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   BGH, 19.02.2009 - 1 StR 633/08   

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BGH, 19.02.2009 - 1 StR 633/08 (https://dejure.org/2009,3801)
BGH, Entscheidung vom 19.02.2009 - 1 StR 633/08 (https://dejure.org/2009,3801)
BGH, Entscheidung vom 19. Februar 2009 - 1 StR 633/08 (https://dejure.org/2009,3801)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 370 AO; Art. 234 Abs. 3 EGV; § 6a UStG; § 4 Nr. 1 lit. b UStG
    Steuerhinterziehung (Umsatzsteuerkarussell; Scheingeschäfte: Verneinung einer innergemeinschaftlichen Lieferung bei Missbrauch, Anwendung auf einen Warenkreislauf); Vorlagepflicht nach Europarecht (CIFIT-Rechtsprechung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Geltendmachung einer Umsatzsteuerbefreiung für Lieferungen von Mobiltelefonen i.R.v. Karussellgeschäften nach Italien

  • Judicialis

    UStG § 4; ; UStG § 6a

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 4; UStG § 6a
    Rechtmäßigkeit der Geltendmachung einer Umsatzsteuerbefreiung für Lieferungen von Mobiltelefonen i.R.v. Karussellgeschäften nach Italien

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Innergemeinschaftliche Lieferung - Steuerhinterziehung bei Karussellgeschäften

Papierfundstellen

  • MMR 2009, 323
  • wistra 2009, 238
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BGH, 19.02.2009 - 1 StR 633/08
    Die maßgeblichen gemeinschaftsrechtlichen Fragen waren - wie dargelegt - bereits Gegenstand einer Auslegung durch den Gerichtshof, so dass eine gesicherte Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vorliegt, durch die die betreffende Rechtsfrage gelöst ist (vgl. EuGH, Urt. vom 6. Oktober 1982 - Rechtssache 283/81 - Cilfit = NJW 1983, 1257, 1258).
  • BFH, 10.02.2005 - V R 59/03

    Buchnachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen auch dann, wenn zweifelsfrei

    Auszug aus BGH, 19.02.2009 - 1 StR 633/08
    c) Das im Gemeinschaftsrecht verankerte grundsätzliche Verbot missbräuchlicher Praktiken, das auch auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer gilt (EuGH aaO Rdn. 70 f.) und das auch in der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 27. September 2007 auf die Vorlagefrage des Bundesfinanzhofs vom 10. Februar 2005 (BStBl II 2005, 537) bekräftigt wurde (EuGH, Urt. vom 27. September 2007 - Rechtssache C-146/05 - Collée), führt daher für alle Beteiligten eines oder mehrerer Umsatzgeschäfte, die auf die Hinterziehung von Steuern gerichtet sind, zur Versagung der insoweit für die einzelnen Geschäfte grundsätzlich vorgesehenen Steuervorteile (EuGH, Urt. vom 6. Juli 2006 - Rechtssache C-439/05 - Kittel, Rdn. 56 f.).
  • EuGH, 27.09.2007 - C-146/05

    Collée - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 28c Teil A Buchst. a Unterabs. 1

    Auszug aus BGH, 19.02.2009 - 1 StR 633/08
    c) Das im Gemeinschaftsrecht verankerte grundsätzliche Verbot missbräuchlicher Praktiken, das auch auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer gilt (EuGH aaO Rdn. 70 f.) und das auch in der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 27. September 2007 auf die Vorlagefrage des Bundesfinanzhofs vom 10. Februar 2005 (BStBl II 2005, 537) bekräftigt wurde (EuGH, Urt. vom 27. September 2007 - Rechtssache C-146/05 - Collée), führt daher für alle Beteiligten eines oder mehrerer Umsatzgeschäfte, die auf die Hinterziehung von Steuern gerichtet sind, zur Versagung der insoweit für die einzelnen Geschäfte grundsätzlich vorgesehenen Steuervorteile (EuGH, Urt. vom 6. Juli 2006 - Rechtssache C-439/05 - Kittel, Rdn. 56 f.).
  • BGH, 20.11.2008 - 1 StR 354/08

    Keine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung im Sinne des § 6a UStG bei

    Auszug aus BGH, 19.02.2009 - 1 StR 633/08
    a) Der Senat hat auf der Grundlage der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften bereits entschieden, dass die Lieferung von Gegenständen an einen Abnehmer im übrigen Gemeinschaftsgebiet keine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung im Sinne des § 6a UStG darstellt, wenn der inländische Unternehmer unter Zwischenschaltung von Scheinfirmen kollusiv mit dem Abnehmer zusammenwirkt, um diesem die Hinterziehung von Steuern zu ermöglichen (Senat, Beschl. vom 20. November 2008 - 1 StR 354/08).
  • EuGH, 21.02.2006 - C-255/02

