Weitere Entscheidung unten: BGH, 09.05.2007

Rechtsprechung
   BFH, 16.03.2007 - VII B 21/06   

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https://dejure.org/2007,1926
BFH, 16.03.2007 - VII B 21/06 (https://dejure.org/2007,1926)
BFH, Entscheidung vom 16.03.2007 - VII B 21/06 (https://dejure.org/2007,1926)
BFH, Entscheidung vom 16. März 2007 - VII B 21/06 (https://dejure.org/2007,1926)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Judicialis

    ZollVG § 32 Abs. 3; ; AO 1977 § 370; ; AO 1977 § 378

  • RA Kotz

    Reisender - Wareneinführung nach Deutschland aus Drittland - Einfuhrabgaben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZollVG § 32 Abs. 3; AO § 370 § 378
    Benutzung des "grünen Ausgangs beim Mitführen abgabepflichtiger Waren als leichtfertige Steuerhinterziehung

  • rechtsportal.de

    ZollVG § 32 Abs. 3 ; AO § 370 § 378
    Benutzung des "grünen Ausgangs beim Mitführen abgabepflichtiger Waren als leichtfertige Steuerhinterziehung

  • datenbank.nwb.de

    Benutzung des "grünen Ausgangs" beim Mitführen abgabenpflichtiger Waren als leichtfertige Steuerhinterziehung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Informationspflicht des mit zollpflichtiger Ware aus Drittland Einreisenden über die Bedeutung des roten und des grünen Ausgangs am Flughafen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der "grüne" Flughafenausgang

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Bedeutung des "grünen" Flughafenausgangs

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Einreisen eines Reisenden aus einem Drittland nach Deutschland mit anzumeldenden und zollpflichtigen Waren; Kenntnis der Bedeutung des roten und des grünen Ausgangs an Flughäfen; Leichtfertige Steuerverkürzung bei Benutzung des grünen Ausgangs in der Annahme des ...

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Fluggäste mit zu verzollenden Waren dürfen am Flughafen nicht durch den grün gekennzeichneten Ausgang!

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Zollkontrollmaßnahmen: Bedeutung des "grünen" Flughafenausgangs

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Benutzung des "grünen" Flughafenausgangs mit zu verzollenden Waren stellt regelmäßig eine leichtfertige Abgabeverkürzung dar

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Benutzung des "grünen" Flughafenausgangs trotz Mitführens abgabepflichtiger Waren ist leichtfertige Steuerverkürzung

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Bedeutung des "grünen" Flughafenausgangs

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    BFH zur Nutzung des "grünen" Flughafenausgangs bei zu verzollenden Waren

  • 123recht.net (Pressemeldung, 2.5.2007)

    "Grüner Flughafenausgang" nur ohne zollpflichtige Waren // Unkenntnis schützt nicht vor Strafe

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    ZollVG - Leichtfertige Steuerverkürzung bei der Einreise nach Deutschland

  • steuer-schutzbrief.de (Entscheidungsbesprechung)

    Zoll am Flughafen: Falscher Ausgang ist nicht immer schädlich

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 216, 468
  • BB 2007, 1098
  • DB 2007, 1290
  • wistra 2007, 319
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • FG Düsseldorf, 29.06.2015 - 4 K 359/14

    Einfuhr von Goldschmuck aus der Türkei: Zollbefreiung als Übersiedlungsgut oder

    Dieses Ergebnis entspricht auch dem Sinn nach den Beschlüssen des BFH vom 16.03.2007, VII B 21/06, BFHE 216, 468 und vom 21.09.2007, VII B 81/07, BFH/NV 2008, 126.
  • BFH, 21.09.2007 - VII B 81/07

    Erstattung von Einfuhrabgaben; Benutzung des grünen Ausgangs eines Reisenden auf

    Dies ist schon deshalb nicht zu beanstanden, weil von offensichtlicher Fahrlässigkeit der Klägerin auszugehen ist, denn es kann im Allgemeinen angenommen werden, dass ein Reisender mit wenigstens durchschnittlicher Auffassungsgabe die entsprechenden Hinweise an den Flughafenausgängen bemerkt und erkennt, dass er mit anmeldepflichtigen Waren den roten Ausgang benutzen und die Waren dort bei der Zollstelle anmelden muss (Senatsbeschluss vom 16. März 2007 VII B 21/06, BFH/NV 2007, 1263, ZfZ 2007, 152).
  • FG Düsseldorf, 25.03.2011 - 4 K 120/11

    Vor-"Sicht" bei Erwerb von Brillen im Ausland

    Dabei ist im Allgemeinen davon auszugehen, dass einem mit den Gegebenheiten an den Flughäfen in der Gemeinschaft einigermaßen vertrauten Reisenden geläufig ist, dass er mit Waren, von denen er weiß oder bei denen er zumindest für möglich halten muss, dass sie einfuhrabgabenpflichtig sind, den roten Ausgang benutzen und diese dort anmelden muss (BFH-Beschluss vom 16. März 2007 VII B 21/06, BFHE 216, 468).
  • FG München, 06.09.2012 - 14 K 1265/11

