Weitere Entscheidung unten: BGH, 17.07.2007

Rechtsprechung
   BGH, 21.06.2007 - 4 StR 69/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,2338
BGH, 21.06.2007 - 4 StR 69/07 (https://dejure.org/2007,2338)
BGH, Entscheidung vom 21.06.2007 - 4 StR 69/07 (https://dejure.org/2007,2338)
BGH, Entscheidung vom 21. Juni 2007 - 4 StR 69/07 (https://dejure.org/2007,2338)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,2338) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 331 StGB; § 333 StGB; § 261 StPO
    Vorteilsannahme durch die Aufnahme einer ungenehmigten aber angemessen vergüteten Nebentätigkeit (den Vorteil ausschließender Rechtsanspruch; Begriff der Dienstausübung; Unrechtsvereinbarung); Vorteilsgewährung; Beweiswürdigung

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Kriterien für die Annahme von strafbarer Vorteilsannahme bzw. Vorteilsgewährung bei privater entgeltlicher Nebentätigkeit eines Amtsträgers; Tatbestandsmerkmale des Straftatbestandes der Vorteilsannahme; Tatbestandsmerkmale des Straftatbestandes der Vorteilsgewährung

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Judicialis

    StGB § 331 Abs. 1; ; StGB § 333 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 331 Abs. 1 § 333 Abs. 1
    Vertragsabschluss als Vorteil; Nebentätigkeit als Diensthandlung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Strafrecht - Hilfe bei der Erstellung von Ausschreibungsunterlagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Freisprüche von den Vorwürfen der Vorteilsannahme bzw. Vorteilsgewährung durch ungenehmigte entgeltliche Nebentätigkeiten aufgehoben

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Freisprüche von den Vorwürfen der Vorteilsannahme bzw. Vorteilsgewährung aufgehoben

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Vorteilsannahme durch entgeltliche private Nebentätigkeit

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 309
  • NStZ-RR 2007, 309
  • StV 2007, 637
  • BauR 2007, 1621
  • wistra 2007, 422
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 10.03.1983 - 4 StR 375/82

    Ludwig Poullain

    Auszug aus BGH, 21.06.2007 - 4 StR 69/07
    Darunter ist jede Leistung zu verstehen, auf die der Amtsträger keinen Rechtsanspruch hat und die seine wirtschaftliche, rechtliche oder auch nur persönliche Lage objektiv verbessert (st. Rspr., vgl. BGHSt 31, 264, 279; BGH NJW 2003, 763, 764).

    Ein solcher Vorteil kann bereits im Abschluss eines Vertrages liegen, auf den der Amtsträger keinen Rechtsanspruch hat (vgl. BGHSt 31, 264, 279 f.; BGH wistra 2003, 303, 304; Münch-Komm StGB-Korte § 331 Rdn. 72 ff.).

    Sie sind Dienstausübung nur, soweit der Amtsträger bei der Ausführung der Nebentätigkeit - jedenfalls auch - im Rahmen seiner dienstlichen Obliegenheiten für den Vorteilsgeber tätig werden soll (vgl. BGHSt 31, 264, 280 f. zu § 331 StGB a.F.).

  • BGH, 02.02.2005 - 5 StR 168/04

    Vorteilsannahme (Begriff des Vorteils; Unrechtsvereinbarung; Vorsatz; Irrelevanz

    Auszug aus BGH, 21.06.2007 - 4 StR 69/07
    Ein Vorteil wird "für die Dienstausübung" vielmehr schon dann gewährt, wenn er von Vorteilsgeber und Vorteilsnehmer allgemein im Sinne eines Gegenseitigkeitsverhältnisses mit der Dienstausübung des Amtsträgers verknüpft wird (BGHSt 49, 275, 281; BGH NStZ 2005, 334).

    Um dem Hervorrufen eines bösen Anscheins möglicher Käuflichkeit eines Amtsträgers zu begegnen (vgl. BGH NStZ 2005, 334; BGHR StGB § 331 Anwendungsbereich 2), sollte ferner die Strafbarkeit wegen Vorteilsannahme bzw. Vorteilsgewährung auf die von den Vorschriften in der bisherigen Fassung nicht erfassten Fälle (vgl. BGH NJW 2003, 763, 765 m.N., insoweit in BGHSt 48, 44 nicht abgedruckt) erstreckt werden, in denen durch die Vorteile nur das generelle Wohlwollen des Amtsträgers erkauft bzw. "allgemeine Klimapflege" betrieben wird (vgl. BGHSt 49, 275, 281).

