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   BGH, 25.04.2007 - 2 StR 25/07   

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https://dejure.org/2007,6069
BGH, 25.04.2007 - 2 StR 25/07 (https://dejure.org/2007,6069)
BGH, Entscheidung vom 25.04.2007 - 2 StR 25/07 (https://dejure.org/2007,6069)
BGH, Entscheidung vom 25. April 2007 - 2 StR 25/07 (https://dejure.org/2007,6069)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 6 StPO; § 355 StPO; § 51 StGB; § 260 Abs. 4 StPO; § 15 StGB; § 266 StGB; § 28 Abs. 1 StGB
    Gerichtliche Zuständigkeit (Prüfung durch das Revisionsgericht; Verweisung an das zuständige Gericht); Untreue (Vermögensverlust großen Ausmaßes: tatsächlicher Verlust; Vorsatz beim Gefährdungsschaden; Strafmilderung bei Beihilfe infolge mangelnder ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Folgen des Beziehens der Feststellungen eines Strafurteils nur auf einen Gefährdungsschaden im Falle einer Verurteilung wegen Betrugs und wegen Untreue; Berücksichtigung des Verfahrenshindernisses fehlender gerichtlicher Zuständigkeit von Amts wegen; Fehlen eines ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § ... 349 Abs. 4; ; StPO § 6; ; StPO § 355; ; StGB § 28 Abs. 1; ; StGB § 51 Abs. 3 Satz 2; ; StGB § 51 Abs. 4 Satz 2; ; StGB § 263 Abs. 3 Nr. 2; ; StGB § 266 Abs. 1; ; StGB § 266 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 6
    Fehlende sachliche Zuständigkeit bei unwirksamer Verfahrensverbindung; kein Betrugsschaden großen Ausmaßes bei bloßer Vermögensgefährdung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2007, 269 (Ls.)
  • NStZ-RR 2010, 65
  • wistra 2007, 306
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 18.10.2006 - 2 StR 499/05

    Verurteilung von Manfred Kanther und Horst Weyrauch wegen Untreue im Zusammenhang

    Auszug aus BGH, 25.04.2007 - 2 StR 25/07
    Anders als in dem dem Senatsurteil vom 18. Oktober 2006 - 2 StR 499/05, zur Veröffentlichung in BGHSt 51, 100 bestimmt - zugrunde liegenden Fall lag hier auch, entgegen den missverständlichen Formulierungen des Landgerichts, nicht nur der bedingte Vorsatz eines Gefährdungsschadens vor; vielmehr war nach den Feststellungen ersichtlich direkter Vorsatz gegeben.

    Daher kommt es hier trotz der lückenhaften und unklaren Ausführungen des Landgerichts im Ergebnis auf den vom Senat im Urteil vom 18. Oktober 2006 - 2 StR 499/05 - entschiedenen Rechtssatz nicht an, wonach ein nur bedingter Vorsatz eines Gefährdungsschadens für die Strafbarkeit nach § 266 Abs. 1 StGB nicht ausreicht.

  • BGH, 29.11.1996 - 2 StR 585/96

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - Unerlaubtes

    Auszug aus BGH, 25.04.2007 - 2 StR 25/07
    Hinsichtlich des vom Landgericht gegen den Angeklagten S. als Fall 2 der Urteilsgründe abgeurteilten Sachverhalts bestand, wie der Generalbundesanwalt zutreffend dargelegt hat, das Verfahrenshindernis fehlender gerichtlicher Zuständigkeit, das vom Senat gemäß § 6 StPO von Amts wegen zu berücksichtigen ist (BGHR StPO § 4 Verbindung 9, 12; BGH, Beschluss vom 9. Mai 2000 - 4 StR 105/00; Senatsbeschluss vom 8. August 2001 - 2 StR 285/01).
  • BGH, 25.01.1995 - 5 StR 491/94

    Steuerliche Gestellungspflicht nach § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO ist kein besonderes

