Weitere Entscheidung unten: BGH, 19.04.2007

Rechtsprechung
   BGH, 23.05.2007 - 1 StR 88/07   

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https://dejure.org/2007,2515
BGH, 23.05.2007 - 1 StR 88/07 (https://dejure.org/2007,2515)
BGH, Entscheidung vom 23.05.2007 - 1 StR 88/07 (https://dejure.org/2007,2515)
BGH, Entscheidung vom 23. Mai 2007 - 1 StR 88/07 (https://dejure.org/2007,2515)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für das Vorliegen von Zahlungsunfähigkeit; Abgrenzung zwischen Zahlungsunfähigkeit und bloßer Zahlungsstockung

  • Judicialis

    GmbHG § 64; ; GmbHG § 64 Abs. 1 Satz 1; ; GmbHG § 84; ; GmbHG § 84 Abs. 1 Nr. 2; ; InsO § 17 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GmbHG § 64 Abs. 1 § 84 Abs. 1 Nr. 2
    Definition der Zahlungsunfähigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Definition der Zahlungsunfähigkeit

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Insolvenz - Insolvenzverschleppungshaftung verschärft

  • wistra-online.com PDF, S. 35 (Entscheidungsbesprechung)

    GmbHG § 84 Abs. 1 Nr. 2; InsO § 17 Abs. 2
    Begriff der Zahlungsunfähigkeit

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 643
  • NZI 2008, 43
  • NZI 2008, 50
  • StV 2007, 528
  • wistra 2007, 386
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.04.2007 - 5 StR 505/06

    Vorsätzliches Unterlassen der Stellung des Antrags auf Eröffnung des

    Auszug aus BGH, 23.05.2007 - 1 StR 88/07
    Der Senat versteht daher die im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19. April 2007 (5 StR 505/06 Rdn. 4) unter Hinweis auf eine aus dem Jahr 1997 stammende Entscheidung des Bundesgerichtshofs zum alten Konkursrecht (BGHR GmbHG § 64 Abs. 1 Zahlungsunfähigkeit 1) gewählte Formulierung, wonach Zahlungsunfähigkeit (im konkreten Fall seit dem 1. Dezember 1999) im Sinne von §§ 64, 84 GmbHG "das nach außen in Erscheinung tretende, auf dem Mangel an Zahlungsmitteln beruhende, voraussichtlich dauernde Unvermögen des Unternehmens (sei), seine sofort zu erfüllenden Geldschulden noch im Wesentlichen zu begleichen", dahingehend, dass damit nur noch die Zahlungsstockung im Sinne des neuen Insolvenzrechts angesprochen werden sollte.
  • BGH, 24.05.2005 - IX ZR 123/04

    Begriff der Zahlungsunfähigkeit

    Auszug aus BGH, 23.05.2007 - 1 StR 88/07
    Sonst liegt - von vorneherein - Zahlungsunfähigkeit vor (vgl. zu allem BGH wistra 2005, 432; Schulze-Osterloh in Baumbach/Hueck, GmbH-Gesetz 18. Aufl. § 64 Rdn. 4 ff., § 84 Rdn. 25; Bieneck in Müller-Gugenberger/Bieneck, Wirtschaftsstrafrecht 4. Aufl. § 76 Rdn. 51 ff.).
  • BGH, 26.02.1987 - 1 StR 5/87

    Fortsetzungstat - Einzelakte - Strafverfolgung - Wirksamer Antrag

    Auszug aus BGH, 23.05.2007 - 1 StR 88/07
    Der Senat versteht daher die im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19. April 2007 (5 StR 505/06 Rdn. 4) unter Hinweis auf eine aus dem Jahr 1997 stammende Entscheidung des Bundesgerichtshofs zum alten Konkursrecht (BGHR GmbHG § 64 Abs. 1 Zahlungsunfähigkeit 1) gewählte Formulierung, wonach Zahlungsunfähigkeit (im konkreten Fall seit dem 1. Dezember 1999) im Sinne von §§ 64, 84 GmbHG "das nach außen in Erscheinung tretende, auf dem Mangel an Zahlungsmitteln beruhende, voraussichtlich dauernde Unvermögen des Unternehmens (sei), seine sofort zu erfüllenden Geldschulden noch im Wesentlichen zu begleichen", dahingehend, dass damit nur noch die Zahlungsstockung im Sinne des neuen Insolvenzrechts angesprochen werden sollte.
  • BGH, 21.08.2013 - 1 StR 665/12