    Ist die Vornahme einer solchen Diensthandlung nicht nachzuweisen, kann aber daraus nicht ohne Weiteres der Umkehrschluss gezogen werden; denn eine Unrechtsvereinbarung im Sinne der §§ 331 Abs. 1, 333 Abs. 1 StGB liegt schon dann vor, wenn der Vorteil allgemein im Sinne eines Gegenseitigkeitsverhältnisses mit der Dienstausübung des Amtsträgers verknüpft wird (BGHSt 49, 275, 281; BGH NStZ 2005, 334).

  • BGH, 28.10.2004 - 3 StR 301/03

    Zur Strafbarkeit von Wahlkampfspenden an Amtsträger

    Auszug aus BGH, 21.06.2007 - 4 StR 69/07
    Ein Vorteil wird "für die Dienstausübung" vielmehr schon dann gewährt, wenn er von Vorteilsgeber und Vorteilsnehmer allgemein im Sinne eines Gegenseitigkeitsverhältnisses mit der Dienstausübung des Amtsträgers verknüpft wird (BGHSt 49, 275, 281; BGH NStZ 2005, 334).

    Um dem Hervorrufen eines bösen Anscheins möglicher Käuflichkeit eines Amtsträgers zu begegnen (vgl. BGH NStZ 2005, 334; BGHR StGB § 331 Anwendungsbereich 2), sollte ferner die Strafbarkeit wegen Vorteilsannahme bzw. Vorteilsgewährung auf die von den Vorschriften in der bisherigen Fassung nicht erfassten Fälle (vgl. BGH NJW 2003, 763, 765 m.N., insoweit in BGHSt 48, 44 nicht abgedruckt) erstreckt werden, in denen durch die Vorteile nur das generelle Wohlwollen des Amtsträgers erkauft bzw. "allgemeine Klimapflege" betrieben wird (vgl. BGHSt 49, 275, 281).

    Ist die Vornahme einer solchen Diensthandlung nicht nachzuweisen, kann aber daraus nicht ohne Weiteres der Umkehrschluss gezogen werden; denn eine Unrechtsvereinbarung im Sinne der §§ 331 Abs. 1, 333 Abs. 1 StGB liegt schon dann vor, wenn der Vorteil allgemein im Sinne eines Gegenseitigkeitsverhältnisses mit der Dienstausübung des Amtsträgers verknüpft wird (BGHSt 49, 275, 281; BGH NStZ 2005, 334).

  • BGH, 25.02.2003 - 5 StR 363/02

    Vorteilsannahme (Drittmittel; nebenamtliche Tätigkeiten; hochschulrechtliches

    Auszug aus BGH, 21.06.2007 - 4 StR 69/07
    Ein solcher Vorteil kann bereits im Abschluss eines Vertrages liegen, auf den der Amtsträger keinen Rechtsanspruch hat (vgl. BGHSt 31, 264, 279 f.; BGH wistra 2003, 303, 304; Münch-Komm StGB-Korte § 331 Rdn. 72 ff.).

    Um dem Hervorrufen eines bösen Anscheins möglicher Käuflichkeit eines Amtsträgers zu begegnen (vgl. BGH NStZ 2005, 334; BGHR StGB § 331 Anwendungsbereich 2), sollte ferner die Strafbarkeit wegen Vorteilsannahme bzw. Vorteilsgewährung auf die von den Vorschriften in der bisherigen Fassung nicht erfassten Fälle (vgl. BGH NJW 2003, 763, 765 m.N., insoweit in BGHSt 48, 44 nicht abgedruckt) erstreckt werden, in denen durch die Vorteile nur das generelle Wohlwollen des Amtsträgers erkauft bzw. "allgemeine Klimapflege" betrieben wird (vgl. BGHSt 49, 275, 281).

    bb) Den Straftatbeständen der Vorteilsannahme und der Vorteilsgewährung ist ein gewisses Maß an Heimlichkeit und Verdeckung der Vorteilsvereinbarung und des Vorteils gegenüber der Anstellungskörperschaft eigen (vgl. BGHSt 48, 44, 51; BGH wistra 2003, 303, 305; Münch-Komm StGB-Korte § 331 Rdn. 106).

