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   OLG Düsseldorf, 06.03.2007 - III-5 Ss 226/06 - 85/06 I   

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OLG Düsseldorf, 06.03.2007 - III-5 Ss 226/06 - 85/06 I (https://dejure.org/2007,5751)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.03.2007 - III-5 Ss 226/06 - 85/06 I (https://dejure.org/2007,5751)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. März 2007 - III-5 Ss 226/06 - 85/06 I (https://dejure.org/2007,5751)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsnatur und Voraussetzungen der Verwarnung mit Strafvorbehalt; Zulässige Höhe einer Gesamtgeldstrafe; Rechtsnatur und objektiver Tatbestand des § 266a Strafgesetzbuch (StGB); Anforderungen an die tatrichterlichen Feststellungen bei Verurteilung bzw. Verwarnung wegen des ...

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2007, 170
  • StV 2007, 415
  • wistra 2007, 235
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 09.08.2005 - 5 StR 67/05

    Vermögensschaden beim Eingehungsbetrug bei angestrebter Vorleistung des Opfers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.03.2007 - 5 Ss 226/06
    Das reicht zur Berechnung der vorenthaltenen Arbeitnehmerbeiträge, die weitestgehend Rechtsanwendung ist (BGH NJW 2005, 3650, 3651), nicht aus.

    Deshalb sind grundsätzlich bei der Feststellung der monatlich vorenthaltenen Beiträge für jeden Fälligkeitszeitpunkt gesondert die genaue Anzahl der Arbeitnehmer, ihre Beschäftigungszeiten und Löhne sowie die Höhe des Beitragssatzes der örtlich zuständigen Kasse festzustellen (BGHR StGB § 266a Sozialabgaben 3, 4, 5; BGH NJW 2002, 2480, 2483; NJW 2005, 3650, 3651; BGH, 5 StR 173/06 vom 13. Juli 2006, Rdnr. 4 ).

  • BGH, 28.05.2002 - 5 StR 16/02

    Vorenthalten von Arbeitnehmerbeiträgen (Unvermögen zum Fälligkeitszeitpunkt;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.03.2007 - 5 Ss 226/06
    Deshalb sind grundsätzlich bei der Feststellung der monatlich vorenthaltenen Beiträge für jeden Fälligkeitszeitpunkt gesondert die genaue Anzahl der Arbeitnehmer, ihre Beschäftigungszeiten und Löhne sowie die Höhe des Beitragssatzes der örtlich zuständigen Kasse festzustellen (BGHR StGB § 266a Sozialabgaben 3, 4, 5; BGH NJW 2002, 2480, 2483; NJW 2005, 3650, 3651; BGH, 5 StR 173/06 vom 13. Juli 2006, Rdnr. 4 ).

    Unmöglichkeit in diesem Sinne liegt insbesondere dann vor, wenn der Handlungspflichtige zahlungsunfähig ist (BGHSt 47, 318, 320 = NJW 2002, 2480, 2481).

  • BGH, 20.03.1996 - 2 StR 4/96

    Verurteilung - Angaben über die Anzahl der Beschäftigten - Beschäftigungszeiten -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.03.2007 - 5 Ss 226/06
    Deshalb sind grundsätzlich bei der Feststellung der monatlich vorenthaltenen Beiträge für jeden Fälligkeitszeitpunkt gesondert die genaue Anzahl der Arbeitnehmer, ihre Beschäftigungszeiten und Löhne sowie die Höhe des Beitragssatzes der örtlich zuständigen Kasse festzustellen (BGHR StGB § 266a Sozialabgaben 3, 4, 5; BGH NJW 2002, 2480, 2483; NJW 2005, 3650, 3651; BGH, 5 StR 173/06 vom 13. Juli 2006, Rdnr. 4 ).
  • OLG Köln, 17.03.2015 - 1 RVs 247/14

    Verhängung einer Verwarnung mit Strafvorbehalt bei leicht fahrlässiger

    Sein Werturteil kann nur beanstandet werden, wenn die Gründe, auf die er sich stützt, nicht im Rahmen dessen liegen, was nach den Feststellungen über Tat und Täter sachlich noch vertretbar ist (SenE v. 14.10.2003 - Ss 234-235/03 - SenE v. 14.05.2002 - Ss 83/02 - je zu § 56 Abs. 2 StGB; s. im gleichen Sinne zu § 56 Abs. 1 Ziff. 2 StGB: BGHSt 46, 107 - zitiert nach Juris Tz. 34; OLG Hamm NStZ-RR 2007, 170 [171]; ähnlich OLG Nürnberg NJW 2007, 526 = NStZ 2007, 405).
  • OLG Naumburg, 12.03.2012 - 2 Ss 157/11

    Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung in Strafsachen; Schuldumfang beim

    Das Oberlandesgericht Düsseldorf vertritt (wistra 2007, 235 f.) die Auffassung, dass eine Gesamtstrafe, die die Einsatzstrafe dreifach oder mehr erhöht, in aller Regel den Strafrahmen überschreitet, den § 54 StGB dem Tatrichter zur Verfügung stellt.
  • OLG Düsseldorf, 21.12.2007 - 5 Ss 288/07