    DIE SECHSTE MEHRWERTSTEUERRICHTLINIE LÄSST EINEN VORSTEUERABZUG NICHT ZU, WENN

    Auszug aus BGH, 19.02.2009 - 1 StR 633/08
    Bei denjenigen Umsätzen, die nicht im Rahmen normaler Handelsgeschäfte, sondern nur zu dem Zweck getätigt werden, missbräuchlich in den Genuss von im Gemeinschaftsrecht vorgesehenen Vorteilen zu kommen, sind diese Vorteile zu versagen (EuGH, Urt. vom 21. Februar 2006 - Rechtssache C-255/02 - Halifax, Rdn. 69).
  • BGH, 07.07.2009 - 1 StR 41/09

    Vorlage zur Vorabentscheidung durch den EuGH (richtlinienkonforme Auslegung);

    b) Im Beschluss vom 19. Februar 2009 (Aktenzeichen: 1 StR 633/08) ging es um fingierte Lieferungen: Das italienische Unternehmen verkaufte Mobiltelefone tatsächlich an ein anderes italienisches Unternehmen.
  • BFH, 29.07.2009 - XI B 24/09

    Ernstliche Zweifel an Versagung der Steuerfreiheit einer innergemeinschaftlichen

    Allerdings ist letztlich noch offen und ungeklärt, ob die Voraussetzungen einer steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung auch dann vorliegen, wenn der Lieferer an der Vermeidung der Erwerbsbesteuerung seines Abnehmers im Gemeinschaftsgebiet mitwirkt (vgl. dazu Beschlüsse des BGH in BGHSt 53, 45, und vom 19. Februar 2009 1 StR 633/08, Zeitschrift für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht 2009, 238).
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.06.2010 - C-285/09

    R. - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 28c Teil A Buchst. a -

    8 - Es handelt sich um die Beschlüsse vom 20. November 2008 (Aktenzeichen 1 StR 354/08) und vom 19. Februar 2009 (Aktenzeichen 1 StR 633/08).
  • FG Niedersachsen, 29.04.2010 - 16 K 10297/07

    Innergemeinschaftliche Lieferungen i.R.e. strukturierten Absatzgeschäfts;

    Soweit ungeklärt ist (vgl. BFH, Beschluss vom 29. Juli 2009 XI B 24/09, BFH/NV 2009, 1567), ob die Voraussetzungen einer steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung auch dann vorliegen, wenn der Lieferer an der Vermeidung der Erwerbsbesteuerung seines Abnehmers im Gemeinschaftsgebiet mitwirkt (vgl. hierzu Vorlagebeschluss des BGH an den EuGH (Az.: C-285/09, ABl EU 2009, Nr. C 267, 31) vom 7. Juli 2009 1 StR 41/09, HFR 2009, 1138, UR 2009, 732 und 19. Februar 2009 1 StR 633/08, BFH/NV 2009, 1071, UR 2009, 726), sieht der Senat bereits die Voraussetzungen für den Nachweis einer Mitwirkung des Geschäftsführers der Klägerin an der Vermeidung der Erwerbsbesteuerung der F S.L. in Spanien nicht als nachgewiesen an.
  • FG Hamburg, 26.10.2010 - 3 V 85/10

    Haftung des Geschäftsführers für Vorsteuern aus Rechnungen mit Scheinsitzangaben

    Die Voraussetzung des § 6a Absatz 1 Nr. 3 UStG (das potenzielle Unterliegen des Warenbezugs unter der Umsatzbesteuerung des Bestimmungslandes) sei nicht erfüllt bzw. aufgrund Missbrauchs des Gemeinschaftsrechts ausgeschlossen (BGH vom 19. Februar 2009, 1 StR 633/08, Umsatzsteuer-Rundschau -UR- 2009, 726, BFH/NV 2009, 1071).
  • FG Baden-Württemberg, 22.08.2011 - 1 K 559/11

    Keine steuerbefreite innergemeinschaftliche Lieferung bei bewusster

    (4) Die sonach vorzunehmende richtlinienkonforme Auslegung des § 6a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UStG entspricht der mittlerweile ständigen Rechtsprechung des BGH (BGH-Beschlüsse vom 20. November 2008 - 1 StR 354/08, BGHSt 53, 45, UR 2009, 192, vom 19. Februar 2009 - 1 StR 633/08, UR 2009, 726, Zeitschrift für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht - wistra - 2009, 238, und in DStR 2009, 1688, UR 2009, 732).
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