  • BGH, 23.10.2002 - 1 StR 541/01

    Zu Zuwendungen an den Chefarzt einer Universitätsklinik

    Auszug aus BGH, 21.06.2007 - 4 StR 69/07
    Um dem Hervorrufen eines bösen Anscheins möglicher Käuflichkeit eines Amtsträgers zu begegnen (vgl. BGH NStZ 2005, 334; BGHR StGB § 331 Anwendungsbereich 2), sollte ferner die Strafbarkeit wegen Vorteilsannahme bzw. Vorteilsgewährung auf die von den Vorschriften in der bisherigen Fassung nicht erfassten Fälle (vgl. BGH NJW 2003, 763, 765 m.N., insoweit in BGHSt 48, 44 nicht abgedruckt) erstreckt werden, in denen durch die Vorteile nur das generelle Wohlwollen des Amtsträgers erkauft bzw. "allgemeine Klimapflege" betrieben wird (vgl. BGHSt 49, 275, 281).

    bb) Den Straftatbeständen der Vorteilsannahme und der Vorteilsgewährung ist ein gewisses Maß an Heimlichkeit und Verdeckung der Vorteilsvereinbarung und des Vorteils gegenüber der Anstellungskörperschaft eigen (vgl. BGHSt 48, 44, 51; BGH wistra 2003, 303, 305; Münch-Komm StGB-Korte § 331 Rdn. 106).

  • BGH, 19.02.1963 - 1 StR 349/62

    "Handlung, die eine Verletzung der ihm übertragenen Obliegenheiten enthält" als

    Auszug aus BGH, 21.06.2007 - 4 StR 69/07
    Nebentätigkeiten sind auch dann keine Dienstausübung, sondern Privathandlungen, wenn der Amtsträger - wie hier - bei seiner Nebentätigkeit dienstlich erworbene Kenntnisse nutzt oder einsetzt (vgl. BGHSt 11, 125, 128; BGHSt 18, 263, 267; BGH wistra 2001, 388, 389).
  • BGH, 24.06.2004 - 4 StR 15/04

    Fehlerhafte Beweiswürdigung bei Freispruch; wahlweise Verurteilung wegen Betruges

    Auszug aus BGH, 21.06.2007 - 4 StR 69/07
    b) Das Landgericht hätte in einer Gesamtschau aller Indizien (vgl. BGH wistra 2004, 432 f.) prüfen müssen, ob die vielfältigen dienstlichen Berührungspunkte der Ingenieurstätigkeit des Angeklagten M. mit dem dienstlichen Aufgabenbereich des Angeklagten K. nicht zumindest den Schluss zulassen, dass die Vereinbarung der nach den Feststellungen für den Angeklagten K. lukrativen Nebentätigkeit nach den Vorstellungen der Angeklagten - jedenfalls auch - in dem oben genannten Sinne der "Klimapflege" dienen sollte.
  • BGH, 21.12.1982 - 1 StR 662/82

    Strafbarkeit wegen Gründungsschwindels, unterlassener Konkursanmeldung,

    Auszug aus BGH, 21.06.2007 - 4 StR 69/07
    Der neue Tatrichter wird gegebenenfalls nach den Grundsätzen von § 55 StGB zu verfahren haben (vgl. BGH NJW 1983, 1130, 1131; NStZ-RR 2003, 118; BGH, Urteil vom 3. Dezember 2003 - 5 StR 361/03).
  • BGH, 19.12.1957 - 4 StR 485/57
    Auszug aus BGH, 21.06.2007 - 4 StR 69/07
    Nebentätigkeiten sind auch dann keine Dienstausübung, sondern Privathandlungen, wenn der Amtsträger - wie hier - bei seiner Nebentätigkeit dienstlich erworbene Kenntnisse nutzt oder einsetzt (vgl. BGHSt 11, 125, 128; BGHSt 18, 263, 267; BGH wistra 2001, 388, 389).
  • BGH, 20.08.2003 - 2 StR 160/03