    Insolvenzverschleppung (Begriff der Zahlungsunfähigkeit: Bestimmung nach

    Sonst liegt Zahlungsunfähigkeit vor (BGH, Beschluss vom 23. Mai 2007 - 1 StR 88/07, BGHR GmbHG § 64 Abs. 1 Zahlungsfähigkeit 2 mwN).
  • BGH, 10.02.2009 - 3 StR 372/08

    Bankrott (Ankündigung der beabsichtigten Aufgabe der Interessentheorie);

    Damit ist dem Senat die Überprüfung verwehrt, ob der vom Landgericht zugrunde gelegte Liquiditätsstatus nicht nur alle relevanten kurzfristig fälligen Verbindlichkeiten, sondern auch die zu ihrer Tilgung vorhandenen oder herbeizuschaffenden Mittel (also die flüssigen Mittel und kurzfristig einziehbaren Forderungen sowie gegebenenfalls die kurzfristig liquidierbaren Vermögensgegenstände) enthält (vgl. § 17 Abs. 2 InsO und BGH wistra 2001, 306, 307; 2007, 312).
  • BGH, 28.10.2008 - 5 StR 166/08

    Insolvenzverschleppung (kein Entfallen der Insolvenzantragspflicht des Schuldners

    (1) Die Zahlungsunfähigkeit im Sinne des § 17 Abs. 2 InsO (vgl. dazu BGHR GmbHG § 64 Abs. 1 Zahlungsunfähigkeit 2) ist hier ausreichend - auch mit Blick auf das Geständnis des sachkundigen Angeklagten - durch die vom Landgericht angeführten "wirtschaftskriminalistischen Beweisanzeichen" (vgl. dazu BGH wistra 2003, 232 m.N.; zum Inhalt eines Liquiditätsstatus BGH wistra 2001, 306, 307; Müller-Gugenberger/Bieneck, Wirtschaftsstrafrecht 4. Aufl. § 76 Rdn. 57 ff.) für den Zeitraum ab Ende Juli 2001 belegt.
  • BGH, 06.05.2008 - 5 StR 34/08

    Untreue zulasten einer GmbH durch Herbeiführung der Überschuldung und Auszahlung

    Damit ist dem Senat die Überprüfung verwehrt, ob der vom Landgericht jeweils zugrunde gelegte Liquiditätsstatus alle relevanten kurzfristig fälligen Verbindlichkeiten und die zu ihrer Tilgung vorhandenen oder herbeizuschaffenden Mittel (also die flüssigen Mittel und kurzfristig einziehbaren Forderungen sowie gegebenenfalls die kurzfristig liquidierbaren Vermögensgegenstände) enthält (vgl. § 17 Abs. 2 InsO und BGH wistra 2007, 312; 2001, 306, 307; Müller-Gugenberger/Bieneck aaO § 76 Rdn. 57 ff.).

    Erst recht belegen die Feststellungen weder genaue Zeitpunkte etwaiger Fristen noch gar die Stundung der Kreditforderungen (vgl. Müller-Gugenberger/Bieneck aaO § 76 Rdn. 57, 62; vgl. auch BGH wistra 2007, 312).

  • BGH, 30.08.2011 - 2 StR 652/10

    Inbegriffsrüge (Inbegriff der Hauptverhandlung: Protokollierung der Verlesung von

    Sofern der neue Tatrichter die Feststellung der Zahlungsunfähigkeit erneut anhand wirtschaftskriminalistischer Beweisanzeichen vornehmen sollte, wird er zu beachten haben, dass hierbei nur solche Verbindlichkeiten herangezogen werden können, die zu dem möglichst konkret zu bezeichnenden Bewertungszeitpunkt auch fällig waren (vgl. § 17 Abs. 2 S. 1 InsO; BGHR GmbHG § 64 Abs. 1 Zahlungsunfähigkeit 2; Fischer aaO, vor § 283 Rn. 9).
  • BGH, 11.07.2019 - 1 StR 456/18

    Insolvenzverschleppung (Begriff der Zahlungsunfähigkeit: Feststellung durch das

    Sonst liegt Zahlungsunfähigkeit vor (BGH, Beschlüsse vom 23. Mai 2007 - 1 StR 88/07, BGHR GmbHG § 64 Abs. 1 Zahlungsfähigkeit 2 mwN und vom 21. August 2013 - 1 StR 665/12 Rn. 13).
  • BGH, 29.10.2020 - 5 StR 618/19

    Zahlungsunfähigkeit (Fälligkeit; ernsthaftes Einfordern)

    Der Senat neigt daher der Auffassung zu, wonach die Fälligkeit von Forderungen im insolvenzrechtlichen Sinn nicht voraussetzt, dass die geschuldete Leistung "ernsthaft eingefordert' wird (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Mai 2007 - 1 StR 88/07, NStZ 2007, 643, 644; aA BGH, Beschluss vom 16. Mai 2017 - 2 StR 169/15, wistra 2017, 495, 498; vgl. auch Baumert NJW 2019, 1486, 1487 f.).
  • BayObLG, 04.05.2022 - 203 StRR 50/22

    Strafbarkeit wegen Bankrotts durch Verheimlichen von Vermögensbestandteilen

    Dieser muss in einem Zeitraum von maximal drei Wochen zu beseitigen sein, da eine kreditwürdige Person in der Lage ist, sich binnen dieser Frist die benötigten Beträge darlehensweise zu beschaffen (BGH, Beschlüsse vom 23.05.2007 - 1 StR 88/07, NStZ 2007, 643 f., in juris, und vom 21.08.2013 - 1 StR 665/12, NJW 2014, 164 juris Rn. 13).
  • OLG Stuttgart, 20.10.2010 - 3 U 66/10

    Insolvenzanfechtung: Nachweis einer Kenntnis von der Zahlungsunfähigkeit des

    Davon ist nach der Rechtsprechung auszugehen, wenn eine innerhalb von 3 Wochen nicht zu beseitigende Liquidationslücke des Schuldners wenigstens 10 % seiner fälligen Gesamtverbindlichkeiten ausmacht (BGH ZIP 2005, 1426; BGH NStZ 2007, 643).
  • LG Kiel, 19.01.2009 - XXV KLs 1/06

    Streitigkeiten im Zusammenhang mit Aktienoptionsgeschäften; Verurteilung zu einer

    Der Angeklagte verfügte im Zeitpunkt der drei verfahrensgegenständlichen Taten nicht über ausreichende liquide Mittel in dieser Größenordnung und konnte sich solche auch nicht in einem Zeitraum verschaffen, der die Bewertung als bloße Zahlungsstockung gerechtfertigt hätte, d.h. innerhalb einiger Wochen (vgl. BGH, Beschluss vom 23.05.2007, 1 StR 88/07).
  • KG, 21.01.2013 - 8 U 155/11

    Insolvenzanfechtung: Voraussetzungen für eine Anfechtbarkeit von Zahlungen des

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Rechtsprechung
   BGH, 19.04.2007 - 5 StR 505/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,3443
BGH, 19.04.2007 - 5 StR 505/06 (https://dejure.org/2007,3443)
BGH, Entscheidung vom 19.04.2007 - 5 StR 505/06 (https://dejure.org/2007,3443)
BGH, Entscheidung vom 19. April 2007 - 5 StR 505/06 (https://dejure.org/2007,3443)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 17 Abs. 2 InsO; § 64 Abs. 1 Satz 1 GmbHG; § 19 InsO
    Vorsätzliches Unterlassen der Stellung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens (Begriff der Zahlungsunfähigkeit: liquide, frei verfügbare Mittel, Aussonderungsrechte)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Vorsätzliches Unterlassen der Stellung eines Antrags auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens; Legaldefinition der Zahlungsunfähigkeit; Heranziehung sämtlicher Einkünfte bei der Feststellung von Zahlungsunfähigkeit; Hinreichende Anhaltspunkte für das Vorliegen einer ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Insolvenzverschleppung - Strafbarkeit

  • Judicialis

    InsO § 17 Abs. 2; ; InsO § 19; ; InsO §§ 47 ff.; ; GmbHG § 64 Abs. 1 Satz 1; ; GmbHG § 84 Abs. 1 Nr. 2; ; StPO § 154 Abs. 2; ; StGB § 283 Abs. 1; ; StGB § 283 Abs. 1 Nr. 7 lit. b; ; StGB § 283 Abs. 6

  • ra.de
  • streifler.de

    Noch nicht in das Betriebsvermögen integrierte Gelder stehen nicht für Erfüllung fremder Verbindlichkeiten zur Verfügung

  • rechtsportal.de

    GmbHG § 84 Abs. 1 Nr. 2
    Definition von "Zahlungsunfähigkeit; Zahlungsunfähigkeit und Gelder, an denen ein Aussonderungsrecht besteht oder die durch Straftaten erlangt wurden

