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   OLG Düsseldorf, 10.11.2008 - III-4 Ws 590/08   

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https://dejure.org/2008,14516
OLG Düsseldorf, 10.11.2008 - III-4 Ws 590/08 (https://dejure.org/2008,14516)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.11.2008 - III-4 Ws 590/08 (https://dejure.org/2008,14516)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. November 2008 - III-4 Ws 590/08 (https://dejure.org/2008,14516)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung des dinglichen Arrestes zur Sicherung der den Verletzten aus den Straftaten erwachsenden zivilrechtlichen Ansprüche; Verurteilung wegen Diebstahls und Computerbetrugs sowie unterlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln; Beschwerde gegen einen ...

  • Judicialis

    StPO § 111 Abs. 5; ; St... PO §§ 111b ff.; ; StPO § 111b Abs. 1; ; StPO § 111b Abs. 2; ; StPO § 111b Abs. 5; ; StPO § 111c; ; StPO § 111f Abs. 5; ; StPO § 111i; ; StPO § 111i Abs. 2; ; StPO § 111i Abs. 3; ; StPO § 300; ; StPO § 304; ; StPO § 310; ; StPO § 310 Abs. 1 Nr. 3; ; StPO § 310 Abs. 2; ; StPO § 346 Abs. 2; ; StPO § 459; ; StPO § 459g; ; StPO § 459g Abs. 1; ; StPO § 459g Abs. 1 Satz 2; ; ZPO § 294; ; ZPO § 769; ; ZPO § 771; ; JBeitrO § 6 Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 74 Abs. 2 Nr. 1; ; BGB § 935

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geltendmachung von Rechten Dritter im Rahmen der Rückgewinnungshilfe und der Vermögensabschöpfung bei Straftaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2009, 233
  • wistra 2009, 207
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamburg, 23.07.2008 - 1 Ws 47/08

    Erledigung der Einwendungen gegen Maßnahmen in Vollziehung einer Beschlagnahme

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.11.2008 - 4 Ws 590/08
    Nur insoweit ist beispielsweise die Drittwiderspruchsklage gemäß § 771 ZPO nach der Rechtswegzuweisung in § 111f Abs. 5 StPO als obsolet anzusehen (vgl. Lampe, a.a.O. unter Hinweis OLG Hamburg, Beschluss vom 23. Juli 2008 - 1 Ws 47/08, BeckRS 2008, 17820).

    Für die Beurteilung der Frage, ob bessere Rechte Dritter der Annahme von Eigentum des Angeklagten entgegenstehen, gelten - da es sich um eine strafprozessuale Entscheidung handelt - nach zutreffender Ansicht nicht die zivilprozessualen Grundsätze des Beibringungsgrundsatzes und der Glaubhaftmachung, sondern der Amtsermittlungsgrundsatz und das Freibeweisverfahren (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 23. Juli 2008, a.a.O., mit zustimmender Anm. Lampe, a.a.O.).

    Seine "umfassenderen Kenntnisse von den Gesamtumständen des Falles" kann der Strafrichter aber nur dann nutzbar machen, wenn er nicht an den Vortrag der Parteien gebunden ist, sondern auf sämtliche Ermittlungsergebnisse Zugriff nehmen und somit im Wege der Amtsermittlung verfahren und entscheiden kann (so: OLG Hamburg, Beschluss vom 23. Juli 2008, a.a.O.; so auch Bosch, NStZ 2006, 708,710).).

    Nach alledem genügt eine bloße Glaubhaftmachung eines besseren Rechtes gemäß § 294 ZPO deshalb nicht, um eine Aufhebung der Beschlagnahmeanordnung bzw. hier der Aufrechterhaltung der Beschlagnahme gemäß § 111i Abs. 2, 3 StPO zu rechtfertigen (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 23. Juli 2008, a.a.O.).

