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 1. Alt StGB nicht begründet wird (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Mär 2009 - 3 StR 598/08 - und BGH, Beschluss vom 09. Jan 2007 - 4 StR 428/06 -, jeweils nach juris ; Tp, StGB 66. Auflage 2019.
  • OLG München, 08.02.2011 - 9 U 1758/10

    VOB-Vertrag: Voraussetzungen der Arglisthaftung; Verjährungsfrist für

    Dieses Bewusstsein schließt nach Treu und Glauben auch ohne Kenntnis jeden einzelnen Mangels den für die Arglisthaftung notwendigen Irrtum des Auftraggebers aus (vgl. BGH wistra 2010, 148, wistra 2008, 426 und wistra 2007, 183 zu § 263 StGB).
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