    Auszug aus BGH, 25.04.2007 - 2 StR 25/07
    Entgegen der Ansicht des Generalbundesanwalts entfiel hier eine doppelte Strafrahmenmilderung nicht schon deshalb, weil die Gehilfenstellung des Angeklagten allein auf dem Fehlen der Vermögensbetreuungspflicht beruhte (vgl. BGHSt 26, 53, 55; 41, 1 f.; Tröndle/Fischer aaO § 266 Rdn. 80 m.w.N.).
  • BGH, 21.03.2000 - 1 StR 609/99

    Verbindung von Strafsachen; Örtliche, sachliche Zuständigkeit; Gewährung des

    Auszug aus BGH, 25.04.2007 - 2 StR 25/07
    Die Sache ist insoweit daher bei dem Amtsgericht - Schöffengericht - Limburg an der Lahn rechtshängig geblieben, das das Hauptverfahren eröffnet hat; an dieses ist sie in entsprechender Anwendung des § 355 StPO zurückzuverweisen (BGH, Beschluss vom 21. März 2000 - 1 StR 609/99).
  • BGH, 07.10.2003 - 1 StR 212/03

    Untreue (Abschluss eines Austauschvertrages als Nachteil im Sinne einer

    Auszug aus BGH, 25.04.2007 - 2 StR 25/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs reicht eine bloße Gefährdung aber für einen "Verlust" im Sinne von § 263 Abs. 3 Nr. 2 StGB nicht aus (BGHSt 48, 354, 356 ff.; BGH NStZ 2002, 547, vgl. Tröndle/Fischer StGB 54. Aufl. § 263 Rdn. 122 m.w.N.).
  • BGH, 08.08.2001 - 2 StR 285/01

    Verbindungsbeschluß (Unwirksamkeit bezüglich sachlicher Zuständigkeit);

    Auszug aus BGH, 25.04.2007 - 2 StR 25/07
    Hinsichtlich des vom Landgericht gegen den Angeklagten S. als Fall 2 der Urteilsgründe abgeurteilten Sachverhalts bestand, wie der Generalbundesanwalt zutreffend dargelegt hat, das Verfahrenshindernis fehlender gerichtlicher Zuständigkeit, das vom Senat gemäß § 6 StPO von Amts wegen zu berücksichtigen ist (BGHR StPO § 4 Verbindung 9, 12; BGH, Beschluss vom 9. Mai 2000 - 4 StR 105/00; Senatsbeschluss vom 8. August 2001 - 2 StR 285/01).
  • BGH, 08.01.1975 - 2 StR 567/74

    Verurteilung eines Tatbeteiligten als Gehilfen bei Fehlen von besonderen

    Auszug aus BGH, 25.04.2007 - 2 StR 25/07
    Entgegen der Ansicht des Generalbundesanwalts entfiel hier eine doppelte Strafrahmenmilderung nicht schon deshalb, weil die Gehilfenstellung des Angeklagten allein auf dem Fehlen der Vermögensbetreuungspflicht beruhte (vgl. BGHSt 26, 53, 55; 41, 1 f.; Tröndle/Fischer aaO § 266 Rdn. 80 m.w.N.).
  • BGH, 26.07.1995 - 2 StR 74/95

    Verfahrensverbindung - Örtliche Zuständigkeit - Sachliche Zuständigkeit -

    Auszug aus BGH, 25.04.2007 - 2 StR 25/07
    Hinsichtlich des vom Landgericht gegen den Angeklagten S. als Fall 2 der Urteilsgründe abgeurteilten Sachverhalts bestand, wie der Generalbundesanwalt zutreffend dargelegt hat, das Verfahrenshindernis fehlender gerichtlicher Zuständigkeit, das vom Senat gemäß § 6 StPO von Amts wegen zu berücksichtigen ist (BGHR StPO § 4 Verbindung 9, 12; BGH, Beschluss vom 9. Mai 2000 - 4 StR 105/00; Senatsbeschluss vom 8. August 2001 - 2 StR 285/01).
  • BGH, 09.05.2000 - 4 StR 105/00

    Unwirksamer Verbindungsbeschluß nach § 13 Abs. 2 StPO wegen Unzuständigkeit des

    Auszug aus BGH, 25.04.2007 - 2 StR 25/07
    Hinsichtlich des vom Landgericht gegen den Angeklagten S. als Fall 2 der Urteilsgründe abgeurteilten Sachverhalts bestand, wie der Generalbundesanwalt zutreffend dargelegt hat, das Verfahrenshindernis fehlender gerichtlicher Zuständigkeit, das vom Senat gemäß § 6 StPO von Amts wegen zu berücksichtigen ist (BGHR StPO § 4 Verbindung 9, 12; BGH, Beschluss vom 9. Mai 2000 - 4 StR 105/00; Senatsbeschluss vom 8. August 2001 - 2 StR 285/01).
  • BGH, 07.05.2002 - 3 StR 48/02

    Besonders schwerer Fall des Betrugs (kein Erfordernis der Dauerhaftigkeit des

    Auszug aus BGH, 25.04.2007 - 2 StR 25/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs reicht eine bloße Gefährdung aber für einen "Verlust" im Sinne von § 263 Abs. 3 Nr. 2 StGB nicht aus (BGHSt 48, 354, 356 ff.; BGH NStZ 2002, 547, vgl. Tröndle/Fischer StGB 54. Aufl. § 263 Rdn. 122 m.w.N.).
  • BVerfG, 10.03.2009 - 2 BvR 1980/07

    "Nachteil" beim Untreuetatbestand (schadensgleiche Vermögensgefährdung: Kriterien

    Wie der 2. Strafsenat selbst in einer späteren Entscheidung betonte, kommt es dagegen auf den vom Senat im Urteil vom 18. Oktober 2006 - 2 StR 499/05 - entschiedenen Rechtssatz nicht an, wenn direkter Vorsatz hinsichtlich des Gefährdungsschadens vorliegt (vgl. BGH, Beschluss vom 25. April 2007 - 2 StR 25/07 -, wistra 2007, S. 306 ).
  • BGH, 19.12.2018 - 3 StR 263/18

    Untreue durch den gesetzlichen Betreuer (kein Vermögensschaden durch Veranlassung

    Unter diesen Umständen ist der Strafrahmen nicht nochmals nach § 27 Abs. 2 Satz 2, § 49 Abs. 1 StGB zu mildern (BGH, Beschlüsse vom 8. Januar 1975 - 2 StR 567/74, BGHSt 26, 53, 54 f.; vom 26. November 2008 - 5 StR 440/08, wistra 2009, 105; vom 25. April 2007 - 2 StR 25/07, wistra 2007, 306, 307).
  • LG Bonn, 10.05.2013 - 27 KLs 3/11

    World Conference Center Bonn

    Insoweit soll - bei Überschreitung der Wertgrenze - ein Vermögensverlust großen Ausmaßes erst dann herbeigeführt sein, wenn der Geschädigte seine vertraglich geschuldete Leistung tatsächlich erbracht hat (BGH NJW 2003, 3717, 3719; NStZ-RR 2007, 269; Cramer/Perron , a.a.O., § 263 Rz. 188c).
  • BGH, 31.10.2018 - 2 ARs 311/18

    Verbindung und Trennung rechtshängiger Strafsachen (grundsätzlich keine

    Er hat eine nachträgliche Verbindung von Verfahren zudem auch auf Fälle beschränkt, in denen diese zu dem Zweck erfolgt, die Sache insoweit einer endgültigen Entscheidung zuzuführen (Senat, aaO; dagegen keine Verfahrensverbindung: Senat, Beschluss vom 25. April 2007 - 2 StR 25/07 -, StraFo 2007, 327).'.

    Das Oberlandesgericht Karlsruhe als zuständiges Revisionsgericht wird das angefochtene Urteil deshalb insoweit aufzuheben und die Sache in entsprechender Anwendung des § 355 StPO an das Amtsgericht - Strafrichter - Chemnitz zurückzuverweisen haben (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Juli 2018 - 4 StR 145/18; Senatsbeschluss vom 25. April 2007 - 2 StR 25/07, StraFo 2007, 327).

  • BGH, 20.05.2015 - 1 StR 578/14

    Eröffnungsbeschluss ohne zugrunde liegende Anklage (Verfahrenshindernis;

    Er ist gegenstandslos und die Verbindung unwirksam (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Juli 2013 - 3 StR 166/13, wistra 2013, 473; vom 25. April 2007 - 2 StR 25/07, wistra 2007, 306; vom 7. April 2005 - 3 StR 347/04, NStZ 2005, 464 und vom 26. Juli 1995 - 2 StR 74/95, BGHR StPO § 4 Verbindung 9 mwN).
  • BGH, 30.03.2022 - 2 StR 64/21

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Er setzt diesen, dem Antrag des Generalbundesanwalts folgend, auf 1:3 fest (vgl. Senat, Beschluss vom 25. April 2007 - 2 StR 25/07, wistra 2007, 306).
  • LG Düsseldorf, 19.05.2022 - 17 KLs 2/21
    Eine doppelte Strafmilderung gem. § 27 Abs. 2 Satz 2 StGB und § 28 Abs. 1 StGB kommt dann nicht in Betracht, wenn der Sache nach Mittäterschaft vorliegt und die Gehilfenstellung allein auf dem Fehlen der Vermögensbetreuungspflicht beruht (vgl. BGH, Beschluss vom 08.01.1975 - 2 StR 567/74 = NJW 1975, 837; BGH, Beschluss vom 22.04.1988 - 2 StR 111/88 -, juris Rn. 4; BGH, Beschluss vom 01.03.2005 - 2 StR 507/04 -, juris Rn. 7; BGH, Beschluss vom 26.11.2008 - 5 StR 440/08 -, juris Rn. 2; BGH, Beschluss vom 25.04.2007 - 2 StR 25/07 -, juris Rn. 9; BGH, Beschluss vom 25.10.2011 - 3 StR 206/11 -, juris Rn. 7 f.; KG Berlin, Beschluss vom 02.04.2012 - (4) 161 Ss 30/12 (67/12) -, juris Rn. 24).
  • LG Hof, 31.07.2014 - 4 KLs 18 Js 2959/12

    Angeklagter

    Es war für den Angeklagten - auch aufgrund seiner vorherigen langjährigen und durchwegs negativen Erfahrungen - in hohem Maße offensichtlich, dass es sich um eine Hochrisiko-Anlage mit erheblicher, nahe liegender Verlustgefahr handelte (vgl. auch BGH wistra 2007, 306).
  • KG, 30.09.2020 - 161 Ss 49/20

    Strafverfahren: Überschreitung der Strafgewalt bei fehlender

    Die Prüfung erstreckt sich auch auf die Zuständigkeit des Gerichts des ersten Rechtszugs (vgl. BGHSt 10, 74; NStZ-RR 2002, 257 und StraFo 2007, 327; Senat, Beschluss vom 9. Mai 2012 - (3) 161 Ss 49/12 (41/12) - Scheuten a.a.O.).
  • KG, 30.09.2020 - 3 Ss 48/20

    Strafgewalt bei fehlender Gesamtstrafenbildung

    Die Prüfung erstreckt sich auch auf die Zuständigkeit des Gerichts des ersten Rechtszugs (vgl. BGHSt 10, 74; NStZ-RR 2002, 257 und StraFo 2007, 327; Senat, Beschluss vom 9. Mai 2012 - (3) 161 Ss 49/12 (41/12) - Scheuten a.a.O.).
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