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   BGH, 19.04.2007 - 5 StR 505/06   

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https://dejure.org/2007,3443
BGH, 19.04.2007 - 5 StR 505/06 (https://dejure.org/2007,3443)
BGH, Entscheidung vom 19.04.2007 - 5 StR 505/06 (https://dejure.org/2007,3443)
BGH, Entscheidung vom 19. April 2007 - 5 StR 505/06 (https://dejure.org/2007,3443)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 17 Abs. 2 InsO; § 64 Abs. 1 Satz 1 GmbHG; § 19 InsO
    Vorsätzliches Unterlassen der Stellung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens (Begriff der Zahlungsunfähigkeit: liquide, frei verfügbare Mittel, Aussonderungsrechte)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Vorsätzliches Unterlassen der Stellung eines Antrags auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens; Legaldefinition der Zahlungsunfähigkeit; Heranziehung sämtlicher Einkünfte bei der Feststellung von Zahlungsunfähigkeit; Hinreichende Anhaltspunkte für das Vorliegen einer ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Insolvenzverschleppung - Strafbarkeit

  • Judicialis

    InsO § 17 Abs. 2; ; InsO § 19; ; InsO §§ 47 ff.; ; GmbHG § 64 Abs. 1 Satz 1; ; GmbHG § 84 Abs. 1 Nr. 2; ; StPO § 154 Abs. 2; ; StGB § 283 Abs. 1; ; StGB § 283 Abs. 1 Nr. 7 lit. b; ; StGB § 283 Abs. 6

  • ra.de
  • streifler.de

    Noch nicht in das Betriebsvermögen integrierte Gelder stehen nicht für Erfüllung fremder Verbindlichkeiten zur Verfügung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GmbHG § 84 Abs. 1 Nr. 2
    Definition von "Zahlungsunfähigkeit; Zahlungsunfähigkeit und Gelder, an denen ein Aussonderungsrecht besteht oder die durch Straftaten erlangt wurden

  • rechtsportal.de

    GmbHG § 84 Abs. 1 Nr. 2
    Definition von "Zahlungsunfähigkeit; Zahlungsunfähigkeit und Gelder, an denen ein Aussonderungsrecht besteht oder die durch Straftaten erlangt wurden

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • wistra-online.com PDF, S. 35 (Entscheidungsbesprechung)

    StGB § 283; GmbHG § 84; InsO § 17 Abs. 2
    Nichterstellung der Bilanz

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 415
  • StV 2007, 527
  • wistra 2007, 308
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 31.03.1982 - 2 StR 744/81

    Überlassung von (ausländischen) Arbeitnehmern ohne die erforderliche Erlaubnis -

    Auszug aus BGH, 19.04.2007 - 5 StR 505/06
    Dies gilt selbst dann, wenn sie aus Straftaten herrühren (BGH NJW 1982, 1952, 1954 m.w.N.).

    Solange die Gesellschaft ihren Zahlungspflichten nachkommt, ist nämlich unerheblich, aus welcher Quelle ihre Einnahmen stammen (BGH NJW 1982, 1952, 1954).

  • BGH, 26.02.1987 - 1 StR 5/87

    Fortsetzungstat - Einzelakte - Strafverfolgung - Wirksamer Antrag

    Auszug aus BGH, 19.04.2007 - 5 StR 505/06
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bedeutet Zahlungsunfähigkeit in diesem Sinne das nach außen in Erscheinung tretende, auf dem Mangel an Zahlungsmitteln beruhende, voraussichtlich dauernde Unvermögen des Unternehmens, seine sofort zu erfüllenden Geldschulden noch im Wesentlichen zu begleichen (BGHR GmbHG § 64 Abs. 1 Zahlungsunfähigkeit 1).
  • BGH, 07.07.2005 - III ZR 422/04

    Aussonderung von nach Beendigung des Treuhandverhältnisses auf ein Treuhandkonto

    Auszug aus BGH, 19.04.2007 - 5 StR 505/06
    Den Urteilsgründen ist nämlich zu entnehmen, dass die Gelder auf ein erst kurz zuvor eröffnetes Konto der W. überwiesen wurden und aufgrund des notariellen Vertrages hierfür auch eine eindeutige vertragliche Grundlage bestanden hat (vgl. BGH ZIP 2005, 1465, 1466; Ganter in MüKo InsO 2001 § 47 Rdn. 354 ff.).
  • BGH, 22.05.1991 - 2 StR 453/90

    Ausbleiben des Angeklagten in der Fortsetzungsverhandlung bei selbst

    Auszug aus BGH, 19.04.2007 - 5 StR 505/06
    Angesichts dieser Sachlage kann der Senat dahinstehen lassen, ob eine Strafbarkeit schon dann nicht in Betracht kommt, wenn die Zahlungseinstellung erfolgt (§ 283 Abs. 6 StGB), bevor die Frist zur rechtzeitigen Bilanzerstellung abgelaufen ist (vgl. BGHR StGB § 283 Abs. 1 Nr. 7b Zeit 1, Bilanz 2).
  • BGH, 23.05.2007 - 1 StR 88/07

    Insolvenzantragsverschleppung (Zahlungsunfähigkeit und Zahlungsstockung;

    Der Senat versteht daher die im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19. April 2007 (5 StR 505/06 Rdn. 4) unter Hinweis auf eine aus dem Jahr 1997 stammende Entscheidung des Bundesgerichtshofs zum alten Konkursrecht (BGHR GmbHG § 64 Abs. 1 Zahlungsunfähigkeit 1) gewählte Formulierung, wonach Zahlungsunfähigkeit (im konkreten Fall seit dem 1. Dezember 1999) im Sinne von §§ 64, 84 GmbHG "das nach außen in Erscheinung tretende, auf dem Mangel an Zahlungsmitteln beruhende, voraussichtlich dauernde Unvermögen des Unternehmens (sei), seine sofort zu erfüllenden Geldschulden noch im Wesentlichen zu begleichen", dahingehend, dass damit nur noch die Zahlungsstockung im Sinne des neuen Insolvenzrechts angesprochen werden sollte.
  • LG Hildesheim, 23.05.2007 - 25 KLs 5413 Js 18030/06

    Pflicht eines Geschäftsführers bzw. eines Niederlassungsleiters eines

    Diese Einnahmequelle war hierfür zu unsicher (vgl. BGH NJW 1982, 1952, 1954; BGH Urteil v. 19. April 2007, 5 StR 505/06):.
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