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Rechtsprechung
   BGH, 13.11.2008 - 5 StR 344/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,5332
BGH, 13.11.2008 - 5 StR 344/08 (https://dejure.org/2008,5332)
BGH, Entscheidung vom 13.11.2008 - 5 StR 344/08 (https://dejure.org/2008,5332)
BGH, Entscheidung vom 13. November 2008 - 5 StR 344/08 (https://dejure.org/2008,5332)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Aufleben der Strafbarkeit einer eigentlich straflosen mitbestraften "Nachtat" bei Verjährung der "Haupttat"; Würdigung der Gefährlichkeit des Versuchs und die Nähe zur Tatvollendung in der Strafzumessung; Berücksichtigung eines durch eine verjährte Straftat eingetretenen ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 23 Abs. 2; ; StGB § 49 Abs. 1; ; StGB § 263

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 203
  • wistra 2009, 105
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 11.03.1993 - 4 StR 17/93

    Anforderungen an Verfahrensrüge bezüglich Nichtvereidigung eines Dolmetschers -

    Auszug aus BGH, 13.11.2008 - 5 StR 344/08
    Die Gefährlichkeit des Versuchs und die Nähe zur Tatvollendung sind aber ganz wesentliche Gesichtspunkte im Rahmen der Gesamtwürdigung, ob von der Strafmilderungsmöglichkeit der § 49 Abs. 1, § 23 Abs. 2 StGB Gebrauch zu machen ist (BGHR StGB § 23 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 1, 2, 4, 6, 8, 9, 11 und 12).
  • BGH, 17.03.1988 - 1 StR 104/88

    Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz, Strafmilderung bei Versuch

    Auszug aus BGH, 13.11.2008 - 5 StR 344/08
    Die Gefährlichkeit des Versuchs und die Nähe zur Tatvollendung sind aber ganz wesentliche Gesichtspunkte im Rahmen der Gesamtwürdigung, ob von der Strafmilderungsmöglichkeit der § 49 Abs. 1, § 23 Abs. 2 StGB Gebrauch zu machen ist (BGHR StGB § 23 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 1, 2, 4, 6, 8, 9, 11 und 12).
  • BGH, 02.02.1988 - 1 StR 15/88

    Grundsätze zur Strafmilderung beim Versuch

    Auszug aus BGH, 13.11.2008 - 5 StR 344/08
    Die Gefährlichkeit des Versuchs und die Nähe zur Tatvollendung sind aber ganz wesentliche Gesichtspunkte im Rahmen der Gesamtwürdigung, ob von der Strafmilderungsmöglichkeit der § 49 Abs. 1, § 23 Abs. 2 StGB Gebrauch zu machen ist (BGHR StGB § 23 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 1, 2, 4, 6, 8, 9, 11 und 12).
  • BGH, 27.10.1992 - 5 StR 517/92

    Möglichkeit der Erweiterung einer beschränkt eingelegten Revision; Einlegung

    Auszug aus BGH, 13.11.2008 - 5 StR 344/08
    Damit lebt die Strafbarkeit einer eigentlich straflosen mitbestraften "Nachtat" - hier dem versuchten Prozessbetrug (§§ 263, 22, 23 StGB) - wieder auf (BGHSt 38, 366, 368 f.; 39, 233, 235; vgl. auch Rissing-van Saan in LK 12. Aufl. vor § 52 Rdn. 164).
  • BGH, 26.02.1991 - 1 StR 604/90

    Unterbinden der Wiederholung von auf die Sachkunde des Sachverständigen zielender

    Auszug aus BGH, 13.11.2008 - 5 StR 344/08
    Die Gefährlichkeit des Versuchs und die Nähe zur Tatvollendung sind aber ganz wesentliche Gesichtspunkte im Rahmen der Gesamtwürdigung, ob von der Strafmilderungsmöglichkeit der § 49 Abs. 1, § 23 Abs. 2 StGB Gebrauch zu machen ist (BGHR StGB § 23 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 1, 2, 4, 6, 8, 9, 11 und 12).
  • BGH, 26.05.1993 - 5 StR 190/93

    Steuerhinterziehung (Verhältnis zwischen Unterlassen einer fristgerechten

    Auszug aus BGH, 13.11.2008 - 5 StR 344/08
    Damit lebt die Strafbarkeit einer eigentlich straflosen mitbestraften "Nachtat" - hier dem versuchten Prozessbetrug (§§ 263, 22, 23 StGB) - wieder auf (BGHSt 38, 366, 368 f.; 39, 233, 235; vgl. auch Rissing-van Saan in LK 12. Aufl. vor § 52 Rdn. 164).
  • BGH, 09.12.1986 - 4 StR 658/86