    Bestechlichkeit (Unrechtsvereinbarung; Tateinheit; Tatmehrheit; Klammerwirkung

    Auszug aus BGH, 21.06.2007 - 4 StR 69/07
    Zur Beurteilung der Konkurrenzen wird vorsorglich auf BGH wistra 2004, 29 und NStZ 1995, 92 hingewiesen.
  • BGH, 19.11.1992 - 4 StR 456/92

    Vorteilsnahme; Unrechtsvereinbarung zwischen einem Justizvollzugsbeamten und

  • BGH, 13.06.2001 - 3 StR 131/01

    Voraussetzungen der Härteklausel bei der Verfallsanordnung (Berücksichtigung von

  • BGH, 13.10.1994 - 1 StR 614/93

    Untreue - Selbständige Taten - Vermögensbetreuungspflicht - Bestechungsdelikte -

  • BGH, 14.10.2008 - 1 StR 260/08

    Freispruch des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der EnBW AG vom Vorwurf der

    Unter einem Vorteil ist jede Leistung zu verstehen, auf die der Amtsträger keinen Anspruch hat und die seine wirtschaftliche, rechtliche oder auch nur persönliche Lage objektiv verbessert (vgl. nur BGHSt 47, 295, 304; BGH NStZ 2008, 216, 217; NStZ-RR 2007, 309, 310).

    Ferner sollte die Strafbarkeit wegen Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung auf von den Vorschriften in der bisherigen Fassung nicht erfasste Fälle (vgl. BGHSt 47, 295, 307; BGH NJW 2003, 763, 765 m.w.N. (insoweit in BGHSt 48, 44 nicht abgedr.)) erstreckt werden, in denen durch einen Vorteil nur das generelle Wohlwollen und die Geneigtheit des Amtsträgers erkauft (vgl. BTDrucks. 13/8079 S. 15) bzw. "allgemeine Klimapflege" betrieben wird (BGHSt 49, 275, 281; BGH NStZ 2008, 216, 217; NStZ-RR 2007, 309, 310).

    Dies erfordert, dass Ziel der Vorteilszuwendung ist, auf die künftige Dienstausübung Einfluss zu nehmen (vgl. BGH NStZ-RR 2007, 309, 310 f.) und/oder die vergangene Dienstausübung zu honorieren (ähnlich Fischer, StGB 55. Aufl. § 331 Rdn. 23).

    So können etwa dienstliche Berührungspunkte zwischen Vorteilsgeber und Amtsträger ebenso in Ausschlag gebender Weise für eine Unrechtsvereinbarung sprechen, wie die Heimlichkeit des Vorgehens (BGH NStZ 2008, 216, 218; NStZ-RR 2007, 309, 310 f.; im Hinblick auf dienstliche Berührungspunkte im Ergebnis auch BGH NStZ 2005, 334, 335; zur Heimlichkeit vgl. ferner BGHSt 48, 44, 51).

  • LG Regensburg, 03.07.2019 - 6 KLs 152 Js 16476/16

    Öffentlich geförderte Wohnungen, Reservierungsvereinbarung,

    Ein Vorteil im Sinne der §§ 331 ff. StGB kann bereits im Abschluss eines Vertrages liegen, der zu einer Leistung an den Amtsträger oder einen Dritten führt (BGH NStZ-RR 2007, 309, 310; NStZ 2008, 216, 217; Fischer, StGB, 65. Auflage 2018, § 331 Rn. 15; MüKo/Korte, StGB, 3. Auflage 2019, § 331 Rn. 93).
  • BGH, 31.07.2018 - 3 StR 620/17

    Amtsträgerbegriff (öffentlicher Personennahverkehr als Ausgabe der öffentlichen

    Ein solcher Vorteil kann auch in dem Abschluss eines Vertrages und der dadurch begründeten Forderung bestehen (BGH, Urteile vom 21. Juni 2007 - 4 StR 69/07, NStZ-RR 2007, 309, 310; vom 26. Mai 2011 - 3 StR 492/10, wistra 2011, 391, 392 f.; vom 22. März 2018 - 5 StR 566/17, NJW 2018, 1767, 1768 (zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen)).
  • BGH, 10.02.2021 - 6 StR 326/20