    Einreisefreimenge nur für persönlich mitgeführtes Reisegepäck

    Ein Reisender muss sich insbesondere auch über die Bedeutung des roten und des grünen Ausgangs an den Flughäfen Kenntnis verschaffen, wenn er aus einem Drittland nach Deutschland mit Waren einreist, von denen er weiß oder bei denen er zumindest für möglich halten muss, dass sie anzumelden und für sie Einfuhrabgaben zu entrichten sind (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofes vom 16. März 2007 VII B 21/06, BFHE 216, 468, zur leichtfertigen Steuerverkürzung).
  • FG München, 23.10.2008 - 14 K 1743/06

    Festsetzung eines Zollzuschlags im Reiseverkehr

    Ein Reisender muss sich insbesondere auch über die Bedeutung des roten und des grünen Ausgangs an den Flughäfen Kenntnis verschaffen, wenn er aus einem Drittland nach Deutschland mit Waren einreist, von denen er weiß oder bei denen er zumindest für möglich halten muss, dass sie anzumelden und für sie Einfuhrabgaben zu entrichten sind (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofes vom 16. März 2007 VII B 21/06, BFHE 216, 468, zur leichtfertigen Steuerverkürzung).
  • FG Hessen, 09.02.2022 - 7 K 1411/20
    Diese Ordnungswidrigkeit hat die Klägerin zumindest fahrlässig begangen, weil sie sich vor dem Verbringen der Ware nach Deutschland als Reisende insbesondere auch über die Bedeutung des roten und des grünen Ausgangs an den Flughäfen Kenntnis verschaffen muss (vgl. BFH, Beschluss vom 16. März 2007, VII B 21/06, BFHE 216, 468, zur leichtfertigen Steuerverkürzung).
  • FG Hamburg, 02.03.2023 - 4 K 114/22

    Zölle - Reiseverkehr: Zur Rechtmäßigkeit der Festsetzung von Einfuhrabgaben und

    Ein Reisender muss sich insbesondere über die Bedeutung des grünen Ausgangs an den Flughäfen Kenntnis verschaffen, wenn er aus einem Drittland nach Deutschland mit Waren einreist, bei denen es zumindest möglich ist, dass sie anzumelden und für sie Einfuhrabgaben zu entrichten sind (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofes vom 16. März 2007 VII B 21/06, BFHE 216, 468, zur leichtfertigen Steuerverkürzung).
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Rechtsprechung
   BGH, 09.05.2007 - 2 StR 530/06 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,6267
BGH, 09.05.2007 - 2 StR 530/06 (1) (https://dejure.org/2007,6267)
BGH, Entscheidung vom 09.05.2007 - 2 StR 530/06 (1) (https://dejure.org/2007,6267)
BGH, Entscheidung vom 09. Mai 2007 - 2 StR 530/06 (1) (https://dejure.org/2007,6267)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Anspruchs der Beteiligten auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise; Ersichtlichkeit der maßgeblichen Gründe für die Zurückweisung des Rechtsmittels aus den Entscheidungsgründen des angefochtenen Urteils und der Stellungnahme des ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 356 a Satz 2; ; StPO § 465 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    StPO § 349 Abs. 2
    Begründung des Verwerfungsbeschlusses

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 193
  • wistra 2007, 319
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 24.10.2006 - 4 StR 118/06

    Anhörungsrüge

    Auszug aus BGH, 09.05.2007 - 2 StR 530/06
    Die maßgeblichen Gründe für die Zurückweisung des Rechtsmittels ergeben sich aus den Entscheidungsgründen des angefochtenen Urteils und der Stellungnahme des Generalbundesanwalts mit dem Verwerfungsantrag (BGH StPO § 349 Abs. 2 Verwerfung 7; vgl. auch BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2006 - 4 StR 118/06).
  • BGH, 04.06.2002 - 3 StR 146/02

    Gewährung rechtlichen Gehörs im Beschlussverfahren nach § 349 Abs. 2 StPO, wenn

    Auszug aus BGH, 09.05.2007 - 2 StR 530/06
    Das Revisionsgericht ist in der Regel auch nicht verpflichtet, einen nach der Antragstellung des Generalbundesanwalts eingereichten Begründungsschriftsatz des Beschwerdeführers der Staatsanwaltschaft erneut zur Stellungnahme zuzuleiten (vgl. BGHR StPO § 349 Abs. 2 Verwerfung 7 m.w.N.).
  • BGH, 31.07.2006 - 1 StR 240/06

    Anhörungsrüge; rechtliches Gehör (Grenzen der Begründungspflicht)

    Auszug aus BGH, 09.05.2007 - 2 StR 530/06
    Die Kostenentscheidung folgt aus einer entsprechenden Anwendung des § 465 Abs. 1 StPO (vgl. Senatsbeschluss vom 8. März 2006 - 2 StR 387/91 und BGH, Beschluss vom 31. Juli 2006 - 1 StR 240/06).
  • BVerfG, 21.01.2002 - 2 BvR 1225/01

    Zur gebotenen Substantiierung der strafprozessualen Revisionsrüge der Verwertung

    Auszug aus BGH, 09.05.2007 - 2 StR 530/06
    Verfassungsrechtliche Gründe erfordern auch nicht eine ausführliche Begründung des Verwerfungsbeschlusses (vgl. BVerfG NStZ 2002, 487).
  • BGH, 20.02.2004 - 2 StR 116/03

    Ablehnung eines Antrags auf nachträgliche Begründung eines

    Auszug aus BGH, 09.05.2007 - 2 StR 530/06
    Soweit das Revisionsgericht dem Verwerfungsantrag nur im Ergebnis und nicht in der Begründung folgt, entspricht es allgemeiner Übung der Senate, der üblichen allgemeinen Bezugnahme auf § 349 Abs. 2 StPO Zusätze zur Begründung der eigenen Rechtsauffassung beizufügen (vgl. Senatsbeschluss vom 20. Februar 2004 - 2 StR 116/03).
  • BGH, 08.03.2006 - 2 StR 387/91

    Gegenvorstellung; Anhörungsrüge (Kostenentscheidung)

    Auszug aus BGH, 09.05.2007 - 2 StR 530/06
    Die Kostenentscheidung folgt aus einer entsprechenden Anwendung des § 465 Abs. 1 StPO (vgl. Senatsbeschluss vom 8. März 2006 - 2 StR 387/91 und BGH, Beschluss vom 31. Juli 2006 - 1 StR 240/06).
  • BGH, 13.02.2007 - 3 StR 425/06

    Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit; Entscheidung im Beschlusswege;

    Auszug aus BGH, 09.05.2007 - 2 StR 530/06
    Den Anträgen der Verurteilten, ihnen die zur Entscheidung berufenen Richter vorab namhaft zu machen, den Berichterstatter bekannt zu geben, sowie den senatsinternen Geschäftsverteilungsplan mitzuteilen, war nicht nachzukommen (vgl. hierzu auch BGH, Beschluss vom 13. Februar 2007 - 3 StR 425/06).
  • BGH, 14.04.2011 - 3 StR 36/11

    Unbegründete Anhörungsrüge; kein Anspruch auf Revisionshauptverhandlung

    Entgegen der Auffassung des Verurteilten bestand insbesondere keine Pflicht, die angegriffene Senatsentscheidung weiter zu begründen (BVerfG, Beschlüsse vom 22. Januar 1982 - 2 BvR 1506/81, NJW 1982, 925; vom 10. Oktober 2001 - 2 BvR 1620/01, NJW 2002, 814; vom 23. August 2005 - 2 BvR 1066/05, NJW 2006, 136; BGH, Beschluss vom 9. Mai 2007 - 2 StR 530/06 Rn. 5; Beschluss vom 4. Juni 2002 - 3 StR 146/02, BGHR StPO § 349 Abs. 2 Verwerfung 7).
  • BGH, 10.08.2010 - 3 StR 229/10

    Unbegründete Anhörungsrüge (Beschlussverwerfung; hinreichendes Eingehen auf das

    Die maßgeblichen Gründe für die Zurückweisung des Rechtsmittels ergeben sich aus den Entscheidungsgründen des angefochtenen Urteils und der Stellungnahme des Generalbundesanwalts mit dem Verwerfungsantrag (BGH, Beschluss vom 9. Mai 2007 - 2 StR 530/06 Rn. 5; Beschluss vom 4. Juni 2002 - 3 StR 146/02, BGHR StPO § 349 Abs. 2 Verwerfung 7).
  • BGH, 23.02.2012 - 4 StR 422/11

    Unbegründete Anhörungsrüge

    Das nunmehr beim Senat eingegangene Gesuch, das allein auf die Namhaftmachung der an diesem Beschluss beteiligten Richter gerichtet ist, gibt keinen Anlass, mit der Entscheidung über die Anhörungsrüge zuzuwarten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07; BGH, Beschluss vom 9. Mai 2002 - 2 StR 530/06, wistra 2007, 319).
  • KG, 08.07.2008 - 3 Ws (B) 48/08

    Anhörungsrüge: Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Antrags auf Rücksetzung des

    Die Kostenentscheidung folgt aus § 46 Abs. 1 OWiG i.V.m. analoger Anwendung von § 465 Abs. 1 Satz 1 StPO (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Mai 2007 - 2 StR 530/06 - bei juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 1. März 2007 - 2 Ss OWi 524/06 - bei juris; OLG Köln NStZ 2006, 181).
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