    Versagung der Strafmilderung bei mehrfacher Begehung von Straftaten im

    Auszug aus BGH, 13.11.2008 - 5 StR 344/08
    Die Gefährlichkeit des Versuchs und die Nähe zur Tatvollendung sind aber ganz wesentliche Gesichtspunkte im Rahmen der Gesamtwürdigung, ob von der Strafmilderungsmöglichkeit der § 49 Abs. 1, § 23 Abs. 2 StGB Gebrauch zu machen ist (BGHR StGB § 23 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 1, 2, 4, 6, 8, 9, 11 und 12).
  • BGH, 21.09.1988 - 3 StR 358/88

    Wahlweise Verurteilung wegen Betrugs oder wegen Diebstahls - Gewahrsamsbruch des

    Auszug aus BGH, 13.11.2008 - 5 StR 344/08
    Diese wären straflos (BGHR StGB § 266 Abs. 1 Treubruch 1; vgl. auch BGHSt (GS) 14, 38 ff.).
  • BGH, 22.09.1993 - 3 StR 430/93

    Annahme einer Strafmilderung beim beendeten Versuch

    Auszug aus BGH, 13.11.2008 - 5 StR 344/08
    Die Gefährlichkeit des Versuchs und die Nähe zur Tatvollendung sind aber ganz wesentliche Gesichtspunkte im Rahmen der Gesamtwürdigung, ob von der Strafmilderungsmöglichkeit der § 49 Abs. 1, § 23 Abs. 2 StGB Gebrauch zu machen ist (BGHR StGB § 23 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 1, 2, 4, 6, 8, 9, 11 und 12).
  • BGH, 14.01.1992 - 1 StR 700/91

    Nähe zum Taterfolg war kausal für die Versagung einer Strafrahmenmilderung nach

    Auszug aus BGH, 13.11.2008 - 5 StR 344/08
    Die Gefährlichkeit des Versuchs und die Nähe zur Tatvollendung sind aber ganz wesentliche Gesichtspunkte im Rahmen der Gesamtwürdigung, ob von der Strafmilderungsmöglichkeit der § 49 Abs. 1, § 23 Abs. 2 StGB Gebrauch zu machen ist (BGHR StGB § 23 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 1, 2, 4, 6, 8, 9, 11 und 12).
  • BGH, 15.09.1988 - 4 StR 352/88

    Katzenkönig

  • BGH, 10.02.2015 - 1 StR 405/14

    Schenkungsteuerhinterziehung durch unzutreffende oder gänzlich ausbleibende

    bb) Allerdings entfällt die Straflosigkeit einer Nachtat, wenn die Vortat - z.B. wegen Verjährung - nicht mehr verfolgbar ist (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 13. November 2008 - 5 StR 344/08, wistra 2009, 105, 106 sowie BGH, Beschluss vom 27. Oktober 1992 - 5 StR 517/92, BGHSt 38, 366, jeweils mwN).
  • BGH, 16.12.2020 - 6 StR 251/20

    Betrug (Betrug zur Sicherung einer zuvor begangenen Untreue:

    Nach ständiger Rechtsprechung entfällt jedoch die Straflosigkeit einer Nachtat, wenn die Vortat nicht mehr verfolgbar ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. November 2008 - 5 StR 344/08, NStZ 2009, 203; vom 10. Februar 2015 - 1 StR 405/14, BGHSt 60, 188, 196, jeweils mwN).

    Dabei kann die tatbestandslose Vorlage falscher Folgeberichte grundsätzlich Berücksichtigung finden (vgl. BGH, Beschluss vom 13. November 2008 - 5 StR 344/08, wistra 2009, 105).

  • OLG Brandenburg, 13.01.2010 - 7 U 132/07

    Ausschluss eines Gesellschafters aus einer GbR; Wirksamkeit eines mit einfacher

    Auf die dagegen gerichtete Revision des Klägers wurde durch Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 13.11.2008, Aktenzeichen: 5 StR 344/08, unter Verwerfung der weitergehenden Revision als unbegründet das Urteil im Strafausspruch aufgehoben und die Sache an das Landgericht zurückverwiesen.
  • BGH, 18.08.2009 - 5 StR 278/09

    Betrug und Unterschlagung (Sicherungsbetrug; Entkräftung eines Regelbeispiels);