    Urteil des Landgerichts Cottbus wegen schweren sexuellen Missbrauchs in einem

    Das neue Tatgericht wird gegebenenfalls nach § 55 StGB zu verfahren haben (vgl. BGH, Urteile vom 21. Dezember 1982 - 1 StR 662/82, NJW 1983, 1130, 1131; vom 1. November 1988 - 5 StR 259/88 Rn. 8; vom 21. Juni 2007 - 4 StR 69/07 Rn. 25).
  • BGH, 18.11.2020 - 2 StR 317/19

    Bestechlichkeit und Bestechung (Begriff der Diensthandlung: Maßstab, Abgrenzung

    Der von ihr aus den abgehörten Gesprächen, dem unzweifelhaften Bezug zur Tätigkeit des Angeklagten, der beabsichtigten Heimlichkeit der dann observierten Übergabe (vgl. BGH, Urteile vom 23. Oktober 2002 - 1 StR 541/01, BGHSt 48, 44, 51; vom 21. Juni 2007 - 4 StR 99/07, NStZ 2008, 216, 218 Rn. 13 und 4 StR 69/07, NStZ-RR 2007, 309, 311) und der Auffindesituation des Bargelds im Rucksack in einer Gesamtschau gezogene Schluss, der Angeklagte H. habe das Einlegen des Geldscheins in seinen Rucksack gesehen und - wie von den Mitangeklagten gemeinschaftlich auch so beabsichtigt - zumindest stillschweigend als Gegenleistung für das pflichtwidrige Einschmuggeln der ihm übergegebenen Gegenstände in die Justizvollzugsanstalt angenommen, ist rechtsfehlerfrei.
  • BAG, 18.09.2008 - 2 AZR 827/06

    Außerordentliche fristlose Kündigung wegen Nebentätigkeit

    Dass der Kläger für die an ihn geflossenen Zahlungen, wie er behauptet, "werthaltige" Gegenleistungen erbracht haben will, schließt allerdings die Verwirklichung des Straftatbestandes der Vorteilsannahme bzw. eines dahingehenden dringenden Verdacht nicht von vornherein aus (vgl. BGH 21. Juni 2007 - 4 StR 69/07 - NStZ-RR 2007, 309; 21. Juni 2007 - 4 StR 99/07 - NStZ 2008, 216).
  • OLG Brandenburg, 20.07.2016 - 53 Ss 3/16

    Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen: Öffentlichkeit der Verlesung;

    Fehler bei der Auslegung der materiellen Strafnormen können sich auf die Beweiswürdigung auswirken, wenn der Tatrichter von zu engen oder zu weiten Normvoraussetzungen ausgeht und aus seiner Beweiswürdigung erhebliche Umstände ausklammert (vgl. BGH NStZ-RR 2007, 309, 311).
  • OLG Köln, 30.09.2014 - 1 RVs 91/14

    Anforderungen an die Urteilsdarstellungen im Falle eines Freispruchs aus

    Unter einem Vorteil ist dabei jede Leistung zu verstehen, auf die der Amtsträger keinen Anspruch hat und die seine wirtschaftliche, rechtliche oder auch nur persönliche Lage objektiv verbessert (BGHSt 53, 6 Tz 17 [bei juris]; BGHSt 47, 295 [304]; BGH NStZ 2008, 216 [217]; BGH NStZ-RR 2007, 309 [310]; Fischer, StGB, 61. Aufl. 2014, § 331 Rz. 11; Heine/Eisele , in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl. 2014, § 331 Rz. 14 je m. w. Nachw.).

    Nach der Rechtsprechung insbesondere des Bundesgerichtshofs sind Indizien für oder gegen das Vorliegen einer Unrechtsvereinbarung (vgl. allgemein BGH NStZ 2008, 216 [217 - Tz.10]; BGH NStZ-RR 2007, 309 - Tz. 17 [bei juris]):.