    Strafbarkeit wegen Vorenthalten von Arbeitsentgelt; Sozialrechts-akzessorische

    Das reicht nicht aus (vgl. BGH NJW 2005, 3650 f, OLG Koblenz, Beschluss vom 30.05.07, 1 Ss 127/07 und vom 24.8.2006, 1 Ws 229/06), OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6.3.07- III - 5 Ss 226/06 I).
  • OLG Düsseldorf, 26.02.2008 - 5 Ss 203/07

    Durchsuchung der Wohnung eines Nichtbeschuldigten; Widerstand gegen

    Die Revision der Staatsanwaltschaft hat vorläufig Erfolg, weil der Senat nicht sicher ausschließen kann, dass die neue Hauptverhandlung zu Feststellungen führt, die einen Schuldspruch wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte tragen, und die Feststellungen keine besonderen Umstände im Sinne von § 59 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB belegen, die eine Verhängung von Strafe entbehrlich machen (vgl. Senat wistra 2007, 235).
  • VG Schwerin, 10.12.2014 - 7 A 1518/14

    Anordnung erkennungsdienstlicher Behandlung zur Straftatenprävention statt

    (3.) Zwischenzeitlich war am 3. Juni 2014 bei der Polizei durch Frau J., mit der und deren Tochter K. der Kläger bis zum Vortag zusammen gewohnt hatte, die als Nötigung verfolgte "Anlasstat" der streitgegenständlichen Verfügung angezeigt worden (Vorgangsnr. .../ 000085/06/14).
  • OVG Niedersachsen, 17.11.2006 - 10 ME 222/06

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Ausreisehindernisses; Anforderungen an

    Zutreffend stellt das Verwaltungsgericht darauf ab, dass die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 4 Satz 1 AufenthG daher nicht in Betracht kommt, wenn ein dauerhafter Aufenthalt im Bundesgebiet angestrebt wird (vgl. Nds. OVG, Beschluss des Senats vom 13. Oktober 2006 - 10 LA 85/06 -, Beschluss vom 27. Juni 2005 - 11 ME 96/05 -, NVwZ-RR 2006, 572, Beschluss vom 22. Mai 2006 - 8 LA 60/06 -, V.n.b., Beschluss vom 27. Juni 2006 - 8 LA 77/06 -, V.n.b.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 6. April 2005 - 11 S 2779/04 -, juris; Hess. VGH, Urteil vom 7. Juli 2006 - 7 UE 509/06 -, juris; Renner, Ausländerrecht - 8. Auflage 2005 - § 25 Rdnr. 29; Hailbronner, Ausländerrecht, Losebl., § 25 Rdnr. 65).
  • LG Wuppertal, 29.06.2007 - 28 Ns 107/07

    Rechtmäßigkeit einer Einziehungsentscheidung i.F.e. Verwarnung mit Strafvorbehalt

    Eine vorbehaltene Strafe, die nach wie vor auch im unteren Kriminalitätsbereich nur ausnahmsweise möglich ist (vgl. hierzu OLG Hamm NStZ-RR 2007, 170), macht ja gerade deutlich, dass die Straftat noch im Bagatellbereich nach unten abweicht.
  • OLG Naumburg, 24.01.2017 - 2 Rv 2/17

    Bildung der Gesamtstrafe: Berücksichtigung des durch die Taten entstandenen

    Der Senat lässt offen, ob eine Gesamtstrafe, die die Einsatzstrafe dreifach oder mehr erhöht, in aller Regel den Strafrahmen überschreitet, den § 54 StGB dem Tatrichter zur Verfügung stellt (so OLG Düsseldorf, wistra 2007, 235 f.).
  • KG, 01.02.2018 - 121 Ss 71/17

    Begriff der völligen Ungeeignetheit eines Beweismittels i.S. von § 244 Abs. 3 S.

    Dabei steht ihm - wie bei der Entscheidung über eine Strafaussetzung zur Bewährung (§ 56 StGB) - ein weiter Beurteilungsspielraum zu, in dessen Rahmen er die Wertungen nach eigenem pflichtgemäßen Ermessen zu treffen (vgl. KG, Urteile vom 14. November 2003 - [3] 1 Ss 206/03 [73/03] - und vom 25. Juni 2001 - [3] 1 Ss 92/01 [41/01] - juris Rdn. 3) und das Revisionsgericht jede rechtsfehlerfrei begründete Entscheidung bis zur Grenze des Vertretbaren hinzunehmen hat (vgl. OLG Düsseldorf NStZ-RR 2007, 170 - juris Rdn. 12).
  • OLG Bremen, 07.03.2011 - 2 Ss 7/11

    Anforderungen an die Gesamtstrafenbildung

    Soweit das OLG Düsseldorf in seinem Urteil vom 06.03.2007 (wistra 2007, 235 ) formuliert hat, eine Gesamtstrafe, die die Einsatzstrafe dreifach oder mehr erhöhe, überschreite "in aller Regel" den Strafrahmen, den § 54 StGB zur Verfügung stelle, lässt sich diese Ansicht nach Auffassung des Senats nicht auf die vorgenannte und auch vom Angeklagten in der Revisionsbegründung zitierte Rechtsprechung des BGH stützen.
  • KG, 01.02.2018 - 5 Ss 49/17
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