    Demgemäß ist kein so genannter Sicherungsbetrug gegeben (vgl. BGH NStZ 2009, 203).
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Rechtsprechung
   BGH, 26.11.2008 - 5 StR 556/08, alt: 5 StR 543/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,9855
BGH, 26.11.2008 - 5 StR 556/08, alt: 5 StR 543/07 (https://dejure.org/2008,9855)
BGH, Entscheidung vom 26.11.2008 - 5 StR 556/08, alt: 5 StR 543/07 (https://dejure.org/2008,9855)
BGH, Entscheidung vom 26. November 2008 - 5 StR 556/08, alt: 5 StR 543/07 (https://dejure.org/2008,9855)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 46 StGB; § 263 StGB; § 56 StGB; § 354 Abs. 2 Satz 1 zweite Alternative StPO
    Strafzumessung beim Betrug (erneute Aufhebung des Strafausspruches; gleiche Strafe trotz Fortfall eines Regelbeispiels); unzureichende Begründung der Versagung einer Bewährung

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • wistra 2009, 105
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.12.2007 - 5 StR 543/07

    Grundsätze der Auslegung der Gewerbsmäßigkeit (besonders schwerer Fall des

    Auszug aus BGH, 26.11.2008 - 5 StR 556/08
    Der Senat hatte durch Beschluss vom 19. Dezember 2007 das Urteil im ersten Rechtsgang wegen Betrugs in 18 Fällen zwar im Schuldspruch bestätigt, jedoch im gesamten Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben (BGH StV 2008, 357).
  • BGH, 11.06.2008 - 5 StR 194/08

    Steuerhehlerei (Wertungsfehler bei der Strafzumessung nach Aufhebung einer

    Auszug aus BGH, 26.11.2008 - 5 StR 556/08
    Die Urteilsgründe lassen nicht erkennen, warum das Landgericht hier trotz des reduzierten Schuldgehalts zu denselben Strafen gelangt ist (vgl. BGH wistra 2008, 386, 387; BGH NStZ 1982, 507).
  • BGH, 20.08.1982 - 2 StR 296/82

    Aufhebung einer Verurteilung und Neuverurteilung wegen eines geringeren Vergehens

    Auszug aus BGH, 26.11.2008 - 5 StR 556/08
    Die Urteilsgründe lassen nicht erkennen, warum das Landgericht hier trotz des reduzierten Schuldgehalts zu denselben Strafen gelangt ist (vgl. BGH wistra 2008, 386, 387; BGH NStZ 1982, 507).
  • BGH, 27.11.2012 - 3 StR 439/12

    Strafzumessung bei der Jugendstrafe (Begründungsanforderungen bei Verhängung

    Wird ein Urteil auf ein Rechtsmittel zugunsten des Angeklagten aufgehoben und trifft der neue Tatrichter Feststellungen, welche die Tat in einem wesentlich milderen Licht erscheinen lassen, hält er aber dennoch eine gleich hohe Strafe für erforderlich, so hat er nach ständiger Rechtsprechung seine Entscheidung eingehend zu begründen; denn die ursprüngliche Bewertung der Tat und die Strafzumessung in der aufgehobenen Entscheidung sind zwar kein Maßstab für die neue Strafzumessung, jedoch hat der Angeklagte einen Anspruch darauf, zu erfahren, warum er für ein wesentlich geringeres Vergehen nun gleich hoch bestraft wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. November 2008 - 5 StR 556/08, StraFo 2009, 118; vom 11. Juni 2008 - 5 StR 194/08, wistra 2008, 386, 387; vom 10. Oktober 1990 - 2 StR 446/90, StV 1991, 19; vom 20. April 1989 - 4 StR 149/89, StV 1989, 341; vom 20. August 1982 - 2 StR 296/82, NStZ 1982, 507; OLG Bamberg, Beschluss vom 2. November 2011 - 3 Ss 104/11, NStZ-RR 2012, 138, 139; OLG Stuttgart, Beschluss vom 28. Juni 2000 - 2 Ss 289/00, NStZ-RR 2001, 16).
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Rechtsprechung
   BGH, 26.11.2008 - 5 StR 440/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,6970
BGH, 26.11.2008 - 5 StR 440/08 (https://dejure.org/2008,6970)
BGH, Entscheidung vom 26.11.2008 - 5 StR 440/08 (https://dejure.org/2008,6970)
BGH, Entscheidung vom 26. November 2008 - 5 StR 440/08 (https://dejure.org/2008,6970)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 102
  • wistra 2009, 105
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.02.1988 - 3 StR 502/87

    Verletzung einer Vermögensbetreuungspflicht gemäß § 266 Abs. 1 Alt. 1

    Auszug aus BGH, 26.11.2008 - 5 StR 440/08
    Die Vermögensbetreuungspflicht gemäß § 266 Abs. 1 StGB ist ein strafbarkeitsbegründendes besonderes persönliches Merkmal im Sinne dieser Vorschrift (BGHR StGB § 28 Abs. 1 Merkmal 1), das bei dem Angeklagten fehlte.
  • BGH, 08.01.1975 - 2 StR 567/74

    Verurteilung eines Tatbeteiligten als Gehilfen bei Fehlen von besonderen

    Auszug aus BGH, 26.11.2008 - 5 StR 440/08
    Das Landgericht hätte deshalb doppelt mildern müssen, wenn es den Tatbeitrag des Angeklagten an sich nur als den eines Gehilfen angesehen hätte (BGHSt 26, 53; BGHR StGB § 28 Abs. 1 Merkmal 2).
  • BGH, 22.04.1988 - 2 StR 111/88

    Veruntreuung von Geld einer Spielbank durch Croupiers - Nichtvorliegen der

    Auszug aus BGH, 26.11.2008 - 5 StR 440/08
    Das Landgericht hätte deshalb doppelt mildern müssen, wenn es den Tatbeitrag des Angeklagten an sich nur als den eines Gehilfen angesehen hätte (BGHSt 26, 53; BGHR StGB § 28 Abs. 1 Merkmal 2).
  • BGH, 23.10.2018 - 1 StR 454/17

    Steuerhinterziehung durch Unterlassen (steuerrechtliche Erklärungspflicht als

    Objektive Umstände, wie die Vermögensbetreuungspflicht in § 266 StGB (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Januar 2015 - 4 StR 476/14, wistra 2015, 146 mwN; vom 25. Oktober 2011 - 3 StR 206/11, NStZ 2012, 316, 317 und vom 26. November 2008 - 5 StR 440/08, NStZ-RR 2009, 102), die Arbeitgebereigenschaft bei § 266a StGB (BGH, Beschlüsse vom 25. Oktober 2017 - 1 StR 310/16, NStZ 2018, 221, 222; vom 14. Juni 2011 - 1 StR 90/11, wistra 2011, 344, 346 und vom 8. Februar 2011 - 1 StR 651/10, BGHSt 56, 153, 155) sowie die für die täterschaftliche Begehung des § 283 StGB erforderliche Pflichtenstellung als Schuldner (BGH, Beschlüsse vom 21. März 2018 - 1 StR 423/17, wistra 2018, 437, 438 und vom 22. Januar 2013 - 1 StR 234/12, BGHSt 58, 115, 118), können täterbezogen sein, wenn sie eine besondere Pflichtenstellung höchstpersönlicher Art umschreiben.
  • BGH, 04.02.2010 - 1 StR 95/09

    Bundesgerichthof bestätigt Verurteilung wegen Geldwäsche in der Variante des

    Die Vermögensbetreuungspflicht gemäß § 266 Abs. 1 StGB ist ein strafbarkeitsbegründendes besonderes persönliches Merkmal im Sinne dieser Vorschrift (BGH wistra 2009, 105; BGHR StGB § 28 Abs. 1 Merkmal 1), das bei den Angeklagten Ga., G., E. S. und R. S. fehlte.
  • BGH, 21.03.2018 - 1 StR 423/17

    Insolvenzverschleppung (Mitglied des Vertretungsorgans als besonderes

    Bei einem Gehilfen, der - wie der Angeklagte - im Zeitpunkt der Gehilfenhandlung nicht selbst die Sondereigenschaft als Mitglied eines Vertretungsorgans einer juristischen Person (Fall II. der Urteilsgründe) und die besondere Pflichtenstellung als Schuldner innehatte (Fall IV. der Urteilsgründe), ist die Strafe nach § 28 Abs. 1, § 49 Abs. 1 StGB zu mildern, es sei denn, das Tatgericht hätte allein wegen Fehlens der Sondereigenschaft Beihilfe statt Täterschaft angenommen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Januar 1975 - 2 StR 567/74, BGHSt 26, 53, 54 f.; vom 22. April 1988 - 2 StR 111/88, BGHR StGB § 28 Abs. 1 Merkmal 2; vom 1. März 2005 - 2 StR 507/04, NStZ-RR 2006, 109; vom 26. November 2008 - 5 StR 440/08, NStZ-RR 2009, 102 und vom 27. Januar 2015 - 4 StR 476/14, wistra 2015, 146).
  • LG Düsseldorf, 13.02.2017 - 18 KLs 1/15

    Korruption: Ex-Chef des NRW-Baubetriebs zu langer Haft verurteilt

    Eine weitere Milderung hat die Kammer vorgenommen, da den Angeklagten N als Gehilfen im Gegensatz zu dem Angeklagten U keine Vermögensbetreuungspflicht als besonderes persönliches Merkmal im Sinne des § 28 Abs. 1 StGB traf (vgl. hierzu BGH, Beschluss v. 25. Oktober 2011 - 3 StR 206/11, NStZ 2012, 316; Beschluss vom 26. November 2008 - 5 StR 440/08, NStZ-RR 2009, 102; Fischer , aaO, § 28 Rn. 5a, 7 mwN).
  • BGH, 19.12.2018 - 3 StR 263/18

    Untreue durch den gesetzlichen Betreuer (kein Vermögensschaden durch Veranlassung

    Unter diesen Umständen ist der Strafrahmen nicht nochmals nach § 27 Abs. 2 Satz 2, § 49 Abs. 1 StGB zu mildern (BGH, Beschlüsse vom 8. Januar 1975 - 2 StR 567/74, BGHSt 26, 53, 54 f.; vom 26. November 2008 - 5 StR 440/08, wistra 2009, 105; vom 25. April 2007 - 2 StR 25/07, wistra 2007, 306, 307).
  • BGH, 25.10.2011 - 3 StR 206/11

    Untreue; psychische Beihilfe (objektiv fördernde Funktion; konkrete

    Bei einem Gehilfen, der - wie der Angeklagte - im Zeitpunkt der Unterstützungshandlung nicht selbst in einem Treueverhältnis zu der Geschädigten steht, ist eine Strafmilderung nach § 28 Abs. 1, § 49 Abs. 1 StGB neben der Milderung nach § 27 Abs. 2, § 49 Abs. 1 StGB zu erörtern, es sei denn, das Tatgericht hätte allein wegen des Fehlens des Treueverhältnisses Beihilfe statt Täterschaft angenommen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 22. April 1988 - 2 StR 111/88, BGHR StGB § 28 Abs. 1 Merkmal 2; Beschluss vom 1. März 2005 - 2 StR 507/04, NStZ-RR 2006, 109; Beschluss vom 26. November 2008 - 5 StR 440/08, NStZ-RR 2009, 102).
  • BGH, 25.10.2011 - 3 StR 309/11

    Untreue (Vermögensbetreuungspflicht; besonderes persönliches Merkmal); Beihilfe;

    Bei einem Gehilfen, der - wie der Angeklagte - im Zeitpunkt der Gehilfenhandlung nicht selbst in einem Treueverhältnis zu der Geschädigten stand, ist eine Strafmilderung nach § 28 Abs. 1, § 49 Abs. 1 StGB neben der Milderung nach § 27 Abs. 2, § 49 Abs. 1 StGB zu erörtern, es sei denn, das Tatgericht hätte allein wegen Fehlens des Treueverhältnisses Beihilfe statt Täterschaft angenommen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 22. April 1988 - 2 StR 111/88, BGHR StGB § 28 Abs. 1 Merkmal 2; Beschluss vom 1. März 2005 - 2 StR 507/04, NStZ-RR 2006, 109; Beschluss vom 26. November 2008 - 5 StR 440/08, NStZ-RR 2009, 102).
  • LG Düsseldorf, 19.05.2022 - 17 KLs 2/21
    Eine doppelte Strafmilderung gem. § 27 Abs. 2 Satz 2 StGB und § 28 Abs. 1 StGB kommt dann nicht in Betracht, wenn der Sache nach Mittäterschaft vorliegt und die Gehilfenstellung allein auf dem Fehlen der Vermögensbetreuungspflicht beruht (vgl. BGH, Beschluss vom 08.01.1975 - 2 StR 567/74 = NJW 1975, 837; BGH, Beschluss vom 22.04.1988 - 2 StR 111/88 -, juris Rn. 4; BGH, Beschluss vom 01.03.2005 - 2 StR 507/04 -, juris Rn. 7; BGH, Beschluss vom 26.11.2008 - 5 StR 440/08 -, juris Rn. 2; BGH, Beschluss vom 25.04.2007 - 2 StR 25/07 -, juris Rn. 9; BGH, Beschluss vom 25.10.2011 - 3 StR 206/11 -, juris Rn. 7 f.; KG Berlin, Beschluss vom 02.04.2012 - (4) 161 Ss 30/12 (67/12) -, juris Rn. 24).
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