  • rechtsportal.de

    GmbHG § 84 Abs. 1 Nr. 2
    Definition von "Zahlungsunfähigkeit; Zahlungsunfähigkeit und Gelder, an denen ein Aussonderungsrecht besteht oder die durch Straftaten erlangt wurden

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • wistra-online.com PDF, S. 35 (Entscheidungsbesprechung)

    StGB § 283; GmbHG § 84; InsO § 17 Abs. 2
    Nichterstellung der Bilanz

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 415
  • StV 2007, 527
  • wistra 2007, 386
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 31.03.1982 - 2 StR 744/81

    Überlassung von (ausländischen) Arbeitnehmern ohne die erforderliche Erlaubnis -

    Auszug aus BGH, 19.04.2007 - 5 StR 505/06
    Dies gilt selbst dann, wenn sie aus Straftaten herrühren (BGH NJW 1982, 1952, 1954 m.w.N.).

    Solange die Gesellschaft ihren Zahlungspflichten nachkommt, ist nämlich unerheblich, aus welcher Quelle ihre Einnahmen stammen (BGH NJW 1982, 1952, 1954).

  • BGH, 26.02.1987 - 1 StR 5/87

    Fortsetzungstat - Einzelakte - Strafverfolgung - Wirksamer Antrag

    Auszug aus BGH, 19.04.2007 - 5 StR 505/06
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bedeutet Zahlungsunfähigkeit in diesem Sinne das nach außen in Erscheinung tretende, auf dem Mangel an Zahlungsmitteln beruhende, voraussichtlich dauernde Unvermögen des Unternehmens, seine sofort zu erfüllenden Geldschulden noch im Wesentlichen zu begleichen (BGHR GmbHG § 64 Abs. 1 Zahlungsunfähigkeit 1).
  • BGH, 07.07.2005 - III ZR 422/04

    Aussonderung von nach Beendigung des Treuhandverhältnisses auf ein Treuhandkonto

    Auszug aus BGH, 19.04.2007 - 5 StR 505/06
    Den Urteilsgründen ist nämlich zu entnehmen, dass die Gelder auf ein erst kurz zuvor eröffnetes Konto der W. überwiesen wurden und aufgrund des notariellen Vertrages hierfür auch eine eindeutige vertragliche Grundlage bestanden hat (vgl. BGH ZIP 2005, 1465, 1466; Ganter in MüKo InsO 2001 § 47 Rdn. 354 ff.).
  • BGH, 22.05.1991 - 2 StR 453/90

    Ausbleiben des Angeklagten in der Fortsetzungsverhandlung bei selbst

    Auszug aus BGH, 19.04.2007 - 5 StR 505/06
    Angesichts dieser Sachlage kann der Senat dahinstehen lassen, ob eine Strafbarkeit schon dann nicht in Betracht kommt, wenn die Zahlungseinstellung erfolgt (§ 283 Abs. 6 StGB), bevor die Frist zur rechtzeitigen Bilanzerstellung abgelaufen ist (vgl. BGHR StGB § 283 Abs. 1 Nr. 7b Zeit 1, Bilanz 2).
  • BGH, 23.05.2007 - 1 StR 88/07

    Insolvenzantragsverschleppung (Zahlungsunfähigkeit und Zahlungsstockung;

    Der Senat versteht daher die im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19. April 2007 (5 StR 505/06 Rdn. 4) unter Hinweis auf eine aus dem Jahr 1997 stammende Entscheidung des Bundesgerichtshofs zum alten Konkursrecht (BGHR GmbHG § 64 Abs. 1 Zahlungsunfähigkeit 1) gewählte Formulierung, wonach Zahlungsunfähigkeit (im konkreten Fall seit dem 1. Dezember 1999) im Sinne von §§ 64, 84 GmbHG "das nach außen in Erscheinung tretende, auf dem Mangel an Zahlungsmitteln beruhende, voraussichtlich dauernde Unvermögen des Unternehmens (sei), seine sofort zu erfüllenden Geldschulden noch im Wesentlichen zu begleichen", dahingehend, dass damit nur noch die Zahlungsstockung im Sinne des neuen Insolvenzrechts angesprochen werden sollte.
  • LG Hildesheim, 23.05.2007 - 25 KLs 5413 Js 18030/06

    Pflicht eines Geschäftsführers bzw. eines Niederlassungsleiters eines

    Diese Einnahmequelle war hierfür zu unsicher (vgl. BGH NJW 1982, 1952, 1954; BGH Urteil v. 19. April 2007, 5 StR 505/06):.
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