    - die (fehlende) Transparenz einer Vereinbarung (BGH NStZ 2008, 216 [217 - Tz. 13: Scheinarbeitsverhältnis und insbesondere Nichteinholung einer Nebentätigkeitsgenehmigung]; BGH wistra 2003, 303 - Tz. 17 [bei juris]; BGH NStZ-RR 2007, 309 - Tz. 19 [bei juris]), - (fehlende) Anhaltspunkte für eine Bevorzugung des Auftraggebers (BGH wistra 2003, 303 - bei Juris Tz. 14, BGH NStZ-RR 2007, 309 - bei Juris Tz. 16), - die tatsächliche Vornahme einer Diensthandlung im Interesse des Auftraggebers (BGH NStZ 2008, 216 [217 - Tz. 9]), - dienstliche Berührungspunkte bei entgeltlicher Nebentätigkeit (BGH NStZ 2008, 216 [217 - Tz. 6, 12]; BGH NStZ-RR 2007, 309 - bei Juris Tz. 14) und.

  • VG Potsdam, 10.02.2023 - 17 K 2710/18
    zu § 331 StGB vgl. BGH, Beschluss vom 31. Juli 2018 - 3 StR 620/17 -, juris Rn. 22; Urteil vom 22. März 2018 - 5 StR 566/17 -, juris Rn. 13; Urteil vom 26. Mai 2011 - 3 StR 492/10 -, juris Rn. 19; Urteil vom 21. Juni 2007 - 4 StR 69/07 -, juris Rn. 10; zum beamtenrechtlichen Verbot der Vorteilsannahme vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2013 - 2 C 3.12 -, juris Rn. 16; Urteil vom 20. Februar 2002 - 1 D 19.01 -, juris Rn. 16; Urteil vom 20. Januar 2000 - 2 C 19.99 -, juris Rn. 18; Urteil vom 14. Dezember 1995 - 2 C 27.94 -, juris Rn. 23.

    BGH, Beschluss vom 31. Juli 2018 - 3 StR 620/17 -, juris Rn. 22; eingehender differenzierend Urteil vom 26. Mai 2011 - 3 StR 492/10 -, juris Rn. 19 ff.; vgl. ferner Urteil vom 21. Juni 2007 - 4 StR 69/07 -, juris Rn. 10; Urteil vom 21. Juni 2007 - 4 StR 99/07, juris Rn. 11; Urteil vom 10. März 1983 - 4 StR 375/82, juris Rn. 45.

    BGH, Urteil vom 21. Juni 2007 - 4 StR 69/07 -, juris Rn. 12,.

  • OLG Düsseldorf, 29.04.2015 - 1 Ws 429/14

    Strafbarkeit von Zuwendungen einer Gesellschaft an Amtsträger der als alleinige

    So können etwa dienstliche Berührungspunkte zwischen Vorteilsgeber und Amtsträger ebenso in Ausschlag gebender Weise für eine Unrechtsvereinbarung sprechen wie die Heimlichkeit des Vorgehens (vgl. BGHSt 53, 6, 16 f. sowie BGH NStZ 2008, 216, 218; NStZ-RR 2007, 309, 310 f.).
  • LG Karlsruhe, 10.01.2023 - 4 KLs 730 Js 21302/17

    Rechtsbeugung, Bestechlichkeit und Vorteilsannahme eines Richters

  • OLG Düsseldorf, 09.10.2007 - 5 Ss 67/07

    Amtsträger

  • OLG Oldenburg, 02.02.2023 - 1 Ws 395/22

    Einziehungsentscheidung; Beschluss; Eröffnungsbeschluss; Beteiligungsanordnung;

  • LG Regensburg, 04.07.2019 - 152 Js 16476/16

    Öffentlich geförderte Wohnungen, Reservierungsvereinbarung,

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 17.07.2007 - 3 StR 207/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,8511
BGH, 17.07.2007 - 3 StR 207/07 (https://dejure.org/2007,8511)
BGH, Entscheidung vom 17.07.2007 - 3 StR 207/07 (https://dejure.org/2007,8511)
BGH, Entscheidung vom 17. Juli 2007 - 3 StR 207/07 (https://dejure.org/2007,8511)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,8511) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Prüfung der Schadenshöhe und der zum Schaden führenden Kausalität der strafrechtlichen Handlung bei Straftaten gegen das Vermögen bzw. Untreue

  • Judicialis

    StPO § 266 Abs. 1; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4

  • rechtsportal.de

    StGB § 266 Abs. 1
    Gewährung eines ungesicherten Darlehens als Vermögensnachteil

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • wistra 2007, 422
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht