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   BGH, 19.12.2007 - 5 StR 543/07   

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BGH, 19.12.2007 - 5 StR 543/07 (https://dejure.org/2007,6140)
BGH, Entscheidung vom 19.12.2007 - 5 StR 543/07 (https://dejure.org/2007,6140)
BGH, Entscheidung vom 19. Dezember 2007 - 5 StR 543/07 (https://dejure.org/2007,6140)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Gewerbsmäßiges Handeln durch betrügerisch erlangte Betriebseinnahmen für den Arbeitgeber ; Gewerbsmäßigkeit i.S.v. § 263 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 Strafgesetzbuch (StGB); Anforderungen an die Strafbarkeit eines fremdnützigen Betruges

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 263 Abs. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 263 Abs. 3 Nr. 1
    Definition von Gewerbsmäßigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 282
  • StV 2008, 357
  • wistra 2008, 104
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.06.2004 - 3 StR 344/03

    Mittäterschaft (Tatbeiträge jedes Mittäters: Tateinheit, Tatmehrheit); Betrug;

    Auszug aus BGH, 19.12.2007 - 5 StR 543/07
    Gewerbsmäßig handelt, wer sich durch wiederholte Tatbegehung eine nicht nur vorübergehende Einnahmequelle von einigem Umfang und einiger Dauer verschaffen will (st. Rspr.; BGHR StGB § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Gewerbsmäßig 1 m.w.N.).

    a) Gewerbsmäßig handelt, wer sich durch wiederholte Tatbegehung eine nicht nur vorübergehende Einnahmequelle von einigem Umfang und einiger Dauer verschaffen will (st. Rspr.; BGHR StGB § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Gewerbsmäßig 1 m.w.N.).

  • BGH, 01.07.1998 - 1 StR 246/98

    Gewerbsmäßiges Handeln im Rahmen des Kapitalanlagebetruges

    Auszug aus BGH, 19.12.2007 - 5 StR 543/07
    Betrügerisch erlangte Betriebseinnahmen für den Arbeitgeber reichen nur dann aus, wenn diese dem Täter mittelbar - etwa über das Gehalt oder Beteiligung an Betriebsgewinnen - zufließen sollen (BGH NStZ 1998, 622, 623).

    Betrügerisch erlangte Betriebseinnahmen für den Arbeitgeber reichen daher nur dann aus, wenn diese dem Täter mittelbar - etwa über das Gehalt oder Beteiligung an Betriebsgewinnen - zufließen sollen (BGH NStZ 1998, 622, 623; Stree/Sternberg-Lieben in Schönke/Schröder, StGB 27. Aufl. 2006 Vorbem. §§ 52 ff. Rdn. 95).

  • BGH, 04.04.1989 - 1 StR 87/89

    Betäubungsmittelstrafrecht: Gewerbsmäßigkeit

    Auszug aus BGH, 19.12.2007 - 5 StR 543/07
    Das Merkmal der Gewerbsmäßigkeit wird nicht schon dann verwirklicht, wenn die vereinbarte Vergütung für ein einziges Geschäft in Teilbeträgen gezahlt werden soll (BGH, Urteil vom 4. April 1989 - 1 StR 87/89).

    Das Merkmal der Gewerbsmäßigkeit wird daher nicht schon dann verwirklicht, wenn die vereinbarte Vergütung für ein einziges Geschäft in Teilbeträgen gezahlt werden soll (BGH, Urteil vom 4. April 1989 - 1 StR 87/89).

  • OLG Koblenz, 24.02.2014 - 2 Ss 160/12

    Betrug: Tatvollendung bei Verwendung einer Maestro-Karte durch den

    Liegt ein solches Gewinnstreben vor, ist schon die erste der ins Auge gefassten Tathandlungen als gewerbsmäßig anzusehen (statt vieler: BGH, Beschluss vom 19.12.2007 - 5 StR 543/07).
  • BGH, 23.07.2015 - 3 StR 518/14

    Konkurrenzen bei Betrug und Bankrott (Deliktsserie; Tateinheit; selbständige

    Gewerbsmäßig handelt, wer sich durch wiederholte Tatbegehung eine nicht nur vorübergehende Einnahmequelle von einigem Umfang und einiger Dauer verschaffen will (BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2007 - 5 StR 543/07, NStZ 2008, 282).

    Die Gewerbsmäßigkeit setzt dabei stets eigennütziges Handeln und damit einen vom Täter erstrebten Zufluss von Vermögensvorteilen an sich selbst voraus; es genügt daher nicht, wenn eine Einnahmequelle allein für Dritte geschaffen werden soll (BGH, Beschlüsse vom 26. Februar 2014 - 4 StR 584/13, StraFo 2014, 215; vom 19. Dezember 2007 - 5 StR 543/07, NStZ 2008, 282).

  • BGH, 13.09.2011 - 3 StR 231/11

    Kriminelle Vereinigung (inländische; ausländische; geografische Zuordnung;

    Die Gewerbsmäßigkeit, die ein besonderes persönliches Merkmal im Sinne des § 28 Abs. 2 StGB darstellt (BGH, Beschluss vom 11. Januar 2005 - 1 StR 547/04, wistra 2005, 177), erfordert stets Eigennützigkeit; es genügt nicht, wenn eine fortdauernde Einnahmequelle allein für Dritte geschaffen werden soll (BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2007 - 5 StR 543/07, NStZ 2008, 282 f. zu § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 StGB).

    Ein bloß mittelbarer Vorteil des Täters reicht zur Begründung der Gewerbsmäßigkeit nur aus, wenn er ohne Weiteres darauf zugreifen kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Mai 2009 - 4 StR 10/09, wistra 2009, 351; vom 5. Juni 2008 - 1 StR 126/08, NStZ-RR 2008, 282; vom 16. April 2008 - 5 StR 615/07, wistra 2008, 342, 343) oder sich selbst geldwerte Vorteile aus den Taten über Dritte verspricht (BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2007 - 5 StR 543/07, NStZ 2008, 282 f.; Urteil vom 1. Juli 1998 - 1 StR 246/98, BGHR StGB § 261 Strafzumessung 2).

  • BGH, 22.10.2019 - 4 StR 37/19

    Urteilsgründe (Abfassung der Urteilsgründe: Übersichtlichkeit, Klarheit,

    Gewerbsmäßig handelt, wer sich durch wiederholte Tatbegehung eine nicht nur vorübergehende Einnahmequelle von einigem Umfang und einiger Dauer verschaffen will (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 19. Dezember 2007 - 5 StR 543/07; vom 1. Juni 2015 - 4 StR 21/15 Rn. 11 f.; jeweils mwN).
  • BGH, 31.05.2017 - 2 StR 489/16

    Verurteilung eines Radiomoderators der "Ostseewelle" wegen Betruges und Bankrotts

    Gewerbsmäßigkeit liegt vor, wenn der Täter in der Absicht handelt, sich durch wiederholte Tatbegehung eine fortlaufende Einnahmequelle von einiger Dauer und einigem Umfang zu verschaffen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2007 - 5 StR 543/07, NStZ 2008, 282).
  • BGH, 01.06.2015 - 4 StR 21/15

    Revisionsbegründungsfrist (Beginn der Frist bei Zustellung an mehrere

    Daher reichen betrügerisch erlangte Betriebseinnahmen für den Arbeitgeber zur Begründung mäßigen Handelns eines Angestellten aus, wenn diese dem Täter mittelbar - etwa über das Gehalt oder Beteiligung an Betriebsgewinnen - zufließen sollen (BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2007 - 5 StR 543/07, NStZ 2008, 282, 283 mwN; SSW-StGB/Satzger, 2. Aufl., § 263 Rn. 364).
  • BGH, 13.09.2011 - 3 StR 262/11

    Kriminelle Vereinigung (inländische; ausländische; geografische Zuordnung;

    Die Gewerbsmäßigkeit, die ein besonderes persönliches Merkmal im Sinne des § 28 Abs. 2 StGB darstellt (BGH, Beschluss vom 11. Januar 2005 - 1 StR 547/04, wistra 2005, 177), erfordert stets Eigennützigkeit; es genügt nicht, wenn eine fortdauernde Einnahmequelle allein für Dritte geschaffen werden soll (BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2007 - 5 StR 543/07, NStZ 2008, 282 f. zu § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 StGB).

    Ein bloß mittelbarer Vorteil des Täters reicht zur Begründung der Gewerbsmäßigkeit nur aus, wenn er ohne Weiteres darauf zugreifen kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Mai 2009 - 4 StR 10/09, wistra 2009, 351; vom 5. Juni 2008 - 1 StR 126/08, NStZ-RR 2008, 282; vom 16. April 2008 - 5 StR 615/07, wistra 2008, 342, 343) oder sich selbst geldwerte Vorteile aus den Taten über Dritte verspricht (BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2007 - 5 StR 543/07, NStZ 2008, 282 f.; Urteil vom 1. Juli 1998 - 1 StR 246/98, BGHR StGB § 261 Strafzumessung 2).