  • BGH, 22.09.2005 - IX ZB 265/04

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Entscheidung über eine Drittwiderspruchsklage

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.11.2008 - 4 Ws 590/08
    Die Beurteilung bürgerlich-rechtlichen Eigentums ist in erster Linie in die Hände der Zivilgerichte gelegt (vgl. BGHZ 164, 176 ff. = BGH, NJW 2006, 65 ff. zur früheren Rechtslage).
  • OLG Hamm, 20.12.2007 - 3 Ws 675/07

    dinglicher Arrest; Forderungspfändung; Rechtsmittel, weitere Beschwerde;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.11.2008 - 4 Ws 590/08
    Die weitere Beschwerde eines Drittbeteiligten, der sich gegen die ausgebrachten Pfändungen bzw. Beschlagnahmen wendet, ist nach § 310 Abs. 2 StPO nicht statthaft (vgl. OLG Hamburg, NJW 2008, 1830 f.; OLG Hamm, NStZ 2008, 586).
  • LG Saarbrücken, 22.12.2016 - 4 O 354/15

    Beendigung Strafverfahren, Herausgabe beschlagnahmter Gegenstände, Zuständigkeit

    In den Neuregelungen der §§ 111f, 111i StPO kommt nicht klar zum Ausdruck, dass sie für die Zeit nach Rechtskrafteintritt, in welcher der Anwendungsbereich der Vollstreckungsvorschriften der StPO eröffnet ist, im Verhältnis zu Drittbetroffenen eine andere gesetzliche Bestimmung im Sinne von § 459 StPO sein wollen (LG Wuppertal a.a.O.; OLG Nürnberg, Beschl. v. 22.03.2010 - 1 Ws 141/10; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 10.11.2008 - 111-4 Ws 590/08).
  • OLG Celle, 06.07.2010 - 2 Ws 236/10

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Vollziehung eines Arrestes nach Rechtskraft

    Das Gericht des ersten Rechtszugs bleibt auch nach Rechtkraft des Urteils zuständig für Entscheidungen gegen Maßnahmen in Vollziehung eines nach § 111d StPO erlassenen Arrestes (entgegen OLG Düsseldorf, StV 2009, 233).

    Zwar vertritt das OLG Düsseldorf in seinem Beschluss vom 10.11.2008 (StV 2009, 233 f., zitiert nach juris) die Auffassung, dass nach Rechtskraft des Urteils im Hauptsacheverfahren § 459g StPO der Anwendung von § 111f Abs. 5 StPO entgegenstünde, und deshalb ein Zivilgericht zur Entscheidung berufen sei.

  • OLG Nürnberg, 22.03.2010 - 1 Ws 141/10

    Arrestvollziehung im Strafverfahren: Zulässigkeit eines Rechtsbehelfs auf

    Nach Rechtskraft des Strafurteils ist über §§ 459g Abs. 1 Satz 2, 459g Abs. 2, 459 StPO in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Nr. 1 JBeitrO in den dort ausdrücklich genannten Fällen der Anordnung des Verfalls und der Einziehung die Drittwiderspruchsklage gemäß § 771 ZPO zu den Zivilgerichten wieder eröffnet (OLG Düsseldorf StV 2009, 233).

    Wegen des inzwischen eingetretenen Verfahrensstandes bestand für das Landgericht deshalb keine Veranlassung mehr, im Wege der Amtsermittlung und mit Mitteln des Freibeweises (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 23.7.2008 Az. 1 Ws 47/08, zitiert nach juris) zu prüfen, ob ausreichende erhebliche Zweifel an dem behaupteten Eigentumsrecht einer Aufhebung der zu Sicherungszwecken erfolgten Pfändung entgegenstehen (vgl. OLG Düsseldorf StV 2009, 233).

  • LG Wuppertal, 12.08.2010 - 16 O 5/10

    Zuständigkeitsabgrenzung zwischen Zivilgerichten und Strafgerichten als Teile der

    Daher wird vertreten, dass Dritte nach Rechtskrafteintritt wieder Drittwiderspruchsklage zu den Zivilgerichten erheben können (vgl. OLG Nürnberg, Beschl. v. 22.03.2010 - 1 Ws 141/10, zitiert nach LexisNexis; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 10.11.2008 - III-4 Ws 590/08 = Rpfleger 2009, 271 ff., hier zitiert nach Juris; Beschl. v. 10.12.2009 - III 3 Ws 576-578/09; Mayer, in: KMR - Kommentar zur Strafprozessordnung, 57. EL 2010, § 111d Rz. 31; Lampe, jurisPR-StrafR 18/2008, Anm. 5; a.A. wohl SK-Rogall, 64. EL 2009, § 111f Rz. 20; zweifelnd wohl auch Meyer-Goßner, a.a.O., § 111i StPO Rz. 22).

    In einem solchen Fall sind die Vorschriften jedoch entsprechend anwendbar, da die Interessenlage identisch und eine entsprechende Anwendung mit der Folge der Zuständigkeit der Zivilgerichte auch sachgerecht ist (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 10.11.2008 - III-4 Ws 590/08, zitiert nach Juris).

  • BGH, 07.04.2020 - StB 8/20

    Beschwerde gegen die Beschlagnahme eines sichergestellten Kraftfahrzeugs

    Mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ist der Beschuldigte auch Eigentümer des VW Caddy Life (§ 74 Abs. 3 Satz 1 StGB; zum Prüfungsmaßstab der Eigentümerstellung vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. November 2008 - III - 4 Ws 590/08, wistra 2009, 207, 208).
  • BGH, 23.06.2020 - StB 17/20

    Beschlagnahme zur Sicherung der Einziehung

    Mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ist der Beschuldigte auch Eigentümer des Geldes (§ 74 Abs. 3 Satz 1 StGB; zum Prüfungsmaßstab der Eigentümerstellung vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. November 2008 - III - 4 Ws 590/08, wistra 2009, 207, 208).
  • OVG Niedersachsen, 02.02.2010 - 11 OB 452/09

    Geltendmachung eines Wertersatzanspruches vor den Zivilgerichten aufgrund eines

    Daher kann offen bleiben, ob die Zuständigkeit des (Amts-)Gerichts gemäß § 111f Abs. 5 StPO nach dem Abschluss des Strafverfahrens überhaupt noch fortbestehen kann (vgl. BT- Drs. 16/700, S. 13; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 10.11.2008 - 4 Ws 590/08 -, juris, m. w. N.).
  • OLG Celle, 10.01.2012 - 1 Ws 7/12

    Herausgabe sichergestellter Gegenstände an den letzten Gewahrsamsinhaber bei

    Die gegenteilige, namentlich vom Oberlandesgericht Düsseldorf vertretene Auffassung (OLG Düsseldorf wistra 2009, 207; OLG Nürnberg StV 2011, 148; OLG Frankfurt NStZ-RR 2010, 379), nach welcher nach rechtskräftigem Abschluss des Strafverfahrens nach Maßgabe von § 459g StPO ausschließlich die Zivilgerichte zuständig seien, weil eine nur vorläufig angeordnete Maßnahme nach Rechtskraft nicht mehr fortwirke, vermag nicht zu überzeugen.
  • LG Gera, 06.10.2022 - 7 T 234/22

    Nutzungspflicht elektronischer Übermittlungswege durch die Staatsanwaltschaften

    Hierfür verweist § 459 StPO auf die Regelungen der §§ 1 Nr. 1, 6 Abs. 1 Nr. 1 JBeitrG, die die Anwendbarkeit der Zivilprozessordnung und den Rechtsweg zu den Zivilgerichten eröffnen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. November 2008 - III-4 Ws 590/08 -, Rn. 13, juris; OLG Nürnberg, Beschluss vom 22. März 2010 - 1 Ws 141/10 -, Rn. 9, juris; LG Wuppertal, Beschluss vom 12. August 2010 - 16 O 5/10 -, Rn. 16, juris).
  • OLG Naumburg, 10.05.2010 - 1 Ws 228/10

    Anwendbares Recht bei Anfechtung einer durch die Staatsanwaltschaft vorgenommenen

    Der Antrag ist von der Kammer zu Recht als Antrag auf gerichtliche Entscheidung gem. § 111 f Abs. 5 StPO gewertet worden, weil die angegriffenen Pfändungen nicht durch das Amtsgericht, sondern durch die Staatsanwaltschaft vorgenommen worden sind (vgl. OLG Hamm, NStZ 08, 586; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. November 2008 - III - 4 Ws 590/08 -).
  • OLG Düsseldorf, 30.09.2013 - 2 Ws 434/13

    Zuständigkeit für Arrest- und darauf beruhende Vollzugsmaßnahmen nach

  • LG Gera, 10.10.2022 - 7 T 282/22

    Einhaltung der elektronischen Form durch die Staatsanwaltschaft bei Vollstreckung

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