  • LG München II, 15.01.2021 - 2 KLs 380 Js 108323/19

    Zur Strafbarkeit eines Mediziners wegen Blutdopings

    Gewerbsmäßig handelt, wer sich durch wiederholte Tatbegehung eine nicht nur vorübergehende Einnahmequelle von einigem Umfang und einiger Dauer verschaffen will (st. Rspr.; vgl. bspw. BGH, Beschluss vom 19.12.2007 - 5 StR 543/07).

    Gewerbsmäßig handelt, wer sich durch wiederholte Tatbegehung eine nicht nur vorübergehende Einnahmequelle von einigem Umfang und einiger Dauer verschaffen will (st. Rspr.; vgl. bspw. BGH, Beschluss vom 19.12.2007 - 5 StR 543/07).

  • BGH, 06.09.2023 - 1 StR 57/23

    Revision gegen die Strafzumessung bei der Verurteilung wegen Vorenthaltens und

    Denn das Landgericht hat die Taten rechtsfehlerfrei als gewerbsmäßig begangen eingestuft, was bezüglich des Computerbetrugs das Regelbeispiel des § 263a Abs. 2 StGB i.V.m. § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 StGB erfüllt; dem Angeklagten gelang es tatsächlich entsprechend seiner Absicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Oktober 2019 - 4 StR 37/19 Rn. 22; vom 1. April 2008 - 5 StR 90/08 Rn. 6 und vom 19. Dezember 2007 - 5 StR 543/07 Rn. 5; Urteil vom 24. Oktober 2018 - 5 StR 477/17 Rn. 17), mittelbar aus der höheren Gewinnspanne der Baugesellschaft, die aus den umfangreichen Ersparnissen in Millionenhöhe resultierte, seinen Lebensunterhalt zu finanzieren (insbesondere UA S. 12, 264, 267).
  • BGH, 10.04.2008 - 4 StR 443/07

    Gesetzlicher Richter (Unabhängigkeit und Unparteilichkeit; Besorgnis der

    Da die Baumaschinen vom Angeklagten entweder für die T. N.-GmbH oder aber für die Firma seiner Ehefrau erworben wurden, reicht dies für die Annahme der Gewerbsmäßigkeit nur dann aus, wenn dem Angeklagten mittelbar - etwa über das Gehalt oder eine Beteiligung an Betriebsgewinnen - Einnahmen zufließen sollten (vgl. BGH NStZ 1998, 622, 623; BGH, Beschl. vom 19. Dezember 2007 - 5 StR 543/07).
  • BGH, 01.04.2008 - 5 StR 90/08

    Tateinheit beim Betrug auf Grund eines Organisationsdelikts

  • BGH, 24.10.2018 - 5 StR 477/17

    Betrug (konkludente Täuschung; Fehlen eindeutiger Urteilsfeststellungen zum

  • BGH, 21.08.2018 - 3 StR 292/17

    Vermögensbetreuungspflicht des ärztlichen Direktors eines Universitätsklinikums

  • BGH, 26.11.2008 - 5 StR 556/08

    Strafzumessung beim Betrug (erneute Aufhebung des Strafausspruches; gleiche

  • BVerwG, 04.02.2021 - 2 WD 9.20

    Disziplinare Höchstmaßnahme bei Trennungsgeldbetrug im fünfstelligen Eurobereich

  • LG Würzburg, 01.07.2021 - 5 KLs 721 Js 2934/20

    Anforderungen an Erlangen des Tatertrages bei Einziehungsentscheidung

  • BGH, 29.10.2020 - 1 StR 344/20

    Gewerbsmäßiger Betrug (Erzielen tätereigener Vorteile aus der Tat)

  • KG, 13.06.2012 - 121 Ss 79/12

    Anforderungen an die Feststellungen einer Vortat

  • BGH, 09.05.2012 - 5 StR 499/11

    Betrug als uneigentliches Organisationsdelikt (Betrugsvorsatz: Vertrauen des

  • VG Berlin, 12.12.2014 - 4 K 122.14

    IHK-Mitgliedschaft auch bei rechtswidriger Betätigung

  • LG Landshut, 04.12.2020 - 3 KLs 204 Js 7164/13

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung auch bei Erledigung einer der einzubeziehenden

  • OLG Hamburg, 24.07.2018 - 1 Rev 29/18

    Verlesbarkeit von Behördengutachten; Gewerbsmäßigkeit beim Handeltreiben mit

  • AG Köln, 01.06.2021 - 582 Ls 42/21
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